Protocol of the Session on June 28, 2006

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Barbara Borchardt von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich mich zum

vorliegenden Bericht äußere, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich auch im Namen meiner Fraktion bei der Bürgerbeauftragten Frau Lorenz und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern für die engagierte Arbeit in den letzten Jahren recht herzlich zu bedanken.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Ich denke, Sie haben gemeinsam eine gute Arbeit geleistet und unter Beweis gestellt, dass die Institution der Bürgerbeauftragten seine Berechtigung hat. Ihnen ist es gelungen, gemeinsam mit uns das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen. Das zeigt sich nicht zuletzt an der Anzahl der bearbeiteten Petitionen, der Nutzung der angebotenen Sprechtage in den Landkreisen und vielem anderen mehr.

Damit möchte ich auch gleich zur vorliegenden Unterrichtung überleiten. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich vertrauensvoll an die Bürgerbeauftragte gewandt haben, ist relativ konstant geblieben, wie wir im Petitionsausschuss ebenfalls feststellen konnten. Auch hier kann man sagen, dass man unterschiedliche Schlüsse ziehen kann. Man könnte behaupten, dass dies Ausdruck einer schlechten Arbeit der Verwaltung auf den unterschiedlichsten Ebenen ist. Man könnte aber auch behaupten, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr und mehr Vertrauen in die Institution Bürgerbeauftragte beziehungsweise Petitionsausschuss setzen, eben weil es gelungen ist, bestimmte Probleme im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu lösen beziehungsweise einen Kompromiss zu finden.

Auf einige konkrete Ergebnisse beziehungsweise Probleme möchte ich an dieser Stelle hinweisen: Offensichtlicher wird, dass einige Behörden unseres Landes ihren eigenen, vom Gesetzgeber bewusst gegebenen Ermessensspielraum nicht nutzen. Da kann man sich nur fragen, warum. Kennen sie diese Spielräume nicht? Haben sie keinen Mut, diese auszunutzen, oder dürfen sie es nicht? Hier, denke ich, ist ein Umdenken in den Behörden unbedingt erforderlich.

Hinweisen möchte ich ebenfalls auf die Probleme bei der Umsetzung des SGB II. Die Petitionen verstärken meine Auffassung, dass das entsprechende Gesetz mit einer heißen Nadel gestrickt wurde. Nicht nur, dass offensichtlich bestimmte Personengruppen ausgeschlossen worden sind, nein, bestimmte Lebenslagen wurden einfach nicht berücksichtigt. Es sollte uns schon nachdenklich stimmen, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente zu 100 Prozent angerechnet wird. Oder die Finanzierung der Krankenversicherung bei Familienangehörigen von Beamten: Nach den jetzt geltenden Bestimmungen muss ein Familienangehöriger, der langzeitarbeitslos ist, der keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, vom Einkommen des Partners eine Krankenversicherung finanzieren. Hier kann man nur hoffen, dass der Gesetzgeber eine Lösung findet.

Dazu gehören auch die Petitionen zur Befreiung von Rundfunkgebühren. Frau Lorenz ist darauf eingegangen. Ich kann mich noch sehr wohl an die Debatte hier im Landtag erinnern beziehungsweise an die Diskussion im Petitionsausschuss. Nicht nur einmal wurde uns versichert, dass alle Möglichkeiten bestehen, um auf Einzelfälle zu reagieren. Offensichtlich ist es nicht so. Hier bleibt zu hoffen, dass wir im Zusammenhang mit dem Abschluss des neuen Staatsvertrages gemeinsam den Verhandlungsspielraum sehen.

