dungserfahrungen. Es gibt gesunde und kranke Kinder, schwerfällige und sportliche, langsamer und schneller lernende Kinder.
Eine der größten bildungspolitischen Herausforderungen für unser Land besteht deshalb in der Beantwortung der Frage, wie es uns in den nächsten Jahren gelingen wird, das Recht auf inklusive Bildung und Erziehung für alle Kinder mit und ohne besonderen Bedarf an Förderung an möglichst allen Schulstandorten zu realisieren. Bisherige praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Kinder aller Behinderungsarten unter bestimmten Voraussetzungen in einer Schule erfolgreich lernen und gefördert werden können und dass sich dadurch die Schule zum Vorteil aller Kinder verändert.
Mecklenburg-Vorpommern bildet durch die Novellierung des Schulgesetzes in der Fassung des Ersten Änderungsgesetzes vom 16. Februar 2009 sowie die Erarbeitung der Förderverordnung Sonderpädagogik vom 2. September 2010 die ersten rechtlichen Grundlagen für eine landesspezifische Umsetzung dieser UN-Konvention. Weitere nachgesetzliche Verordnungen wie die Schulentwicklungsplanungsverordnung oder die Unterrichtsversorgungsverordnung befinden sich in einer aktuellen Überarbeitung und bereits in der Anpassung.
Mit Bezug zur UN-Konvention beinhaltet der Entwurf des neuen Lehrerbildungsgesetzes unmissverständlich die Forderung nach Integration aller für den Lehrerberuf relevanten Professionsfelder in die Lehrerbildung einschließlich inklusiver Bildung. Dem Rechnung tragend soll in der Ausbildung jedes Lehramtsanwärters somit auch die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Beratung und Förderung von Kindern mit Förderbedarf im Lernen, der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung erfolgen.
Dies ist beileibe keine bloße Absichtserklärung, die im Gesetzesentwurf isoliert dasteht. Sie konkretisiert sich in den ausgewiesenen curricularen Anteilen für das Studium der Lehrämter. So sind für das Studium des Lehramts an Grundschulen sowie an Regionalen Schulen im Bereich der Bildungswissenschaften ausdrücklich ausgewählte Elemente der Sonderpädagogik verankert, insbesondere Fähigkeiten zur Früherkennung und Förderung bei Lern-, Sprach- und bei sozialen und emotionalen Entwicklungsstörungen.
Auch der prozentuale Anteil der Bildungswissenschaften wird dabei signifikant erhöht. Es ist bisher ein Erfolg, wenn sich die Zahl der Schüler mit Förderbedarf in Mecklenburg-Vorpommern, die im Schuljahr 2009/2010 integrativ an über 100 allgemeinbildenden Schulen beschult wurden, auf 25 Prozent und somit auf 3.476 Schüler erhöht hat. Noch im Schuljahr 2008/2009 wurden lediglich 2.876 Schüler integrativ beschult. Es bedeutet aber auch, dass noch 75 Prozent unserer Schulkinder mit den unterschiedlichsten Förderbedarfen an Förderschulen lernen. Dies betrifft vor allem Kinder mit Förderbedarfen im Lernen der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung.
Bereits im Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien wird unter Punkt 169 als Ziel formuliert, dass durch integrative und kooperative Formen möglichst alle Kinder wohnortnah ihre Schullaufbahn meistern und ihren Bildungsweg in der Grundschule beginnen sollen. Eines ist dabei ganz sicher: Eine inklusive Schule muss wach
sen. Wir müssen mit diesem Anliegen an unseren Grundschulen beginnen und schon weitaus früher in der vorschulischen Bildung und Erziehung die Grundlagen dafür legen.
Eine landesweite integrative Beschulung wird deshalb in den nächsten Jahren auf der Grundlage regionaler Besonderheiten unseres Flächenlandes ausgebaut. Dabei besteht das Anliegen darin, dass sich unsere Schullandschaft durch Ausnutzung der Potenziale der Selbstständigen Schule so weit entwickeln kann, dass sie den individuellen Möglichkeiten aller Kinder sowohl mit Begabung, aber auch gerade mit Entwicklungsverzögerungen gerecht wird. Der Grundschule kommt hier ein besonderer Stellenwert zu. Sie muss möglichst allen Kindern und deren besonderen Förderbedürfnissen, unabhängig vom Förderort, verpflichtet sein.
