Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 5/3985 legt Ihnen der Petitionsausschuss seine fünfte Sammelübersicht in diesem Jahr vor.
in 14 Fällen die Abgabe an die für die Bearbeitung zuständigen Landtage beziehungsweise den Deutschen Bundestag. Bei 33 Eingaben muss von einer sachlichen Behandlung abgesehen werden, da unter anderem eine Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen gefordert wird.
Ohne dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 vorgreifen zu wollen, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihnen der Petitionsausschuss in diesem Jahr insgesamt mehr als 1.200 Eingaben zur abschließenden Erledigung zugeleitet hat. 2009 waren es gerade 510. Ich danke den Ausschussmitgliedern für ihre hohe Einsatzbereitschaft, welche dieses Ergebnis erst
ermöglicht hat, und selbstverständlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusssekretariates.
Bei der Behandlung dieser Petitionen hat sich erneut bestätigt, dass wir ein gut durchdachtes und erfolgreiches Verfahren zur Petitionsbearbeitung haben. Im Rahmen der Tagung der Petitionsausschüsse des Bundestages und der Landtage im September dieses Jahres hat sich gezeigt, dass unser Verfahren im Verhältnis zu einigen anderen Landtagen deutliche Vorteile aufweist. Dies gilt einerseits für die Frist, die die Abgeordneten bei der Bearbeitung von Eingaben aufgrund von Vorgaben der Geschäftsordnung einhalten müssen. Dies strafft das Petitionsverfahren. Andererseits steht der Petitionsausschuss mit den Petenten stets in einem regen schriftlichen Kontakt. Indem wir die Petenten ständig auf dem Laufenden halten, können sie uns nicht nur über Widersprüche, die aus ihrer Sicht bestehen, informieren, beziehungsweise der Ausschuss macht damit seine Entscheidungen für die Petenten auch nachvollziehbarer.
Der Petent wird damit intensiv in die Entscheidungsfindung einbezogen. Aus diesem Grund werden selbst die Entscheidungen, die für den Petenten negativ ausfallen, zumeist akzeptiert.
Der Wert des Petitionswesens zeigt sich letztendlich auch im tatsächlich erzielten Ergebnis. Von den 88 Petitionen, zu denen Ihnen der Petitionsausschuss mit der vorliegenden Beschlussempfehlung einen Sachbeschluss empfiehlt, konnte in 17 Prozent der Fälle dem Anliegen der Petenten in Gänze entsprochen werden und in weiteren 20 Prozent erreichten wir zumindest einen Kompromiss.
Ich will aber auch nicht unerwähnt lassen, dass bei sieben Prozent dieser Petitionen das Verhalten der Verwaltung unter keinem Gesichtspunkt zu beanstanden war. Hier war nicht nur die eigentliche Verwaltungsentscheidung formal rechtmäßig, sondern die Behörden setzten sich auch aktiv dafür ein, ihre Entscheidung den Petenten bürgerfreundlich zu erklären.
Ich will an dieser Stelle auch auf ein Problem aufmerksam machen: In einer Petition begehrten die Petenten die Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Sanitärgebäudes auf ihrem Naturcampingplatz,
die aufgrund der Ablehnung des Nationalparkamtes abgewiesen worden war. Die Ausführungen der beteiligten Behörden sowie der Petenten offenbarten die Besonderheit dieses Falles. Einerseits standen die bestehenden Gebäude unter Bestandsschutz und andererseits konnten diese nicht im erforderlichen Maß erneuert werden und standen somit im Widerspruch zu Anforderungen anderer Bestimmungen unseres Landes. So trafen bei der Frage der Bewilligung der Baugenehmigung die Waldabstandsverordnung, die Nationalparkverordnung und die Campingplatzverordnung zusammen.
Bei konsequenter Umsetzung der einen Vorschrift durch die Petenten hätten sie immer eine andere verletzt. Entweder sie würden die Mindeststandards eines Campingplatzes nicht einhalten können oder müssten gegen die Waldabstandsverordnung verstoßen. Dieser besondere Fall konnte weder vom Verordnungsgeber vorausgesehen werden, noch traf die Petenten das Verschulden.
Erwähnen möchte ich noch, dass hinsichtlich der abgelehnten Baugenehmigung zudem ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig war. Allerdings kann sich der Petitionsausschuss trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens mit dem Verhalten der beteiligten Behörden befassen.
Vor diesem Hintergrund führte der Ausschuss insgesamt zwei Ortstermine sowie vier Ausschussberatungen teils mit und teils ohne Regierungsvertreter durch. Dabei konnte den beteiligten Institutionen die Misere der Petenten verdeutlicht werden. Im Ergebnis erarbeiteten alle Beteiligten gemeinsam am runden Tisch einen tragfähigen Kompromiss, der es ermöglichte, eine erforderliche naturschutzrechtliche Befreiung sowie das forstbehördliche Einvernehmen zu erteilen. Hierfür rückten die Petenten von ihrem ursprünglich geplanten Sanitärgebäude ab und näherten sich den Vorgaben des Nationalparkamtes an. Anschließend erhielten sie ihre Baugenehmigung, wodurch die sanitäre Ausstattung des Campingplatzes entsprechend dem heutigen Standard gewährleistet werden konnte. Insofern konnte ihrem Anliegen durch die intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten entsprochen werden. Und die Petenten nahmen ihre Klage vor dem ohnehin überlasteten Verwaltungsgericht zurück.
Aufmerksam machen möchten wir dabei, dass wir zumindest für die Zukunft erwarten, dass, wenn unterschiedliche Gesetzgebungsprozesse sich widersprechen, sich die zuständigen Häuser zur Lösung eines Problems vorab zusammensetzen, um gemeinsam eine Lösung zu suchen.
In der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung sind ferner erneut eine Vielzahl an Petitionen aus dem Bereich des Sozialrechts enthalten. So beschwerten sich Petenten etwa über die Ablehnung von Pflegegeld oder begehrten die gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen seitens der einzelnen Bundesländer. Auch in diesen Fällen ist ein positives Ergebnis zu verzeichnen. So wurden einer Petentin für ihren Vater nicht nur die beantragten Leistungen der Pflegeversicherung nach der Pflegestufe I rückwirkend gewährt, sondern zudem auch die Kosten für ein Elektromobil übernommen. Darüber hinaus erklärten das Verkehrs- und das Sozialministerium, in Mecklenburg-Vorpommern würden bereits die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen aus anderen Bundesländern anerkannt.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass lediglich in 13 der Ihnen vorliegenden Petitionen eine mehrheitliche Entscheidung im Ausschuss gefasst wurde. In den übrigen Fällen erfolgte die Empfehlung des Ausschusses einstimmig oder zumindest einvernehmlich.
Der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 5/3985 wurde insgesamt zudem seitens der Ausschussmitglieder einstimmig zugestimmt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, es ist hier keine Aussprache vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3985, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/3985 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP und Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, Drucksache 5/3989.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten): Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls – Drucksache 5/3989 –
Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses ohne Aussprache.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/3989 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/3989 bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – google street view, Drucksache 5/3294, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 5/3988.
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Müller von der Fraktion der SPD.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu einem Antrag der Fraktion der FDP. Wir empfehlen die
Lassen Sie mich mit einem Zitat von Google beginnen. Es stammt aus der schriftlichen Stellungnahme, die wir zur Anhörung bekommen haben. Dort heißt es: „Google street view dient nicht der Aufnahme oder Beobachtung von Menschen. Es handelt sich vielmehr um einen digitalen Kartendienst, der ein Reisen in die Landkarte ermöglicht.“
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf den ersten Blick erscheint Google Street View als Spaß mit vielen Vorteilen: ein Vorgeschmack auf das Urlaubsziel, eine Ansicht des zum Verkauf stehenden Hauses mit der Umgebung oder Gewerbetreibende, die eine Immobilie samt der Waren zur Schau stellen können. Ohne Frage, auf den Straßen der Welt zu surfen, das macht schon Spaß.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, andere empfinden das auch als Nachteil, denn mit der Erfassung von Gebäuden werden auch Personen oder Pkw mit aufgenommen und im Internet frei veröffentlicht. Dadurch wird das Persönlichkeitsrecht eines jeden mindestens gestreift.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Präsident! Das Thema Google Street View wird gegenwärtig viel diskutiert und dennoch ist es ein sperriges Thema. Das hat sich auch bei der durch unseren Ausschuss durchgeführten Anhörung gezeigt. Hierzu möchte ich bemerken, dass ich glaube, dass wir eine hochklassige Anhörung zu diesem Thema durchgeführt haben, obwohl leider der größte Anbieter abgesagt hat. Zu unserem Bedauern hat Google trotz wiederholter Einladung den Ausschuss nicht erreicht, nur eine schriftliche Stellungnahme liegt uns vor. Da kann ich nur sagen: Schade, schade!