Ach ja, höre ich da schon. Das Thema selbst ist seit Jahren ein Dauerbrenner, das wissen wir. Um die Wogen zu glätten, meine Damen und Herren, entschied sich der Landtag – es entschieden sich alle drei Fraktionen, das möchte ich noch einmal betonen –, in der Änderung des Kommunalabgabengesetzes im April 2005 eine klare und eindeutige Aussage zu treffen.
Der politische Wille war und ist klar. Der Petitionsausschuss schließt sich der allgemeinen Rechtsauffassung an, dass das Bundeskleingartengesetz und das Kommunalabgabengesetz ausreichend als gesetzliche Grundlagen gelten für die Nichterhebung der Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in gemeinnützigen – ich betone, gemeinnützigen – Anlagen, nicht nur steuerlich, sondern auch kleingärtnerisch genutzt, also in gemeinnützigen Anlagen. Begründung: Das Gesetz verbietet laut Paragraf 9 Absatz 1 das dauernde Wohnen in Kleingartenanlagen. Es gibt an keiner Stelle einen Hinweis darauf, wenn dieses Verbot überschritten ist, dass man dann eine Zweitwohnungssteuer erheben darf. Es darf nicht gewohnt werden, dabei bleibt es! Verstöße stellen für den Verfechter beziehungsweise Eigentümer des Grund und Bodens einer Kleingartenanlage einen Kündigungsgrund dar. Es handelt sich also um einen Kündigungsgrund und um einen Gesetzesverstoß. Einen Gesetzesverstoß kann man nicht mit einer Steuer rechtfertigen.
Ein weiterer Grund, warum es Zweitwohnungen erster und zweiter Klasse nicht geben darf, ist folgender: Die bautechnischen Anforderungen und die Nutzung müssen unseres Erachtens sowohl für die herkömmlich bekannten Zweitwohnungen als auch für Gartenlauben gelten. Unterschiedliche Steuererhebungskriterien dürfen in den örtlichen Satzungen auch nicht ausgewiesen werden.
Meine Damen und Herren, nicht jeder umbaute Raum, das ist uns klar, eignet sich zum dauernden Wohnen. Der zeitweilige Aufenthalt, auch mit Übernachtung, stellt kein Wohnen im Sinne des Gesetzes dar, das ist nachzulesen
im Bundeskleingartengesetz. Niemand will bestreiten, dass es auch einzelne Verstöße in den Anlagen gibt. Die Beweispflicht für einzelne Verstöße liegt bei den Kommunen, und zwar bei Mitwirkungs- und Auskunftspflicht des Kleingärtners. Aber alle Kleingärtner in einer Anlage zu verdächtigen und sie mit Datenerhebungsbögen zu überschütten und zu belästigen, bringt, sage ich, niemanden weiter. Ich denke, hier sollte der Datenschutzbeauftragte auch einmal gucken, wie diese Bögen aussehen und was da alles abgefragt wird.
Nun wurde ich natürlich gefragt: Wie soll das denn gehen? Brauchen wir noch eine Gartenpolizei? Nein, die brauchen wir nicht, das geht auch anders. Dass es derzeit ein Aufeinanderzugehen gibt, dass man miteinander etwas anderes machen kann, beweist zum Beispiel gerade das Amt Nord-Rügen auf der Insel. In Abstimmung mit dem Inselverband und dem Amt werden gemeinsame Begehungen unter Einbeziehung der Richtlinie zur kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit mit ihren klaren Kriterien überprüft, es werden Auflagen erteilt und diese nach entsprechender Zeit kontrolliert. Wenn sich dann bei vereinzelten Anlagen herausstellt, dass sie total uneinsichtig sind und diese Auflagen nicht erfüllen, dann, denke ich, müsste man die Konsequenz haben und sagen, hier muss umgewidmet werden.
(Detlef Müller, SPD: Sehr richtig, Frau Kollegin Peters. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)
Erstens. Entweder, um Ruhe hineinzubekommen, schreibt der zukünftige Landtag ins KAG rein, Zweitwohnungssteuer darf es für Kleingartenanlagen nicht geben, ohne Wenn und Aber.
Die zweite Alternative wäre, Zweitwohnungssteuern werden generell nicht erhoben. Ansonsten, wenn wir eine dieser beiden Alternativen nicht in Erwägung ziehen, wird es immer Unruhe geben.
