Antrag der Fraktionen der CDU und SPD: Repowering von Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsräumen – Drucksache 5/3883 –
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Bundesland ist in energiepolitischer Sicht, denke ich, auf dem richtigen Weg. Mit dem Konzept Energieland 2020 gelingt es uns, effiziente Energiepolitik mit Klimaschutz zusammenzuführen. Eine zukunftsfähige Energiewirtschaft soll sowohl Klimaschutzziele erreichen als auch Arbeitsplätze schaffen. Das bedarf einer nachhaltig gestalteten Energie politik.
Eine besondere Rolle spielt für unser Bundesland, schon aufgrund der geografischen Gegebenheiten, der Ausbau der Windenergie. Und so ist in Leitlinie 4 des Energiekonzepts 2020 wörtlich zu lesen: „Durch Repowering im Onshore-Bereich sowie den Ausbau von Offshore-Anlagen wird Mecklenburg-Vorpommern seine Windkraftpotenziale erheblich erweitern.“
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass das Thema „Repowering von Windenergieanlagen“ bereits im Energieland 2020 festgeschrieben ist. Und das ist auch sinnvoll so, da gibt es, denke ich mir, auch keinen Disput.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, ich habe jetzt nicht mitgekriegt, wozu der Antrag nun eigentlich steht.)
Meine Damen und Herren, das schöne englische Wort „Repowering“ bezeichnet dabei in der Fachsprache das Ersetzen alter Anlagen zur Stromerzeugung durch neue, leistungsfähigere und effizientere Anlagen. Dieses Verfahren hat insbesondere in der Windenergiebranche durch die technische Weiterentwicklung eine große Bedeutung erlangt. Auch wenn Windenergieanlagen meist für eine Lebensdauer von 25 Jahren ausgelegt sind, hat die rasante technische Entwicklung es wirtschaftlich und technisch sinnvoll gemacht, diese Anlagen bereits vor dem Ablauf der Lebensdauer zu ersetzen. Und dabei bietet Repowering verschiedene Vorteile:
Zum einen erbringen neue Windkraftanlagen deutlich mehr Stromertrag als alte. Dadurch kommt es in einigen Fällen zu einer Reduktion der Anzahl der Windräder pro Windpark.
Außerdem sind die neuen Anlagen auch deutlich stromnetzverträglicher als alte und neue Windräder laufen auch erheblich ruhiger. Je nach Art der neu eingesetzten Turbine kann sich die Anzahl der Umdrehungen pro Minute nahezu halbieren.
Auch sind die neuen Windkraftanlagen leiser als die alten. Dies wird insbesondere durch bessere Flügelaerodynamik erreicht.
Darüber hinaus sind sie zuverlässiger und auch wartungsärmer und schaffen vor allem mehr Volllaststunden.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass Repowering von bestehenden Windkraftanlagen eine sehr sinnvolle Maßnahme ist. Durch das Ersetzen von älteren und wenig effizienten Windkraftanlagen durch moderne und leistungsfähige Anlagen kann der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energiemix ausgebaut werden. Für die Windenergieanlagen in ausgewiesenen Eignungsgebieten steht dem Repowering auch nichts entgegen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Jochen Schulte, SPD: Nicht irritieren lassen! – Regine Lück, DIE LINKE: Ja, ja.)
ten bestehen. Dabei handelt es sich um Anlagen, die bereits vor der ersten Ausweisung von Eignungsgebieten in unserem Bundesland errichtet wurden. Hier gibt es keine bestehende Rechtsgrundlage, nach der ein Antrag auf Repowering für diese Anlagen genehmigt werden könnte. Aber gerade für diese Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsgebieten sind rechtssichere Lösungen unabdingbar.
Der Vorteil dieser bestehenden Anlagen, die ab Anfang der 90er-Jahre errichtet wurden, ist im Vergleich zur Errichtung von Anlagen in den neuen Eignungsgebieten, dass sich sowohl die Anwohner als auch die Natur bereits über Jahre an ihr Bestehen gewöhnt haben. Das Repowering von Anlagen an demselben Standort in einem vergleichbaren Rahmen muss deshalb im Sinne des Ausbaus der erneuerbaren Energieträger am Energiemix rechtssicher gemacht werden. Hier bietet sich eine Möglichkeit, ohne eine weitere sogenannte Verspargelung der Landschaft den Anteil von Windenergie auszubauen.
