Von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/3915 ein Antrag zum Thema „Keine Atomtransporte nach Russland über Mecklenburg-Vorpommerns Häfen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Ja, das sehe ich. Bitte, Herr Griese, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen ist heute der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE übergeben worden, den ich wie folgt begründen möchte: Im atomaren Zwischenlager Ahaus lagern Castoren mit Brennelementen aus der Kernforschungsanlage Rossendorf bei Dresden, die nach Russland verbracht werden sollen, konkret in den Rajon Majak im Ural. Bremen, Hamburg, Lübeck und andere Städte des Nordens haben sich bislang geweigert, Castortransporte nach Russland über ihre Territorien, aber insbesondere über ihre Häfen entsprechend abzuwickeln. Daher kam nun Rostock als Alternative ins Gespräch.
Es gebietet die Interessenwahrnehmung für Mecklenburg-Vorpommern, dass sich unsere Regierungsvertreter mit aller gewohnten und gebotenen Schärfe bei jeder sich bietenden Gelegenheit dem widersetzen.
Herr Innenminister Caffier ist im Kabinett zuständig für diese Fragen, das heißt, er trägt in allererster Linie die Verantwortung dafür, Schaden vom Land abzuwehren. Die nächste Gelegenheit bietet die Innenministerkonferenz am 18.11.2010, also morgen, womit wir die Dringlichkeit dieses Antrages begründen möchten. – Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Antrag ist in der Begründung der Dringlichkeit eine äußerst vage Formulierung verschriftet. Hier steht: „ist nun der Rostocker Hafen im Gespräch“. Meine Damen und Herren, richtig ist, es gibt bis zur Stunde weder eine Antragslage, es gibt bis zur Stunde noch nicht mal irgendeine Anfrage des Bundesamtes für Strahlenschutz in der Sache. Eine Dringlichkeit ist somit überhaupt nicht gegeben.
Und zur Sache: Meine Damen und Herren, es ist eine Selbstverständlichkeit, denn für Hamburg oder Bremen gelten die gleichen rechtlichen Grundlagen wie für Rostock oder Wismar. Und ein Minister, auch der Minister Caffier, wird sich auch ohne diesen Antrag entsprechend äußern.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Na da sind wir ja gespannt.)
Meine Damen und Herren, wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Die Erweiterung der Tagesordnung …
Enthaltungen? – Die Erweiterung der Tagesordnung ist mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD abgelehnt, da eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht werden konnte.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine Anmerkung in Bezug auf die Tagesordnung. Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, die Behandlung der Tagesordnungspunkte 27 und 30 zu tauschen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass die Fraktionen sich darauf verständigt haben, für den Tagesordnungspunkt 6 keine Aussprache vorzusehen.
Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, Drucksache 5/3783, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 5/3899.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3783 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, auf Drucksache 5/3783. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3899 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3783 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzent
wurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3783 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/3729.
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (7. ÄndG KV M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3729 –
In der 102. Sitzung des Landtages, am 15. September 2010 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen ist einer der Aspekte aus der Kommunalverfassung und wir haben es als entscheidenden Aspekt in unsere politische Arbeit aufgenommen. Und es ist für die Verständlichmachung unserer Thematik heute wichtig, dass wir uns zwei Zeitabläufe vor Augen führen:
Die Landesregierung hat am 7. Juni 2010 einen Referentenentwurf zur Kommunalverfassung gefertigt, in dem die rechtlichen Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen ausgeweitet werden sollen. Am 25. Juni 2010 hat die Landesregierung die kommunalen Spitzenverbände in diesen Prozess mit einbezogen. Am 28. Juni 2010 hat die Enquetekommission des Landtages, nämlich wir, den Entwurf zu einem Zwischenbericht Stadt-Umland-Beziehungen der Ober- und Mittelzentren mit genau dieser Formulierung, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auszuweiten, erstellt.
(Torsten Renz, CDU: Sie tun ja so, als ob die Enquetekommission erst am 26. angefangen hat zu arbeiten.)
Unser Sondervotum in der Enquetekommission und unser Gesetzentwurf haben dazu geführt, dass die Landesregierung auch am 26. Oktober 2010 die Vertreter der Wirtschaftsverbände mit einbezogen hat. Wir sehen in dieser Vorgehensweise der Landesregierung einen klaren Verstoß gegen ihre eigene Geschäftsführung. Sie hat nämlich die Wirtschaft später beteiligt, als sie die Spitzenverbände der kommunalen Ebene beteiligt hat.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Es geht ja wohl um die Kommunalverfassung.)
Die FDP hat sich diesem Prozess am 29.05.2010 zugewandt, indem wir zuerst mit dem Städte- und Gemeindetag, mit dem Verband kommunaler Unternehmer und mit der Landesregierung das Gespräch über die wirtschaftliche kommunale Betätigung geführt haben. In dieser Woche haben wir nochmals eine Anhörung mit der Wirtschaft durchgeführt und die Kammern und die Wirtschaftsverbände
Die Spitzenverbände waren diese Woche bei uns. In deren Ergebnis können wir klar und deutlich sagen, dass die Wirtschaft sich klar und deutlich zum Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion bekannt hat.
Wodurch ist unser Gesetzentwurf geprägt? Unser Gesetzentwurf ist geprägt durch ein chancengleiches Nebeneinander von privater und kommunaler Wirtschaft. Das heißt, wir wollen das, was CDU und FDP 1993 und 1994 klug in dieses Land eingeführt haben, wieder umsetzen.