Eine weitere Bitte an uns: Gehen Sie auf die Bürgermeister und auf die Vertretungen zu und erklären Sie noch einmal, worum es eigentlich geht, dass das Bundeskleingartengesetz einen sozialen Status vertritt. Wenn wir den nicht mehr wollen, dann müssen wir das auch an dieser Stelle klar sagen.
Ich darf mich bei Ihnen allen und beim Sekretariat für die Mitarbeit im Petitionsausschuss bedanken. Ansonsten wünsche ich uns, dass wir uns gesund und munter wiedersehen. – Danke schön.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Schlupp. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Ihnen vorliegenden Sammelübersicht finden Sie – Frau Peters hat es schon erwähnt – 118 Petitionen, mit denen sich der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum abschließend beschäftigt hat. Erneut fächern sich die Eingaben der Bür
gerinnen und Bürger in zahlreiche Themengebiete auf, dennoch werde ich an dieser Stelle nur auf einige der vorliegenden Petitionen näher eingehen.
Wir befinden uns in einem Wahljahr. Daher möchte ich zunächst Ihre Aufmerksamkeit auf die Petition mit der laufenden Nummer 38 in der Sammelübersicht lenken. In der Eingabe beschwerten sich mehrere Inhaftierte einer Justizvollzugsanstalt unseres Landes über die mangelnden Informationen vonseiten der JVA im Vorfeld der Bundestagswahl 2005. Die Petenten bemängelten, dass sie aufgrund der späten Information nicht mehr in der Lage waren ihre Briefwahlunterlagen anzufordern, und somit gehindert waren, ihr Wahlrecht auszuüben. Der Petitionsausschuss erörterte den Sachverhalt in einer Sitzung zusammen mit einem Vertreter des Justizministeriums. Das Ministerium räumte ein, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Information der Gefangenen der Justizvollzugsanstalt gekommen sei. Dank dieser Petition war es dem Ausschuss möglich, das Justizministerium für diese Problematik neu zu sensibilisieren. In Vorbereitung auf die anstehende Landtagswahl im September werden nun Vorkehrungen getroffen, die den reibungslosen Ablauf der Wahl in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes sichern sollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags am 1. April 2005 führte vermehrt zu Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Petition mit der laufenden Nummer 20 der Sammelübersicht verweisen. Die Petentin, eine Rentnerin, bemängelte, dass sie trotz ihres geringen Einkommens aufgrund der neuen Befreiungskriterien innerhalb des Staatsvertrages nicht mehr von einer Zahlung der GEZ-Gebühren ausgenommen wird. Auf die Lage der Petentin trifft keines der zehn Befreiungskriterien im neuen Staatsvertrag zu. Ein Befreiungsantrag aufgrund einer besonderen Härte wurde abgelehnt. Der Petitionsausschuss befasste sich mit der Eingabe und holte beim zuständigen Ministerium weitere Informationen ein. Nach Beratung der Petition musste festgestellt werden, dass der Petentin im Rahmen der gültigen Rechtslage nicht geholfen werden kann. Dennoch machte das Ansinnen auf die besondere Situation der Rentner mit geringem Einkommen in unserem Land aufmerksam.
Die Petition wurde daher abschließend an die Landesregierung sowie an die Fraktionen des Landtages zur Kenntnis gegeben, um nachdrücklich auf diese Problematik hinzuweisen. Es wäre wünschenswert, dass bei einer erneuten Änderung des Staatsvertrages das Anliegen der Rentner mit geringem Einkommen eine entsprechende Berücksichtigung findet.
Des Weiteren möchte ich auf eine Petition hinweisen, bei der ein bürgerfreundlicheres – und das ist schon eine sehr freundliche Umschreibung – Verhalten der Behörden im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wünschenswert gewesen wäre. Gemeint ist die Petition mit der laufen Nummer 76 der Sammelübersicht. Im spezifischen Sachverhalt der Petition konnte aufgrund eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens nicht geholfen werden. Dennoch machte der Petent, anerkannter Beschädigter nach Opferentschädigungsgesetz, auf einen uner
träglichen Zustand in unserem Land aufmerksam, und zwar auf die lange Bearbeitungszeit von Anträgen in den Sozialämtern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein anerkannter Beschädigter nach Opferentschädigungsgesetz ist in erster Linie ein Opfer. Einer Person, die Opfer eines Überfalls oder eines Verbrechens geworden ist, muss rasch, zeitnah und vor allem unbürokratisch geholfen werden. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Jahren ist unakzeptabel. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes muss sich dieser Zustand zügig ändern. In der Beratung der Petition im Ausschuss wurde beim Sozialministerium eine Änderung nachdrücklich angemahnt.