Meine Damen und Herren, zu Recht, so meine ich, weist die Bürgerbeauftragte unseres Landes auf die Erarbeitung des Antidiskriminierungsgesetzes hin. Es ist bedauerlich, auch bei Anerkennung der bisherigen Arbeit (wir haben zum Beispiel gestern das Landesgleichstel- lungsgesetz verabschiedet) , dass wir dieses wichtige Vorh aben nicht auf den Weg gebracht haben. Mit dem Landesgleichstellungsgesetz haben wir bewiesen, dass man auch außerhalb des Koalitionsvertrages ein Vorhaben realisieren kann. Auch ein Verweis auf die Bundesebene ist aus meiner Sicht nicht hilfreich. Es ist zu hoffen, dass wir unmittelbar nach der Konstituierung des neuen Landtages dieses Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. Ebenfalls ist zu hoffen, dass wir gemeinsam den Mut finden, das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz zu novellieren. Ich habe an anderer Stelle insbesondere in Bezug auf die Fragen der Rechte der Bürgerbeauftragten beziehungsweise auch des Petitionsausschusses darauf hingewiesen.

Zum Abschluss möchte ich mich noch mal bedanken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausschuss und auch für die Zusammenarbeit mit der Institution Bürgerbeauftragte. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam darauf aufbauen können. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, die Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/2317 einstimmig gefolgt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Begleitetes Fahren mit 17 Jahren ermöglichen – mehr Sicherheit bei Fahranfängern erreichen, auf Drucksache 4/2056, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 4/2333.

Antrag der Fraktion der CDU: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren ermöglichen – mehr Sicherheit bei Fahranfängern erreichen – – Drucksache 4/2056 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 4/2333 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Dr. Otto Ebnet.

(Minister Dr. Otto Ebnet verzichtet.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bekomme soeben die Information, dass der Wirtschaftsminister nicht sprechen möchte.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andreas Petters von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Zunächst möchte ich mich beim Vorsitzenden des Innenausschusses bedanken, Herr Friese, dass wir es noch geschafft haben, in dieser Legislaturperiode dieses wichtige Thema – es geht um Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern – auf die Tagesordnung zu bekommen.

(Beifall Egbert Liskow, CDU, und Regine Lück, Die Linkspartei.PDS)

Ich denke auch, der Wirtschaftsminister redet heute nicht, weil er gehört hat, dass wir uns hier im Landtag einig sind, dies in diesem Land einzuführen. Ich finde das sehr gut, dass das durchaus Akzeptanz jetzt in der Landesregierung findet. Wir haben ja lange darum gestritten. Für die Öffentlichkeit möchte ich trotzdem noch mal deutlich machen, um was es bei diesem Thema geht.

Bereits im April 2004 gab es in Niedersachsen einen Feldversuch zu der Thematik „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“. Wir haben in der Diskussion gemerkt, dass es unterschiedliche Auslegungen zu diesem Thema gab, ich persönlich muss sagen, auch einige falsche Darstellungen in der Presse, weil manchmal Verkürzung zwar schön ist, aber manchmal auch Verkürzung dazu führt, dass ein Thema falsch in die Diskussion führt. Ich möchte noch mal deutlich machen, dass es nicht heißt, dass wir dafür sind, dass junge Leute bereits mit 17 Jahren allein auf den Straßen ein Fahrzeug bewegen können. Nein, wir sind einer Forderung des Fahrschullehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, der DEKRA und anderen Organisationen der Verkehrssicherheit, der Deutschen Verkehrssicherheitswacht nachgekommen, um die Möglichkeit zu geben, ein Jahr länger zu üben, bevor man alleine auf die Straßen unseres Landes entlassen wird.

Das ist ein Vorteil, der insgesamt nach anfänglicher Skepsis von allen Mitgliedern, denke ich mal, dieses Hohen Hauses mitgetragen wird. Es ist ein Thema, das dazu führen kann – das zeigen die Ergebnisse der Länder, die einen Modellversuch durchgeführt haben –, dass wir 40 Prozent weniger Unfälle haben können, insbesondere in Niedersachsen war es so, und dass die Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten in einem Umfang von 60 Prozent in diesen Ländern zurückgegangen sind. In der Anhörung, die wir hier im Landtag durchgeführt haben, wurde auch deutlich, dass bei der Auswertung des niedersächsischen Modellversuches die Anzahl der Diskounfälle erheblich zurückgegangen ist.

