Da das sächsische Projekt vor rund zwei Jahren gestartet wurde, lassen sich naturgemäß Auswirkungen auf das Niederlassungsverhalten junger Ärzte noch nicht feststellen. Hier ist sicherlich Geduld angesagt.
Zum Abschluss möchte ich noch mal unterstreichen, dass aus meiner Sicht ein ganzes Bündel von Aktivitäten erforderlich sein wird, um junge Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen. Dies ist eine Herausforderung, der sich auch die Bund-Länder-Kommission stellen wird, die vergangene Woche in konstruktiver Weise ihre Arbeit aufgenommen hat. Wir arbeiten selbstverständlich aktiv daran mit.
Deswegen habe ich hiermit Ihrem Anliegen, einen Prüfbericht zu geben, Rechnung getragen und biete natürlich an, dass wir weitere Ergebnisse und auch Gespräche im Sozialausschuss verfolgen sollten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mein Arzt geht in Rente, wohin gehe ich? Diese Frage steht ja nun schon seit einigen Jahren im Raum,
hier in Mecklenburg-Vorpommern, aber eben auch in den anderen Ländern der Bundesrepublik. Und gerade wir in Mecklenburg-Vorpommern wissen natürlich nicht erst seit der gestrigen Pressekonferenz des Herrn Ministerpräsidenten, dass wir in einem Land mit einer rückläufigen und älter werdenden Bevölkerung leben. Und in diese Entwicklung ist natürlich auch die Ärzteschaft des Landes einbezogen.
So ist es selbstverständlich, dass Politik und Selbstverwaltungen – die kommunalen wie die ärztlichen Selbstverwaltungen – intensiv nach Lösungen suchen. Zur Beschreibung und Lösung des Problems hat 2005 das damalige Sozialministerium mit den Selbstverwaltungen den Masterplan zur künftigen Sicherung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Die hier mit dem Antrag im Raum stehende Maßnahme einer Stipendienförderung passt also
eigentlich in den Tagesordnungspunkt 25 zu dem entsprechenden FDP-Antrag, der morgen verhandelt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Sicherstellungsauftrag – und das war in den Ausführungen des Herrn Roolf nicht ganz korrekt – ist also keine kommunale Aufgabe, sondern liegt gerade für die Versorgung im Niedergelassenenbereich bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Frau Ministerin hat das eben dargestellt. So ist es vollkommen selbstverständlich, dass die Kassenärztliche Vereinigung zur Umsetzung des Masterplans ihre Maßnahmen getroffen hat, um die annähernd 100 freien Arztstellen im Lande zu besetzen.
Es wird ein Investitionskostenzuschuss bei Zulassung von Ärzten in von Unterversorgung bedrohten Bereichen beziehungsweise bei lokalem Versorgungsbedarf bis zu 50.000 Euro gewährt.
Es werden fallzahlenabhängige Sicherstellungszuschläge in von der Unterversorgung bedrohten Gebieten gewährt.
Es wurden seit 2004, damals noch unter der Federführung des Sozialministeriums, mit den ärztlichen Selbstverwaltungen und mit Landräten und Bürgermeistern Tage der offenen Tür an den Unis durchgeführt, um eben das Berufsfeld „Arzt in MecklenburgVorpommern“ vorzustellen und ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen.
Es sei daran erinnert, dass auf Initiative der Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bei den Ärzten, bei den niedergelassenen Ärzten, nach 2004 eine Angleichung der Honorare erreicht werden konnte. Die niedergelassenen Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern gehören inzwischen zu den Spitzenverdienern in Deutschland. Ja, trotzdem wurde das Ärzteproblem bisher nicht gelöst. Offensichtlich sprechen sich all diese Maßnahmen entweder nicht rum oder bei den Absolventen nicht an.
Und nun kommen also die Kollegen von der FDP, nun hat auch Herr Ministerpräsident das erklärt, was wir heute in den Zeitungen lesen können: „Wir werden das ändern.“ Und der Zeitung konnte ich entnehmen, dass geprüft werden soll, ob mit einem Stipendienprogramm die Gesundheitsversorgung auf dem Lande langfristig gesichert werden kann. Ärzte sollen mit Stipendien gelockt werden. Wir haben von Frau Ministerin eben gehört, dass dieses Programm durchaus geprüft und nicht ganz unstrittig gesehen wird.
Ärzte sollen gewonnen werden, das klingt gut. Fraglich ist allerdings, was halten die Studenten von diesen Plänen, die wir hier entwickeln. Normalerweise hat kein Student etwas gegen ein Stipendium, also das wissen wir alle aus eigener Erfahrung. Die alles entscheidende Frage ist aber: Warum nimmt ein Großteil der Absolventen nach dem Medizinstudium bei den hervorragenden
Verdienstmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern eine Tätigkeit außerhalb des Landes, außerhalb des Gesundheitswesens auf? Warum gehen so viele unserer Absolventen ins Ausland?
