dass die Richtlinien, obwohl sie gesetzlich normiert dazu verpflichten würden, den Einzelfall zu regeln, tatsächlich aber in aller Regel pauschalieren. Und das ist ein Problem.
Letzten Endes hat der Gesetzgeber mit seiner jetzigen Normierung nichts anderes getan, als sich an den praktischen Gegebenheiten zu orientieren.
Er sagt im Grunde genommen, ich orientiere mich an dem, was bereits ist, und sage, weil ich das Dilemma sehe, dass sich Kreistage, auch übrigens Bürgerschaften der kreisfreien Städte, immer darüber geärgert haben, dass im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises die Aufgabe ausschließlich den Landräten und Oberbürgermeistern obliegt, hat der Gesetzgeber gesagt, genau dem trage ich Rechnung. Die Gebietskörperschaft, das zuständige Organ soll darüber mitentscheiden.
Und das ist auch richtig, es ist auch konsequent, weil nämlich wir auf der anderen Seite das Problem haben, dass wir faktisch mit diesem Gesetz zu Teilen auch in den Haushalt eingegriffen haben. Und wer ist zuständig in den Gebietskörperschaften für den Haushalt? Natürlich entsprechend die Kreistage oder Bürgerschaften oder in Neubrandenburg beispielsweise die Stadtvertretung.
Somit ist es doch nur konsequent, wenn man es über eine Satzung regelt. Ich verstehe gar nicht, was Sie daran die ganze Zeit rummeckern. Aus meiner Sicht ist es genau der richtige Weg. – Recht herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Regine Lück, DIE LINKE: Dass Satzungen pauschalieren, das haben Sie nicht verstanden. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3809. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3809 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Brandschutz in Tierhaltungsanlagen gewährleisten und kontrollieren, auf der Drucksache 5/3799.
Antrag der Fraktion der NPD: Brandschutz in Tierhaltungsanlagen gewährleisten und kontrollieren – Drucksache 5/3799 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Borrmann von der Fraktion der NPD. Bitte, Herr Abgeordneter.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jetzt scheint die Sonne gleich. – Irene Müller, DIE LINKE: Mal sehen, wie weit der kommt. Mal sehen, wie weit der kommt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt naht der Höhepunkt.)
Herr Abgeordneter Borrmann, Sie sind in der gestrigen Sitzung auf die entsprechenden Folgen der entsprechenden Anrede oder der Nichtanrede des Hauses hier hingewiesen worden. Sie haben eben erneut die gleiche Regelung der Sprachregelung gebraucht wie gestern. Ich erteile Ihnen einen
(Dr. Till Backhaus, SPD: Mit ihm stimmt was nicht. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Haare sind weg.)
(Dr. Till Backhaus, SPD: Halt! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Reif für die Anstalt, sage ich immer wieder. – Dr. Till Backhaus, SPD: Für die schnelle Einweisung.)
Herr Abgeordneter Borrmann, ich erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf, weil Sie die entsprechende Ordnung des Hauses missachten, und weise Sie darauf hin, genauso wie gestern in der Sitzung geschehen, dass Sie bei einem weiteren Ordnungsruf das Wort entzogen bekommen.
Herr Abgeordneter Pastörs, wollen Sie für die Fraktion der NPD weiter einbringen? – Dann haben Sie jetzt das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Da bin ich mal gespannt. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist ja wieder ein Auftritt.)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Brandschutz in Tierhaltungsanlagen gewährleisten und kontrollieren“, so heißt der Antrag meiner Fraktion, den wir Ihnen heute vorlegen. Warum „Brandschutz in Tierhaltungsanlagen gewährleisten und kontrollieren“ und nicht direkt konkret „Massentierhaltung verbieten“?
Die Situation oder der Grund unseres Antrages ist ganz einfach der, dass es auch eine ethische Frage ist, wie wir mit unseren Nutztieren umgehen. Wir kennen alle die Bestimmungen der Jagdethik und wir wissen auch oder wir kennen die Diskussionen im Rahmen der ethischen Gesichtspunkte in Bezug auf Massentierhaltung und industrieller Produktion von Fleisch. Allein der Begriff „Tierproduktion“ zeigt schon deutlich, dass die meisten hier, ich glaube, auch in diesem Hause, die Tiere als Sache begreifen.
Und das tun wir als Nationaldemokraten natürlich nicht und suchen nach Wegen, um sozusagen an den formalen Genehmigungsbestimmungen vorbei eine Schranke einzuziehen, um die widerliche Massentierhaltung, gegen die sich ja auch zunehmend immer mehr Bürger zu Recht hier in Mecklenburg-Vorpommern wehren,
Wir haben hier diesen Antrag gestellt, weil wir auf eine Möglichkeit hinweisen möchten, wie das eventuell zu bewerkstelligen sei. Wir haben die Möglichkeit in der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 18. April 2006, weil es dort im Paragrafen 14 „Brandschutz“ heißt: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten … und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch … vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Wer also bauliche Anlagen der Massentierhaltung genehmigt bekommen will, hat bezogen auf den Brandschutz drei Aspekte zu beachten:
1. Er muss Brandentstehung und -ausbreitung vorbeugend durch besondere bauliche Gestaltung verhindern.
3. Und das ist das Wesentliche, worauf wir hier rekurrieren, um diesen Massen-KZs von unhaltbaren Qualen ein Ende zu bereiten: Er muss gewährleisten, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist.