Von meiner Vorgängerin Ilka Lochner-Borst weiß ich, dass die CDU und SPD von Anfang an darauf bedacht waren, die Fachleute intensiv in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes einzubeziehen. Dazu gehört es auch, links und rechts oder diagonal zu denken, beispielsweise in Bezug auf Zielvereinbarungen, Haushaltsmittel, Hochschulentwicklungspläne, Schulreformgesetz, Schulgesetz und so weiter und so fort.
Und dies dauert halt seine Zeit, es kostete Zeit. Das zu bedenken, war sehr anstrengend für alle Beteiligten, aber es war sehr zielführend. Und ich möchte mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die ausdauernd und kontinuierlich mitgearbeitet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Minister hat hier ausführlich dargelegt, die Einbringung hat mein Kollege Marc Reinhardt gemacht und daher erspare ich mir hier Wiederholungen. Ich möchte Sie bitten,
ich möchte Sie einfach um Zustimmung bitten, dass Sie den Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss überweisen. Ich hoffe und freue mich auf Ihre Zusammenarbeit, auf Ihre Zuarbeit und Ihre Änderungsvorschläge und danke für die Aufmerksamkeit.
Also bei der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfes sind wir ja gar nicht auseinander, auch, Herr Minister, wir nicht. Wenn es denn dazu gelingt, die Beratungen noch in die Zielvorgabe für die Aufgaben künftiger Lehrerinnen und Lehrer mit einzubeziehen, dann ist es, glaube ich, was die Zielvorgabe betrifft, das Einfachste.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Inklusion als eine Schule für alle wird mit diesem Gesetzentwurf, den Sie hier heute vorlegen, unmöglich. Sie bleiben verhangen und verhaftet in der bisherigen Denke, schulartbezogene Lehrerinnen und Lehrer auszubilden. Und wenn man Inklusion ernst nimmt vor dem Hintergrund der Entscheidungen der UNO, dann heißt es eben „eine für alle“.
Und deswegen geht es aus unserer Sicht eben nur um die Frage, dass man „schulartbezogen“ abschafft und schulstufenbezogene Lehramtsausbildung einführt und auf die Perspektive hin auch die Frage steht, ob man Förderschullehrer in dem eigentlichen Sinne überhaupt noch ausbilden muss.
Es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die ich sozusagen auch habe. Ich weiß zum Beispiel nicht, warum jetzt von Ihnen vorgesehen wird, nur noch Grundschullehrer auszubilden. Grundschule nach unseren Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern ist 1 bis 4. Das bisherige Lehramt war Grund- und Hauptschullehrer, das heißt eine Lehrbefähigung auch für Jahrgänge nach 4. Wollen Sie wirklich allen Ernstes nur noch reine Grundschullehrer ausbilden bei uns im Land?
(Mathias Brodkorb, SPD: So ist es. – Irene Müller, DIE LINKE: Selbst die brauchen eine größere Qualifikation.)
Zu der ganzen angesprochenen Stellenproblematik noch eine Bemerkung: Also ich habe das ja eben versucht, heute schon mal deutlich zu machen in Bezug auf einen anderen Tagesordnungspunkt. Seit 2004 – so lange ist sozusagen meine schnelle Recherche möglich gewesen, weil ich die Haushalte noch oben bei mir im Schrank stehen habe –, seit 2004 stehen jedes Jahr im Landeshaushalt 493 Stellen für Referendare in diesem Land.
Und da werde ich mich sozusagen heftigst kundig machen in Vorbereitung auf die weiteren Beratungen, wie das denn 2004, 2005, 2006 war, weil damals nämlich noch eine ganz andere Situation herrschte, auch was den Strom von Auszubildenden und Studentinnen und Studenten an unsere Hochschulen betraf. Dass da jetzt in dieser Koalitionszeit nur 350 ausfinanziert wurden, ist schon ein Ding. Da stehen 493 Stellen im Haushalt und ausfinanziert sind nur 350. Da taucht doch die Frage auf: Was hat denn das mit Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit zu tun?