Ich habe konkrete Schritte eingeleitet, um das Ziel eines integrativ angelegten Bildungssystems zu erreichen. Neben der Erarbeitung einer Bildungskonzeption für 0- bis 10-Jährige bildet die Einführung von Vorgaben zur integrativ ausgerichteten Schulentwicklung auf der Grundlage einer Förderkonzeption einen wesentlichen Schwerpunkt unseres Anliegens der bedarfsgerechten individuellen Förderung eines Kindes.
Als eines der ersten Bundesländer hat Mecklenburg-Vorpommern zum Schuljahr 2010/2011 keine Klassen in der Jahrgangsstufe I an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ eingerichtet. In diesem Förderschwerpunkt besitzt unser Land bundesweit die höchste Förderschulbesucherquote. Kinder mit Förderbedarf im Lernen beginnen zukünftig ihre Schullaufbahn chancengerecht und wohnortnah an der Grundschule. Landesweit wurden in diesem Schuljahr 663 Kinder mit Förderbedarf im Lernen in Diagnoseförderklassen und 38 Kinder in Regelklassen an der Grundschule eingeschult. Die Maßnahme erfolgt in Auswertung eines landesweiten fünfjährigen Modellprojektes an 31 Grund- und Förderschulen. Die Ergebnisse des Projektes machen in allen Regionen deutlich, dass an den Grundschulen des Landes es möglich ist, Kinder mit Förderbedarf im Lernen in Diagnoseförderklassen oder im gemeinsamen Unterricht an der Grundschule adäquat zu fördern.
Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ haben über viele Jahre eine gute Arbeit geleistet. Aber gerade hier macht die demografische Entwicklung nicht halt. Die Schülerzahlen an diesen Schulen gehen jährlich zurück. Im vergangenen Jahr wurden lediglich noch 163 Kinder mit Förderbedarf im Lernen eingeschult. Nur 50 Prozent dieser Förderschulen bildeten eine eigenständige Jahrgangsstufe I. Viele Eltern entschieden sich im Vorfeld ganz bewusst für eine integrative Förderung ihres Kindes an der Grundschule.
Der Landkreis Rügen geht noch einen Schritt weiter: Im Vorhaben „Präventive und Integrative Grundschule“ wurden mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 auch Schüler mit Förderbedarfen in der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung, also Verhalten, integrativ in der Jahrgangsstufe I eingeschult. An diesen regionalen Vorhaben beteiligen sich alle 13 Grundschulen des Landkreises Rügen. Dies war durch eine enge kooperative Zusammenarbeit meines Hauses mit dem Staatlichen Schulamt Greifswald und der Universität Rostock möglich.
Zum kommenden Schuljahr werden wir noch einen weiteren Schritt gehen: Aufbauend auf den ersten Ergebnissen der integrativen Beschulung der Erstklässler auf Rügen ist geplant, das Vorhaben in modifizierter Form auf die Grundschulen des Staatlichen Schulamtes Greifswald auszudehnen. Dabei erfährt die Umsetzung des Konzeptes „Mehr Selbstständigkeit für Schulen“ eine besondere Berücksichtigung.
Die Ausgestaltung des Vorhabens erfolgt unter Beachtung der Fördermöglichkeiten der Einzelschule und der Auswahl verschiedener Wege und individueller Lösungen. Dabei können kooperative Organisationsformen der individuellen Förderung ebenso wie Integrationsklassen an der Grundschule Bestandteil der schuleigenen konzeptionellen Grundlage sein, das heißt, auch Diagnoseförderklassen können in einer spezifizierten Form weitergeführt werden.
Nach den Erfahrungen auf Rügen haben wir ein klar strukturiertes Einführungskonzept für das Staatliche Schulamt erarbeitet, dessen Umsetzung jetzt angelaufen ist. Dieses Konzept wird in der nächsten Sitzung des Integrationsbeirates vorgestellt. Der Integrationsbeirat – das nur am Rande erwähnt – ist ja ein Beirat, der sich sozusagen aus verschiedensten Bereichen zusammensetzt. Es fängt bei den Fraktionen hier an, geht über Verbände, über einzelne Schulen, über den Städte- und Gemeindetag, über das Sozialministerium, über das Diakonische Werk, über die Gewerkschaften, über letztendlich ganz viele. Insofern ist auch dieser Integrationsbeirat hier miteingebunden.
