(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Detlef Müller, SPD: Nein, nein.)
Jeder Mensch, der Macht erhält, ist getrieben, sie zu missbrauchen. Das sagte mal ein kluger Mann namens Montesquieu und ich denke, er hat recht. Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil, so definiert Transparency International,
eine weltweit agierende Nichtregierungsorganisation, den Begriff „Korruption“. Weiterhin nennen sie in ihrem Bericht, den sie am 28. Oktober 2010 so wie jedes Jahr veröffentlichten, den Korruptionswahrnehmungsindex. Danach belegt Deutschland im weltweiten Maßstab den 15. Platz. 2009 war es noch der 14. Das klingt im ersten Moment gut, aber vergleicht man Deutschland mit den europäischen und vergleichbaren Industrieländern,
Die Bundesrepublik liegt vor allem deutlich hinter den europäischen Spitzenreitern wie Dänemark, Finnland und Schweden. Edda Müller, die Vorsitzende der Organisation, bemerkte hierzu: „Veränderungen in Politik und öffentlicher Verwaltung können erst dann wahrgenommen werden, wenn politische Eliten mit gutem Beispiel vorangehen. Dringender Reformbedarf besteht bei der Regelung der Abgeordnetenbestechung sowie bei der Neuregelung von Parteispenden und -sponsoring.“
Und um es gleich vorwegzunehmen: Es geht hier nicht um Vorverurteilung, es geht hier nicht um Panikmache oder das Bedienen von Stammtischgesprächen, nein, es geht hier um eine ernsthafte Debatte im federführenden Ausschuss und eine Überprüfung der bereits eingeleiteten Maßnahmen
und der offenen Diskussion nach weiteren Möglichkeiten, ja, auch um Gespräche mit den zuständigen Staatsanwaltschaften, die sich mit der Frage Korruption in unserem Land beschäftigen, und darum, einen möglichen Missbrauch weitestgehend auszuschließen, denn auch wir in Mecklenburg-Vorpommern sind von dem Thema Korruption betroffen.
Das bestätigt das Bundeskriminalamt in „Korruption Bundeslagebild 2009“. Danach hat die Anzahl der polizeilich registrierten Korruptionsstraftaten in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber dem Jahr 2008, wo es noch nur 11 Korruptionsstraftaten gab, in 2009, wo es schon 67 Korruptionsstraftaten gab, zugenommen.
Ein großer Schwerpunkt liegt hier nach dem Bericht in der öffentlichen Verwaltung. Diese Zunahme ist kein Indiz dafür, dass die Straftaten nun tatsächlich enorm angestiegen sind. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es durch eine Sensibilisierung in diesem Bereich zu einer erhöhten Aufdeckung der Straftaten kam. Von einer hohen Dunkelziffer wird weiterhin ausgegangen.
Das zeigt, es besteht auch in Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf. Und gerade wir als Politiker, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken haben, sind weiterhin gehalten, für dieses Thema zu sensibilisie
ren, Vertrauen zu stärken und Lösungsansätze zu diskutieren und festzuschreiben. Und das bezwecken wir mit unserem heutigen Antrag, eine Sensibilisierung.
Und wir wollen bewusst machen, bei uns selber ansetzen, was wir unter Punkt II getan haben. Ich denke, die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, welcher Politiker in welchem Aufsichtsrat saß oder sitzt, welche Tätigkeit er vor seiner Abgeordnetentätigkeit ausgeübt hat und welche Interessen er somit vertritt.
Und dass diese Forderung weiterhin aktuell ist, zeigt mir ein Blick in unser Nachbarland Brandenburg. Dort las ich letzte Woche in einer Zeitung die Überschrift: „Neuruppin will vier Stadtverordnete mithilfe des Gerichts zur Auskunft zwingen“. Es geht dabei darum, Auskunft über den Beruf, über die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden und eventuelle Geschäfte mit Firmen der Stadt zu geben. Sie sehen, es ist nicht selbstverständlich, diese Angaben offenzulegen.
Größtmögliche Transparenz staatlichen und wirtschaftlichen Handelns in allen Bereichen stellt nun einmal die wirksamste Vorbeugung gegen Korruption dar. Und hier haben wir auch noch Handlungsbedarf in unserer Geschäftsordnung. Diese sieht in Anlage 2, wo es um die Verhaltensregeln der Mitglieder des Landtages geht, bisher lediglich vor, dass wir die derzeitig und früher ausgeübten Tätigkeiten und die derzeitige Mitgliedschaft in Vereinen oder Verbänden offenzulegen haben. Und an dieser Stelle ist die Geschäftsordnung beziehungsweise die Anlage 1 der Geschäftsordnung des Bundestages weitergehend.
dass zum Beispiel auch früher ausgeübte Tätigkeiten in Aufsichtsräten oder Vereinen und Verbänden offengelegt werden müssen.
Und auch das will ich an dieser Stelle sagen: Wir sind uns bewusst, dass wir die Änderung der Geschäftsordnung gemeinsam unter Beteiligung aller demokratischen Fraktionen auf den Weg bringen wollen,
(Torsten Renz, CDU: Deshalb stellen Sie auch alleine den Antrag. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)
auch wenn es in dieser Legislaturperiode vielleicht zu keiner weiteren Änderung kommen wird. Aber ich werbe dafür, uns gemeinsam Zeit zu nehmen, den eventuellen Handlungsbedarf herauszuarbeiten.
Hinsichtlich der Kommunalebene steht zurzeit die Neufassung der Kommunalverfassung auf der Tagesordnung und insofern möchte ich unseren Antrag berichtigen. Nicht in der Novellierung der Kommunalverfassung, sondern im Gesetzentwurf, und das haben wir sehr wohl zur Kenntnis genommen, der noch nicht im parlamentarischen Verfahren ist, und das haben wir erfreut zur Kenntnis genommen, hat die Frage der Korruption einen Platz gefunden. Insoweit hoffen wir, dass sie auch dort bleibt.
Aber, und das will ich an der Stelle auch sagen, diese Neufassung hat natürlich Konsequenzen, denn wir müssen unseren Kommunalvertretern ein rechtssicheres Verfahren an die Hand geben, so, wie es beispielsweise in Paragraf 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung von BadenWürttemberg vorgegeben wird. Dies halten wir insofern für erforderlich, dass aufgrund der finanziellen Zwänge der Kommunen diese immer mehr auf Zuwendungen von Privaten zur Erfüllung kommunaler Aufgaben angewiesen sind. Da die Annahme von Zuwendungen als problematisch angesehen werden könnte, muss ein gesetzliches Verfahren vorgegeben werden, nach dem sich unsere Kommunalpolitiker richten könnten. Dies im Rahmen der Neufassung der Kommunalverfassung zu berücksichtigen,
(Torsten Renz, CDU: Ist in Arbeit. – Irene Müller, DIE LINKE: Ich denke, Sie wollen das nicht, dann kann es auch nicht in Arbeit sein.)
Hinsichtlich der Umsetzung der Rahmenrichtlinie muss ich diesen Punkt für erledigt erklären. Dies hat sich in Bezug auf unser Thema mit der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage durch das Innenministerium erledigt, da diese Richtlinie – und das ist anerkennenswert – durch das Innenministerium umgesetzt wird.