Ja, wenn es denn 2006 noch so war. Da ist mir das Problem aber nicht so bewusst gewesen, das gebe ich ja gerne zu. Wenn es so war, dann ist es auch nicht in Ordnung gewesen. Aber dass man sozusagen in einem Haushalt Referendarstellen ausbringt und sie dann von vornherein nicht ausfinanziert und damit nicht nutzt, ist vor dem Hintergrund der Bedarfe, die ja eigentlich vom Grundsatz damals schon klar waren, überhaupt nicht nachvollziehbar.
Nächster Punkt: Ich will noch mal was zu Ihrem Gesetzentwurf sagen und dem, was Sie da hineingeschrieben haben. Da kann man auf Seite 3 Folgendes lesen: „Vollzugsaufwand“ – unter D Punkt 2 – „Keiner.“ Das bezweifele ich, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich bezweifele, dass es für dieses Gesetz mit diesem Regelungsumfang keinen Vollzugsaufwand gäbe. Das müssen Sie mir mal nachweisen, da freue ich mich schon auf die Beratungen im Ausschuss.
Unter Punkt „E Sonstige Kosten“: „Keine.“ Ich kann mich gut erinnern, beim Schulgesetz, das verabschiedet wurde, stand da auch: „Keine.“ Jetzt erleben wir doch praktisch, was draußen vor Ort los ist.
Da werden sozusagen Verordnungen zurückgeholt, weil das mit den Poolstunden nicht aufgeht, da werden sozusagen Parameter runtergefahren, da werden schülerbezogene Stundenzuweisungen in den Sonderbedarfen zurückgefahren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und „Bürokratiekosten“: „Keine.“ Na, das mag ja sein, ich glaube es allerdings nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Marc Reinhardt, CDU: Aber dann musst du doch überweisen, damit du Antworten kriegst.)
Herr Bluhm, ich werde mich im Redebeitrag wesentlich auf Sie beziehen, das ist ja anzunehmen gewesen.
Und ich muss sagen, Sie waren ja in Ihrem Redebeitrag doch etwas emotional, wurden auch ab und zu laut, aber im zweiten Redebeitrag war das nicht ganz so, wofür ich ganz dankbar bin. Und ich glaube, für die Lautstärke gibt es auch aus einem ganz einfachen Grund keinen wirklichen Anlass, denn dieses Gesetz und das Zustandekommen dieses Gesetzes ist alles andere als ehrenhaft. Das Problem ist nur, dass die Geschichte dieses Gesetzes weit vor dieser Legislatur beginnt, also auch das Unehrenhafte. Ich darf mal sagen, was aus meiner Sicht da zu sagen wäre. Und angesichts dieser Tatsache sollten viele Beteiligte in diesem Raum – mich eingeschlossen – sich bei der Debatte über dieses Gesetz etwas in Demut üben.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode ein Lehrerbildungsgesetz angekündigt und es nicht zustande gebracht. Darauf hat der Abgeordnete Bluhm bereits hingewiesen. Dann war die Zurückhaltung aber auch schon beendet. Wir haben es unter anderem in der letz
ten Legislaturperiode versäumt – und mit „wir“ meine ich sowohl die rot-rote Koalition als auch die Opposition, als auch das Ministerium, die Gewerkschaften, die Hochschulen –, die Frage des langfristigen Lehrerbedarfs überhaupt mal in den Blick zu nehmen. Diese Frage hat hier in diesem Haus niemand diskutiert von uns, weder ich noch Sie. Es ist nicht diskutiert worden. Und es ist von allen Beteiligten eine Fehlleistung, diese Frage nie gestellt zu haben. Herr Renz kann es bestätigen, er hat sie auch nicht gestellt.
Und auch das sollte einigermaßen zu Demut, finde ich, oder zur Zurückhaltung in der Argumentation etwas beitragen.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ich würde gerne hochgehen, den Bedarfsplanungsordner für den Lehrerbedarf der künftigen Jahre runterholen, da stehen aber ganz klare Zahlen drin.)
die bringe ich ins Spiel. Eine Lehrerausbildung dauert, wie Sie wissen, mindestens acht bis zehn Jahre.