Aber nicht nur Schüler sollen sich mit dieser aus meiner Sicht absoluten Wahnsinnslehre befassen müssen. Man fängt jetzt schon gar bei den Kindergartenkindern an. Man schreckt also selbst nicht davor zurück, so Herman, „die Geschlechterabschaffung bereits in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen umzusetzen,“
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Irene Müller, DIE LINKE: Ja, nun haben wir aber wieder ein interessantes Thema.)
„desto leichter funktioniert auch später das Umerziehungsprogramm! Ein bereits früh gegendertes Kind wird wie selbstverständlich einmal davon ausgehen,“
Und hierdurch erklärt sich, so meine ich, so manche Aktivität einer hohen SPD-Funktionärin, die sogar Ministerin ist.
Die Ausführungen von Frau Herman zum Genderirrsinn auch in Kindertagesstätten lesen Sie bitte selbst!
Ich glaube, dass Sie zumindest mit dem Weltnetz umgehen können und mit ein paar Suchbegriffen vielleicht sogar schaffen, den Artikel zu finden.
Ich zitiere allerdings eine Feststellung von Frau Herman, die einige Versuche – auch hier im Landtag – in einem anderen Lichte erscheinen lassen.
Zitat: „Wer zudem die derzeitigen politischen Bemühungen beobachtet, dass nämlich Kinderrechte von fast allen übrigen Parteien partout und unbedingt in der Verfassung festgeschrieben werden sollen, damit u. a. das Recht eines Kindes auf ‚frühkindliche Bildung‘ gewährleistet wird, muss erkennen, dass in Wahrheit damit nur ein einziges Ziel verfolgt und somit auch erreicht wäre: Der gesetzlich vorgeschriebene Krippenaufenthalt! Krippenpflicht!“
„Allerdings nur unter dem Aspekt“ – und das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein –, „dass man Kinder auch als Menschen betrachtet!“ Zitatende.
Dieser Feststellung ist absolut nichts mehr hinzuzufügen. Warum also so eine Gesetzesnovelle, die nach Ansicht vieler Praktiker das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben steht? Zur Beantwortung hilft Ihnen vielleicht ein Zitat aus einem offenen Brief des DEHOGA an die Ministerin für Soziales und Gesundheit vom 4. Mai 2010, Zitat: Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir würden Ihre Äußerung gerne auf Ihre politische Unerfahrenheit zurückführen. Und weiter: Wir sind nicht gewillt, heute und zukünftig nicht, Ihre unsachliche und unrichtige Meinungsäußerung hinzunehmen. Zitatende.
Wie kann aber eine Familienpolitik, die diesen Namen noch wirklich verdient und den Kindertagesstätten als wichtigem, aber nicht als einzigem Bereich die Aufgabenwahrnehmung ermöglicht, aussehen? Zunächst ein
mal muss es, wie von Staats- und Verfassungsrechtlern bereits im familienpolitischen Verfahren gefordert, eine Wahlfreiheit für Familien geben, bei denen allein die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob und ab welchem Alter die Kinder eine Kindertagesstätte besuchen.
Dazu gehört allerdings auch, dass die Betreuung durch die Eltern entsprechend finanziell gleichgestellt wird.
Ziel einer familienfreundlichen Politik ist es nicht, Kinder möglichst frühzeitig in Krippen betreuen zu lassen, sondern dafür zu sorgen, dass die Kinder möglichst lange bei den Eltern verbleiben und häusliche Wärme erfahren.
Denn bekanntlich warnen Kindertherapeuten und Gehirnforscher vor den gesundheitlichen Gefahren einer frühen Fremdbetreuung.