Protocol of the Session on June 29, 2006

sentlichen Wettbewerbsbedingungen unserer Landwirtschaft.

An den rund 30.000 Kilometern Gewässer unseres Landes sind derzeit die Schutzbestimmungen für einen Uferbereich von 7 Metern Breite anzuwenden. 3 Meter Breite seien genug, so der Antrag der CDU und der Verweis auf die Regelungen in der Düngeverordnung – übrigens nicht in der Düngemittelverordnung, wie Herr Kokert in der Debatte ausgeführt hat. Das seien 9 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, so wurde vorgetragen, und sie seien durch die überzogene Regelung des Paragrafen 81 Landeswassergesetz derzeit den landwirtschaftlichen Betrieben zur Nutzung entzogen. Das hört sich in der Tat dramatisch an. Die landwirtschaftliche Nutzfläche in unserem Agrarland beträgt zurzeit 1,36 Millionen Hektar. Nach Adam Riese oder Adam Ries, was man bevorzugen will, müssten rund 125.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche der Landwirtschaft entzogen sein.

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann man nachrechnen. Rund 30.000 Kilometer Gewässer befinden sich in unserem Land. Davon sind rund 3.600 Kilometer verrohrt, verbleiben also 23.700 Kilometer, auf die die 7-Meter-Regel anzuwenden wäre. Ich gehe einmal großzügig davon aus, dass diese Gewässer ausschließlich durch landwirtschaftliche Nutzflächen führen, was natürlich nicht der Fall ist, denn es gibt ja in unserem Land noch Wälder, Siedlungs- und Verkehrsflächen, aber auch Naturschutzgebiete. 4 Meter weniger Schutzstreifen auf jeder Gewässerseite ergibt multipliziert mit der betroffenen Gewässerlänge von 23.700 Kilometern und dann 8 Meter, wenn man beide Seiten nimmt, das Ganze müsste man dann teilen durch 10.000 Quadratmeter, also 1 Hektar, und es ergibt sich eine Fläche von 18.960 Hektar. Das sind knapp 1,4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Der tatsächliche Anteil dürfte noch geringer sein, denn, wie gesagt, wir haben auch Wälder und so weiter, um die unsere Gewässer keinen Bogen machen.

Der Zugewinn an gedüngter landwirtschaftlicher Fläche dürfte mit etwa 1 Prozent realistisch anzunehmen sein. Dabei geht es um landwirtschaftliche Flächen, die sich uferparallel zum Gewässer hinstrecken, auf denen zurzeit lediglich ein Anwendungsverbot für Dünge- und Pflanzenschutzmittel besteht, das heißt, sie befinden sich nicht unbedingt außer Nutzung, sondern im Regelfall in Nutzung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir durchaus bewusst, dass eine pauschale Festlegung von 7 Metern angreifbar ist. Übrigens ist diese vom Landesgesetzgeber vor meiner Amtszeit getroffen worden. Ich habe auch in einem Gespräch mit dem Vorstand des Landesbauernverbandes zugesagt, dass wir uns mit der Sinnhaftigkeit dieser Regelung auseinandersetzen werden. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat daher den Auftrag bekommen, die Wirkungsweise von Gewässerschutzstreifen in Abhängigkeit von der Breite zu untersuchen und hierzu Stellung zu nehmen. Ohne dem Ergebnis vorgreifen zu wollen leuchtet ein, dass diese Wirksamkeit von vielen Parametern abhängig ist,

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

von der Bodenart, von der Witterung, vom Relief des Geländes, von der Art der landwirtschaftlichen Nutzung und ganz wesentlich auch von eventuell vorhandenen Drainagen. Derartige Feinheiten kommen in dem Antrag der CDU nicht vor.

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

3 Meter sind genug. Die heutige Düngetechnik ist so perfekt, dass sie den Dünger zentimetergenau ablegen kann, so wurde in den Ausschüssen argumentiert.

Nun, ich wollte mich nicht wiederholen, aber die Bestandsaufnahme im Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie hat ergeben, dass ein erheblicher Teil unserer Gewässer an Überernährung leidet, und dafür sind nachweislich Einleitungen von Abwasser nicht mehr die Hauptursache. In der Tat, die Nitratproblematik im Grundwasser, die Überdüngung der Oberflächen- und Küstengewässer sowie das Auftreten von Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächengewässern weisen auf Gefahren hin, deren Abwendung beziehungsweise Minderung mit klassischen wasserwirtschaftlichen Methoden allein nicht mehr möglich sein wird.

