In der Debatte zum Antrag meiner Fraktion „Wehrpflicht … abschaffen – Freiwillige Sozialdienste umfassend stärken“ vom November 2009 formulierte der Abgeordnete Tino Müller für die NPD-Fraktion, ich zitiere: „Was wir also brauchen, ist eine nationale Volksarmee –“
Müllers ideologischer Ziehvater Pastörs formulierte es nicht nur heute ähnlich, sondern auch auf einer früheren Veranstaltung in Halbe.
Dort sagte er sinngemäß, die Bundeswehr solle wieder Wehrmacht heißen, damit auch jeder weiß, was damit gemeint sei.
Wehrmacht also, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 erkannte Hitler die Bestimmungen des Versailler Vertrages von 1919, der die Stärke der Reichswehr auf 100.000 Berufssoldaten festlegte, nicht mehr als bindend an.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Wie war denn das mit den Franzosen, mit den Tschechen, mit den Polen? Hatten die auch Beschränkungen?)
Der Wiederaufstieg zur militärischen Großmacht war zu verlockend. Als Hitler die Ambitionen von Ernst Röhm, die SA mit staatlichem Waffenmonopol auszustatten,
durchkreuzte und die Reichswehr zum einzigen Waffenträger des Reiches erklärte, dankte es Reichswehrminister Blomberg am 2. August 1934 mit der Eidesleistung der Reichswehr auf die Person des Führers. Am 16. März 1935 wurde das Gesetz zum Aufbau der Wehrmacht verkündet. Die allgemeine Wehrpflicht wurde eingeführt. Oberster Befehlshaber der Wehrmacht wurde Hitler.
Mit der Namensänderung von „Reichswehr“ in „Wehrmacht“ änderte sich ab 1935 auch offen die während der Weimarer Republik entwickelte Defensivstrategie der Armee. Der Reichswehrminister wurde Reichskriegsminister, die Reichsmarine wurde in Kriegsmarine umbenannt.
die Hitler ein Jahr später umriss. In einer geheimen Denkschrift zum Vierjahresplan erklärte Hitler im August 1936, die Wehrmacht müsse, ich zitiere, „in vier Jahren einsatzfähig“, die deutsche Wirtschaft „in vier Jahren kriegsfähig“ sein, Zitatende.
Was dann folgte, Herr Borrmann, ist bekannt. Die Wehrmachtsführung beteiligte sich an den völkerrechtswidrigen Vernichtungskriegen. Sie akzeptierte die Ermordung Hunderttausender jüdischer Zivilisten.
Generalfeldmarschall von Reichenau rief in dem nach ihm benannten Befehl 1941 die Soldaten zur, ich zitiere, „Vernichtung des jüdischen Untermenschentums“ auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es dauerte bis zum 20. Juli 1944, bis sich eine Gruppe von Wehrmachtsoffizieren zum einzig ernsthaften Staatsstreichversuch fand. Den Männern des 20. Juli 1944 gehört daher unser Respekt und unsere Würdigung.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Pastörs, Müller & Co wollen, wie sie es unverblümt sagten, wieder eine Wehrmacht. Solch einem Wunsch kann und wird der Landtag Mecklenburg-Vorpommern nicht zustimmen, und dies aus guten Gründen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Ein zweiter Grund, der zur Ablehnung des NPD-Antrages führt, ist folgender: Die Debatte zur Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht, die die NPD mit ihrem Antrag vermeintlich anschieben will, diese Debatte ist längst im Gange.
Ich habe bereits darauf verwiesen, dass sich dieser Landtag, dass sich unser Parlament mit dieser Thematik bereits im November des letzten Jahres beschäftigt hat. Eines Anstoßes seitens der NPD bedarf es also nicht. Ich will aber gern an dieser Stelle noch einmal die grundsätzlich durchaus unterschiedlichen Positionen der demokratischen Parteien zu dieser Frage skizzieren.
Über 300 der Mitglieder des Deutschen Bundestages haben sich, als sie noch Kandidatin beziehungsweise Kandidat zur Bundestagswahl waren, für eine Abschaffung beziehungsweise Aussetzung der Wehrpflicht ausgesprochen.
Bei einer Podiumsdiskussion des Deutschen Bundesjugendringes am 13. Mai 2009 äußerten sich Vertreter der Bundestagsfraktion wie folgt. Winfried Nachtwei …
Ich komme zurück zu meinem Text. Bei der Podiumsdiskussion des Deutschen Bundesjugendringes am 13. Mai 2009 äußerten sich Vertreter der Bundestagsfraktionen wie folgt: