Herr Präsident, darf ich darum bitten, Herr Pastörs ist sonst immer so nett, wenn seine Leute sprechen, nach vorne zu kommen und um Ruhe zu bitten,
ich würde jetzt auch mal darum bitten, dass ich in Ruhe und ohne Störung vonseiten Herrn Pastörs weiterreden kann.
Beim Lesen Ihres Antragstitels entstand vor meinem geistigen Auge, nein, wir müssen den Antrag dazu noch mal lesen. Dieser Antrag, meine Damen und Herren, entbehrt oder bedient sich sogar einer Komik. Wenn wir den Antrag lesen, …
Wenn wir den Antrag lesen: „Verbraucherschutz stärken – Hersteller und Verwender von Lebensmittelimitaten öffentlich machen“. Verwender!
Sie können mir ohnehin nicht erlauben, etwas zu sagen, was mir niemand, auch nicht Sie, verbieten kann, Herr Köster.
Das heißt, der Verwender ist eigentlich derjenige, der diese Imitate nimmt, der sie verwendet, und das ist auch der Verbraucher.
Insofern, meine Damen und Herren, erschließt sich vor meinem geistigen Auge folgendes Bild: Riesige Schlangen vor den Kassen der Supermärkte in MecklenburgVorpommern,
weil die Kassiererinnen und Kassierer die Personalien der Verwender, sprich Verbraucher, sprich Käufer von Lebensmittelimitaten erfassen müssen.
Ja, es soll ja öffentlich gemacht werden, Hersteller und Verwender. So könnte man sich das dann künftig vorstellen.
Aber, meine Damen und Herren, im Ernst, und um in der Bildsprache zu bleiben, gilt für Ihren Antrag insgesamt – und um jetzt nicht mit dem Hasen und Igel wieder zu kommen –, der Zug ist längst abgefahren und Sie stehen einsam und verlassen auf dem Bahnsteig.
(Udo Pastörs, NPD: Machen Sie das noch mal mit den Haaren auf der Brust! Das hat uns auch gut gefallen. – Zurufe von Irene Müller, DIE LINKE, und Michael Andrejewski, NPD)
Zu Ihrer Information will ich kurz schildern, wie der Problematik sachgerecht und rechtskonform begegnet wird.
Am 16. Juli 2010 stimmte das Europäische Parlament in Erster Lesung über den Vorschlag der Kommission für eine – ich zitiere – „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ ab. Im Rahmen der Plenarabstimmung wurde auch ein Änderungsantrag hinsichtlich der Kennzeichnung von zusammengefügten Formfleischprodukten angenommen. Danach muss ein Fleischprodukt, das den Eindruck erweckt, dass es sich um ein gewachsenes Stück Fleisch handelt, obwohl das Produkt aus zusammengesetzten Fleischstücken besteht, auf der Schauseite der Verpackung mit dem Hinweis „Formfleisch aus zusammengesetzten Fleischstücken“ gekennzeichnet sein.
Der Bundesrat hat bereits im Oktober mit der „Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von zusammengefügten Formfleischprodukten“, sprich Klebe fleisch, die Bundesregierung gebeten,
sich bei der EU dafür einzusetzen, dass der Einsatz besonderer Technologien, wie beispielsweise die Herstellung von sogenanntem Klebefleisch, klar und eindeutig gekennzeichnet werden muss.
Die dazu vorgesehenen Regelungen im aktuell diskutierten Verordnungsvorschlag müssen zeitnah in Kraft treten.
Ministerin Aigner hat erklärt, ihr Ziel sei die klare Kennzeichnung von Schinken- und Käseimitaten auf europäischer Ebene. Dabei hat sie die Unterstützung der Opposition. Zudem plant die Ministerin im Frühjahr 2011 die Einrichtung eines Internetportals gegen Lebensmitteltäuschung unter der Regie der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes und der Verbraucherzentrale Hessen.