Protocol of the Session on January 30, 2003

(Heike Polzin, SPD: Das war eine Ente.)

und das machen wir alle –, dann gab es zum Antrag der CDU zeitlich versetzt die unterschiedlichsten Positionen. Erst meinte der Fraktionsvorsitzende der SPD, dass man sich diesem Antrag nicht verschließen könne. Dann meinte die PDS, dass dieser Antrag entbehrlich sei.

(Reinhard Dankert, SPD: So steht es in der Zeitung. – Heike Polzin, SPD: Ja, richtig.)

Meine Damen und Herren, die Haltung enttäuscht. Sie enttäuscht, weil Sie offenkundig nicht bereit sind, mit der Opposition konstruktiv zusammenzuarbeiten.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Reinhard Dankert, SPD: Es ist nur richtig, dass es so drinsteht, das andere ist falsch.)

Das zeigen Sie auch heute. Ich habe es bereits deutlich gemacht, politische Bildung kann nicht das Gut von zwei Parteien in diesem Land oder einer Regierungskoalition sein.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Es gilt, gemeinsam den richtigen Weg zu finden. Dazu möchte ich Sie aufrufen. Stimmen Sie unserem Antrag zu oder bringen Sie hier und heute einen Änderungsantrag ein und ändern Sie so die Formulierungen, mit denen Sie Schwierigkeiten haben, oder aber überweisen Sie den Antrag in den Bildungsausschuss und lassen Sie uns dort intensiv beraten!

(Heike Polzin, SPD: Da steht das Thema doch schon längst.)

Verweigern Sie sich nicht kleinlich einer Zusammenarbeit mit der CDU! Wir sind an einem offenen Dialog interessiert. Ich fordere Sie alle dazu auf. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Redebeiträge liegen offensichtlich nicht vor.

Im Rahmen der Debatte sind die unterschiedlichsten Vorgehensweisen zum Umgang mit dem Antrag beantragt worden. Als weitgehendster Antrag ist seitens der CDU beantragt worden, den Antrag zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt in der Sache ab. Wer dem vorliegenden Antrag auf Drucksache 4/165 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der CDU auf Drucksache 4/165 mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Zahlungsmoral in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/166.

Antrag der Fraktion der CDU: Zahlungsmoral in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/166 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Dr. Born.

Ich rufe noch einmal auf, zur Einbringung zu sprechen, Herrn Dr. Born von der Fraktion der CDU.

(Rudolf Borchert, SPD: Und das beim Thema Zahlungsmoral!)

Die Fraktion der CDU hat soeben eine Auszeit beantragt von fünf Minuten. Wir setzen die Sitzung fort um 12.35 Uhr.

Unterbrechung: 12.29 Uhr __________

Wiederbeginn: 12.36 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich setze die Sitzung fort.

Wir beginnen jetzt mit dem Tagesordnungspunkt 15 und das Wort zur Begründung des Antrages „Zahlungsmoral in Mecklenburg-Vorpommern“ der CDU-Fraktion auf Drucksache 4/166 hat der Abgeordnete Herr Dr. Born.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst bitte ich das Hohe Haus um Entschuldigung, dass ich Sie habe warten lassen. Ich war gerade mit dem Kollegen Zielenkiewitz bei einer Besuchergruppe und habe über die Sternstunde des Parlaments berichtet, dass wir hier zu einem so wichtigen Thema wie dem europäischen Einigungsprozess einen einstimmigen Beschluss verabschiedet haben. Und ich habe festgestellt, dass in der Zwischenzeit ein weiteres Wunder geschehen ist, nämlich dass die Bildungspolitiker weniger Zeit benötigt haben, wesentlich weniger, als es die Zeitplanung vorgesehen hat.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Heike Polzin, SPD: Das Wunder haben wir gestern auch schon vollbracht.)

Und ich bedanke mich bei Ihnen allen, dass Sie die Geduld aufgebracht haben. Ich werde versuchen, das auszugleichen. Bei der PDS habe ich schon eine entsprechende Zusage gemacht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, normalerweise sitzt auf der Regierungsbank hochkarätiger medizinischer Sachverstand und deshalb ist es sicherlich für alle leicht nachvollziehbar, wenn ich sage: Wenn ein Patient zum Arzt kommt, dann ist es erforderlich, dass der Arzt zunächst eine sorgfältige Diagnose erstellt, bevor er an die Therapie geht. Diese Diagnose hat nichts damit zu tun, dass der Arzt dem Patienten Angst machen will oder ihn gar krank reden will. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Gegenstand, mit dem wir es heute zu tun haben. Was wir

brauchen, ist eine schonungslose Bestandsaufnahme, denn es ist dringend erforderlich, dass etwas geschieht im Land. Das haben wir heute Morgen alle noch mal sehr deutlich zu hören bekommen. Wir haben es mit katastrophalen Zuständen zu tun. Das hat also nichts mit Schlechtreden zu tun.

Ihnen liegt ein Antrage meiner Fraktion zum Thema Zahlungsmoral vor, der konkrete Vorschläge unterbreitet, um einem der drängendsten Probleme unserer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung mit politischem Handeln zu begegnen. Immer mehr Betriebe sind durch Forderungsausfälle in ihrer Existenz gefährdet. 2001 – Sie kennen die Zahlen – gingen insgesamt 1.303 Unternehmen mit 7.030 Arbeitnehmern in die Insolvenz. Das sind rund 30,6 Prozent mehr als im Vorjahr oder auch 305 Unternehmen, um es in absoluten Zahlen zu sagen. Gleichzeitig war mit 605 ein negativer Saldo bei den Gewerbean- beziehungsweise -abmeldungen zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil dieser Entwicklung auch der – ich sage das in Anführungsstrichen – schlechten Zahlungsmoral im Lande geschuldet ist, denn mit Moral hat das nur sehr eingegrenzt etwas zu tun.

In Punkt 1 unseres Antrages fordern wir dazu von der Landesregierung deshalb einen aktuellen Bericht zur Lage. Damit ist kein Bericht zu allgemein bekannten volkswirtschaftlichen Kennzahlen gemeint, sondern ein Bericht, der das Zahlungsverhalten der privaten Haushalte, der Unternehmen und – das geht uns alle miteinander ganz besonders etwas an – insbesondere der öffentlichen Hand in quantitativen und qualitativen Ausmaßen für Mecklenburg-Vorpommern aktuell darstellt.

Beim Thema Zahlungsmoral fallen aus meiner Sicht zwei Gesichtspunkte besonders ins Gewicht – zum einen die Zahlungsunfähigkeit und zum anderen die Zahlungsunwilligkeit bei eigentlich bestehender Zahlungsfähigkeit. Zahlungsunfähigkeit ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu sehen und diese ist leider derzeit beängstigend schlecht. Das hat, wie ich gesagt habe, nichts mit Schwarzmalerei zu tun. Das ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als traurige Realität. Ich verweise insoweit nur auf den Jahreswirtschaftsbericht, den Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement gestern vorgelegt hat.

Die Prognosen der Volkswirte von Wirtschaftsforschungsinstituten und auch die der Bundesregierung unterscheiden sich im Grunde genommen nur noch bei den Stellen nach dem Komma. Bei den Instituten steht überwiegend bei allen eine Null vor dem Komma, die Bundesregierung sieht es vielleicht im Moment noch etwas optimistischer. Es ist jedenfalls völlig klar, wir haben eine sehr, sehr schwierige wirtschaftliche Situation. Die Unternehmen und Privathaushalte sehen sich mit den Folgen einer Politik in Bund und Land konfrontiert, die mit einer verfehlten Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Finanzpolitik die Arbeitslosigkeit sogar noch gesteigert hat und denjenigen, die arbeiten, letztlich weniger Geld in der Tasche lässt, eine Politik, die der Nährboden für einen Teufelskreislauf aus Verunsicherungen, Konsum sowie Investitionszurückhaltung und Liquiditätsengpässen ist.

