die der Steuerzahler letztendlich aufbringen muss. Diese Kosten erscheinen auf keiner Stromrechnung und müssen doch durch uns letztendlich bezahlt werden.
Das Gleiche ist es mit all den Summen, die die Atomwirtschaft als Subventionen bekommen hat, mit allen Kosten, die der Staat für die Sicherung der Atommülltransporte tragen muss. Jetzt soll der vollmundig angepriesene Beitrag der Atomkonzerne zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch noch gegengerechnet werden gegen die Investitionen in die Sicherheit der Kraftwerke. Mit anderen Worten: Sie fördern die erneuerbaren Energien nur, wenn sie die Sicherheit nicht bezahlen müssen, oder sie bezahlen die Sicherheitsinvestitionen,
(Egbert Liskow, CDU: Das ist doch alles Quatsch, was er erzählt! – Michael Roolf, FDP: Das ist doch Quatsch!)
Kein Land will sie haben. Bayern, Baden-Württemberg produzieren zwar den meisten Atommüll, gelagert wer
den soll er aber in Gorleben. Schluss jetzt mit dem langen Herumuntersuchen, Gorleben muss das Endlager werden und basta – nicht wörtlich, aber sinngemäß hat sich Bayerns Umweltminister Söder schon oft in dieser Weise geäußert, auch in den letzten Tagen. Vielleicht kommen, meine Damen und Herren, die Abfälle ja nach Lubmin. Ich denke, das will keiner von uns hier im Raum. Es ist an der Zeit, Farbe zu bekennen für die Interessen des Landes.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Opposition, bestehend aus der Fraktion DIE LINKE, will erreichen, dass die Landesregierung über den Bundesrat eine Klage einreicht oder unterstützt. Das kann sie aber nicht, weil die CDU eine Politik unterstützt, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, während wir Sozialdemokraten an der Politik festhalten, die vor zehn Jahren von Rot-Grün im Bund eingeleitet wurde mit der Energiewende, das heißt mit dem Energieeinspeisegesetz unter dem Stichwort „Vorrang für neue Energien“. Und damit steht eng im Zusammenhang auch der Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahre 2022. Daran halten wir fest, weil uns das unterscheidet. Mit der CDU können wir hier keine gemeinsame Klage einreichen. Aber wir werden klagen, über verschiedene andere Landesregierungen im Bundesrat werden wir Klage erheben –
ich zitiere jetzt mal den ehemaligen CDU-Umweltminister Töpfer – „deswegen, weil eine Brücke, die zu lang wird, zerbrechen wird“. Das sagt Herr Töpfer,
immer noch Mitglied der CDU. Und ich glaube an dieser Stelle und an vielen anderen, dass er recht hat.
Meine Damen und Herren, bei allen technischen und rechtlichen Risiken, die im Zusammenhang mit dem sogenannten Energiekonzept, das die Stromkonzerne mit der Bundesregierung vereinbart haben, existieren, ist für meine Begriffe das schlimmste Ergebnis, dass ein gesellschaftlicher Konsens, der vor zehn Jahren erreicht wurde, waghalsig aufgelöst worden ist
Die Menschen sind sensibilisiert beim Thema Energie. Das wissen wir nicht erst seit vier Wochen, das ist schon seit Jahren der Fall und leichtsinnig ist dies hier preisgegeben worden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei der nächsten Bundestagswahl eine neue Regierung wiederum ein neues Energiekonzept machen wird und vermutlich zurückkehren wird zu dem, was vor zehn Jahren bereits beschlossen worden ist.
Dass das auch die Stromkonzerne selber so sehen, geht interessanterweise aus diesem sogenannten Vorvertrag hervor,
der mit der Bundesregierung vereinbart worden ist und inzwischen auch sukzessive das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Da heißt es, ich darf zitieren – und zwar geht es hier um die finanziellen Leistungen, die die Wirtschaft gegenüber dem Staat erbringen soll –, „dass sich der Beitrag mindere, wenn Bestimmungen zur Laufzeitverlängerung und zur Übertragbarkeit von Elektrizitätsmengen geregelt, verkürzt, verändert, unwirksam oder aufgehoben werden oder in sonstiger Weise entfallen“. Der Schluss zeigt, dass verfassungsrechtlich die Autoren dieses Vertrages selber nicht an sich glauben,
Meine Damen und Herren, aber nicht nur Sozialdemokraten und viele andere glauben, dass dies rechtlich ein Risiko ist, was hier eingegangen wird, sondern auch die CSU.
Das CSU-Mitglied Papier, ehemaliger Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichtes, hat ein Gutachten erstellt, welches in der „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ umfassend dargelegt worden ist, und er kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, wie er sagt, dass die Länder Erfolg haben werden, wenn sie Klage erheben, weil die Aufsicht über die Kraftwerke, auch die Atomkraftwerke bei den Ländern liegt. Sie müssen beteiligt werden. Ich bin nun kein Jurist, ich habe vielleicht andere Schwächen,
Meine Damen und Herren, wir werden jedenfalls alles dafür tun, dass wir zu der sehr erfolgreichen Energiepolitik von Schröder, und in diesem Fall Trittin, zurückkehren werden, vor allem auch wie gesagt deswegen, weil sie eine tatsächlich sichtbare Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet hat.
Viele andere, in diesem Zusammenhang gar nicht angesprochene Probleme, wie die ungelöste Endlagerproblematik oder die Sicherheitsfragen, sind durch die beabsichtigte Laufzeitverlängerung noch viel komplizierter geworden. Bei der Sicherheit hieß es ja zuerst, „Sicherheit hat maximalen Vorrang“, wörtlich die Bundeskanzlerin.
Zwei Tage später endet die Sicherheit bei einer halben Milliarde Euro. Wenn es mehr als eine halbe Milliarde kosten soll, dann soll der Betrag abgesetzt werden von den Zahlungen, die die Wirtschaft an den Staat überführt.