Das Zweite, wodurch unser Gesetzentwurf geprägt ist, ist, dass wir eine faire und umfassende Marktanalyse zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen wollen. Und die Wirtschaftsverbände und die Kammern haben uns gesagt und uns bestätigt, dass sie heute schon in der Lage sind, diese seriöse Analyse und Marktbegleitung zu begleiten.
Der dritte Punkt, der in unserem Gesetzentwurf sehr deutlich herauskommt, ist, dass wir einen Rechtsschutz für die Unternehmerinnen und Unternehmer hier in Mecklenburg-Vorpommern brauchen. Auch hierfür fanden wir eine breite Unterstützung,
Aber, meine Damen und Herren, da wir nicht davon ausgehen, dass das Parlament unserem Gesetzentwurf hier zustimmen wird, der mit diesen drei Kriterien, die von mir benannt sind, ein sehr sinnvoller Gesetzentwurf sein soll, lassen Sie uns einen Blick vorauswerfen auf das, was uns als Kommunalverfassung und als wirtschaftliche Betätigung der Kommunen hier erwarten wird.
(Torsten Renz, CDU: Nee, nee, jetzt lassen Sie uns mal zum Gesetz sprechen. Nicht ablenken! Nicht ablenken hier, Herr Roolf.)
Die Landesregierung hat auf unsere Kleine Anfrage auf Drucksache 5/3812, in der wir nach der Definition, wie wir Daseinsvorsorge definieren, gefragt haben, geantwortet, dass Daseinsvorsorge „die Versorgung der Einwohner mit Leistungen“ sei, „die der Befriedigung von Bedürfnissen der örtlichen Gemeinschaft dienen“. Das ist die Definition von Daseinsvorsorge made in Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Und mit dieser Defini
tion haben wir in der schönen Landeshauptstadt Schwerin eine der modernsten Bürgermeisterinnen, die wir uns überhaupt vorstellen können. Diese Bürgermeisterin hat erkannt, dass es im Interesse der örtlichen Gemeinschaft sei, dass ihre Bürgerinnen und Bürger eine besondere Fitness haben. Und aus diesem Grund hat man das erste Fitnessstudio in kommunaler Hand gegründet.
Und die Bürgermeisterin wird womöglich mit diesem Fitnessstudio weitere Fitnessstudios gründen, denn es ist genau ihr Ansatz, dass sie sagt, es geht um das Interesse der örtlichen Gemeinschaft.
Offensichtlich, und das zeigen auch alle Experten, kommen wir in der Definition der Daseinsvorsorge an dieser Stelle nicht weiter. Daseinsvorsorge ist ein dynamischer Prozess, den wir vor zehn Jahren anders definiert haben, als wir ihn heute definieren –
Das heißt, wir müssen uns anschauen, wie wir diese Chancengleichheit zwischen der kommunalen Wirtschaft und der privaten Wirtschaft organisiert kriegen. Und da gibt es ganz bestimmte Kriterien. Und wenn man sich diese Kriterien einmal anschaut, dann sind das die Maßstäbe, die wir an eine Novellierung zu setzen haben.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch eines ganz deutlich sagen: Wer bei dem Thema wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen auf der medialen Seite von einer Liberalisierung spricht, das tut einem Liberalen im Herzen weh.
Welches sind die Maßstäbe, an die wir die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen zukünftig zu richten haben?
Maßstab Nummer 3: Wir brauchen mehr Transparenz und mehr Kontrolle von wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen.
sogenannte Kommunalunternehmen als neues Instrument, zukünftig in der Lage, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, Ausschreibungen und Arbeiten durchzuführen, die man selber vorher vergeben hat, wo man selber Auftraggeber ist und wo man Aufsichtsgremium ist, nämlich wo man die Rechtskontrolle hat. Das heißt, wir haben ein klares Inhausgeschäft. Das darf es nach unserer Auffassung nicht geben.
Und wenn man sich weiterhin anschaut, was in diesem Gesetz steht, dann dürfen Gemeinden und Kommunen und kommunale Unternehmen zukünftig Waren und Güter produzieren. Und da sagen wir Liberalen klar und deutlich: Es ist nicht kommunale Aufgabe, Waren und Güter zu produzieren. Und ganz abenteuerlich ist es, wenn man den Kommunen dann auch noch die Aufgabe eines Logistikers überträgt. Das heißt, Kommunen haben aus unserer Sicht nicht die Aufgabe, als Logistiker zu dienen.
Wenn man sich das, und damit will ich an dieser Stelle auch abschließen, was wir Liberalen vorgelegt haben, betrachtet, dann ging es uns um eine Chancengleichheit zwischen der Privatwirtschaft und der kommunalen Wirtschaft. Wenn das, was die Landesregierung jetzt auch den Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt hat, umgesetzt wird, dann geht es um die Einführung der Staatswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich, bevor ich zur Sache spreche, zunächst dem Kollegen Gino Leonhard gratuliere. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass ich viele Jahre lang für die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik tätig gewesen bin,
und der Kollege Leonhard ist soeben in seiner Funktion als Vorsitzender der Vereinigung liberaler Kommunalpolitiker wieder gewählt worden. Zu dieser Wiederwahl, Herr Kollege, möchte ich Ihnen gratulieren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und FDP – Andreas Bluhm, DIE LINKE: So, jetzt ist es aber gut!)
Sie wissen ja, das gilt übrigens auch für die kommunalpolitische Vereinigung der CDU und das kommunalpolitische Forum der LINKEN,
dass die Kommunalpolitiker-Organisationen sehr wohl über alle parteipolitischen Differenzen hinweg ihre Verbindungen zueinander haben und sich auch irgendwo als Gleiche begreifen, und von daher meinen Glückwunsch.
Aber, meine Damen und Herren, wenn wir hier in diesem Hause schon einen Kommunalpolitiker von Rang in der FDP-Fraktion haben, dann hätte ich eigentlich auch erwartet, dass zu einem Antrag, der sich mit der Kommunalverfassung auseinandersetzt, hier nun endlich einmal ein Kommunalpolitiker der FDP redet. Leider ist diese Erwartung, leider ist diese Hoffnung enttäuscht worden. Geredet hat der Fraktionsvorsitzende der FDP, von dem wir alle wissen, dass er nun weiß Gott nicht das Herz für die Kommunen schlagen hat,