Ein Anstieg der Insolvenzen in 2001 um über 30 Prozent –

ich habe das gesagt – und im letzten Jahr ist eine direkte Folge. Besonders betroffen sind immer die kleinen und mittelständischen Untenehmen in den neuen Bundesländern. Nicht zuletzt wegen der häufig zu geringen Kapital

ausstattung kann schon eine Zahlungsverzögerung größeren Ausmaßes zu massiven Liquiditätsproblemen und letztlich sogar zur Insolvenz führen. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bedeutet verspätete oder gar ausbleibende Zahlung häufig, dass Löhne und Gehälter oft erst mit großem zeitlichen Verzug von den Unternehmen ausgezahlt werden können, da einfach die nötige Liquidität in den Unternehmen nicht vorhanden ist.

Wenn erbrachte Leistungen durch private Haushalte, Unternehmen oder die öffentliche Hand nicht bezahlt werden, dann kann das unterschiedlichste Ursachen haben und muss auch entsprechend politisch differenziert behandelt werden. Ein dringend erforderlicher Beitrag der öffentlichen Hand zur Linderung der Missstände wäre ein Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung von der Sollzur Ist-Besteuerung. Das können Sie in unserem Antrag nachlesen. Neben der generell notwendigen steuerlichen Entlastung von Unternehmen oder von Privathaushalten wäre so ein großer Schritt hin zu mehr Liquidität und gerechterer Steuerpolitik vollzogen. Lassen Sie mich das noch mal kurz erläutern:

Es ist angesichts der geringen Eigenkapitalausstattung unserer einheimischen Unternehmen – die mittelständischen Unternehmen an sich haben schon eine relativ geringe Eigenkapitalausstattung im Vergleich zu den großen Unternehmen, aber hier im Land ist sie noch mal deutlich geringer, Sie kennen die Zahlen, das geht bis auf zehn Prozent –, es ist angesichts der geringen Eigenkapitalausstattung und der Liquiditätsengpässe unserer Unternehmen geradezu unternehmensgefährdend, dass Unternehmen die Umsatzsteuer an das Finanzamt bei Rechnungslegung abführen müssen, auch wenn noch kein einziger Euro aus dem Auftrag in die Kasse des Unternehmens geflossen ist.

Mit der von uns avisierten Lösung einer Ist-Besteuerung für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 2,5 Millionen Euro würden die bisherigen Grenzen um ein Fünffaches angehoben. Im Klartext, ich will es noch einmal für alle verständlich sagen: Die Steuer soll tatsächlich erst dann abgeführt werden, wenn die Zahlung auch eingegangen ist beim Unternehmen. Die öffentliche Hand würde nominell keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen, da Steuereinnahmen ja nicht grundsätzlich verloren gingen, sondern lediglich auf der Zeitschiene versetzt fließen würden oder aber – und das ist der zweite entscheidende Punkt dabei – bei entsprechendem Forderungsausfall zurückerstattet werden müssen. Das heißt, der Staat bekommt etwas, was ihm nicht zusteht, und er zahlt es dann mit erheblichem Zeitverzug zurück. Das können viele Unternehmen überhaupt nicht mehr verkraften.

Adressat eines weiteren wichtigen Punktes unseres Antrags ist direkt die öffentliche Hand. Es geht speziell um die Beschleunigung von Zahlungen, die aus öffentlichen Bauaufträgen resultieren. Wer heute Morgen die Gelegenheit wahrgenommen hat – leider im Gegensatz zu unserem Ministerpräsidenten, aber der Wirtschaftsminister hat es ausführlich getan, das kann ich hier ausdrücklich bestätigen –, mit den Handwerkern zu sprechen, der konnte feststellen, dass sehr massiv wiederum von vielen Handwerkern gesagt wurde, dass sie erhebliche Zahlungsverzögerungen bei der öffentlichen Hand hinnehmen müssen, ja, dass dies mittlerweile an der Tagesordnung sei.