Wir sollten die Studenten befragen, was ihre Motive sind und wie die Bedingungen, die sie zum Hierbleiben veranlassen könnten, geändert werden können. Wir müssen die Betroffenen fragen. Wir können uns Gedanken machen ohne Ende, wir werden nicht in naher Zeit oder in kurzer Zeit hier …
Noch mal studieren, ja. Also mancher macht es ja, aber wir wahrscheinlich nicht mehr, die wir hier sitzen.
Nachwuchsgewinnung ist ein klassisches Personalmanagementproblem. Es ist sehr gut, dass der Landkreis Nordvorpommern beschlossen hat, die Kassenärztliche Vereinigung bei der Nachwuchsgewinnung zu unterstützen und Medizinstudenten durch ein Stipendium an den Landkreis und damit auch an ihren künftigen Arbeitsort zu binden. Der Landkreis nimmt hier, ähnlich wie Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die etwas Derartiges tun, eine ganz wichtige Verantwortung wahr. Das ist langfristig gesehen eine gute Personalpolitik.
Anders Ihr Antrag, verehrte Kollegen von der FDP. Sie sind ja die Vertreter der Freiberufler hier im Landtag. Sie, die auf Bundesebene manchmal am liebsten alle Steuern abschaffen würden, rufen jetzt nach Steuergeldern des Staates, um ein Stipendium einzuführen.
Das ist also, um es nun höflich zu formulieren, irgendwo ein Widerspruch, den man nur mit der Frage kommentieren kann: Wer soll das bezahlen?
Und an Sie, Frau Ministerin, Herr Ministerpräsident, sei die Frage gestellt: Soll jetzt bei jeder Berufsgruppe, die nicht ausreichend im Lande vertreten ist, ein Stipendienprogramm aufgelegt werden? Das müssten Sie wohl, schon um dem Grundsatz der willkürfreien Sachgerechtigkeit, abgeleitet aus Artikel 3 des Grundgesetzes, Genüge zu tun. Also hier würden sicher auch Lehramtsstudenten,
in Ausbildung stehende Erzieherinnen und Erzieher oder Pflegefachkräfte ihre berechtigten Forderungen stellen.
Sie haben schon auf die Problematik der BAföG-Anrechnung hingewiesen, Sie haben auf die Erfahrungen von Sachsen hingewiesen. Also ganz so einfach ist es offensichtlich nicht, über ein Stipendium die Frage des ärztlichen Nachwuchses zu lösen.
Frau Ministerin hat auf die kommunale Finanzsituation hingewiesen, aber das nimmt sich im Land nicht anders aus. Angesichts der rückläufigen Steuereinnahmen, Stichwort große Steuerreform der SPD-geführten Bundesregierung im Jahre 2000, die ja nun langsam zum Tragen kommt, Stichwort Schuldenbremse, die ja nun in die Landesverfassung aufgenommen werden soll, also wie das alles finanziert werden soll, bleibt offen.
Und ich möchte noch einen Aspekt erwähnen: Auf der einen Seite legt die Landesregierung den Entwurf eines Landeskrankenhausgesetzes vor, in welchem – das ist ein Novum – der Anspruch auf Aufnahme in das Investitionsprogramm gestrichen wird. Damit gefährdet die Landesregierung, wenn dieses Gesetz so durchkommt, das flächendeckende Netz der Krankenhäuser, auch das flächendeckende Netz der medizinischen Versorgung. Auf der anderen Seite prüfen Sie also oder bringen Sie Versprechen, zumindest ist das heute der Zeitung zu entnehmen, dass außerhalb der Haushaltsdebatten finanzielle Wohltaten zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung getroffen werden sollen. Das ist also nicht ganz seriös.
Meine Fraktion plädiert dafür, Frau Ministerin hatte sich auch dafür ausgesprochen, diesen Antrag gemeinsam mit den anderen, das würde ich dann morgen ausführen, an den Sozialausschuss zu überweisen,
Ich rege an, das ist ja auch nicht ihre Aufgabe, sondern ich rege das an, dass wir also diesen Antrag in den Ausschuss überweisen und gemeinsam mit den anderen Anträgen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung dort behandeln, und zwar mit den Vertretern, die für die ärztliche Sicherstellung zuständig sind, zusammen mit der KV, mit der Ärztekammer, Krankenhausgesellschaft, um also tatsächlich und, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Studierenden, mit den Betroffenen gemeinsam hier Lösungen zu finden, die dieses Problem doch kurz- und langfristig lösen können.
Frau Dr. Linke, Sie haben die Frage in den Raum gestellt, warum sich immer mehr Mediziner nicht mehr als Arzt niederlassen. – Weil mittlerweile der bürokratische Aufwand, den Ärzte zu betreiben haben, einen Anteil an der täglichen Beschäftigung einnimmt, der einfach nur noch grausam ist. Die Ärzte haben keine Lust, sich mit bürokratischem Aufwand zu beschäftigen, sondern sie wollen Gutes für die Menschen im Land tun, und da nimmt die Politik ihnen immer mehr die Möglichkeit.