Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat gemäß Paragraph 86 unserer Geschäftsordnung beantragt, für die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Redezeit von 15 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste erhält das Wort die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Lorenz. Bitte schön, Frau Bürgerbeauftragte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gern nehme ich die Gelegenheit auch wahr, zum Elften Jahresbericht hier zu sprechen. Der Bericht informiert aus der Perspektive dieses Amtes über Erwartungen, Anregungen, Bitten und Beschwerden an die Verwaltung, an die Landesregierung, aber auch an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, und selbstverständlich gibt es nur ausgewählte Beispiele. Die Petitionen waren in der Mehrzahl auf Klärungen im Einzelfall gerichtet, aber es sind auch Anregungen zur Gesetzgebung vorgetragen worden.
Viele Verwaltungen, viele Behörden haben inzwischen ein recht ausgeprägtes eigenes Beschwerdemanagement. Darüber freue ich mich. Diese Verwaltungen sehen in der Regel Petitionen auch als Anregung und als einen Hinweis darauf, ihre Arbeit zu überprüfen. Und dabei kommt gar nicht immer heraus, dass sie sich verbessern müssen, manchmal kommt auch dabei heraus, dass sie in ihrer Arbeit Bestätigung finden. Das festigt gutes Verwaltungshandeln. Es gibt eine ausgesprochen sachliche und konstruktive Zusammenarbeit mit der ganz überwiegenden Anzahl der Behörden in Mecklenburg-Vorpommern.
Seit fünf Jahren enthalten die Berichte die Legislativpetitionen, die mir vorgetragen werden. Alle Vorschläge zu Rechtsänderungen lege ich dem Landtag mit dem Bericht vor. Ich versehe keinen dieser Vorschläge mit einer Wertung, denn Adressat von Vorschlägen zur Änderung von Gesetzen ist der Gesetzgeber und nicht die Bürgerbeauftragte.
Einen ausführlichen Teil meines Berichtes habe ich natürlich sozialpolitischen Fragen gewidmet. Es gab einen erheblichen Anstieg von Beschwerden in diesem Bereich – 367 Beschwerden im Jahr 2003, 635 im Jahr 2005 und die Tendenz ist weiter steigend. Man könnte einwenden, dass es sich bei Sozialleistungen ja weitgehend um Bundesgesetze und deren Ausführung handelt. Es ist so, dass die soziale Beratung einer meiner Kernaufgaben ist und damit auch ganz besonders
darzustellen ist. Der Auftrag sozialer Beratung ermöglicht eine Zusammenarbeit mit Bundesstellen, wie zum Beispiel dem Arbeitsamt, und mit Verwaltungsstellen in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung Nord. Diese Zusammenarbeit wurde schon von den Amtsvorgängern aufgebaut und wird von mir natürlich gepflegt.
Die Einführung des SGB II war ein gravierender Einschnitt in die Lebensverhältnisse sehr vieler Menschen. Das betraf nicht nur Leistungsbezieher, sondern auch diejenigen, die keine Leistungen erhalten. Mehr als 300 Petitionen gingen zu diesem Rechtskreis ein. Sie wurden in meinem Büro bearbeitet, und zwar sehr zügig, denn es geht um Existenzsicherung von Familien in allen diesen Fällen, die oft keinen Aufschub duldet. Und ich hoffe, dass meine Mitarbeiterinnen jetzt auch am Lautsprecher sitzen, denn ich möchte gerne hier vor dem Plenum des Landtages ein Dankeschön an diese Mitarbeiterinnen aussprechen,
ohne deren enormes Engagement wir keine Chance gehabt hätten, diese vielen Petitionen zeitnah und hoffentlich überwiegend auch zur Zufriedenheit zu bearbeiten.
In den ersten Monaten ging es bei SGB II vor allen Dingen um die Berechnung der Leistungen. Die Verwaltung war noch nicht sehr gefestigt, war neu zusammengewürfelt, es passierten viele Fehler, die Systeme waren nicht in Ordnung. Das kennen ganz viele. Nach Ablauf von sechs Monaten kam als ein Schwerpunkt bei den ALG-II-Beschwerden die Frage: Müssen wir unsere Wohnung verlassen oder nicht? Es gab viele Kritiken an den unterschiedlichen Regelsätzen zwischen Ost und West. Und zunehmend kamen vor allen Dingen ältere Menschen, die dann ihre Ersparnisse aufgebraucht hatten und kritisierten, dass sie nach 30 oder 40 Arbeitsjahren mit SGB II genauso gestellt sind wie andere Leute, die noch nie gearbeitet haben. Sie meinen, dass ihre Lebensarbeitsleistung durch die Gesellschaft nicht genügend gewürdigt wird, denn sie messen diese Würdigung auch an ihrem Einkommen.
Einzelpersonen und Familien, deren Einkünfte nur geringfügig über dem Bedarf liegen, waren von der Änderung der Rechtslage ebenso existenziell betroffen, auch wenn sie nicht als Leistungsempfänger in Erscheinung treten. Sie baten um Hilfe, zum Beispiel weil sie Angst hatten, ihren Krankenversicherungsschutz zu verlieren. Das ist rechtlich geklärt, aber die Angst war im Raum. Oder sie baten um Hilfe, weil Unklarheiten hinsichtlich des Kinderzuschlages bestanden. Die Problematik Kinderzuschlag/ befristeter Zuschlag ist inzwischen über den Ombudsrat aufgegriffen und auch einer Lösung zugeführt worden. Darüber können wir alle, denke ich, recht froh sein.
Festzustellen ist eine neue Abhängigkeit vor allen Dingen der Frauen von ihren verdienenden Partnern. Es betrifft auch Männer, aber es sind in der überwiegenden Anzahl Frauen. Das ist ein Problem, das in die Zukunft reicht: Es besteht bereits jetzt eine große Angst vor A l t e r s a r m u t.
Ich habe zahlreiche Gespräche nicht nur mit den Betroffenen, sondern natürlich dann auch mit den A R G En geführt. Die Geschäftsführer sind für eine Zusammenarbeit sehr aufgeschlossen. Und ich habe es für wichtig erachtet, in diesem Jahr sehr oft und sehr zeitnah bei die
sen Geschäftsführern zu sein, um Erfahrungen und Korrekturbedarfe, die ersichtlich sind für den Verwaltungsvollzug, mitzuteilen.
An der Stelle auch ein Wort von mir zur Missbrauchsdebatte. Ich kann es jedenfalls nicht akzeptieren, dass die vielen Menschen, denen ich gegenübersaß, die Arbeit suchen, die mit ihrer eigenen Hände Arbeit ihr Geld verdienen wollen, öffentlich verunglimpft werden.
Ein weiteres, sehr häufig vorgetragenes Problem im vergangenen Jahr war die Alterssicherung von Frauen. Es geht dabei um diejenigen Frauen, die zur Betreuung ihrer Kinder viele Jahre die Berufstätigkeit unterbrochen haben, in dieser Zeit den Mindestbeitrag von damals 3 Mark gezahlt haben und nun für diese Zeiträume nicht den heutigen Mindestbeitrag von 15 DM nachweisen können. In der DDR geschiedene Frauen können nicht einmal auf Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich oder aber aus einer Witwenrente zurückgreifen. Ihre Arbeitsleistung findet keine angemessene Würdigung.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte mit Bundesratsinitiativen auf diesen Missstand bereits hingewiesen, fand aber bisher keine Unterstützung bei den anderen Bundesländern. Die Bundesregierung verwies 2002 genauso wie 2005 auf die Einführung der Grundsicherung. Aber ist es denn richtig, dass Frauen auf dem Niveau der Grundsicherung leben müssen, obwohl sie jahrzehntelang gearbeitet und mehrere Kinder erzogen haben? Ich bitte darum, dass die hier im Landtag vertretenen Parteien diese Problematik „Alterseinkünfte von Frauen“ noch einmal aufgreifen.
Ich kann nicht alle sozialhilferechtlichen Fragen hier noch einmal erörtern, obwohl jede wichtig ist. Ich möchte für die Sozialverwaltung insgesamt drei immer wiederkehrende Probleme stichpunktartig nennen. Das erste ist die unzureichende und falsche Beratung. Das zweite ist, dass immer mehr auffällt, dass eine echte Einzelfallprüfung erst im Widerspruchsverfahren abläuft, etwa bei Kuren. So ein Beispiel habe ich im Bericht dargestellt. Und das dritte ist die lange Bearbeitungsdauer. Bei der Versorgungsverwaltung würde ich von überlanger Bearbeitungsdauer sprechen.
Besonderes Gewicht im Bericht hat auch der Teil Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Da ist immer wieder mit Verwaltungen und anderen öffentlichen Institutionen zu diskutieren, wie notwendig es ist, behinderte Menschen rechtzeitig an Planungen und Vorhaben zu beteiligen. Eine Anregung zur Berücksichtigung dieser Interessenvertreter durch die Aufbaustäbe bei der Vorbereitung der neuen Kreisstruktur wurde vom Sonderausschuss Verwaltungsmodernisierung aufgegriffen. Dafür möchte ich an der Stelle auch danken, weil ich es für enorm wichtig halte.
schüssen aufgegriffen und diskutiert wurden. Zum Beispiel hat der Innenausschuss sich sehr kritisch mit dem Umgang der kommunalen Verwaltungen mit Bürgeranliegen auseinandergesetzt, hat es hinterfragt. Ich möchte neben die Kritik aber auch einen Dank stellen. Ich meine, ich habe Dank zu sagen an die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und an die gewählten Gemeindevertreter. Auch sie waren ja häufig in Petitionen involviert. Wie sie agieren – das prägt das Bild der Menschen vor Ort, wie wertvoll demokratische Regeln denn sind.
