mitwirken kann bei seiner Gemeindevertretung vor Ort bei den örtlichen Gegebenheiten. Aber ich muss Ihnen auch sagen, es mag Zufall gewesen sein,
hat in der Gesamtheit erklärt, dass sie es nicht für gerechtfertigt erachten, zum jetzigen Zeitpunkt mit 16 oder 17 zu wählen, auch aufgrund der Themen, die ich eben angesprochen habe – auch das haben sie so gesehen oder auch das, was der Innenminister gesagt hat –, keine Notwendigkeit sehen, das Wahlrecht auch auszuweiten auf das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Aber bei „Jugend im Landtag“ hat eine Mehrheit dafür gestimmt. Man muss immer beide Seiten betrachten.)
politische Bildung vor Ort vollziehen, indem wir solche Gesprächsrunden führen, mit Jugendlichen ins Gespräch kommen, in Schulen gehen et cetera. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Schritt,
um politische Erziehung oder politische Bildung mit auf den Weg zu bringen. Aber hier mal so aus dem Bauch heraus, wie Sie es aus meiner Sicht tun, zu sagen,
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Also das ist nicht aus dem Bauch heraus. Das ist eine jahrelange Debatte.)
wir wollen jetzt hier Wahlalter mit 16 auch für Landtagswahlen, ist der falsche Weg. Und aus diesem Grunde werden wir das ablehnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zurufe von Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)
die wir hier als Regierungskoalition auf den Weg bringen. Die inhaltlichen Änderungen, die wir vollziehen, das sind keine 22, das sind einige wesentliche. Es waren viele redaktionelle Änderungen.
Insofern kann ich auch nicht erkennen, zumal wir sehr kollegial eine Woche vor der entscheidenden Ausschusssitzung die Anträge auch eingebracht haben, dass wir hier nicht seriös gearbeitet haben.
Und ich will ganz einfach sagen, dass wir zum Beispiel auch von der FDP die Thematik aufgenommen haben, die Nachrückerproblematik, und auch die Zustimmung der FDP im Innenausschuss erhalten haben,
dass wir hier eine Gleichsetzung von Landtagswahlen und von Kommunalwahlen vornehmen. Und wir wollen da auch nicht drum herumreden.
Ist jemand aus der Partei ausgeschieden oder wurde ausgeschlossen, wurde das beim Wahlleiter angezeigt, dann wird er nicht mehr als Nachrücker zur Verfügung stehen.
Das ist eine Sache, auf die sich CDU und SPD geeinigt haben. Ich glaube, wir können auch stolz sein auf die Formulierung, auf den Änderungsantrag in Paragraf 62 Absatz 3, der sich mit dem Aufstellungsverfahren befasst, wo wir, glaube ich, eine kommunalfreundliche Formulierung gefunden haben, die es einfacher macht, dieses Gesetz zu handhaben.
Ich glaube, hier haben wir einen sehr guten Formulierungsvorschlag gefunden. Und auch hier bitte ich um Zustimmung.
noch mal äußern: diese sprachliche Problematik. Da kann man schon an der einen oder anderen Stelle unterschiedlicher Auffassung sein.
Ich möchte Ihnen nur sagen, wir glauben, dass wir ein modernes Gesetz hier vorgelegt haben. Ich möchte auch Dank sagen für das zügige Verfahren, was wir hier vollzogen haben vom Juli bis Dezember, sodass unsere Ehrenamtlichen rechtzeitig zum Januar dieses Gesetz vor Ort haben, dass sie es handhaben können. Ich danke da allen Beteiligten
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wahlrechts im Land Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften auf Drucksache 5/3568. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3990 anzunehmen.