weil das in diesen Zeiträumen überhaupt nicht zu machen ist, das ist völlig unrealistisch. Aber ich sage auch das noch einmal, wir werden uns selbstverständlich der Diskussion in der Sache stellen und stellen müssen. – Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4113 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4113 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Geschäftsordnung Paragraf 91 Absatz 1 zum Antrag auf Drucksache 5/4073 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Gibt es weitere Mitglieder, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung zur Feststellung des Ergebnisses für zwei Minuten.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 53 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 17 Abgeordnete, mit Nein stimmten 36 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4073 abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich berufe jetzt den Ältestenrat zu einer Beratung ein. Die Sitzung wird in circa zehn Minuten wieder eröffnet, also etwa 16.15 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und möchte Ihnen das Ergebnis der Ältestenratssitzung bekannt geben.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Pastörs hat im Rahmen der Beratung zu Tagesordnungspunkt 30 in einer in der Geschichte des Landtages noch nicht da gewesenen gröblichen und aggressiven Weise gegen
die Grundregeln der Geschäftsordnung und die Würde des Hauses verstoßen. In Gesamtwürdigung seines Verhaltens schließe ich den Abgeordneten Pastörs gemäß Paragraf 99 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat neben dem heutigen Sitzungstag für weitere sechs Sitzungstage aus.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Qualitätsmängel an den allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern abstellen, Drucksache 5/4075.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Qualitätsmängel an den allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern abstellen – Drucksache 5/4075 –
… Damen und Herren! Am 28. Dezember des vergangenen Jahres traute ich meinen Augen nicht, als ich wie üblich den Pressespiegel des Landtages las. Die SVZ titelte: „Tesch räumt Mängel ein“. Die „Ostsee-Zeitung“ überschreibt ihren Artikel mit: „Minister Tesch rügt sein eigenes Ressort“. Erst dachte ich, es handelt sich um einen Irrtum, aber nein, tatsächlich stellte der Bildungsminister im Gespräch mit den Journalisten Mängel im Schulsystem des Landes fest.
1. In der 5. und 6. Klasse, also der Orientierungsstufe, sind nach Ansicht des Ministers mehr Förderstunden nötig, damit die Lehrer besser auf die einzelnen Kinder eingehen können.
2. Die Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern müssen in Zukunft mit doppelt so vielen Lehrerstunden für den Nachmittag ausgestattet werden, denn, so der Minister wörtlich, Zitat: „Wenn uns das in den nächsten Jahren nicht gelingt, verdient das Ganze den Namen Ganztagsschule nicht.“ Ende des Zitats.
Wo kommt denn das jetzt her? Bisher wurde doch unsere Kritik, und nicht nur unsere, an der mangelnden Ausstattung der Selbstständigen Schule immer vehement zurückgewiesen, von fehlenden Stunden keine Rede. Stattdessen wurde uns stetig verkündet, dass Selbstständige Schule die Lösung der Probleme ist, und vor allem, sie sei anforderungsgerecht ausgestattet. Die Schulen hätten alle Rahmenbedingungen, die sie bräuchten, um eigenverantwortlich den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Schulgesetzes zu erfüllen.
Zum Beleg will ich exemplarisch auf zwei Antworten des Bildungsministers auf Kleine Anfragen von mir zur Einführung der Selbstständigen Schule verweisen. Dort wurde auf meine Frage „Wie werden die Wirkungen der schülerbezogenen Stundenzuweisungen auf a) ihre Auskömmlichkeit in Bezug auf die erweiterten Aufgabenstellungen des Konzepts … bewertet?“ geantwortet, Zitat: „Die schülerbezogene Stundenzuweisung stellt eine auskömmliche Zuweisung von Lehrerstunden für die Umsetzung der Stundentafel sicher. Darüber hinaus werden
den Schulen in den kommenden Jahren nach Maßgabe des Haushaltes zusätzliche Mittel für die Entwicklung von mehr Selbstständigkeit zur Verfügung gestellt.“ Ende des Zitats.
Neben der zugegebenen Abhängigkeit vom Haushalt wird tunlichst verschwiegen, dass diese zusätzlichen Mittel aus dem ESF-Fonds der Europäischen Union finanziert werden. Sie werden von Jahr zu Jahr bis 2013 jährlich weniger und was nach 2013 ist, weiß gegenwärtig niemand. Es handelt sich hier um eine zeitlich begrenzte, also temporäre Finanzierung für Aufgaben, die eben oft nicht temporär, sondern stetig sind. Mit der ersten Reduzierung der Stunden zum Schuljahr 2010/2011 haben viele Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen in unserem Land gemerkt, was das für die Aufgabenerfüllung bedeutet. Das bedeutet, die Aufgaben bleiben, aber von ihnen werden immer weniger vergütet.
