Und wenn Frau von der Leyen nun allerdings auch noch meint, dass mit diesen 10 Euro auch Reitunterricht möglich ist,
Ein besonderer Punkt ist die Nachhilfe oder besser gesagt die amtlich so bezeichnete Lernförderung. Die Bundesagentur – und ich empfehle Ihnen diese Seiten sehr gerne – hat sich schon in Vorbereitung auf die Übernahme dieser Aufgabe, die jetzt die Kommunen übernehmen sollen, mit der Umsetzung dieser Regelung befasst. Und das hat natürlich schon so seine Schmäckerchen.
Ich darf mal zitieren in Bezug auf die Frage für die Lernförderung, die nach der entsprechenden Erläuterung nur im Ausnahmefall – im Ausnahmefall! – gewährt wird. Und diese Ausnahmen sind auch noch an eine Bedingung geknüpft, ich zitiere: „Nur wenn das Erreichen des Klassenziels … gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann“, dann kann ein solcher Antrag gestellt werden.
Welche Kosten dann entstehen, will ich beispielhaft darstellen: Der Nachhilfeunterricht kostet je nach Institution pro Stunde zwischen 17 und 14 Euro. Monatliche Angebote für Nachhilfe liegen bei nur einmal 90 Minuten pro Woche bei 89 Euro im Monat, bei zweimal 90 Minuten in der Woche schon bei 119 Euro im Monat. Und zudem sollen bei dieser Maßnahme, so, wie sie vorgesehen ist, die Schulen einen Vordruck ausfüllen, in dem sie die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen. Dieses Verfahren bedeutet wieder einen erheblichen Mehraufwand an den Schulen, meine sehr verehrten Damen und Herren, der von Lehrkräften sehr fundiert zusätzlich zu erbringen ist.
Und wie umfänglich dieser Vordruck sein wird, ist aus einem Merkblatt der Bundesagentur zu ersehen. So oder so ähnlich wird er ja wohl von den Kommunen dann auch zur Realisierung kommen müssen. Dort heißt es, ich zitiere: „Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu dem Fach, in dem der Bedarf besteht, auch Angaben über den Zeitraum, in dem die Defizite aller Voraussicht nach mittels gezielter Lernförderung beseitigt werden können. Zusätzlich ist eine Einschätzung erforderlich, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und die Gefährdung durch die vom Fachlehrer empfohlene Lernförderung voraussichtlich behoben werden kann.“ Ende des Zitats.
Macht die Schule damit faktisch deutlich, dass sie nicht in der Lage ist, das Kind individuell zu fördern? Was meinen Sie, wie viele Schulen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer die von ihnen nicht zu vertretenen Offenbarungs
eide denn überhaupt ausfüllen? Und dann entscheidet der persönliche Ansprechpartner künftig bei der Kommune über die Gewährleistung der Leistung für eine geeignete Lernförderung,
vielleicht jemand, der Schulsozialarbeiter gelernt hat oder Sonderschulpädagoge oder Sonderpädagoge ist. Aber wenn es jemand ist, der sozusagen mit Bildung überhaupt nichts zu tun hat, dann entscheidet der über die Frage, in welcher Art und Weise eine Lernförderung für dieses Kind überhaupt erstattet wird?!
Offen bleibt die Frage, wie man mit der Stigmatisierung der betroffenen Kinder und ihrer Eltern umgeht. Für jede Leistung des Staates einen Offenbarungseid zu leisten, das kann, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht der richtige Weg sein.
Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann das Ziel doch nur heißen, ein anforderungsgerecht finanziertes und chancengleiches Bildungssystem in Deutschland zu finanzieren. Und da bin ich dann wieder an dem Punkt, wo ich sage, jawohl, der Bildungsgipfel mit seiner Forderung der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten, 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für den Bildungsbereich zur Verfügung zu stellen, ist dafür die Grundvoraussetzung.
Aber wenn wir da nicht weiterkommen, dann wird uns auf dem langen Ende das Bildungspaket mit diesen Einzelmaßnahmen, die zu einem unerhörten Mehraufwand führen, überhaupt nichts nützen. Von daher gilt das insbesondere für die Kinder.
Und ich kann Ihnen einfach nur empfehlen, dieser Antrag ist überhaupt nicht erledigt. Er bedeutet im Wesentlichen eine Unterstützung der Position Ihres und unseres Ministerpräsidenten in dem weiteren Ringen um einen entsprechenden Bildungspakt in Deutschland, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nur, wir müssen mal sehen, in welchem Raum bewegen wir uns denn. Es gibt jetzt die Verhandlungen zu dem Thema auf der Bundesebene. Das Bundesverfassungsgericht hat das, was da in der Vergangenheit praktiziert worden ist, aus unterschiedlichen Gründen verworfen und die Regierung aufgefordert, die Regelsätze im Hartz-IV-Bereich neu zu ermitteln.
Jetzt gibt es auf der Bundesebene entsprechende Konstellationen. Es gibt auf der einen Seite die Regierung, es gibt auf der anderen Seite die Opposition. Bisher ist keine Entscheidung zustande gekommen. Das ist im Grunde genommen das, was wir erkennen müssen. Und nun wird man sich aufeinander zu bewegen müssen. Die Frage ist ja: Wie passiert das denn? Wenn man Ihre Linie versucht durchzuverhandeln und man stellt sich vor, was im Ergebnis dabei herauskommt, dann würde man sagen, die ganze Geschichte ist vor die Wand gefahren, es ist gescheitert.
Es ist gescheitert, sozialpolitisch gescheitert, ein Offenbarungseid für dieses demokratische System, das kann keiner wollen.
Deswegen, sage ich Ihnen, beteiligen wir uns als SPD in diesen Verhandlungen konstruktiv. Wir machen konstruktive Oppositionsarbeit.
Und ich habe mir, nachdem die Umfrageergebnisse bekannt geworden sind, die Frage gestellt: Warum befindet sich DIE LINKE bei 15 Prozent? Warum befindet sich DIE LINKE bei 15 Prozent?
für uns ist die Stellung der Kommunen von exorbitanter Wichtigkeit. Die Stellung der Kommunen ist für uns von exorbitanter Wichtigkeit.