Und dem Konzept entsprechend haben Maßnahmen zur Akzeptanzbildung und Fortbildungsmaßnahmen der beteiligten Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Lehrerinnen und Lehrer in enger Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Greifswald und der Universität Rostock begonnen. Und bereits im letzten Monat, also genauer gesagt, am 20. November 2010, fand eine Regionalkonferenz mit allen Beteiligten in Greifswald statt. Weitere regionale Fachtagungen und Arbeitsberatungen werden folgen.
Natürlich haben wir neben den drei genannten Förderschwerpunkten auch den Ausbau integrativer Beschulungsmöglichkeiten für die übrigen Förderschwerpunkte im Blick. Teilweise handelt es sich um geringe Schülerzahlen, wie im Förderschwerpunkt „Sehen“. Insgesamt 94 Kinder besuchen hier die einzige landesweite Förderschule in Neukloster. Weitere 27 Kinder werden bereits integrativ im gesamten Land beschult. Hier heißt es vor allem, weiter nach individuellen Einzellösungen zu suchen, um eine bedarfsgerechte integrativ ausgerichtete individuelle Förderung der Kinder sicherzustellen.
Die Umsetzung der UN-Konvention verlangt auch den Blick auf die Gewährleistung der dafür notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen. Deshalb stelle ich bereits jetzt die Weichen für die Zukunft, damit die personellen Ressourcen, die in den kommenden Jahren durch zurückgehende Klassenbildung an den Förderschulen frei werden, komplett in unser Bildungssystem eingebunden und auch zur Verwirklichung der inklusiven Bildung verwandt werden. So erfolgt die Ausgestaltung des Vorhabens der Präventiven und Integrativen Grundschule auf Rügen beispielsweise in einem Übertragungsverhältnis von 1:1. Das bedeutet, dass der gleiche Stundenumfang, wie er im Vorjahr zur Beschulung der Schüler an der Förderschule benötigt wurde, inzwischen zur individuellen Förderung an der Grundschule
zur Verfügung steht. Alle personellen Ressourcen verbleiben somit im System der 13 Rüganer Grundschulen und stehen für zusätzliche Förderangebote aller Kinder zur Verfügung. Ein ähnliches Vorgehen wird bei der Ausweitung der integrativen Beschulung an den Grundschulen des Staatlichen Schulamtes Greifswald Berücksichtigung finden.
Der landesweite integrative Umgestaltungsprozess wird durch zusätzliche Steuerungs- und Unterstützungssysteme begleitet. So wird die Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf von vier zentralen diagnostischen Diensten der staatlichen Schulämter wahrgenommen. Dadurch bestehen verbesserte Möglichkeiten der Bildung von Teams zur Diagnostik mit Schulpsychologen und Sonderpädagogen, der Abstimmung einer landesweit gemeinsamen Verfahrensweise zur Überprüfung von Förderbedarf sowie der Anwendung einheitlicher Testverfahren.
Der von mir gebildete Beirat zur Umsetzung der Integration beeinträchtigter Kinder in der Schule, der sich, wie schon gesagt, aus sachkundigen Vertretern der demokratischen Fraktionen des Landtages, von Kommunalpolitikern, Schule und Öffentlichkeit zusammensetzt, begleitet außerdem die Integrationsvorhaben und die Entwicklung eines integrativen Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern.
Welchen Ausweg zur weiteren Umsetzung der UN-Konvention kann mein Haus für die nächsten Jahre beschreiben? Die Sonderpädagoginnen und -pädagogen werden in den kommenden Jahren verstärkt an den allgemeinbildenden Schulen arbeiten. Dort werden sie dringend gebraucht. Ihr Erfahrungspotenzial auf den Gebieten der differenzierten Unterrichtsgestaltung sowie der Beratung und Förderung von Schülern mit Förderbedarf wird benötigt, um Pädagogen und Erzieher anderer Schularten bei der Begleitung des Prozesses zur inklusiven Schule hier umfangreich zu unterstützen.