Wie funktioniert also dieses begleitete Fahren? Ein junger Mensch kann mit sechzehneinhalb Jahren seine Fahrschulausbildung beginnen. Er kann dann eine Fahrschulprüfung durchführen mit 17, die auch rechtsverbindlich ist, ihn aber noch nicht berechtigt, alleine ein Fahrzeug zu führen, sondern nur in Begleitung einer Person. An diese Person werden besondere Kriterien angelegt, die dazu führen können, dass dieser junge Mann, diese junge Frau in dem Jahr zwischen 17 und 18 mit dem Fahrzeug der Eltern oder eines anderen eingetragenen Erwachsenen, der mindestens 30 Jahre ist, der weniger als drei Punkte haben muss in Flensburg, üben kann, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden.

Der Fahrschullehrerverband Mecklenburg-Vorpommern hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass es wich

tig ist, dass man als junger Mensch eine Anzahl von Kilometern gefahren haben muss – und darauf kommt es auch an –, um sich wirklich sicher im Verkehr zu bewegen. Und die Fahrschulausbildung, die ja nur eine gewisse Anzahl von Kilometern zulässt, es kostet ja viel Geld und deswegen ist das auch gut so, kann dies allein nicht leisten. Deswegen ist es wichtig, dass man mit seinen Eltern oder mit einem eingetragenen Erwachsenen diese Ausbildung machen kann, also der zweite Ausbildungsweg im Prinzip.

Wir haben in den Beratungen zu diesem Thema natürlich auch ergänzende Hinweise bekommen. Dafür bin ich dankbar. In der letzten Sitzung des Innenausschusses gab es Ergänzungen der SPD und der PDS, die hilfreich waren, um dieses Thema konkreter zu beschreiben.

Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass wir uns in diesem Hohen Hause gerade in der letzten Sitzungswoche jetzt nicht darum streiten müssen, wer dieses Thema in dieses Parlament eingebracht hat. Im Wesentlichen geht es darum, dass wir es schaffen, gemeinsam eine Regelung im Ministerium zu implementieren, die dazu führt, dass wir vor Ort diese Ausbildung durchführen können. Ich hoffe, dass die Rede, die jetzt vom Wirtschaftsminister nicht gehalten wurde, ein Signal ist, dass er bereit ist, dieses Thema unverzüglich in seinem Ministerium umzusetzen. Dies ist wichtig für unsere jungen Leute, damit sie mehr Ausbildung bekommen, damit dieses Thema Verkehrssicherheit weiter nach vorne gebracht wird. Es ist wichtig für die Eltern, die das Gefühl haben, wir können mit unseren Jugendlichen, mit unseren Kindern gemeinsam trainieren. Das führt auch etwas zusammen.

Wir hatten in der Anhörung einen Anzuhörenden, der sagte: Es war auch gut für mich als Vater, ein Jahr zusammen mit meinem Sohn, der 17 Jahre war, mit dem begleiteten Fahren zu üben. Man weiß, in diesem Alter ist es so, dass man nicht sehr häufig mit seinem Sohn, mit seiner Tochter längere Ausflugsfahrten unternimmt. Dieses Thema „Begleitetes Fahren mit 17“ bringt auch die Väter und Mütter mit ihren Kindern etwas zusammen. Und der Chef des Fahrschullehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern bringt immer wieder das gleiche Beispiel. Er sagt, es ist etwas anderes, wenn man seinem 17-jährigen Sohn sagt, lass uns am Sonntag mal zur Oma fahren, als wenn man ihm den Schlüssel hinlegt und sagt, du kannst fahren. Dann ist die Bereitschaft schon etwas größer, daran teilzunehmen, und zweitens bringt es weitere Erfahrungen mit dem Kfz.