Sorgen macht mir das verbreitete Ohnmachtsgefühl von Bürgern, das sie gegenüber Zweckverbänden empfinden, so Abwasser-/Wasserzweckverbände. Mein Eindruck ist, dass die Entscheidungen der Zweckverbände nur schwerlich akzeptiert werden. Das ist teilweise durch die Kompliziertheit der Entscheidungsabläufe gegeben. Das ist teilweise auch dadurch bedingt, dass die einzelne kleine Gemeinde ja nur einen ganz kleinen Stimmenanteil im Zweckverband hat, den sie zur Geltung bringen kann. Und es ist auch bedingt darin, dass die Strukturen schwerer durchschaubar werden. Nehmen Sie zum Beispiel die Geschäftsbesorgung. Wer weiß noch, was Eurawasser für den Zweckverband, für ZKWA macht. Also kaum einer sieht noch durch. Zumindest empfinden viele, dass das auch ein Sumpf ist, den sie nicht durchdringen können, keinen Zugriff haben.
Inzwischen tragen auch Gemeindevertreter vor, dass sie besorgt sind um realen Einfluss. Ich sitze da als gewählter Vertreter in der Verbandsversammlung, aber was können sie bewirken? Manche haben das Gefühl, dass sich ihre Entscheidung der höheren Einsicht dem Zweck oder dem Allgemeininteresse unterordnen muss. Sie tun das dann auch, aber vor Ort ist das dem Bürger schwer zu erklären angesichts der Situation in diesem konkreten Ortsteil. Es ist schade, wenn die Zweckverbände, die die Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen, von den Bürgern nicht oder nur schlecht akzeptiert werden. Ich glaube, dass es hinsichtlich dieses Zweckverbandsrechtes auch noch Änderungen geben muss. Das muss man sich in der nächsten Legislatur genauer angucken.
Der Bericht enthält auch Hinweise zur Umsetzung des Achten Rundfunkgebührenstaatsvertrages, den ich hier noch mal explizit erwähnen möchte. Insbesondere beschäftigte mich mit vielen Petitionen die vollständige Umstellung des Verwaltungsverfahrens bei der GEZ. Der Weg zur Befreiung von den Rundfunkgebühren ist für die Bezieher von Sozialleistungen wirklich zu einem bürokratischen Monster geworden. Der Antrag muss ja wegen der kurzen Leistungszeiträume im Sozialleistungsrecht mindestens zweimal im Jahr gestellt werden. Wegen des zeitlichen Ablaufes – erst die Bewilligung durch die A R G E, dann die GEZ-Befreiung – konnten Leistungempfänger, die den Bescheid erst spät erhielten oder die ihren Anspruch bei der Sozialbehörde sogar erst im Widerspruchsverfahren durchsetzen konnten, ihre GEZ-Befreiung gar nicht in Anspruch nehmen, denn sie gilt immer erst ab dem Folgemonat der Antragstellung. Zahlreiche Menschen waren eben gerade wegen dieses Ablaufes dann auch daran gehindert, den Sozialtarif der Telekom in
Anspruch zu nehmen, denn hier gilt wieder: erst GEZBefreiung, dann Sozialtarif Telekom. Und dann beginnt auch schon der nächste Leistungszeitraum im Sozialleistungsrecht.
In zwei entscheidenden Punkten wurden aber inzwischen im Vollzug durch die GEZ Verbesserungen eingezogen. Auch hier möchte ich die Möglichkeit nutzen, darüber zu informieren. Erstens sind seit Februar auch die BAB-Empfänger befreiungsberechtigt, obwohl das nicht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag drinsteht, noch nicht. Da war einfach ein handwerklicher Fehler bei der Erstellung dieses Vertrages.
Und zweitens können jetzt Anträge auch fristwahrend eingereicht werden. Es ist für viele eine wirkliche Erleichterung, dass diese Möglichkeit jetzt existiert.
Wirklich problematisch an diesem Staatsvertrag finde ich, dass die Ausnahmeklausel im Rundfunkgebührenstaatsvertrag praktisch überhaupt nicht zur Anwendung kommt. Genau unter dieser Voraussetzung hatte aber der Landtag dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zugestimmt, denn in der Begründung zum Entwurf heißt es, dass in Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen möglich sind. Sie werden aber definitiv in keinem Fall getroffen, wo nicht auch Sozialleistungen gewährt werden. Das heißt, jemand, der von einem Einkommen lebt, von einer kleinen Rente, die genauso hoch ist wie die Grundsicherung und nicht höher, der wird nicht befreit. Daran muss gearbeitet werden!
