Protocol of the Session on March 17, 2011

… stellt sich, glaube ich, nicht die Frage, die der Kollege Holter aufgeworfen hat, brauchen wir dieses Gesetz oder brauchen wir es nicht. Wir haben ein Mittelstandsförderungsgesetz …

(Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Moment, Moment!

… und wenn Sie sagen, brauchen wir dieses Gesetz oder nicht, dann wäre es konsequent gewesen, dass Sie sagen: Nein, wir können auch das alte abschaffen und wir brauchen ein Mittelstandsförderungsgesetz. Wir haben uns ja nichts anderes auf die Fahnen geschrieben, das, was sich seit 17 Jahren – das habe ich auch eingangs gesagt – hier bewährt hat, zu aktualisieren, zu modernisieren und zu sagen: Ja, wir Liberalen sagen, wir brauchen ein Mittelstandsförderungsgesetz und deshalb versuchen wir, es jetzt hier den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Das Zweite, was man sagen muss, ist, unser Ansatz, die Problematik mit der öffentlichen Hand, Kommunalverfassung, Vergabegesetz hier mit reinzumachen, kann man kritisch sehen, kann man begleiten, kann man aber auch nicht begleiten. Also da sind wir völlig offen. Für uns ist es ein strukturierter vernünftiger Ansatz und beim Thema Entbürokratisierung sind wir eben doch deutlich einen Schritt weiter, denn wenn wir es in einem Mittelstandsförderungsgesetz mit einbauen, dann haben wir ein Gesetz weniger, nämlich das Vergabegesetz. Ein Gesetz weniger ist eine Entbürokratisierung, ob Ihnen das nun gefällt oder ob Ihnen das nicht gefällt. Und die unterschiedlichen Herangehensweisen, wie wir dann uns dem Thema nähern, finde ich, machen auch sehr eindrucksvoll klar, wie man zu Wirtschaftspolitik und auch zu Mittelstandspolitik steht.

Kollege Holter, wenn Sie vorschreiben oder vorschlagen, wo finde ich denn eine Aussage zur Pflichtmitgliedschaft in den Kammern, dann ist das eine Verständnisfrage. Das Kammerwesen ist die Selbstverwaltung der Wirtschaft.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist im Gesetz geregelt.)

Das ist die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Das muss nicht in einem Landesgesetz geregelt werden. Das ist geregelt. Deshalb brauchen wir in einem Mittelstandsförderungsgesetz nicht reinzuschreiben, ob jemand Mitglied in der Kammer oder in einer anderen Kammer ist. Das ist eindeutig geregelt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Helmut Holter, DIE LINKE: Nein, Ihre Position, Ihre Position als Liberaler zu der Pflicht- mitgliedschaft, die interessiert mich mal.)

Ich sage Ihnen ganz klar und deutlich, ich als Liberaler sage,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das meine ich.)

ich bin für die freiwillige Selbstverwaltung der Wirtschaft. Die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer gewährleistet uns die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Wenn wir die nicht mehr haben, dann haben wir eine Staatsverwaltung der Wirtschaft, und das wollen wir nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Bei aller Kritik, die man am Kammerwesen auch üben kann, wir sagen deutlich Ja zum Kammerwesen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Die Unternehmer erzählen aber was anderes, ne?)

Ja, Herr Holter, Sie haben mich nach meiner Meinung gefragt, die haben Sie jetzt deutlich gehört.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, die habe ich gehört. Danke.)

Dann sind wir bei den Lösungsansätzen, die wir in dem Gesetz womöglich nicht drin haben.

Herr Minister Seidel, da sind wir doch eigentlich auch beieinander. Wir wollen einen großzügigen Rahmen. Wir wollen kein enges Korsett, wir wollen einen großzügigen Rahmen. Wir wollen einen strategischen Ansatz. Wie sehen wir denn die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern? Wie sehen wir den Mittelstand?

Das Kernproblem, was wir im Paragrafen 15 ansprechen mit den Unternehmen, die 50 Prozent Staatsbeteiligung haben, das ist doch ein Problem, dem wir uns stellen müssen. Es geht doch vorrangig gar nicht um das Zurückdrängen von Unternehmen, es geht vorrangig darum, gar nicht erst Unternehmensentwicklung in dem Bereich zu fördern und zu forcieren.

Es ist doch vorhin vom Kollegen Schulte ganz richtig gesagt worden, ein öffentliches Unternehmen mit staatlicher Beteiligung ist unkaputtbar. Das geht nicht pleite, das kriegt immer Triple A im Ranking, das kriegt jeden Kredit, das hat auch Vorteile bei den Vergaberichtlinien, weil diejenigen, die vergeben, im Aufsichtsrat des Unternehmens sind. Da gibt es keinen fairen Wettbewerb.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Deshalb sagen wir, diese Unternehmen haben aus der Vergabe ausgeschlossen zu werden, weil es keinen fairen Wettbewerb gibt. Wenn wir uns darauf verständigen, dass wir konsequent die marktwirtschaftlichen Kriterien auch an diese Unternehmen anlegen, dann erübrigt sich das, aber das heißt dann auch, und das sollten Sie einmal ganz laut aussprechen, dass ein kommunales Unternehmen auch in Insolvenz gehen kann. Da bin ich

gespannt, was es für einen Aufschrei in MecklenburgVorpommern geben wird.