Meine Damen und Herren, da wir uns hier alle einig sind und auch im Innenausschuss deutlich gemacht haben, dass wir keinen Vater oder keine Mutter dieser Initiative haben, sondern dass wir dies übergreifend wollen in Mecklenburg-Vorpommern, weil wir unseren jungen Menschen die gleichen Chancen wie in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg geben wollen und weil wir es nicht verantworten können, dass junge Menschen, wie es passiert im Landkreis Ludwigslust, sich nach Brandenburg abmelden, um an dem Modellversuch in Brandenburg teilzunehmen, bin ich froh, dass wir uns heute mit großer Mehrheit, wie ich denke, einigen können, dass Sie diesem veränderten CDU-Antrag zustimmen können. – Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Petters.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sind zwar selten, aber es gibt sie doch, zustimmungsfähige Anträge seitens der Opposition.

(Unruhe bei Abgeordneten der CDU)

Es ist so. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass dieser Antrag von uns durchaus begrüßt wird.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Wir haben ihn im Innenausschuss sehr konstruktiv und einvernehmlich beraten. Es ist ein guter Antrag, der hier vorgelegt wurde. Ich möchte, um das Problem zu verdeutlichen, einmal zitieren aus der Anhörung. Und zwar wurde dort festgestellt, dass das Unfallrisiko der 18- bis 20-jährigen Fahranfänger nach dem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2002 in Deutschland im Vergleich zu ähnlich motorisierten Ländern am höchsten ist. Im Jahr 2000 seien über 63 Prozent der Unfälle mit Personenschäden von Fahranfängern verursacht worden. In der Altersgruppe der 18- bis 20-jährigen Fahrer sei das fahrleistungsbezogene Unfallrisiko etwa fünfmal höher als im Gesamtdurchschnitt aller Altersgruppen. Und die Gruppe mache circa 20 Prozent aller Getöteten im Straßenverkehr aus. Das sind beeindruckende und erstaunliche Zahlen, die uns letztendlich auch dazu veranlasst haben, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, und zwar in einer etwas verbesserten Variante.

Das Problem bei den Fahranfängern liegt auch darin, dass die Risikobereitschaft der jungen Fahrer in den ersten Monaten nach Fahrerlaubniserwerb besonders hoch ist. Die Risikobereitschaft schwächt sich ab nach etwa neun Monaten. Das sind wissenschaftliche Erkenntnisse. Danach werden sie alle ein bisschen ruhiger. Und genau diesen Zeitraum fassen wir ab, wenn wir den Fahranfängern bereits ein Fahren mit 17 in Begleitung ermöglichen. Das heißt, diese risikovolle Zeit wird praktisch durch begleitetes Fahren ein wenig abgeschwächt, den Fahranfängern wird vorausschauendes Fahren beigebracht. Sie gewinnen Fahrpraxis und Fahrsicherheit und sind dann, wenn sie alleine fahren dürfen mit 18 Jahren, dazu wirklich in der Lage.

Ja, wir haben den Antrag der CDU an einigen Punkten verbessert. Wir fordern die Landesregierung auf, per Rechtsverordnung sofort dafür zu sorgen, dass es auch umgesetzt wird, dass es möglich wird, das Fahren mit 17. Wir fordern weiterhin geeignete Maßnahmen für die begleitenden Personen, also dass Schulungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zudem behält sich der Landtag vor, die Erfahrung mit dem begleiteten Fahren in einem Bericht bis zum 30. Juni hier vorgelegt zu bekommen, bis zum 30. Juni 2008.

Ich darf für meine Fraktion sagen, dass wir diesem Antrag zustimmen. Und wenn Herr Petters meint, wir müssen unseren Wirtschaftsminister überzeugen, gebe ich das gerne an die CDU zurück. Vielleicht sind Sie auch in der Lage, Ihren Landesvorsitzenden von der Wichtig- und Richtigkeit dieses Vorhabens zu überzeugen. Dann können wir an einem Strang ziehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Jawohl!)

Vielen Dank, Herr Dr. Nieszery.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich persönlich bin sehr froh, dass das Thema „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ auf der heutigen Landtagssitzung doch noch abschließend beraten wird,