In Teil c) der Frage hatte ich gefragt, wie die schülerbezogene Stundenzuweisung bezüglich des Anspruchs auf individuelle Förderung bewertet wird. Antwort, Zitat: „Erst die schülerbezogene Stundenzuweisung ermöglicht es der Einzelschule im Gegensatz zum bisherigen Verfahren, unabhängig von der Bandbreite und den Klassenteilern, Lerngruppen entsprechend des pädagogischen Erfordernisses zu bilden. Erst damit kann dem Anspruch einer individuellen Förderung eines jeden einzelnen Schülers deutlich besser Rechnung getragen werden als bisher.“ Ende des Zitats.
Woher, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt dann aber jetzt der ministerielle Ruf nach zusätzlichen Stunden? Nun, es gibt einen entscheidenden Grund: Die vorhandenen reichen nicht mehr. Und der Minister ruft also zum Jahreswechsel, wo alle ihre Botschaft an das neue Jahr formulieren, in die Zukunft. Und er ruft nicht nach 2011, nein, er ruft schon in das Jahr 2012. Das allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ja bekanntlich nach der Landtagswahl, und niemand weiß so ganz genau von uns, wer denn diesem Ruf dann eigentlich folgen muss.
Die Rufe, was nach der Legislaturperiode von einer neuen Landesregierung – wie immer sie auch zusammengesetzt sein mag – noch alles erledigt werden muss, haben inzwischen eine schon beängstigende Bandbreite angenommen. Da ist der schon erwähnte Ausgleich für die wegfallenden ESF-Stunden für die Ausgestaltung der Selbstständigen Schule und der damit verbundenen Aufgaben, da ist die Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeiter, die ausschließlich aus dem ESFFonds erfolgt und die spätestens 2013 obsolet ist, da ist die angekündigte beabsichtigte Verbeamtung von jungen Lehrkräften, die Minister Tesch für das Jahr 2012 ins Gespräch gebracht hat, und da sind die Anforderungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die aus der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung, also die Inklusion, sich ergeben.
Jetzt also, zum Jahresende 2010 nach Auffassung des Ministers, kommen die Förderstunden für die Orientierungsstufe und die Erhöhung der Stundenzuweisungen für die Ganztagsschule dazu. Da werden also Dinge im Schulalltag verändert, ohne die mittelfristige Finanzierung zu gewährleisten. Dies kann man schwerlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, als verantwortungsvolle Regierungspolitik bezeichnen. Verantwortungsvolle Regierungsarbeit besteht für mich darin, erkannte Pro bleme einer Lösung zuzuführen, und eben nicht, erkannte Probleme in die Zukunft zu vertagen.
Deshalb fordert unser Antrag die Landesregierung und insbesondere den Bildungsminister auf, noch während der gegenwärtigen, seiner gegenwärtigen Amtszeit tätig zu werden. Der Bildungsminister wird die Einschätzung vom Dezember zu den Förderstunden und der Ganztagsschule ja nicht ohne Grund so dargestellt haben. Wenn er zur aktuellen Situation analytische Erkenntnisse hat, wäre es angebracht gewesen oder immer noch angebracht, zum Beispiel auch unaufgefordert den Bildungsausschuss über diese Dinge zu informieren, sie mit uns, dem Haushaltsgesetzgeber, zu diskutieren und nach Lösungen zu suchen. Offensichtlich spricht der Minister darüber doch lieber laut mit der Presse. Wir alle kennen den Spruch: Auch schlechte Nachrichten sind besser als gar keine.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass in den Ministerien gegenwärtig und in der nächsten Zeit auch weiter das Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2012/2013 erfolgt. Es wäre folglich notwendig, die Stellen- und Finanzbedarfe zu ermitteln und dann im Verfahren zu berücksichtigen. Aber unabhängig davon ist zu prüfen, ob es im Bereich des Bildungsministeriums oder der Landesregierung schon jetzt freie Mittel gibt, die zur Verbesserung der offensichtlich schwierigen Situation genutzt werden können.
Ich werte die öffentliche Einschätzung des Ministers als ziemliches Warnsignal für die weitere Umsetzung der Selbstständigen Schule und insbesondere der mit ihr eingeführten schülerbezogenen Stundenzuweisungen. Ich habe für meine Fraktion mehrfach im Bildungsausschuss nachgefragt, ob die mit dem neuen Sockel-Faktoren-Modell an den Einzelschulen verteilten Stunden wirklich ausreichen. Das wurde immer, immer und ohne Einschränkung bejaht.
