Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat es sich dagegen zum Ziel gesetzt, politisch missliebige Konkurrenz mit allen Mitteln an der Ausübung ihrer in der Verfassung verankerten Grundrechte zu hindern. Dabei greift sie immer wieder zu juristisch höchst zweifelhaften Methoden, für die der aktuelle Kita-Erlass des Ministeriums für Soziales und Gesundheit nur ein Beispiel unter vielen ist.
Mit diesem Erlass – und da wiederhole ich mich gerne – wird innerhalb der Berufsgruppe der Erzieher und der Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen denjenigen Per
sonen ein faktisches Berufsverbot erteilt, welche nach Auffassung der Landesregierung nicht das nötige Maß an politischer Linientreue aufweisen. Selbst aus dem Lager der selbsternannten Demokraten mehren sich kritische Stimmen, wie beispielsweise vom FDP-Landesverbandsmitglied und Fraktionsvorsitzenden der FDP im Stadtrat von Bad Doberan Harry Klink,
der öffentlich insbesondere der Sozialministerin „kein Demokratieverständnis“ bescheinigte und erklärte,
dass Mecklenburg-Vorpommern eine Landesregierung mit „profilierenden populistischen Jungpolitikern“ besitze, die „kaum zur Sacharbeit in der Lage sind“. Zitat ende.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, die Gesinnungsschnüffelei der Landesregierung einer juristischen Überprüfung zuzuführen. Da Verwaltungsvorschriften, wie der hier in Rede stehende Kita-Erlass, nicht normenkontrollfähig sind, möge der Landtag unabhängige Staats- oder Verfassungsrechtler mit der juristischen Prüfung dieses Erlasses beauftragen.
Daher fordert die NPD-Fraktion den Landtag auf, zu beschließen, den Erlass des Ministeriums für Soziales und Gesundheit vom 20. Juli 2010 mit dem Titel „Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bei der Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“, sogenannter Kita-Erlass, von unabhängigen Staatsrechtlern auf seine Verfassungskonformität überprüfen zu lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter Köster, ich weise Ihre pauschale Verunglimpfung eines ganzen Berufsstandes hier auf das Entschiedenste zurück. Ich denke, dass es völlig unangemessen und unerhört ist, dass Sie hier die Berufsgruppe der Lehrer auf diese Art und Weise diffamieren.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herren der NPD, dass es mit Ihrem Wissen und Ihrem Verständnis um die Grundsätze unseres Rechtsstaates nicht weit her ist, haben Sie in diesem Hause zur Genüge unter Beweis gestellt.
Von daher verwundert mich Ihr Antrag zum Kita-Erlass der Landesregierung nicht, denn er zeugt von einem hohen Grade an mangelndem Wissen über die Prinzipien unseres Rechtsstaates, meine Damen und Herren.
und Anhänger unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen die Prinzipien unseres Rechtsstaates durchaus etwas näherzubringen.
Ich möchte Ihnen daher den Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ans Herz legen. Ich zitiere: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ Zitatende.
Dieser unscheinbare Absatz des Grundgesetzes war für Godehard Ebers die Krönung des Rechtsstaates, das hat er damals einmal ausgeführt, und sollte auch Ihnen als Handlungsmaxime für das Ansinnen Ihres Antrages dienen. In der Aussage von Godehard Ebers steckt eine tiefe Wahrheit, meine Damen und Herren.
Denn die Gewährung von Grundrechten ist nur dann effektiv, wenn im Falle ihrer Verletzung eine Kontrolle durch eine unabhängige Instanz erlangt werden kann. Sie mögen sich vielleicht fragen, in welchem Zusammenhang Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes mit dem Kita-Erlass der Landesregierung steht. Aber keine Sorge, meine Herren von der NPD, auch hier möchte ich Licht in Ihr rechtsstaatliches Dunkel bringen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Wie der Name „Kita-Erlass“ bereits vermuten lässt, handelt es sich verwaltungsrechtlich um einen Erlass – um das auch noch einmal deutlich zu sagen –
und damit um einen der ministerialen Hoheitsakte. In Abgrenzung zur Rechtsverordnung zählt der Erlass zu den Verwaltungsverordnungen und unterliegt damit, wie Norbert Achterberg beschreibt, einer Rechtsschutzlosigkeit des Staatsbürgers.
Aber auch hier hilft Ihnen unser Rechtsstaat weiter, meine Damen und Herren. In Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4a des Grundgesetzes wird der außerordentliche Rechtsbehelf der Individualverfassungsbeschwerde eingeführt. Dieser setzt als Beschwerdegegenstand einen Akt der öffentlichen Gewalt voraus, meine Damen und Herren.
Wie Ingo von Münch treffend präzisiert, umfasst der Begriff der öffentlichen Gewalt grundsätzlich alle Akte der Gesetzgebung und der hoheitlich handelnden vollziehenden Gewalt. Der Akt der hoheitlich vollziehenden und handelnden Gewalt, der eine Grundrechtsverletzung darstellen könnte, wäre im Fall des Kita-Erlasses die Betriebserlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung, welche vom Landesjugendamt erteilt wird. Und hier, meine Damen und Herren, werte Kollegen, schließt sich auch der Kreis zu unserem Erlass, zum Erlass der Landesregierung, da dieser direkte Auswirkungen auf die Erteilung der Betriebserlaubnis hat.
Der Rechtsbehelf gegen eine solche möglicherweise negativ beschiedene Betriebserlaubnis ist kein Antrag im Landtag, so, wie wir ihn hier heute vorliegen haben, sondern, meine Damen und Herren, es ist im Zweifel in einem Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid, der erlassen wird durch die Landesregierung.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Völlig korrekt. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)
Von da an steht Ihnen der Weg der Verwaltungsgerichtsbarkeit offen, welche Sie am Ende bis zu einer Verfassungsbeschwerde hin nach Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4a führen können, meine Damen und Herren,
Sie sehen, meine Damen und Herren von der NPD, unser Rechtsstaat sichert Ihnen mit der Möglichkeit der Rechtswegbeschreitung eine unabhängige Prüfung auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu.
(Michael Andrejewski, NPD: Das war in der DDR theoretisch auch so. – Raimund Frank Borrmann, NPD: Ja, das gab es in der DDR auch.)
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ja, da konnte man auch Eingaben schreiben. – Zuruf von Hans Kreher, FDP)
obwohl Ihre Partei es ja am liebsten abschaffen möchte – auch für jedermann offen, also im Zweifel auch für die NPD-Fraktion.