Dieses alles ist dem Parlament des Landes und auch dem Antragsteller lange bekannt, spätestens jedoch seit dem 3. Mai dieses Jahres, an dem der Umwelt- und der Landwirtschaftsausschuss dieses Hauses eine gemeinsame öffentliche Anhörung zum Thema „Eutrophierung: Nährstoffeinträge in die Ostsee, ihre Wirkung sowie möglicheGegenmaßnahmen“ durchgeführt haben. Die Vertreter der Wissenschaft, des Umweltbundesamtes und des Landesamtes für Umwelt- und Naturschutz und Geologie haben hier eindrucksvoll über eine zu hohe Nährstoffbelastung der Ostsee berichtet. Als eine Hauptbelastungsquelle insbesondere für Stickstoffverbindungen wurde die Landwirtschaft identifiziert. Das ist wissenschaftlich belegt und in der Fachwelt unstrittig. Umso erstaunter konnte ich zur Kenntnis nehmen, mit welcher Verbissenheit auch nach dieser Anhörung der Antrag der Opposition, ich zitiere noch einmal aus der Begründung, „unvertretbare Wettbewerbsbenachteiligungen gegenüber Landwirten aus anderen Bundesländern“ weiterverfolgt.

Ich habe vor diesem Haus am 7. April 2006 zugesagt, dass ich die Regelungen des Paragrafen 81 Landeswassergesetz überprüfen werde. Diese Prüfung ist veranlasst und das Ergebnis wird Eingang finden in eine künftige Novellierung des Landeswassergesetzes, möglicherweise mit einer größeren Differenziertheit. Ich habe mir übrigens die Werte aus den anderen Bundesländern angesehen, dort liegen sie in der Regel zwischen 10 und 5 Metern. Möglicherweise hat damals der Gesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern entschieden, wir wollen nur eine Zahl haben und dann nehmen wir einen Wert zwischen 5 und 10 Metern. Ich weiß es nicht. Möglicherweise spielte das damals eine Rolle. Ich bin für eine größere Differenzierung, die sollten wir vornehmen, aber nicht mit Schnellschüssen, und dieses gemeinsam mit den Landwirten, das habe ich zugesagt und dazu stehe ich auch. Ich glaube, die Landwirte wissen das sehr gut. Es bedarf aus unserer Sicht also keiner Wahlversprechungen gegenüber der Landwirtschaft, die nicht der eigentlichen Zielstellung, die wir gemeinsam verfolgen, entsprechen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS, und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Die von mir eingeleiteten Schritte entsprechen der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/2323. Diese halte ich für angemessen und zielführend, deswegen bitte ich Sie, diesem Antrag zu entsprechen und nicht dem Antrag der Opposition. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede anfange, möchte ich doch einmal kurz auf die Aussagen unseres Umweltministers reagieren. Was diese strittigen Flächenangaben angeht, so beziehen wir uns auf die Angaben des Bauernverbandes, von denen ich ausgehe, da sie strengen Meldepflichten unterliegen, dass sie auch eine Kontrolle haben, wie viel Fläche betroffen ist und wie viel nicht. Also man könnte das sicherlich abklären.

Und was die Eutrophierung der Ostsee angeht, das hört sich für mich fast so an, als würden Sie unterstellen, dass das hauptsächlich oder fast alleine die deutschen Landwirte sind, die zur Eutrophierung in der Ostsee beitragen.

(Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Das hat doch keiner gesagt. – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)

Die Ostsee ist ein Gewässer, an das auch andere Länder grenzen, und von daher halte ich diese Argumentation hier nicht unbedingt für zielführend.

Was einen Wahlkampfantrag angeht, so möchte ich daran erinnern, dass wir bereits vor zwei Jahren einen solchen Antrag gestellt haben, der bekanntermaßen wieder einmal abgelehnt wurde.

(Hans-Heinrich Jarchow, SPD: Nach der Wahl ist vor der Wahl. – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Aber Sie haben trotzdem schlecht zugehört. – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Martin Brick, CDU)

Deshalb haben wir im Mai dieses Jahres erneut die Anträge meiner Fraktion in diesem Hohen Hause beraten, die die Schaffung von wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen sollten. Seitdem wurde das Landeswassergesetz mindestens fünfmal novelliert. Trotzdem ziehen sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf den Standpunkt zurück, dass es für eine Anpassung des Landeswassergesetzes zu spät sei und dies der kommenden Landesregierung überlassen werden solle.

(Egbert Liskow, CDU: Ja! Ja! – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Warum, hat der Minister gerade gesagt.)

Sie hoffen offensichtlich, dass der Antrag meiner Fraktion der Diskontinuität zum Opfer fallen wird.

Schon im Mai bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darin, dass der Antrag im Landwirtschaftsausschuss und im Umweltausschuss beraten werden sollte. Schon damals hat meine Fraktion auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Aus diesem Grunde heißt es unter anderem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Im Interesse der deutschen Landwirte und zum Schutz der Verbraucher treten wir für faire Wettbewerbsbedingungen in allen Regionen der Europäischen Union

ein. Dazu gehören die EU-weite Harmonisierung von Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards auf möglichst hohem Niveau.“

(Egbert Liskow, CDU: Hören Sie zu, Herr Minister!)

Hierzu zählt insbesondere die 1:1-Umsetzung von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben. Für diese 1:1Umsetzung von europäischen Vorgaben setzte sich meine Fraktion in den zurückliegenden Jahren vehement ein. Leider mangelte es an Unterstützung durch Regierung und Koalitionäre.

Sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Januar 2006 trat die neue, schon erwähnte Düngeverordnung in Kraft. Die Düngeverordnung regelt unter anderem, dass bei der Ausbringung von Düngemitteln grundsätzlich ein Abstand von 3 Metern zu Gewässern einzuhalten ist. Dieser Abstand wird vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesumweltministeriums als ausreichend erachtet. Gesonderte Regelungen wurden lediglich für stark geneigte Flächen festgelegt. Die Europäische Union legt bei der Nitratrichtlinie keinerlei Abstandsregelungen für Gewässer fest. Somit ist der Bundesgesetzgeber mit der 3-MeterAbstandsregelung bereits über das EU-Recht hinausgegangen.

(Egbert Liskow, CDU: Und wir legen noch mal einen drauf.)

Zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen ergeben sich aus dem Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welches in Paragraf 81 ein Ausbringungsverbot im Uferbereich von 7 Metern normiert. Dieses Ausbringungsverbot ist weder fachlich noch rechtlich zu begründen. Es stellt lediglich unverhältnismäßige Anwendungsbeschränkungen für mineralische und organische Düngemittel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Mecklenburg-Vorpommern dar. Zu Recht beklagen sich Landwirte und ihre berufsständische Interessenvertretung darüber, dass die derzeitige Regelung des Paragrafen 81 Absatz 3 des Landeswassergesetzes schwerwiegende Wettbewerbsnachteile mit sich bringt.

Und ich wiederhole jetzt bewusst meine Aussagen bei der Einbringung unseres Antrages, weil ich denke, dass Wiederholungen vielleicht auch zur Nachhaltigkeit beitragen. Das Landeswassergesetz berücksichtigt weder die Auswahl eines geeigneten Ausbringungszeitraums noch die Verhältnisse vor Ort oder die Applikationstechnik. Ob Pflanzenschutzgesetz oder Düngemittelverordnung, es gibt schon heute ausreichende Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht, die die gute fachliche Praxis und damit den Schutz der Umwelt normieren. Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann verwendet und vermarktet werden, wenn sie amtlich zugelassen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mittel hinreichend wirksam und schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Grundwasser ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, die erforderlichen Sachkenntnisse nachweisen. Aus diesen Gründen verzichten andere Bundesländer wie Bayern schon heute auf landesgesetzliche Regelungen.

Die Benachteiligung der Landwirte in MecklenburgVorpommern durch die im Paragrafen 81 Absatz 3 normierte Gewässerabstandsregelung konnte zwischenzeitlich weder durch das Umweltministerium noch durch den Umweltausschuss begründet werden. Vielmehr verwies der Umweltminister in der Debatte darauf, dass es auch in

anderen Bundesländern Abstandsregelungen gibt. Die Beratungen unseres Antrages machten allerdings deutlich, dass lediglich die Länder Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern eine derartige Regelung für die Ausbringung von Düngemitteln normiert haben. In allen anderen Bundesländern gilt das landwirtschaftliche Fachrecht, unter anderem die Düngeverordnung, das Pflanzenschutzgesetz und so weiter.

(Zuruf von Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)

In den Beratungen des Landwirtschaftsausschusses kamen die Ausschussmitglieder zu dem Ergebnis, dass dem Antrag meiner Fraktion zu folgen sei. Insbesondere die Ausführungen der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums machten deutlich, dass es im Interesse der Landwirte unseres Landes und im Interesse der Deregulierung keiner Abstandsregelung im Landeswassergesetz bedarf.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Aus diesem Grund hat der Landwirtschaftsausschuss eine eindeutige Stellungnahme an den federführenden Umweltausschuss abgegeben.

(Egbert Liskow, CDU: So ist es.)

Dennoch versuchten die Vertreter von PDS

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Linkspartei.PDS.)

und SPD die Anpassung des Landeswassergesetzes im Umweltausschuss hinauszuzögern. Gerade vor diesem Hintergrund, dass das Landeswassergesetz im Rahmen verschiedener Artikelgesetze, wie der Landesbauordnung, des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes und des Gesetzes zur Deregulierung, mehrfach verändert wurde, bleibt es unverständlich, weshalb gerade in diesem Artikel des Umweltinformationsgesetzes die Koalition die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Antrages meiner Fraktion in Zweifel zog. Zu der seitens der Landtagsverwaltung erarbeiteten Stellungnahme wurden hier bereits im Rahmen der Beratungen des UIG ausreichende Ausführungen getätigt.

Sehr geehrte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, wieder einmal haben Sie es verabsäumt, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Wieder einmal haben Sie Ihre dogmatischen Ansichten vor die Interessen unserer Landwirtschaftsbetriebe gestellt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das ist ja tendenziös. – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Oh!)

Aus diesem Grund lehnt meine Fraktion die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses ab.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schlupp.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borchert von der Fraktion der SPD.

(Egbert Liskow, CDU: Na, Rudi, jetzt stimmst du aber auch zu!)