Nun bin ich lange genug im Geschäft, um zu wissen, dass zwischen einer theoretischen Berechnung von Stunden und der Schulpraxis natürlich erhebliche Unterschiede eintreten können. Ich werde mich zu den speziellen Problemen der Förderstunden und der Ganztagsschule in der anschließenden Debatte noch etwas ausführlicher äußern, darum an dieser Stelle nur so viel: Die Berechnungsgrundlage der insgesamt verfügbaren Stunden waren die im Haushalt vorhandenen Stellen. Daraus wurden sowohl die Höhe des Sockels als auch die Höhe der Faktoren für ausgewählte Einzelmaßnahmen bestimmt. Das heißt für die Praxis, dass die Höhe des Sockelbetrages und der Faktoren eben nicht nach den Anforderungen der Schule bestimmt wurden, sondern nur nach den verfügbaren Stellen.
Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen: Es gibt formal nach dem Gesetz keine Klassenteiler mehr. Die Schulen können die Klassengröße formal selbst bestimmen. Mit der schülerbezogenen Stundenzuweisung ergibt sich aber eine Mindeststundenzahl, die bestimmt, wie viele Schüler in einer Klasse sein dürfen, damit die Stundentafel überhaupt noch unterrichtet werden kann. Dass dieses für die Schule insgesamt gilt, versteht sich von selbst. Diese magische Grenze liegt zum Beispiel bei Grundschulen jenseits von 24 Schülern pro Klasse. Bei Klassen, die kleiner sind, gibt es Schwierigkeiten, die Stundentafel zu erteilen, von Förderung zusätzlicher Art ganz zu schweigen. Das führt dazu, dass in den Grundschulen viel zu häufig Klassen mit 28 oder gar 30 Schülerinnen und Schülern gebildet werden, um überhaupt noch Spielräume für die individuelle Förderung zu haben. Bei kleinen Grundschulen geht das gar nicht.
Ich habe zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 im Ausschuss gefragt, ob es denn Veränderungen beim Sockel oder bei den Faktoren geben wird. Klare Aussage: Nein, und wenn, dann nur durch die Umverteilung innerhalb des bestehenden Systems. Praktisch bedeutet das, dass sich an den grundlegenden Faktoren überhaupt nichts verändert hat. Darum wird es eine Lösung der vom Bildungsminister beklagten Zustände nur geben, wenn die Sockel- und Faktorenzuweisungen erhöht werden. Das aber kostet Geld, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und es ist ja noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Wer heute den Pressespiegel aufmerksam liest, wird vor dem Hintergrund des darin sich befindlichen Artikels in Bezug auf die Umsetzung der Inklusion an den Grundschulen von den großen Befürchtungen der Praktiker, aber auch der Eltern lesen, ob denn mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden Stunden eine individuelle Förderung in einer so großen Klasse überhaupt realistisch und umsetzbar ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht ist das mit den entdeckten Qualitätsmängeln auch einfacher. Wir erinnern uns, dass die Sozialministerin Ende 2010 für die nächste Legislaturperiode eine Forderung über zusätzlich 40 Millionen Euro aufgemacht hat. Vielleicht sind die angesprochenen Qualitätsmängel die Antwort der CDU, die nun auch Pflöcke einschlagen will, ansonsten wäre dies ein Offenbarungseid des Bildungsministers kurz vor dem Ende seiner Amtszeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Antrag, den wir Ihnen hier heute vorgelegt haben, zuzustimmen, denn er bezieht sich ausschließlich auf folgende drei Punkte:
Erstens. Wir teilen die Einschätzung, die der Minister Ende des vergangenen Jahres öffentlich gemacht hat.
Zweitens. Wir unterstützen den Vorschlag des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, in der nächsten Legislatur mindestens in diesen Bereichen eine Qualitätsverbesserung zu erreichen, und das sollte ja wohl unstrittig von allen Beteiligten sein.
Und wir fordern den Landtag auf, die Landesregierung, in dem Sinne tätig zu werden, die entsprechenden Punkte a) bis c) zu realisieren, um im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens die Voraussetzungen dafür zu schaffen und nach Möglichkeiten zu suchen, die entsprechende Stellenausstattung schon jetzt im laufenden Schuljahr nach Möglichkeiten des Haushaltes zu verbessern. – Ich danke Ihnen.