(Helmut Holter, DIE LINKE: Drei Stück. Und beim Neujahrsempfang der FDP haben Sie die Forderungen alle wiederholt.)
weil ich in der Verpflichtung und in der Verantwortung bin, dass ich mir selbst ein enges Korsett schnüren möchte, um dieses Korsett dann auch einzuhalten,
dann muss ich, bevor ich so etwas mache, mir anschauen, werde ich meiner Verantwortung ad 1 als Haushaltsgesetzgeber hier im Parlament gerecht und werde ich ad 2 der Aufgabe der Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht. Genau an der Stelle kommen wir mit drei konkreten Forderungen. Das sind keine Dinge, die auf dem Basar sind, sondern sie sind klar ver
drei Vorschläge in den nächsten 14 Tagen in Antragsform für einen gemeinsamen Antrag, dass wir die Dinge hier beschließen können, sowohl der SPD als auch der CDU, zur Verfügung stellen.
Das ist: Das Haushaltsrecht des Parlaments lebt von Transparenz. Wir brauchen an der Stelle den Beteiligungsbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, damit wir auch an dieser Stelle die Transparenz haben für die Finanzverflechtungen zwischen dem Land und seinen Beteiligungen. Das ist auf kommunaler Ebene längst Standard. Das brauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern. Das gehört zu einer sauberen Haushaltskontrolle.
Das Zweite ist die Einführung der Doppik – saubere Haushaltsführung in einem Bundesland, saubere Haushaltsführung im Vergleich der Systeme von der kommunalen Ebene auf die Landesebene. Und, das sage ich auch ganz deutlich, das soll ein Ziel für Mecklenburg- Vorpommern sein. Keiner wird so naiv sein und sagen, 2013/2014 muss die Doppik eingeführt sein. Wir sagen, es muss das Ziel sein: gleiche Haushaltsführung auf kommunaler Ebene wie auf Landesebene.
Herr Ministerpräsident, Ihr Ansatz, einen Fonds zu machen und denjenigen, der bereit ist zu sparen, zu honorieren, ist super richtig. Das ist genau der richtige Ansatz. Das gibt es nicht für lau, das gibt es für Leistung. Aber Sie haben mit dem FAG den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern einen Zwangskredit aufgehalst.
Genau an dieser Stelle sagen wir, dieser Zwangskredit – und das ist kein Verhandeln auf einem Basar – war unrecht. Er war auf dem Rücken der Kommunen. Genauso, wie Sie in Berlin die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vertreten, erwarten wir hier, dass Sie mit den Kommunen an dieser Stelle ins Gespräch kommen. Diese Altschulden, die Sie ihnen zwangsweise über ein falsches, über ein nicht ausgewogenes, über ein ungerechtes FAG gegeben haben, diese Beträge müssen Sie mit einbeziehen.
Und wenn ich mir dann einmal anschaue, um eine Definition unserer Änderung hier reinzubekommen, habe ich für mich einfach auch schon eine Verständnisfrage, denn
wenn wir heute diese Gesetzesänderung hier sehen, dann steht darin, dass außerordentlich Finanzbedarf infolge von Naturkatastrophen entsteht. Und da stelle ich aus der Erfahrung der Diskussion, die wir heute Morgen gehabt haben, die Frage: Ist die stärkere Hinwendung zu erneuerbaren, zu innovativen Energien, ist das das Ergebnis einer Naturkatastrophe oder ist es das nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf reagieren die Regierungsfraktionen auf die Grundgesetzänderung hinsichtlich der sogenannten Schuldenbremse. Diese Schuldenbremse ist an sich schon eine Mogelpackung, weil weitreichende Ausnahmeregelungen deren Wirksamkeit begrenzen oder gar völlig außer Kraft setzen. Würde die Landesverfassung nicht angepasst werden, gäbe es ab 2020 das unabdingbare Verbot zur Nettoneuverschuldung. Um hier eine Hintertür zu öffnen, sollen Ausnahmeregelungen eben auch in der Landesverfassung zugelassen werden.