(Irene Müller, DIE LINKE: Gerade das darf sich bei der Daseinsvorsorge nicht abspielen.)

Dann sind wir bei der Thematik, es ist so banal angesprochen worden, bei der einheitlichen Ansprechstelle, der Landesförderstelle. Wir haben lange überlegt, ob wir bei der Landesförderstelle „LFI“ hineinschreiben, aber wir haben extra „LFI“ nicht reingeschrieben. Was ist nämlich unser Gedankenansatz? Im Augenblick wird Mittelstandsförderung in jedem einzelnen Ministerium gemacht in der Qualität, wie wir sie haben, und in der Ausrichtung, wie wir sie haben.

Wir sagen, und das ist auch kein Geheimnis, das Landesförderinstitut in Mecklenburg-Vorpommern macht in diesem Bezug den professionellsten Job. Deshalb sagen wir, wir müssen es an einer Stelle bündeln, weg aus dem politischen Raum, hin in den Kompetenzraum.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Deshalb wollen wir diese einheitliche Strukturierung.

Es ist so banal gesagt worden, ja gut, einen Rechenschaftsbericht kann man auch alle zwei Jahre machen, aber, Herr Minister Seidel, da machen Sie sich das auch zu einfach, denn den Rechenschaftsbericht zum alten Gesetz haben wir bis heute nicht, obwohl eine Rechenschaftspflicht da ist. Und wenn Sie sich unseren Ansatz anschauen, dann sagen wir, wir wollen einen strukturierten Rechenschaftsbericht und wir wollen uns in diesem strukturierten Rechenschaftsbericht die durchgeführten Fördermaßnahmen nach Auswirkungen anschauen und wollen auch gleichzeitig Evaluierungsvorschläge mit drin haben. Das ist etwas völlig anderes als ein Wischiwaschibericht „Die Welt ist schön“. Wir wollen Struktur reinhaben. Das haben wir gemacht. Das ist gut gelaufen. Hier müssen wir nachsteuern. Das machen wir neu. So sieht ein Rechenschaftsbericht aus. Und alle zwei Jahre lege ich den übereinander und sage, was habe ich getan und was habe ich geleistet.

Zum Schluss sage ich Ihnen, beim Einheitlichen Ansprechpartner ist es gesetzlich geregelt, aber wir haben das Know-how dort aufgebaut bei den Kammern und wir haben eine Riesenchance, dieses Know-how viel, viel stärker zu nutzen. Es ist heute schon zugänglich für den Mittelstand im Land, aber es gibt viel mehr Möglichkeiten, die wir da einbinden können, und die Kammern sind auch dazu bereit.

Das Bekenntnis im Paragrafen 1 Punkt c), der privatwirtschaftlichen Tätigkeit grundsätzlich Vorrang zu gewähren, das ist und bleibt unsere Maxime. Ich habe eigentlich bis vor zehn Minuten gedacht, dass das auch die Grundauffassung der CDU ist, aber offensichtlicht ist das nicht mehr die Auffassung der CDU. Wir Liberalen bleiben bei dieser Auffassung. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke, Herr Roolf.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4198 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Weiterhin ist im Rahmen der Debatte beantragt worden, den

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Europa- und Rechtsausschuss sowie an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 5/4170.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/4170 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Landtagsdrucksache 5/4170 liegt Ihnen die erste Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in diesem Jahr vor. Mit dieser Beschlussempfehlung sollen 156 Eingaben zum Abschluss gebracht werden.

Zu 98 Petitionen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss einen Sachbeschluss und in 19 Fällen soll die Petition an die für die Bearbeitung zuständige Stelle übergeben werden. Zwei dieser 19 Eingaben sollen an den Landtag Schleswig-Holstein weitergeleitet werden, da sich die Petenten über Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Nord beschweren. Diese unterliegt der Aufsicht von Schleswig-Holstein. In weiteren 39 Fällen soll von einer Behandlung abgesehen werden. Diese Zuschriften betreffen ausschließlich Sachverhalte, auf die der Landtag Mecklenburg-Vorpommern keinen Einfluss hat.

Wie Sie der Drucksache entnehmen können, soll heute auch eine Petition aus dem Jahr 2008 abgeschlossen werden. Auf den ersten Blick erscheint dieser Zeitraum sehr lang und man könnte sich fragen, ob dies nach dem Artikel 10 Absatz 2 der Landesverfassung genügt. Danach ist den Petenten in angemessener Frist ein begründeter Bescheid zu erteilen. Diese Frage kann und will ich ganz klar mit einem Ja beantworten.