Als letzten Punkt möchte ich noch in besonderem Maße auf die Petition mit der laufenden Nummer 15 der Sammelübersicht hinweisen. Die Petition beschäftigte den Ausschuss über einen langen Zeitraum. Es fanden mehrfach Ausschusssitzungen mit Regierungsvertretern statt. In der Petition wendet sich ein Verein gegen die rückwirkende Forderung der Zahlung von Unterhaltskosten und einer Nutzungsentschädigung für ein Grundstück vonseiten des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern. Die Arbeitsweise des Finanzministeriums ist in diesem Zusammenhang durchaus zu kritisieren. Für den Zeitraum der rückwirkenden Forderung gab es keinen Pachtvertrag zwischen Verein und BBL für das Grundstück. Aufgrund der mangelnden vertraglichen Grundlage weigerte sich der Petent, die rückwirkende Forderung zu begleichen. Es wurde nie ein Nutzungsentgelt für das Grundstück festgelegt. Auf Nachfrage des Ausschusses konnte das Finanzministerium nicht nachweisen, dass sich in der Vergangenheit darum bemüht wurde, zu einem vertraglichen Abschluss mit dem Verein für die Nutzung des Grundstücks zu kommen. Zumindest gab es aber über Jahre keinen Schriftverkehr in dieser Angelegenheit. Eine rückwirkende Forderung ohne jeglichen Nachweis von Gesprächsbemühungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das spricht wohl nicht für eine sachgerechte, um nicht zu sagen korrekte Arbeitsweise des Finanzministeriums. Wie kann man auf der einen Seite Bürger zu fristgerechten und umfassenden Angaben gerade im Hinblick auf steuerlich relevante Tatbestände verpflichten und bei Nichtleistung auch bestrafen, wenn auf der anderen Seite das zuständige Ministerium durch jahrlange Nichtleistung glänzt, ohne dass dies juristische oder andere Konsequenzen hat? Ich kann nur hoffen, dass das Ministerium aus der Petition gelernt hat und uns in Zukunft derartige Vorgehensweisen erspart bleiben. In der Gesamtheit bitte ich Sie hiermit, der vorliegenden Sammelübersicht zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Linkspartei.PDS der Abgeordnete Herr Walther. Bitte schön, Herr Walther.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln heute den voraussichtlich letzten Bericht zur Tätigkeit des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode. Zeit, neben aktuellen Petitionen, die in der Sammelübersicht enthalten sind, auch auf damit im Zusammenhang stehende allgemeine Fragen einzugehen.
Aber zunächst möchte ich mich den Glückwünschen an Kollegen Udo Timm – er ist, glaube ich, gerade nicht im Raum – zu seinem 65. Geburtstag anschließen. Ich empfand es persönlich als eine sehr angenehme Bereicherung, mit ihm zusammenzuarbeiten, und sehr positiv, dass es sonst eher übliche Parteienspielchen nicht gab, sondern die Sache im Vordergrund stand.
Angestiegen ist die Anzahl von Begehren der Bürger, die sich auf das Handeln ihrer zuständigen Verwaltung, von Bürgermeistern oder Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretungen beziehen. Sie wissen, dass uns hier im Petitionsausschuss die Hände gebunden sind, wenn es um kommunales Verwaltungshandeln geht. Dennoch wird durch die erhebliche Anzahl von Petitionen deutlich, dass sich Bürger vor Ort oft nicht ernst genommen fühlen, denn vor Abschluss der jeweiligen Petitionen versäumen wir es nicht, in der Sache zu unterstützen, zu vermitteln und auch in geringem Umfang zu beraten. Letztlich bleibt bei uns im Ausschuss nur noch die Möglichkeit, die Petition wegen Nichtzuständigkeit abzuschließen. Aber oft bleibt ein ungutes Bauchgefühl, weil die Frage, die uns beschäftigt, warum solche Fragen nicht vor Ort zur Zufriedenheit geklärt werden konnten, im Raume stehen bleibt.