Somit wird die Bremswirkung eher geschwächt, um nicht zu sagen, sogar verwässert. Die Schuldenbremse soll hier schlicht ausgehebelt werden. Neben erheblichen abweichenden Konjunkturentwicklungen gelten auch Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen zu den begründeten Ausnahmefällen. Zu den außergewöhnlichen Notsituationen gehört ausdrücklich auch die sich seit 2007 verschärfende Finanzkrise.
In der Problemdarstellung zum Gesetzentwurf ist nicht von ungefähr von Notsituationen die Rede, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Hier ist mit Sicherheit weder von einem Elbehochwasser als Naturkatastrophe noch von einem Wirtschaftsabschwung als einer abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Rede. Beides entzieht sich eben nicht der Kontrolle durch den Staat, hingegen ist die Refinanzierung in der gesamten Eurozone schlicht ungelöst.
Nicht umsonst enthält die Regelung die Möglichkeit, in Fällen von Naturkatastrophen oder sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen einen außerordentlichen Finanzbedarf auch mittels Kreditaufnahme auszugleichen. Und welche Katastrophen sollen Maßnahmen nötig machen, die die Finanzierungsmöglichkeit des Haushalts im Haushaltsjahr übersteigen? Eis und Schnee bestimmt nicht. Neben der Aushebelung der Schuldenbremse wird hier der Finanzcrash zumindest einkalkuliert.
Die NPD-Fraktion stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfes zu, denn die Regelung wird noch bitter nötig werden, weil die Regierungstotalversager ein Szenario heraufbeschworen haben, welches im Fall der Fälle sonst gar nicht mehr zu beherrschen sein wird. – Vielen Dank.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein bisschen bedauerlich, dass praktisch im Nachhinein eine gut gemeinte, ruhige, sachliche, wie ich finde, auch vernünftige Zusammenarbeit von Rechts- und Finanzpolitikern der demokratischen Fraktionen im Nachhinein, manches mag man eben vergessen, Herr Müller, ich glaube, etwas in schiefes Licht gerückt wird. Deswegen möchte ich das doch noch mal klarstellen.
Wir haben die Gespräche begonnen mit einem Grundkonsens. Der Grundkonsens war, egal, wie wir dazu stehen, die Schuldenregelung im Grundgesetz ist durch den Bundestag beschlossen mit Zweidrittelmehrheit und egal, wie wir im Einzelnen dazu stehen, ist es für uns absehbar, dass sie kaum noch veränderbar sein wird. Das war überhaupt die Grundlage, dass wir gesagt haben, wir stellen unsere Meinungen, unsere persönlichen und unsere politischen Positionen zur Grundsatzfrage „Sinn oder Unsinn einer Schuldenregel im Grundgesetz“ zurück und konzentrieren uns auf die Frage: Haben wir hier im Land Handlungsbedarf und, falls ja, wie? Das war der Grundkonsens.
Und der Grundkonsens war auch ganz klar, dass wir gesagt haben, alle unisono, ja, wir haben Handlungsbedarf. Wir müssen als Land reagieren, wir brauchen eine landesgesetzliche Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelungen. Und es war in der Tat so, es gab auch den Konsens, dass wir gesagt haben, diese schwierige Aufgabe werden wir – allein schon aus praktischen und Zeitgründen – wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode leisten können,
und gesagt haben, wir machen das in der nächsten Legislaturperiode. Das war alles, mehr war da nicht in der Gruppe.
Dann haben wir uns verschiedene Modelle aus anderen Ländern angesehen, was könnte man hier in Mecklenburg-Vorpommern machen – ruhig, sachlich und vernünftig.
Und, Herr Roolf, ich kann mich nicht daran erinnern – schade, dass er nicht mehr da ist –, dass er oder die FDP irgendwann mal gesagt hätte, das müssten wir noch unbedingt jetzt in dieser Legislaturperiode machen.