(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, richtig.)
Meine Damen und Herren, die Probleme, die wir in Lubmin haben, zeigen vor allem auch eines: Die Atomenergie ist keine Zukunftstechnologie. Im Gegenteil, sie schafft Probleme für Tausende von Jahren. Deshalb, denke ich, sind wir uns einig, dass die Zukunft den erneuerbaren Energien gehören muss.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern sehen darin eine große Chance. Ich bitte Sie: Lassen Sie uns alles dafür tun, damit wir in diesem Bereich zum Vorreiter in Deutschland werden. – Vielen Dank.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Regine Lück, DIE LINKE: Ja, genau, DIE LINKE, ja, genau, weil andere würden es nicht machen.)
die es besser weiß und die mit Professor Methling zu entscheidenden Zeitpunkten den Umweltminister dieses Landes gestellt hat, versucht hier, wider besseres Wissen zu suggerieren, es gäbe irgendwelche dunklen Machenschaften. Da ist von einem Deal die Rede.
Und wenn man den Antrag liest, glaubt man, Mecklenburg-Vorpommern droht, zum Atomklo der Republik zu verkommen,
sodass man in der Tat die Suche nach einem unterirdischen Atomendlager beenden könnte. Das ist schlicht eine Phantomdebatte, die Sie hier führen.
Sehr geehrter Herr Holter, die Energiewerke Nord, die seit 1998 die Genehmigung für eine befristete Zwischenlagerung von Atomabfällen haben,
sind ein weltweit führendes Unternehmen mit entsprechendem Technologievorsprung beim Rückbau eines vorher in Betrieb befindlichen Kernkraftwerks,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Andreas Bluhm, DIE LINKE: So ein Schmarrn. – Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, klar, das habe ich ja auch gesagt, dass das erfolgreich war.)
absolut höchste Sicherheitsstandards. Das gilt auch und gerade für die vorübergehende Lagerung von radioaktiv belastetem Material.
Das Abfalllager – das Zwischenlager Nord – erhielt im Februar 1998 die Genehmigung zur Zwischenlagerung und Konditionierung von radioaktiven Stoffen und Abfällen und 1999 die atomrechtliche Genehmigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Genehmigung gestattet auch, Reststoffe von sogenannten Dritten zu verarbeiten und zwischenzulagern.
Für diese Abfälle, das wissen Sie ganz genau, gilt eine zeitliche Befristung für jeweils fünf Jahre vor und nach der Konditionierung.
Insoweit ist es dem Zwischenlager erlaubt, auch andere radioaktive Abfälle als aus Lubmin oder Reinsberg einzulagern.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Was ist denn mit Ihrer Zustimmung zu dem Konsens, den wir hatten mit der CDU, Herr Dr. Born?)
Für die Lagerung schwacher und mittelstark strahlender Abfälle aus den Kernkraftwerken gilt eine zeitliche Befristung bis zur Abgabe an das dafür vorgesehene Endlager „Konrad“. Dort laufen zurzeit die Vorbereitungen zur Betriebsaufnahme.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will hier noch einmal in Erinnerung rufen: Die Entscheidungen, die ich genannt habe, 1998 und 1999 sind unter Verantwortung des damaligen Bundesumweltministers Trittin getroffen worden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr richtig. – Hans Kreher, FDP: Richtig.)
aller bestrahlten Kernbrennstoffe des Bundes im ZLN sind im Jahre 2004 unter anderem in einem ressortübergreifenden Gespräch zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Forschung und Technologie, dem Bundesumweltministerium, dem Bundesfinanzministerium, dem Forschungszentrum Karlsruhe und dem ZLN getroffen worden und in der Sitzung des Arbeitskreises „Stilllegung“ des Länderausschusses Atomenergie bekannt gegeben worden.
ter Trittin und Gabriel den damaligen Landesumweltminister Professor Methling darauf hingewiesen, dass die Wahl der rechtlich zulässigen Mittel und Wege zur Zwischenlagerung der Kernbrennstoffe aus Forschungseinrichtungen des Bundes in die Verantwortung des Bundesfinanzministeriums fällt. Nur zur Klarstellung: …
(Wolfgang Griese, DIE LINKE: Das wissen wir doch alles. Das ist doch nichts Neues. – Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist nichts Neues.)