Protocol of the Session on March 16, 2011

Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem unveränderten Gesetzentwurf, so, wie der Ausschussvorsitzende das auch vorgetragen hat. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes auf Drucksache 5/3792. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4153, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221 vor, soweit er die Nummer 1 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Nummer 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Nummer 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der NPD abgelehnt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist in Artikel 1 der Nummer 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD zugestimmt worden.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Einfügung einer neuen Ziffer 2 beinhaltet, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Einfügung einer neuen Ziffer 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE mit den Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD abgelehnt worden.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Einfügung einer neuen Ziffer 3 beinhaltet, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Einfügung einer neuen Ziffer 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der NPD abgelehnt.

Ich lasse nun über die Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer in Artikel 1 der Nummer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Nummer 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD zugestimmt worden.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Nummer 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD zugestimmt worden.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221 vor, soweit er die Nummer 4 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Nummer 4 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Nummer 4 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Nummer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der NPD zugestimmt worden.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 5 und 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist in Artikel 1 den Nummern 5 und 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der NPD zugestimmt worden.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 7 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221 vor, soweit er die Nummer 7 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Nummer 7 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221, soweit er die Nummer 7 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der NPD abgelehnt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 7 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Nummer 7 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der NPD zugestimmt worden.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 8 und 9 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer in Artikel 1 den Nummern 8 und 9 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 den Nummern 8 und 9 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der NPD zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der NPD zugestimmt worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3792 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3792 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der NPD zugestimmt worden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.45 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 13.16 Uhr

Wiederbeginn: 13.50 Uhr

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit, Drucksache 5/3873, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 5/4208. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4222 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit (LaStarG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3873 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses – Drucksache 5/4208 –

Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE – Drucksache 5/4222 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller von der Fraktion der SPD.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Jetzt aber keine Beschimpfungen! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Eine dritte Chance jetzt.)

Ja, Herr Dr. Methling, Sie wissen, wie das manchmal ist in den Fraktionen, es gibt welche, die müssen die Arbeit machen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist auch der wichtigste Ausschuss.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!

Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit und vor Ihnen liegt mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die Beratungen im Ausschuss.

Der Gesetzentwurf wurde uns in Erster Lesung am 17. November 2010 überwiesen. Wir empfehlen Ihnen heute mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfes mit einer geänderten Inkrafttretenregelung. Die Mehrheit im Ausschuss hat sich bei dieser Empfehlung wohl auch von der Einschätzung eines Sachverständigen aus der Anhörung leiten lassen. Dieses Zitat werde ich am Ende meiner Ausführungen noch einmal bringen.

Worum geht es bei diesem neuen Landesamt mit Sitz in Rostock? Es geht um die Zusammenarbeit des Strafvollzugs mit den Sozialen Diensten der Justiz. Es geht darum, die Arbeit mit Straffälligen unter einem Dach zusammenzuführen. Diese Arbeit hat drei Säulen, einmal die Führungsaufsicht, die Sozialen Dienste der Justiz und die psychotherapeutische Betreuung insbesondere entlassener Gewalt- und Sexualstraftäter. Durch die engere Verzahnung und das intensive Zusammenwirken der drei Bereiche werden wir hier sicher positive Effekte erzielen.

Das Ziel ist es letztendlich auch, die Wiederholungsrate bei Straftätern zu verringern und damit den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Dies geschieht auch durch eine bessere Ausschöpfung der Möglichkeiten der Resozialisierung. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird der Stärkung ambulanter Maßnahmen in der Straffälligenarbeit in Zukunft eine wachsende Bedeutung zukommen.

Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben uns im Europa- und Rechtsausschuss vertieft mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung auseinandergesetzt. Dazu haben wir eine ziemlich hochrangig besetzte Expertenanhörung durchgeführt, in der dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit eine Vorreiterrolle in der kriminalpolitischen Reformdebatte bescheinigt wurde. Darauf können wir, wie ich meine, schon ein bisschen stolz sein, ohne uns natürlich darauf auszuruhen.

Positiv gesehen wurde von allen Experten die mit der Zusammenführung der Sozialen Dienste der Justiz, der Führungsaufsichtsstellen und der Forensischen Ambulanz in eine Landesbehörde bewirkte Schaffung einer klaren Organisationsstruktur in der Straffälligenarbeit, die Bündelung von fachlichen Kompetenzen sowie die Möglichkeit einer intensiven Koordinierung von Überwachungs- und Betreuungsmaßnahmen.

Es wurde allerdings auch darauf hingewiesen, und das fand ich schon sehr bemerkenswert, dass eine Zusammenlegung von Organisationseinheiten nicht mit einem Personalabbau bei den Bewährungshelfern verbunden sein dürfe. Die zurzeit landesweit eingesetzten 80 Bewährungshelfer für die Betreuung von knapp 5.000 Straffälligen hätten schon jetzt zu wenig Zeit für die richtige individuelle Arbeit mit den Probanden.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ändert sich mit dem Landesamt aber auch nicht.)

Im Ergebnis wurde die geplante Errichtung eines Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit von den Experten als Modell für eine optimal organisierte Straffälligenarbeit begrüßt. Die mitberatenden Ausschüsse, der Finanzausschuss und der Sozialausschuss, haben die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.

Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Beschlussempfehlung, die Ihnen nun auf Drucksache 5/4208 vorliegt, ist wieder ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit im Europa- und Rechtsausschuss. Die SPD, die CDU, DIE LINKE und die FDP waren sich insoweit einig und empfehlen, das Inkrafttreten für den 1. April 2011 vorzusehen. Das vermeidet eine Rückwirkung, denn im Entwurf war noch der 1. Januar 2011 vorgesehen.

Abgelehnt hat die Ausschussmehrheit einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, die eine begleitende Entschließung vorgeschlagen hatte, mit der die Landesregierung zur Evaluierung und zur wissenschaftlichen Begleitung der Errichtung des Landesamtes aufgefordert werden sollte.

Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der NPD sowie bei Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und FDP angenommen.

Für die gute Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses und bei den Mitberatern sehr herzlich bedanken. Aber auch den Sachverständigen möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen Dank aussprechen sowie natürlich auch dem Sekretariat des Europa- und Rechtsausschusses.