Protocol of the Session on March 16, 2011

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Liskow von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Ministerpräsident, es ist natürlich schön, dass Sie uns an Ihrer Seite sehen. Vielleicht ist es auch genau anders herum. Ich glaube …

(Ministerpräsident Erwin Sellering: Wenn zwei nebeneinandergehen, ist das immer so, ne?)

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und ich denke mal, das ist aber auch richtig so, dass die Koalition in der Sache einig ist, dass wir diese Schuldenbremse in die Landesverfassung einbringen wollen.

Ja, wir sind uns hier im Landtag, glaube ich, alle der Notwendigkeit einer soliden Finanzpolitik bewusst. Ich glaube aber, das sind nicht nur wir hier im Landtag, das sind auch alle Bürger hier in Mecklenburg-Vorpommern. Eine solide Finanzpolitik ist einfach für uns wichtig. Und das ist auch gut so, denn eine solide Finanzpolitik sichert nicht nur die Zukunft unserer Kinder, sondern auch eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung.

Aber die Tatsache, dass wir nun bereits seit 2006 keine neuen Schulden mehr gemacht haben, bedeutet nicht, dass wir uns zurücklehnen können. Das aktuelle Beispiel, wie sehr ein Landeshaushalt aus dem Ruder laufen kann, sehen wir in Nordrhein-Westfalen. Nach Überzeugung der Verfassungsrichter ist das Gesetz zum Nachtragshaushalt verfassungswidrig,

(Rudolf Borchert, SPD: Da hat Rüttgers einen ganz schönen Scherbenhaufen hinterlassen.)

weil die Kreditaufnahme die Investitionen überschreitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Borchert, auch Mecklenburg-Vorpommern hat schon mal einen verfassungswidrigen Haushalt gehabt und ich muss sagen, danach wurde hier im Land die Finanzpolitik umgestellt und wir haben seitdem eine sehr solide Finanzpolitik.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das hat aber nichts mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zu tun. Da irren Sie.)

Das hat nicht nur damit zu tun.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Da sollten Sie auch bei der Wahrheit bleiben, wie es der Ministerpräsident gerade eingefordert hat.)

Das hat nicht nur damit zu tun.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das gilt auch für Sie, Herr Liskow.)

Herr Holter, das hat nicht nur damit zu tun, aber das hat auch mit einem Umdenken hier im Parlament zu tun gehabt und wir haben uns umgestellt.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden ja seit 2006 keine Schulden mehr gemacht und wir haben eine Tilgung von 340 Millionen seitdem hier auch realisiert. Und das ist, glaube ich, auch schon eine ganz beachtliche Summe. Wir haben ja schon mehrmals gehört, auch von der Finanzministerin, dass wir seitdem auch entsprechende Rücklagen im Haushalt angehäuft haben. Da geht es nicht nur um eine allgemeine Ausgleichsrücklage, da gibt es auch noch andere Rücklagen, die entsprechend gefüllt sind.

Damit diese erfolgreiche Finanzpolitik auch in Zukunft weiter Bestand haben kann, haben sich die Koalitionsfraktionen dazu verständigt, heute diesen Gesetzentwurf für diese Schuldenbremse in die Landesverfassung einzubringen. Mit dem Gesetz soll auch die Änderung des Grundgesetzes vom 29.07.2009 in das Landesrecht umgesetzt werden. Das ist insbesondere der Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz, die sogenannte Schuldenregel. Danach müssen Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Der jetzige Artikel 65 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern enthält kein grundsätzliches Verbot struktureller Schulden. Ab dem Haushaltsjahr 2020 dürfte er deshalb wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 109 Grundgesetz nicht mehr angewendet werden.

Bereits seit dem Jahr 2006 konnte Mecklenburg-Vorpommern, wie bereits gesagt, ohne neue Schulden auskommen. Das Verbot der Nettoneuverschuldung wurde in die jeweiligen Haushaltsgesetze aufgenommen. Diese Regelung nun mit Verfassungsrang auszustatten, entspricht der soliden Haushaltspolitik unseres Bundeslandes. Außerdem würde ohne eine Regelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Artikel 109 Grundgesetz die Nettoneuverschuldung für Mecklenburg-Vorpommern direkt verbieten.

Wenn keine Ausnahmemöglichkeiten im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 des Artikels eingeführt würden, könnte das Land auf Ausnahmefälle nicht mehr reagieren. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen entschieden, die im Grundgesetz bereits vorgesehene Ausnahmeregelung zu übernehmen. Der Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung soll deshalb die Ausnahmen im Sinne des Artikels 109 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz in die Landesverfassung überführen.

