Der Bund ist, das wissen wir, eigentlich ja nicht die Ebene, die für die Kommunalpolitik die Regelungen trifft.
Natürlich wissen wir beide, natürlich wissen wir alle, dass das durch die kalte Küche schon passiert,
aber der Bund ist vom eigenen Selbstverständnis her nicht die Verfassungsebene, in der die Regelungen für die kommunale Ebene getroffen werden. Ein einfaches Beispiel, ein einfaches Indiz zeigt uns das. Es gab bis vor Kurzem im Deutschen Bundestag weder einen Ausschuss noch sonst ein Gremium, das sich mit kommunalen Fragen befasst.
Das war eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion, die von Erfolg getragen war, dass wir jetzt wenigstens einen Unterausschuss des Innenausschusses des Deutschen Bundestages haben, der sich mit Kommunalfragen befasst. Einen Unterausschuss! Also die Situation auf der Bundesebene ist eine völlig andere und von daher können wir die Forderungen, die dort berechtigterweise gestellt werden, nicht mit den Forderungen vergleichen, die wir hier auf der Landesebene haben.
Also, meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der LINKEN, wenn wir ihn denn beschließen würden, er würde an der Verfahrensweise nichts ändern. Und deswegen glaube ich, er ist gut geeignet, den eigenen Beliebtheitsgrad bei den kommunalen Verbänden zu steigern.
Vielleicht ist es ja auch legitim, mit einer solchen Motivation, wenn man es denn nötig hat, solche Anträge zu stellen. Insgesamt würde ich aber an einen der großen demokratischen Theoretiker erinnern, der einmal gesagt hat: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Schnur. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Müller, Sie haben mal zum Kreisstrukturgesetz an dieser Stelle gesagt: „So, wie ein Gesetz reingeht, so kommt es regelmäßig nicht raus.“
Dazu will ich nur bemerken, wenn man denn, ich gehe mal davon aus, dass das Haus Ihnen vielleicht auch glaubt,
wenn man davon ausgehen kann, dass man diesen Ansatz möglicherweise bei diesem Vorhaben vielleicht auch ansetzen dürfte, dann könnte man ja zumindest unterstellen, ich sag mal, dass die Absicht der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände womöglich doch nicht so falsch ist. Und das muss man der Fairness halber dann auch mal sagen. Ich will,
ich will, ich will das ganz offen sagen, ich hab natürlich insofern eine Baustelle und die muss ich auch ein Stück weit hinterfragen. Bei einer Verfassungsänderung in diesem Haus war es eigentlich nach meinem Kenntnisstand immer üblich, dass man sich zumindest eine mögliche Mehrheit gesucht hat,
Und signifikant dafür sind so Sätze, Herr Holter, die haben Sie ja gebracht, man sollte eine fraktionsübergreifende Sicht an den Tag legen, man sollte in den Dialog miteinander eintreten. Ich will Ihnen ja gar nicht unterstellen, dass Sie da keine schönen Worte gefunden haben,
nur es ist an der Stelle so, Herr Holter, wissen Sie, da wäre es vielleicht auch ratsamer gewesen in der Sache, dass man möglichst mit den anderen Fraktionen dort das Gespräch sucht. An anderer Stelle tun Sie es ja auch.
Und so gesehen würde ich dem Eindruck, den Herr Müller dort geschildert hat, dass man vielleicht gar nicht die Absicht hat, das reinzubekommen,
(Helmut Holter, DIE LINKE: Dann unterstellen Sie doch mal, dass wir eine ehrliche Absicht haben! Was würden Sie dann machen?)
Was die Absicht betrifft, Herr Holter, da will ich Ihnen sagen, natürlich ist es richtig, die kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren entsprechend zu beteiligen.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen, der Gesetz- oder vielmehr der Verfassungsentwurf ist bei Weitem nicht ausreichend. Richtig ist, dass man eine Norm einfügen muss meines Erachtens, die klar die Art und Weise der Beteiligung regelt.
Deswegen ist es so, dass wir natürlich eine viel klarere Haltung brauchen, Herr Holter, dass wir sagen, ich sage mal, von mir aus zeitlich zwei Monate vorher im Gesetzgebungsverfahren sind sie zu beteiligen und so weiter und so fort.
Wir haben im Moment in der Kommunalverfassung eben ja keine so sichere Schrift, denn meines Wissens, ich habe es nicht nachlesen können, ist es so, dass wir in der Kommunalverfassung entsprechend eine Sollvorschrift haben. Also die Beteiligung liegt ja ein Stück weit auch vor. Sie sind zwar zu beteiligen oder sollen beteiligt werden, aber es ist ja nicht gesagt in welchem Umfang, in welchem Zeitraum.
Übrigens, häufig ist der schlimmste aller Punkte der Zeitraum. Was nutzt es einem kommunalen Spitzenverband, wenn er im Grunde genommen zwei Wochen vorher von dem gesamten Verfahren erfährt und entsprechend beteiligt wird? Wohl eher wenig.