Mein Ziel ist es, das landesweite Netz von integrativen Beschulungsformen für alle Förderschwerpunkte, beginnend in der Grundschule bis hin zu den weiterführenden Schulen, kontinuierlich auszubauen. Dazu werden die Ergebnisse und Erfahrungen der Präventiven und Integrativen Grundschule auf Rügen und des Staatlichen Schulamtes Greifswald die Basis sein, um das Vorhaben auf die anderen Schulamtsbereiche zu übertragen.
Und an der Stelle will ich mal einflechten, Herr Koplin, was Sie gesagt haben, welche Deutungshoheit in der KMK ist und wie bestimmte Länder damit umgehen. Da muss ich sagen, das findet nicht statt. Das muss irgendwie aus alten Dokumenten oder welchen Protokollen auch immer stammen. Es gibt in der KMK über diesen Punkt keinen Streit. Im Unterschied ist es sogar so, dass die westlichen Bundesländer eine viel niedrigere Förderschulquote haben als der komplette Osten. Das heißt also, auch daraus diese Sache zu deuten, wie Sie es getan haben, ist schlichtweg nicht wahr.
Und es ist im Übrigen auch so, diese Frage der Übersetzung, also alle Fachebenen, alle Fachkreise durch die gesamte Bundesrepublik, niemand macht mal diese Sache Inklusion, Integration. Integration, wo es verwandt wird als Begriff, wird definitiv als Inklusion verstanden. Und der Übersetzungsfehler ist ja noch ein anderer, das hing ja sozusagen mit dem Französischen und Englischen zusammen. Also insofern, diese ideologische Linie, die man mal aufgebaut hat, in zwei Lager, die
gibt es wirklich in der Fachwelt definitiv nicht mehr. Das wollte ich noch an dieser Stelle einmal ganz, ganz deutlich sagen.
Und wir werden durch eine gezielte Fort- und Weiterbildung auch der Schulleiter und Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen sowie aller weiterführenden Schulen hier die integrative Förderung zu einem Qualitätsstandard der Bildungs- und Erziehungsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern werden lassen. Und das Bildungsministerium initiiert einen landesweit systematisch geführten Ausbau der integrativen Beschulung. Dies hat eine gewollte breite Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst. Ich habe aber vorhin auch ganz deutlich die Zahlen genannt, dass man auch mal daran deutlich sehen kann, worüber wir eigentlich diskutieren. Und mir ist schon bewusst, dass der Weg zur Inklusion nur in gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten gelingen kann. Dazu sind ja auch alle herzlich eingeladen und ich glaube, der Beirat ist ein solcher erster wichtiger Schritt.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend auf einen weiteren positiven Effekt der Integrationsdebatte hinweisen: Das Kernargument vieler Skeptiker in diesem Prozess ist die Behauptung, ein normales Kind könnte besser und schneller lernen, wenn diese – so haben wir es ja manchmal sowohl in Briefen als auch in Veröffentlichungen lesen dürfen – anderen Kinder nicht in der Klasse sind.
Was entgegnen wir darauf? Die Erfahrungen auf Rügen, aber auch die der vielen Grundschulen in MecklenburgVorpommern, die seit Jahren Integration von behinderten Kindern praktizieren im Sinne der Inklusion, erlauben hier wirklich eine Aussage. Und verzeihen Sie mir vielleicht diesen Ausdruck, das sind wirklich phänomenale Ergebnisse. Individuelle Förderung, Binnendifferenzierung im Unterricht, das sind keine politischen Schlaglichter mehr, diese Methoden sind Alltag in diesen Klassenzimmern. Die Fähigkeit zur individuellen Förderung, die für die Integration unerlässlich ist, kommt allen Kindern zugute. Die Stärken und Schwächen des einzelnen Kindes stehen für uns somit im Mittelpunkt.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Neben der Selbstständigen Schule haben wir mit der Integration, wie ich meine, den entscheidenden Impuls für alle Schüler gesetzt, um leistungsorientierter zu denken und die schulische Entwicklung voranzubringen. Denn die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler beschränkt sich nicht nur auf die, die mit Defiziten in die Schule kommen, sondern auch auf die, die mit besonderen Begabungen mehr als andere gefördert werden müssen. Es geht also nicht um die Frage, ist ein Kind schulfähig, sondern auch um die Frage, ist die Schule fähig für das Kind. So kann man es auch umdrehen.