In erster Linie soll bei einem deutlichen konjunkturellen Abschwung, der sich auf mehrere Jahre bezieht, eine Ausnahme möglich sein. Allerdings ist eine symmetrische Berücksichtigung vorgesehen. Das bedeutet, dass bei gutem Konjunkturverlauf die Kredite zurückgeführt werden müssen. Weitere Fälle, in denen Ausnahmen möglich sind, sind Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Notsituationen. Auch hier muss ein Tilgungsplan erstellt werden. Unter dem Strich dürfen somit keine neuen dauerhaften Schulden entstehen. Das ist auch richtig und wichtig so.

Mit der Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung setzen wir ein Zeichen, dass die erfolgreiche und solide Finanzpolitik unseres Bundeslandes nachhaltig weitergeführt werden soll. Angesichts vielfältiger Herausforderungen, denen wir uns in der Zukunft stellen müssen, ist das eine Grundvoraussetzung für die politische Unabhängigkeit unseres Bundeslandes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Stimmen, die behaupten, dass sich die rot-schwarze Koalition unnötigerweise haushaltspolitische Fesseln anlegt, kann ich nicht verstehen. Aus meiner Sicht und aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion kann nur mit einer schuldenfreien Finanzpolitik der haushaltspolitische Spielraum und somit der politische Gestaltungsspielraum erhalten bleiben. Gleiches gilt übrigens auch für die Kommunalfinanzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie daher, stimmen Sie für eine solide Finanzpolitik. Stimmen Sie dafür, dass wir dieses Gesetz in den Fachausschüssen entsprechend beraten können und dass wir gemeinsam eine Schuldenregel für unser Land, für Mecklenburg-Vorpommern, in die Landesverfassung aufnehmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Liskow.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete der FDP Herr Roolf.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern, ist eine richtige Entscheidung. Und es ist – der Kollege Borchert war ja seinerzeit sehr engagiert – schon ein erstaunlicher Vorgang, dass wir jetzt an dieser Stelle stehen und diesen Ansatz hier haben, denn in den gemeinsamen Runden, an denen ich zum Teil auch teilnehmen durfte bei Ihnen, hatte ich nicht das Gefühl, dass es bei der Sozialdemokratie dafür eine Mehrheit gibt. Ich finde das gut, das sage ich ganz offen. Man sollte dann auch zu neuen Erkenntnissen kommen. Ich finde das sehr vernünftig, ich finde es sehr sinnvoll. Deshalb begrüße ich es außerordentlich, dass die beiden Koalitionäre nun gerade an dieser Stelle mal parallel nebeneinandergehen und sich auch sehen beim Gehen. Das ist dann ja auch ganz wichtig.

(Torsten Renz, CDU: Was sollen diese Anspielungen, Herr Roolf?)

Was für mich auch wichtig ist, und die Frage hat Frau Kollegin Schwebs aufgeworfen, warum jetzt, wenn das erst 2020 – jetzt will ich nichts Falsches sagen, genau 2020 – gelten soll? Warum jetzt? Ich sage Ihnen, gerade jetzt, denn gehen wir mal von dem schlimmsten aller Fälle aus, die wir am 4. September erreichen werden, und die LINKEN sind wieder in der Regierungsverantwortung,

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Na, na, na!)

dann wird die Schuldenbremse in Mecklenburg-Vorpommern niemals kommen. Deshalb müssen wir, diese Koalition,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Da kann ich doch bloß lachen.)

diese Situation in Mecklenburg-Vorpommern …

(Zurufe von Regine Lück, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)

Ist so, ist so. Tut mir herzlich leid.

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Torsten Renz, CDU)

Wir haben nur jetzt die Chance, eine Schuldenbremse einzuführen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und dann ist es so, dass der Ministerpräsident zu Recht sagt,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Völker, hört die Signale von Herrn Roolf!)

zu Recht sagt, …

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ob wir ein bisschen Ruhe kriegen könnten?

… dass der Ministerpräsident zu Recht sagt, bei diesem wichtigen Thema geht er nicht auf den Basar. Das ist völlig richtig.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Aber wer hat denn das gefordert, Herr Roolf?)

Bei diesem wichtigen Thema darf man nicht auf den Basar gehen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Bei der Aktuellen Stunde haben Sie Forderungen aufgemacht.)

Aber, meine Damen und Herren, wenn ich für mich selbst –