Es ist wohl demnach leider kein Einzelfall in unserem Land, dass Unternehmer trotz Abnahme, beispielsweise

durch den Architekten, noch Wochen auf ihr Geld warten müssen. Das ist ein nicht hinzunehmender Zustand. Die Leistung ist ordnungsgemäß erbracht und Bürokratie im falsch verstandenen Sinne verhindert die zügige Auszahlung. Sicherlich auch die mittlerweile schlechte Finanzausstattung von Kommunen und Kreisen führt dazu, dass hier Zahlungsverzögerungen eintreten, aber das darf seitens der öffentlichen Hand nicht passieren. Auch hier ist es natürlich notwendig, dass wir das genau einmal dargestellt bekommen, wie das Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand sich in unserem Land jetzt wirklich darstellt.

Deshalb unser Vorschlag, dahin gehend aktiv zu werden, dass es künftig wieder möglich sein muss, öffentliche Gelder unbürokratisch direkt nach Abnahme zu überweisen. Ich denke, das sollte in diesem Haus auch zustimmungsfähig über alle Parteigrenzen hinweg sein.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein zweiter entscheidender Punkt – und darauf will ich nur ganz kurz noch eingehen – ist Zahlungsunwilligkeit trotz bestehender Zahlungsfähigkeit. Wir haben das ja schon öfter diskutiert, wir haben mittlerweile ein Verhalten im Land, wo ein erhebliches Erpressungspotential sich breit macht, dass nämlich trotz mehrfacher Mahnungen der Schuldner einfach nicht zahlt, weil er genau weiß, der Gläubiger hat kein wirksames Mittel, um die Zahlungsverpflichtungen des Schuldners auch wirklich durchzusetzen. Ja, es geht so weit, dass irgendwann der Gläubiger sich mit der Situation konfrontiert sieht, dass der Schuldner einen Scheck zückt, der vielleicht über 70 oder 75 Prozent lautet, und der Schuldner ihm glatt sagt: Wenn du sofort Geld brauchst und haben willst, hier hast du es, mehr kriegst du nicht. Und wenn dir das nicht passt, kannst du mich ja verklagen.

Das ist die Wahl zwischen Pest und Cholera, die hier der Gläubiger hat, denn verzichtet er dreimal, wenn es sich um größere Beträge handelt, auf 25 Prozent – das sind ja nicht 25 Prozent Gewinnspanne –, dann kann er auch zum Insolvenzrichter gehen und das Insolvenzverfahren anmelden. Oder aber er versucht, seine Forderung im Klagewege durchzusetzen. Und hier – ich bin froh, dass der Justizminister des Landes anwesend ist – muss ich Ihnen allen sagen: Ich kann Sie nur ermuntern, gehen Sie bitte mal zum Oberlandesgericht, kucken Sie sich mal einen ganz normalen Gerichtstermin an, vielleicht, wenn es sich um einen Bauprozess handelt, der dort in zweiter Instanz verhandelt wird, denn das ist leider die Realität. Sobald es um größere Summen geht und ein Gläubiger überhaupt finanziell in der Lage ist, die entsprechenden erheblichen Vorkosten zu finanzieren, das heißt, Gerichtskosten, Anwaltskosten zunächst einmal vorzuschießen, dann werden Sie sehr schnell feststellen, dass dieser Prozess, der beim Landgericht beginnt und dort, wenn wir Glück haben nach ein bis zwei Jahren – wenn es ein Bauprozess ist, wo Sachverständigengutachten einzuholen sind, dann sind zwei Jahre überhaupt keine Seltenheit –, natürlich nicht endet. Es geht weiter zum Oberlandesgericht und dort können Sie mindestens mit der gleichen Zeitspanne rechnen.

