Protocol of the Session on March 16, 2011

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ich hatte ja leider nicht so viel Zeit, wie ich vorhatte. – Marc Reinhardt, CDU: Dann musst du mehr anmelden.)

dass schon unter heutigen Bedingungen ein 18 Monate langes Referendariat, wenn es vernünftig organisiert ist, sinnvoll ist, auch ohne Veränderung der ersten Phase. Anders kann ich mir nämlich nicht erklären, dass es zahlreiche Länder in Deutschland gibt, die mit 18 Monaten Referendariat längst auskommen, oder Länder wie Sachsen, die, so muss ich sagen, zu den stärksten Bildungsländern Deutschlands gehören, sogar mit 12 Monaten Referendariat klarkommen. Und die Schulen in Sachsen gehören eher zu den besten und nicht zu den schlechteren.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Insofern muss man sagen, es scheint zu gehen.

Und, lieber Andreas Bluhm, deswegen die Bitte oder der Vorschlag wie in der letzten Ausschusssitzung,

(Der Abgeordnete Andreas Bluhm bittet um das Wort für eine Anfrage.)

nämlich dass wir einfach – du kannst dich ja noch mal melden –, …

Gestatten Sie eine Anfrage?

Nein, keine.

… sondern dass wir in der nächsten Ausschusssitzung

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, also was ist denn das für eine Art?! Das hat mit der Würde des Hauses nicht viel zu tun. Ja, das ist wirklich so, Mathias. Das hat mit der Würde des Hauses nicht viel zu tun. Wir sind doch hier nicht am Stammtisch.)

einfach genau das tun, was an dieser Stelle angesagt wäre. Wir bitten das Ministerium, en détail das Curriculum des Referendariats vorzutragen. Und dann sollten wir mal fachlich darüber diskutieren, an welcher Stelle eigentlich etwas fehlt, auch unter heutigen Bedingungen. Und ich würde die Wette wagen, da wird nichts fehlen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dieser Änderung des Schulreformgesetzes und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Brodkorb.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ersten Schulreformgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/4045. Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4207, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU,

der Fraktion der FDP, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4045. Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben.

Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, möchte ich noch mal die Bitte äußern, möglichst von Ihrem Platz sich zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt. – Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Dr. Ulrich Born, Vincent Kokert und Gino Leonhard werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Gibt es noch Mitglieder des Hauses, die ihre Stimme nicht abgegeben haben? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche für zwei Minuten zur Feststellung des Ergebnisses.

Unterbrechung: 15.12 Uhr

Wiederbeginn: 15.14 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 56 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 41 Abgeordnete, mit Nein stimmten 15 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4045 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, auf der Drucksache 5/3966, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Verkehrsausschusses auf der Drucksache 5/4160.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

(VMV-Aufgabenübertragungs- gesetz M-V – VMV-AufgÜG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3966 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Landesentwicklung – Drucksache 5/4160 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen damit zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, auf der Drucksache 5/3966. Der Verkehrsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4160, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3966 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Auch das ist hier nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3966 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und Änderung anderer Gesetze, auf der Drucksache 5/4169.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 5/4169 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in Anbetracht der aktuellen Situation in Richtung Japan begrüße ich sehr, dass wir heute ein Landesbodenschutzgesetz in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern einbringen.

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Funktion des Bodens nachhaltig zu sichern und zweitens die schädlichen Bodenveränderungen abzuwehren, drittens Boden- und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und viertens Vorsorge gegen

nachteilige Entwicklungen auf den Boden zu treffen. Außerdem werden mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz die Vorsorge und Gefahrenabwehrpflichten abschließend eindeutig geregelt. Die praktischen Erfahrungen der vergangenen Jahre haben immer wieder gezeigt, dass es auch für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sinnvoll und notwendig ist, ein ergänzendes Landesbodenschutzgesetz zu erlassen.

Möglichen Kritikern dieses Gesetzentwurfes will ich an dieser Stelle bereits den Wind aus den Segeln nehmen. Es ist nicht unser Ziel, neue Standards zu definieren, die über das Bundesrecht hinausgehen. Es ist auch nicht unser Ansinnen, meine Damen und Herren, für mögliche Investitionen oder landwirtschaftliche Unternehmen zusätzliche Hürden aufzubauen. Wir wollen mit klaren und eindeutigen Ausführungsvorgaben, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten, eine effiziente Umsetzung der bundesrechtlichen Bestimmungen in unserem Land feststellen und sicherstellen.

Nicht ohne einen gewissen Stolz, glaube ich, kann man auch sagen, dass wir in den vergangenen Jahren einiges, ja, sehr viel erreicht haben, denn Mecklenburg-Vorpommern hat bis zur Wende erhebliche Altlasten tatsächlich selbst produziert, die wir in den vergangenen Jahren dann auch aufgearbeitet haben. Der Fokus des Bodenschutzes war dabei im Übrigen in den letzten Jahren vor allen Dingen auf die Altlastensanierung ausgerichtet.

Insgesamt, meine Damen und Herren, haben wir 1.155 – 1.155! – ehemalige Altlasten in der behördlichen Abstimmung bereits in unserem Bundesland sanieren können. Außerdem konnten im Rahmen der Altlastenfreistellung mit finanzieller Unterstützung des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach der Wende im gesamten Land Investitionen für die Nachrüstung von Altlastenstandorten gewonnen werden und damit Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen werden.

Die Altlastenfreistellung bedeutet im Übrigen, meine Damen und Herren, dass sich Eigentümer von Gewerbegrundstücken, die vor 1990 durch Schadstoffeinträge verunreinigt wurden, von finanziellen Risiken und den daraus gegebenenfalls resultierenden Problemen freistellen lassen konnten. Das freigestellte Unternehmen trägt damit auch in der Regel immerhin nur 10 Prozent der Kosten für die notwendigen Planungs- und Sanierungsmaßnahmen einer Altlast in Mecklenburg-Vorpommern. Die restlichen 90 Prozent – 90 Prozent Förderung also – teilen sich dann der Bund und Land im Verhältnis von 60 Prozent Bundeskostenübernahme und 40 Prozent durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.