Und in allen Fällen konnte den betroffenen Eltern, durch die in der Integration erfahrenen Grundschullehrer eindrucksvoll bewiesen werden, dass gerade die Gemeinsamkeit von behinderten und nicht behinderten Kindern im Schulalltag, beide Seiten, unheimlich in ihrer Lernentwicklung und ihrer sozialen Kompetenz voranbringen. Wir sollten aufpassen, gerade in diesem sensiblen Alter – ich sage das mal ganz bewusst – nicht die Maßstäbe von uns Erwachsenen anzulegen.
Darüber hinaus bestätigen die Sonderpädagogen, die an einer integrativen Schule unterrichtet haben, dass die
Entwicklungsfortschritte der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in integrativen Systemen signifikant höher sind als die jener Kinder, die von Beginn an in der Förderschule beschult wurden. Das macht Mut auf mehr, wie ich finde. Und die Grundschulen finden in meinem Ministerium und in den staatlichen Schulämtern umfassende Beratung und Unterstützung. Ich kann nur sagen: Lassen Sie uns gemeinsam diesen begonnenen Weg erfolgreich fortführen! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Kreher, jetzt haben Sie mal die Zeit, endlich länger zu reden.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven, alle einschließenden Gesellschaft. Wir haben gestern dazu schon gesprochen.
Und, meine Damen und Herren, es ist auch gut, dass wir dieses Thema gestern und heute in unterschiedlicher Weise besprochen haben, weil es wichtig ist, dass wir bei diesem Thema die Menschen im Land mitnehmen. Denn es ist ja nicht nur damit getan, dass wir die Voraussetzungen für inklusive Bildung an den Schulen schaffen, sondern es geht auch darum, dass das, was der Minister gesagt hat, dass in unserer Gesellschaft nicht andere, die anders sind, beschämt werden, dass über bestimmte Dinge nicht gelacht wird. Und das ist nicht nur ein Problem der Schule. Das ist ein Problem, dass wir lernen müssen, mit unterschiedlichen Behinderungen umzugehen und sie auch aufzunehmen. Und auch das, was der Minister eben gesagt hat, dass es darum geht, jetzt die Angst zu nehmen, wenn ein solches Kind an der Schule ist, dass mein Kind dadurch benachteiligt werden könnte, dass es nicht so vorankommt, das sind Dinge, wenn wir diesen Weg gehen – und er ist ja durch die UNO-Menschenrechtskonvention für uns ein Auftrag –, dass wir das dann auch machen.
Dabei stellen sich für mich nicht nur die verbrieften Rechte eines Menschen dar. Die Konvention ist bewusst auf eine erfolgreiche Umsetzung orientiert. Sie gibt mit ihrem Rahmen den Unterzeichnerstaaten auch ausreichend Raum für eine Umsetzung nach ihren Möglichkeiten. Dabei ist es wichtig, dass dieser Spielraum nicht dazu genutzt wird, die Umsetzung auf die lange Bank zu schieben. Allerdings – und das ist das, was ich vorhin schon gesagt habe – müssen wir den Zeitrahmen haben, um auch alle mitzunehmen, Eltern, Lehrer, die Gesellschaft.
Daher hat die FDP-Fraktion bereits vor einem Jahr einen Antrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon
vention gestellt. Unser Ziel ist es dabei, die Möglichkeiten Mecklenburg-Vorpommerns zur Umsetzung der Konvention zu erkennen und zu nutzen. Als Liberale wollen wir diese Konvention ernst nehmen und deren Forderungen nicht auf die lange Bank schieben, sondern möglichst die Bedingungen so gut wie möglich schaffen. Aber, Herr Minister, das ist zum Teil meine Kritik, dass Sie auf Rügen Bedingungen schaffen, aber die Menschen in anderen Landesteilen dann Angst haben – Grundschullehrer –, dass sie jetzt den Forderungen zum Beispiel in der 1. Klasse nicht gerecht werden können. Diese Ängste sind Ihnen sicherlich bekannt und darauf müssen wir eingehen.