Wir gewinnen den Eindruck, dass das, was einzelne Kommunen, Kreise oder Städte eingerichtet haben, eine Beschwerde- beziehungsweise Eingabenstelle, immer nötiger wird. Hier greift die Überlegung, ob nicht zwingend in allen Kreisen, kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Städten eventuell die Möglichkeit bestehen sollte, dass bereits existierende Ausschüsse sich solcher Fragen annehmen und ihre Aufgabenbereiche in diesem Sinne erweitern sollten.
Ein Thema, welches uns gerade in der letzten Woche beschäftigt hat und für uns alle auch von Interesse mit Blick auf die Wahlen vom 17. September ist, betrifft die Aushändigung von Briefwahlunterlagen bei der letzten Wahl in den Justizvollzugsanstalten. Meine Kollegin Frau Schlupp hat hierzu schon Ausführungen gemacht. In der Sache muss ich dazu allerdings sagen, verhehle ich nicht, dass ich im Ausschuss ein gewisses Unverständnis darüber geäußert habe, dass in vielen Bereichen des zivilen Lebens die Frage des gewöhnlichen Aufenthalts nicht so locker gesehen wird wie in einer JVA. Wer sich von uns über einen fixierten Zeitraum hinaus an einem anderen Ort aufhält, kommt schnell in die Situation, das Melderecht zu verletzen, wenn er säumig war. Anders bei Insassen von Justizvollzugsanstalten. Sie können offensichtlich auch über Jahre ihren „Hauptwohnsitz“ an einem anderen Ort als dem ihres gewöhnlichen Aufenthalts haben. Etwas skuril, aber es entspricht der geltenden Rechtslage. Mit Blick auf die bevorstehende Wahl ist Sorge dafür getragen, dass dieser Umstand nicht zur Einschränkung des Wahlrechts Einzelner führen wird.
Ein weiterer konkreter Punkt ist die Behandlung einer Petition in einer Abschiebungssache nach Togo. Erfolgreich war es uns zunächst gelungen, in der Sache zu beraten, aber auch politisch im Land zu sensibilisieren, und dies wohlgemerkt in Einigkeit. Da dies alles andere als selbstverständlich und hier im Hohen Hause üblich ist, von mir ein ausdrückliches Dankeschön an alle Beteiligten im Ausschuss.
Ich möchte es nach Abschluss der Petition jetzt im letzten Quartal heute aber noch einmal nüchtern benennen, was uns im Rahmen der Behandlung der Petition im Ausschuss und bei den Anhörungen von Regierungsvertretern missfallen hat. Uns wurde seitens eines Regierungsvertreters aufgezeigt, dass es keinen Handlungsspielraum für die Landesregierung gibt und eine Aussetzung der Abschiebung nicht möglich sei. Als dann 14 Tage später der Betroffene abgeschoben war und der politische Druck enorm stieg, gab es, aus meiner Sicht sehr überraschend, doch die Möglichkeit eines Abschiebestopps nach Togo. Das ist gut in der Sache im Allgemeinen, aber fatal im konkreten Einzelfall, denn die Nacht-und-Nebelabschiebung konnte nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Ich möchte deshalb noch einmal unsere Erwartungshaltung für künftig ähnlich gelagerte Fälle formulieren, gleichzeitig hat diese Haltung aber auch Allgemeincharakter zu meinem Verständnis für unsere Arbeit im Petitionsausschuss: Wir, das sind sowohl die Abgeordneten als auch die Regierung, sind für die Bürger da. Wir sollten immer erst den Ansatz durchdenken, wie wir den Bürgern bei ihren Anliegen helfen können und welchen Spielraum wir haben, um einen Konflikt oder eine Problemlage zu lösen. Leider haben wir des Öfteren anders erleben müssen, das Denken und Handeln in Abwehrhaltungen, im Schema, warum etwas nicht geht.
Abschließend möchte ich mich bei allen Kollegen im Ausschuss für die gute Zusammenarbeit bedanken. Es war für mich eine äußerst positive Erfahrung, denn unser Stil weicht erfreulich von dem ab, was Mensch so von Politik denkt und hört. Einen Dank aber auch an die Mitarbeiter des Sekretariats, die oft im Hintergrund arbeiten, die eine Unmenge an Papier und damit auch an Problemen unserer Bürger weggetragen haben. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS, einzelnen Abgeordneten der SPD und Jörg Vierkant, CDU)
Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Elfter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern, auf der Drucksache 4/2113, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf der Drucksache 4/2317.
Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Elfter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftrag- tengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2005 – Drucksache 4/2113 –