Und deshalb einfach meine Bitte – und die richte ich auch an den Justizminister –, sich diese Verfahren in der Praxis anzukucken. Was Sie dann erleben, das ist etwas, da werden Sie sagen, das ist schon fast Rechtsverweige

rung, Justizverweigerung, denn nach einem so langen Zeitraum hat der Gläubiger schon keine Luft zum Atmen mehr und dann wird er regelrecht zu einem Vergleich – ich sage das hier vorsichtig, unter vier Augen kann ich es auch deutlicher ausdrücken – weichgeklopft. Die beteiligten Anwälte, die Parteien werden grundsätzlich geladen, um an diesem Prozess unmittelbar teilzunehmen. Denen bleibt nichts anderes übrig, als ihrem Mandanten dann zuzuraten, den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich anzunehmen. Tun sie es nicht, dauert das ganze Verfahren mit ungewissem Ausgang noch sehr viel länger und das wird auch den Parteien eindrücklich vor Augen geführt. Das bedeutet im Klartext: Der Vergleich sieht so aus, dass dann die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, das heißt, jede Seite trägt auch ihre Anwaltskosten selbst, Gerichtskosten werden geteilt und natürlich wird nicht die volle Klagesumme zugesprochen. Sie können sich ausrechnen, dass dies dazu führt, wenn sie zwei, drei größere Bauprozesse durchzuführen versuchen, dass sie dann genauso weit sind, als wenn sie gleich den Scheck mit 70 oder 75 Prozent akzeptiert hätten.

Und dann kommt noch etwas ganz zum Schluss. Das ist sozusagen noch, bald hätte ich gesagt das Sahnehäubchen, wenn es nicht so ernst wäre, das setzt dem Ganzen dann noch die Krone auf. Ich habe die entsprechenden Originalschreiben unten im Büro liegen. Um das Ganze hier nicht noch weiter zu verzögern, habe ich sie jetzt nicht noch schnell raufholen können. Sie kriegen dann, wenn sie versuchen, den Vergleich zu vollstrecken, amtliche Mitteilungen von der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle, von Amtsgerichten – und ich kann Sie Ihnen wirklich im Original zeigen –, da steht dann drin: „Wir bitten von Nachfragen in den nächsten vier bis sieben Monaten abzusehen, da die Gerichtsvollzieher überlastet sind.“

Meine Damen und Herren, das ist Justizverweigerung und da hilft es uns überhaupt nicht, wenn uns der Justizminister auf unsere Kleinen Anfragen hin darlegt, dass im Durchschnitt alles relativ zügig ginge. Nein, gerade da, wo die Wirtschaft unmittelbar betroffen ist, funktioniert es nicht. Die ordentliche Gerichtsbarkeit kommt mit diesen Verfahren so nicht zurecht. Hier muss sich ganz grundlegend etwas ändern, hier muss die Rechtspolitik einen aktiven Beitrag zur Wirtschaftspolitik leisten. Es ist ganz wichtig, dass wir dieses Problem in den Griff bekommen, denn da, wo Zahlungsunwilligkeit trotz Zahlungsfähigkeit vorliegt, ist die öffentliche Hand gefordert.

Und da können wir auch nicht, Herr Minister Ebnet, wie Sie es sonst gelegentlich tun in Ihrer Funktion als Wirtschaftsminister, den Unternehmen sagen, ja, ihr müsst euch vorher genau ankucken, mit welchen Vertragspartnern ihr euch einlasst. Erstens haben wir nicht die Situation, dass die Auftraggeber Schlange stehen, sondern es ist umgekehrt so, dass jeder Unternehmer im Lande froh ist, wenn er überhaupt einen Auftrag bekommt. Und zweitens ist das natürlich eine Situation, die sie auch nicht vorhersehen können. Denn ob einer ein Gauner ist oder nicht – sie können nicht erst noch einen Privatdetektiv anstellen, um das zu ermitteln –, das stellt sich ja dann erst raus, wenn die Leistung erbracht ist. Hier ist wirklich die Justiz gefordert und da bitte ich den Justizminister ganz nachdrücklich, sich dieses Problems anzunehmen.