Herr Ritter, das muss erst bewiesen werden, was Sie hier eben von sich gegeben haben. Insofern stehe ich jetzt zur Verfügung für die Einbringung des Gesetzentwurfes eines Gesetzes zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in Mecklenburg-Vorpommern, und zwar für CDU und SPD.
Ich möchte auch ganz klar mit einer Forderung hier beginnen. Das habe ich ja jetzt gehört im letzten Tagesordnungspunkt. Ich warte aber einen Moment, bis sich das hier hinter mir beruhigt. Es ist dem Gesetz nämlich mehr als angetan, hier Ruhe einkehren zu lassen.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte dann wie gesagt hier diesen Tagesordnungspunkt mit einer Forderung beginnen, analog der FDPFraktion vom letzten Tagesordnungspunkt. Ich möchte nämlich die demokratischen Fraktionen auffordern, ganz klar auffordern, hier unserem Gesetzesentwurf zu folgen. Ich hoffe, dass Sie das dann auch entsprechend in der Debatte zum Ausdruck bringen werden.
Tagesaktuell zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich heute gerade im Pressespiegel einen Bericht gelesen, in dem es um die Gedenkstätte Golm auf Usedom ging, wo die Polizisten mit Blick auf das Hausrecht des Volksbundes das Betreten der Gedenkstätte untersagt haben. Chaoten haben sich diesem Verbot widersetzt. Insofern ist das ganz einfach noch mal der Hinweis, dass es richtig ist, dass wir hier aktiv werden
dass wir eine Initiative auslösen, sprich konkret in Form eines Gesetzentwurfes, der vorsieht, dass wir einen angemessenen Umgang mit den Gedenkstätten, die der Erinnerung an Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gewidmet sind, hier in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen.
Seit Bestehen unseres Landes gibt es immer wieder Versuche, nationalsozialistische Gewalttaten zu verharmlosen oder zu verherrlichen.
Gerade die Grab- und Gedenkstätten in unserem Land werden zum Ziel von Kundgebungen, die wir dort nicht zulassen dürfen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle ganz deutlich hervorheben,
der Gesetzentwurf soll nicht das Demonstrationsrecht beschneiden. Jeder in unserem freiheitlichen Rechtsstaat darf und soll seine Meinung sagen dürfen.
Es geht bei diesem Gesetzentwurf auch gar nicht darum, eine Meinung zu verbieten. Es geht um die Verantwortung vor der Geschichte für die Taten unseres Volkes und für unsere Toten.
Das würdige Gedenken ist ein Ausdruck der Entwicklung unseres Landes. Aus dieser Verantwortung heraus können wir es nicht zulassen, dass eine Minderheit sich heraus nimmt, dieses Gedenken zu missbrauchen.
Wir schulden den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft, gleich welcher Nation, ein angemessenes Gedenken.
Darin steht, dass Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft als Orte zu erhalten sind, um diesen Opfern in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wachzuhalten,
welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben. Mit diesem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür verbessert. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zur Überweisung an den Innenausschuss. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Sehr gerne. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffier. Herr Caffier, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kennen Sie das Buch „Der Golm und die Tragödie von Swinemünde“? Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, dessen Landesvorsitzender ich bin, hat es im letzten Herbst herausgegeben. In dem Buch beschreiben 25 Autoren, sowohl Wissenschaftler als auch Zeitzeugen, den Bombenangriff auf das damalige Swinemünde am 12. März 1945.
Die Stadt war voll mit Flüchtlingen, die sich nach der Flucht über die Ostsee in Sicherheit glaubten. Die Menschen lebten in Notquartieren auf Schiffen, im Hafen und auf Reede. Sie warteten in Eisenbahnwaggons und campierenden Trecks auf die Weiterfahrt. Zur Mittagszeit gab es einen verheerenden Bombenangriff auf die Stadt, der sie weitgehend zerstörte. Bis heute weiß niemand genau, wie viele Menschen – Soldaten wie vor allem auch Zivilisten – bei diesem Angriff ums Leben gekommen sind.
Auf dem Golm, in Sichtweite der Stadt, entstanden Tausende Gräber. Sie werden heute vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gepflegt. In der Alten Schule von Kamminke betreibt der Volksbund die Jugendbegegnungsstätte Golm. Sie ist ein Baustein deutschpolnischer Zusammenarbeit für ein Europa mit friedlicher Zukunft.
Heute, fast auf den Tag genau 66 Jahre nach dem verheerenden Luftangriff, legen die Regierungsfraktionen den Entwurf eines Gräberstättengesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vor. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, der Würde von Gräberstätten wie beispielsweise dem Golm besser als bisher gerecht werden zu können.
Sie sind Orte der Erinnerung an die Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft. Sie mahnen uns, für ein friedliches Europa einzutreten. Und sie sind uns Hilfe, das Gedenken auch an die jüngere Generation wachzuhalten, die kriegsbedingtes Leid glücklicherweise nicht selbst erleben musste.
Leider wurden stille Einkehr und ungestörtes Gedenken in der Vergangenheit immer wieder gestört. Das geschah zum Beispiel durch politische Propaganda.
An die Stelle von Trauer traten Unfrieden und Empörung. Und um es hier ganz deutlich zu sagen: Wir brauchen keine demonstrativen Aufmärsche und keine sogenannten Heldengedenkveranstaltungen. Das sind Versuche der Geschichtsklitterung von Rechtsextremisten, die wir nicht zulassen werden.