Die Zeit, die wir für die Bearbeitung einer Petition benötigen, hängt selbstverständlich immer von ihrem Umfang und Schwierigkeitsgrad sowie dem damit verfolgten Ziel ab. Vorliegend forderten die Petenten Sicherheits- und Lärmminderungsmaßnahmen für eine anliegende Straße. Im Rahmen dieses Petitionsverfahrens wurden die betroffenen Ministerien insgesamt neunmal um eine Stellungnahme gebeten. Dies hat den Hintergrund, dass die zuständigen Behörden nacheinander verschiedene Einzelmaßnahmen im Sinne des Anliegens der Petenten umgesetzt hatten, deren Wirkung jeweils zunächst erst wieder ausgewertet werden musste. Nur auf diese Weise konnte geklärt werden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen noch erforderlich sind.

Im Ergebnis dieses Prozesses konnte sehr viel für die Petenten erreicht werden. Neben der Ausweitung der 30-Kilometer-pro-Stunde-Zone wurde unter anderem eine Verkehrseinengung zur Unterbrechung des Verkehrsflusses verbaut und die Geschwindigkeitsüberwachung qualitativ und quantitativ erhöht. Insofern hat diese etwas längere Bearbeitungszeit zu guten Ergebnissen im Sinne des Begehrens der Petenten geführt.

Allerdings kommt es gelegentlich vor, dass ein Petent ungeduldig ist. Dieses Phänomen ist auch der Landesregierung bekannt. Zu diesem Thema enthält die Ihnen vorliegende Sammelübersicht eine Petition, in der sich der Petent darüber beschwerte, dass ihm seitens des zuständigen Ministeriums auf sein Schreiben nicht geantwortet worden sei. Die Überprüfung dieses Vorwurfes ergab jedoch, dass dem Petenten lediglich deshalb nicht sofort geantwortet wurde, weil der von ihm kritisierte Sachverhalt durch das betroffene Landesamt zunächst aufgeklärt werden musste. Danach erhielt der Petent ein Antwortschreiben vom zuständigen Ministerium.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich mich mit einer Bitte an Sie wenden. Nicht selten – und ich habe das an zwei Beispielen versucht zu erläutern – wenden sich Petenten an die Wahlkreisbüros oder auch über die Presse an uns, weil sie der Auffassung sind, dass ihr Petitionsverfahren nicht zügig bearbeitet wird. Das tun sie sicherlich auch in Unkenntnis über das in der Geschäftsordnung festgelegte Verfahren. Danach haben wir zunächst die entsprechenden Ministerienverwaltungen einzubeziehen und dem Petenten die Möglichkeit zu geben, sich zu den Darstellungen der Verwaltungen zu äußern, sowie bei möglichen Nachfragen wieder die entsprechenden Ministerien einzubeziehen. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen wird, erhalten die entsprechenden Berichterstatter die Unterlagen zur Bewertung des gesamten Sachverhaltes.

Wir haben gemeinsam mit der Verabschiedung der Geschäftsordnung eine Verkürzung der Bearbeitungszeit festgeschrieben. Die Mitglieder des Ausschusses und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariats unternehmen im Rahmen der Geschäftsordnung alles, um im Interesse der Petenten eine schnellstmögliche Bearbeitung abzusichern. Deshalb eine Bitte an Sie: Benutzen Sie Ihre vorhandenen Möglichkeiten, um über die Arbeitsweise des Petitionsausschusses auch in Ihren Wahlkreisen aufzuklären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der vorliegenden Sammelübersicht empfiehlt der Petitionsausschuss zu sieben Petitionen die Überweisung an die Landesregierung und an die Fraktionen des Landtages. In einer dieser Eingaben kritisierte ein Petent, dass seine Aufwandsentschädigung, die er als Ehrenbeamter erhält, teilweise auf seine Arbeitslosengeld-II-Leistungen angerechnet wird beziehungsweise er alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Ehrenamtes in Verbindung stehen, auf den Cent genau nachweisen muss. Der Petent betonte in seinem Schreiben, dass ihm durch die Praxis die Ausübung seines Ehrenamtes nahezu unmöglich gemacht wurde.

Im Ergebnis der hierzu durchgeführten Ausschussberatung wurde seitens des Petitionsausschusses einstimmig beschlossen, ihm zu empfehlen, die Petition an die Landesregierung sowie die Fraktionen des Landtages zu überweisen. Angesichts der besonderen Bedeutung,

die Ehrenämter für unsere Gesellschaft haben, sollte aus unserer Sicht auch die pauschalisierte Aufwandsentschädigung vollständig anrechnungsfrei bleiben.