Deshalb fordern wir in dem vorliegenden Antrag, die Voraussetzungen zum Repowering außerhalb von Eignungsgebieten bei der Fortschreibung der regionalen Raumentwicklungsprogramme zu schaffen. Das ist der richtige Weg, um über das Instrument der Raumordnung rechtssichere Lösungen zu schaffen. Dadurch können wir gewährleisten, dass die bereits bestehenden Anlagen an den Standorten, an denen sich sowohl Bevölkerung und Natur an Windenergieanlagen gewöhnt beziehungsweise sie akzeptiert haben, im Rahmen der bestehenden Windparks modernisiert werden. Diese Maßnahme ist deswegen sowohl wirtschaftspolitisch als auch energiepolitisch und klimapolitisch sinnvoll. Ich bitte Sie daher, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herr Schlotmann. Herr Schlotmann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist, glaube ich, ohne großen Widerspruch festzuhalten, dass wir alle für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind. Das heißt, dass wir ein gemeinsames politisches Ziel dabei haben.
Zu viele allerdings, und das muss ich auch sagen, das kennen Sie auch aus Ihren Wahlkreisen, halten es unter dem Motto: Für erneuerbare Energie bin ich,
ganz klares Ziel, aber bitte nicht vor meiner Haustür. Das ist ein politisches Problem, mit dem wir uns intensiv auch weiterhin auseinandersetzen müssen.
Repowering selber ist innerhalb von Eignungsgebieten unproblematisch, das haben wir ja auch schon mehrfach diskutiert. Und bei Repowering außerhalb von Eignungsgebieten laufen wir beziehungsweise die Eigentümer
Gefahr, dass der Bestandsschutz verloren geht. Und ich rede hier – einfach um das mal deutlich zu machen, über welchen Problemkreis wir wirklich reden, auch quantitativ – beziehungsweise wir reden hier von rund 340 Anlagen. Das sind 25 Prozent der gesamten Anlagen im Land. Das muss man wissen bei der Diskussion.
Und weil das so ist, meine Damen und Herren, und ich – den Ruf habe ich ja und dazu stehe ich auch – ein Verfechter der Windenergie bin, sage ich: Wir brauchen eine rechtssichere Lösung für dieses Problem. Das ist für mich eine grundsätzliche Voraussetzung.
Ich kann Ihnen Folgendes sagen, das habe ich vorige Woche das erste Mal auch öffentlich verkündet: Wir arbeiten im Ministerium daran. Unser Ziel dabei ist es, für diese Repoweringanlagen oder für das Repowering in der Zukunft spezielle Eignungsgebiete festzusetzen. Das heißt, wir überprüfen die derzeitige Gebietskulisse, die auch in den Planungsverbänden und Planungsregionen unterwegs ist, um das salopp zu formulieren, und werden dann zu gegebener Zeit spezielle Eignungsgebiete für das Repowering, genauso wie für Testanlagen, für Prototypen, das ist ein wirtschaftspolitisch ganz wichtiger Faktor dabei, festlegen.
Repowering außerhalb von Eignungsgebieten würde, und das meine ich nicht ideologisch, sondern ganz pragmatisch, Repowering außerhalb von Eignungsgebieten würde, vom Grundsatz her ist das unsere Befürchtung, die Steuerungsfunktion durch eine zielgerichtete Raumordnung zumindest gefährden,
Deshalb gilt festzuhalten: Die Ausweisung von Eignungsgebieten hat sich bewährt, meine Damen und Herren. Sie ist sogar, wenn man so will, ein Exportschlager. Es gibt aus anderen Bundesländern, sogar aus anderen europäischen Staaten, immer wieder Anfragen, wie das System unserer Ausweisung von Windeignungsgebieten gelaufen ist, wie es technisch läuft. Das heißt, es ist ein Exportschlager und es hat sich deshalb bewährt, weil es auch mit dafür gesorgt hat, dass hier eben keine Spargelwälder wie in anderen Bundesländern, wo dieses Verfahren in der Form so nicht gehandhabt worden ist, existieren. Das ist leider so. Aber diese Frage der Akzeptanz, die damit verbunden ist, gilt natürlich auch für die alten Standorte, also für die, die außerhalb von Windeignungsgebieten sind.
Wir haben jetzt aktuell eine Diskussion, leider auf dieser Ebene, dass Schleswig-Holstein hier wieder einen Alleingang gemacht hat. Schleswig-Holstein hat einen Alleingang gemacht und will auch außerhalb von Eignungsgebieten repowern.
Ich kann dazu sagen, das ist ein Thema zwischen den Raumordnungsministern. Die Raumordnungsministerkonferenz hat einen Rechtsausschuss, der sich klar positioniert und erklärt hat, dass dieses Verfahren, was Schleswig-Holstein hier betreibt, rechtswidrig sei. Der Rechtsausschuss dieser Ministerkonferenz ist allerdings kein juristisches Gremium im Sinne eines Gesetzes oder eines Gerichtes oder Ähnliches. Deshalb sage ich als
Pragmatiker, das muss nicht rechtswidrig sein. Ich kann das zurzeit nicht beurteilen, es kann aber sozusagen rechtswidrig sein.