Im Bereich Schule ist zu konstatieren, dass es bei Petitionen bei der Bürgerbeauftragten keine so auffällige Fallzahlentwicklung gibt, wie das vom Petitionsausschuss in seinem Jahresbericht abgerechnet wurde. Ich habe deshalb den Eindruck, dass die Novellierung des Schulgesetzes weitgehend akzeptiert wird. Mehrere Anträge auf Besuch der örtlich nicht zuständigen Schule machen allerdings deutlich, dass die Entscheidungen der Kreise bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung nicht immer wirklich akzeptiert werden.
Ich habe sehr unterschiedliche Bemühungen der Kreise beobachtet, die Planungs- und Konsultationsprozesse und die Entscheidungsgründe für die Eltern auch wirklich nachvollziehbar zu machen. Ich begrüße es, dass im Verwaltungsmodernisierungsgesetz die Schulentwicklungsplanung wieder eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises wird. Allerdings wird bei den weitaus größeren Kreisen noch wesentlich mehr Wert darauf gelegt werden müssen, die Betroffenen frühzeitig zu hören und in die Entscheidungsfindung auch einzubeziehen. Und ich denke, das wird keine so leichte Aufgabe für die ehrenamtlichen Abgeordneten.
Unter den Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Landesrechtes, Legislativpetitionen, möchte ich denjenigen hervorheben, der die Umstellung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung fordert. Hier wird angemahnt, dass Festbeträge je belegten Platz die Planungssicherheit für die Träger der Einrichtungen erhöhen. Das ist ein bedenkenswerter Vorschlag, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, wirklich nachhaltig die flächen
In Mecklenburg-Vorpommern nutzen die Einwohnerinnen und Einwohner ihr Petitionsrecht. Sie tun das sehr selbstbewusst. Sie können wählen, an welche Stelle sie sich wenden. Und ich denke, das ist gut so, weil der Zugang aller Einwohnerinnen und Einwohner zur Politik so möglichst breit eröffnet ist. Der Landesrechungshof hat in seinem Prüfbericht angeregt, ein Konzept zur Zusammenarbeit zu entwickeln. Es entsteht so vielleicht der falsche Eindruck, dass ein ungeordnetes Nebeneinander existiere. Das ist nicht der Fall. Die Kompetenzen sind klar geregelt. Für die Zusammenarbeit gibt es auch klare Regelungen. Optimierungen allerdings sind immer möglich, und Anregungen von mir dazu liegen allen Fraktionen ja auch in schriftlicher Form vor.
Das Modell Mecklenburg-Vorpommern im Petitionsrecht findet bundesweit und darüber hinaus Interesse. Im zurückliegenden Jahr hat das Bundesministerium des Innern darum gebeten, eine ukrainische Delegation über Aufgaben und Arbeitsweise der Bürgerbeauftragten zu informieren. Die Menschenrechtsbeauftragte des Sverdlovsker Gebietes bat ebenfalls darum, ihre Mitarbeiter zu schulen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bat darum, den Menschenrechtsbeauftragten Kirgistans zum Erfahrungsaustausch zu empfangen, und so weiter.
Mecklenburg-Vorpommern wird im Europäischen Ombudsmann-Institut durch die Bürgerbeauftragte vertreten. Inzwischen haben wir auch dort einen guten Namen. Auf Vorschlag unseres Landes wurde die Jahrestagung 2005 dem Thema „Bekämpfung von Diskriminierungen“ gewidmet. Die dort diskutierten möglichen Aufgaben für Ombudsleute im Zusammenhang mit der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union, die Chancen, aber auch die Bedenken, die man da haben kann, haben sich schon nach kurzer Zeit als sehr praxisrelevant erwiesen. Das haben wir zum Zeitpunkt der Diskussion noch nicht so erwartet. Inzwischen ist nämlich der Volksanwalt von Vorarlberg – das ist in Österreich und so heißt da der Ombudsmann, Volksanwalt – mit der Aufgabe betraut worden, Antidiskriminierungsstelle zu sein. Und diese Aufgabe steht ja für alle europäischen Länder auf der Tagesordnung.
In meinem Bericht plädiere ich für eine Antidiskriminierungsstelle im Land, die horizontal angelegt ist, also alle Diskriminierungsgründe erfassen soll, weil diese Arbeit ganz spezifische Kompetenzen erfordert und spezifisches Fachpersonal, das man nicht an verschiedene Stellen verteilen sollte, sondern bündeln. Nun, das ist ein Aufgabenfeld, das von den Abgeordneten der 5. Legislatur zu beackern sein wird. Ich bedanke mich am Ende der 4. Legislaturperiode bei allen Mitgliedern des Landtages für die gute Zusammenarbeit.