(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ach, da hätten wir ja Rücksicht nehmen müssen. – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)
Nun zum eigentlichen Punkt. Gestatten Sie mir mit Erlaubnis des Präsidenten gleich am Anfang der Rede zu zitieren. Sie haben einige Dinge formuliert, die Sie glauben, aus der Enquete-Kommission für Kultur zu kennen. Ich denke, es erhellt und spart Zeit. Es erhellt wahrscheinlich auch unsere Einsicht, warum Kultur bundesweit so schützenswert ist, und dann wollen wir mal sehen. Ein Zitat aus „Schlussfolgerung und Abwägung der Formulierungsalternativen“ für das Grundgesetz: „Nach Abwägung aller Argumente hält die Kommission es für erforderlich, eine kulturelle Staatszielbestimmung in das GG aufzunehmen. Diese Staatszielbestimmung soll so gefasst sein, dass sie einerseits die Vagheit und die juristische Unverbindlichkeit eines bloßen Programmsatzes vermeidet, und dass sie andererseits keine unerfüllbaren juristischen Hoffnungen weckt oder aber den Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit einengt.“ Federführend in dieser Enquete-Kommission war die CDU-Fraktion des Bundestages.
Das Zitat geht weiter: „Sie soll so formuliert sein, dass sie in erster Linie einen Handlungsauftrag an den Staat enthält und eine normative Richtlinie für die Ausführung dieses Handlungsauftrages gibt. Die Zielbestimmung fließt damit sowohl in das politische Ermessen des Ge
setzgebers ein als auch in verwaltungsrechtliche Ermessens- und gerichtliche Abwägungsentscheidungen.“ Genau dieser Punkt war in der Enquete-Kommission viel diskutiert. Welche Rechtsfolgen kann es in welchen Streitigkeiten und Begehrlichkeiten, die geweckt werden können, geben?
Aber weiter im Text, Zitat: „Rechtstechnisch kann es auch nach den Ergebnissen der Gemeinsamen Verfassungskommission“, und dieses Mal „von 1992“ und nicht 1991, „nicht um eine Ergänzung der Grundrechte gehen, vielmehr wird analog der Bestimmung des Art. 20a GG die Formulierung einer kulturellen Staatszielbestimmung in einem eigenständigen Grundgesetzartikel vorgeschlagen. Eine solche Regelung zieht die Kommission einer Änderung des Art. 20 GG vor, auch unter der Berücksichtigung des Art. 79 Abs. 3 GG, nach dem eine Änderung des Art. 20 GG unzulässig ist. Es bietet sich daher an, einen Art. 20b...“ – siehe unser Antrag – „in das GG aufzunehmen. Die Enquete-Kommission schlägt folgende kurzgefasste Formulierung vor: ,Der Staat schützt und fördert die Kultur.‘“ Nicht mehr und nicht weniger.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir hier über Kultur reden – und das haben wir gestern ausführlich getan, übrigens betrug die Redezeit da 28 Minuten, genauso viel wie für andere hochwichtige Dinge, wo man glaubt, da geht es um sonst was alles, wir haben uns da sehr, sehr Mühe gegeben –, dann lassen Sie mich, weil ich denke, demnächst haben wir hier nicht ein Kulturthema, bis die Legislatur zu Ende ist, einige Bemerkungen zur Sichtweise der sozialdemokratischen Fraktion unseres Landtages sagen. Das ist eigentlich etwas, worüber wir uns grundsätzlich schon lange verständigt haben, und da glaube ich, auch im Namen der Abgeordneten, die hier noch anwesend sind, sprechen zu dürfen. Die Sozialdemokratische Fraktion unseres Landtages sieht in der Kulturpolitik und steht in der Kulturpolitik für folgende Grundwerte, und das sind die Dinge, die es eben zu schützen gilt:
Wir treten ein für kulturelle Selbstbestimmung. Das geht nicht ohne offensive Auseinandersetzungen mit politisierten Grund- und Kulturkonzepten wie die des Fundamentalismus, des Nationalismus, des Ethnozentrismus mit einer klaren Absage an Gewalt und Terror. Erster kulturpolitischer Grundsatz.
Gegen die schlichte These vom alles entscheidenden Endkampf der Kulturen – das konnte man des Öfteren ja landauf, landab in den Fernsehanstalten immer wieder hören –, gegen diese schlichte These vom alles entscheidenden Endkampf der Kulturen ist der in allen Religionen und Kulturkreisen angelegte humanistische Kern zu unterstützen. Innergesellschaftlich wie weltweit gibt es keine Alternative dazu, beides miteinander zu verbinden: die Verteidigung von Menschenwürde in Grundrechten von Freiheit und Demokratie mit dem interkulturellen Dialog, mit der Auseinandersetzung mit dem Fremden, mit kultureller Toleranz und Integration.
Unser Ziel, denke ich, ist eine lebendige politische Kultur, die problematischen Parallelgesellschaften, auch davon ist oft genug die Rede, ebenso wie der Ausgrenzung gesellschaftlicher Minderheiten entgegenwirkt. Wir treten ein für das kulturelle, und jetzt sage ich es, Leitbild des gleichberechtigten Miteinanders und der nachhalti
gen Entwicklung für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie und sozialen Fortschritt. Doch auch hierbei gilt, mangelnde kulturelle Sensibilität – und wer hat sie bei sich selbst nicht auch schon mal gespürt – führt zu einer kontraproduktiven Wirkung. Es muss immer ein Verständigungsprozess zwischen Menschen sein, die sich bei aller kulturellen Differenziertheit als prinzipiell Gleiche gegenüberstehen. Und da glaube ich, doch einiges entdeckt zu haben, was Sie, Herr Caffier, hier auch wiedergegeben haben. Ich verstehe und ich kenne diese Endlosdiskussionen, wenn es um Kultur geht, und ich verstehe und ich achte die verschiedenen Ansätze. Aber hier sei eines gesagt, wieder zurück zum Eingangszitat: Die Mehrheit und die von der CDU geführte Enquete-Kommission hat diese Handlungsempfehlung genau so einstimmig vorgeschlagen.
(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Karin Schmidt, Die Linkspartei.PDS: Einstim- mig. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Welche Scheinheiligkeit!)
Warum, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir denn oder warum wollen wir denn dies in Mecklenburg-Vorpommern tun? Ich weiß es aus den kulturpolitischen Sprecherkonferenzen des Bundes, an denen ich ja nun wirklich regelmäßig teilnehme, dass andere Länder – Baden-Württemberg et cetera, ich könnte noch weitere aufzählen – genau das auch von uns verlangen, damit nun endlich das gesetzgeberische Verfahren, das ein langes ist, Bundesrat et cetera, et cetera, in Gang gebracht wird. Also wir wären da nicht die Letzten, aber wenn wir länger warten, sind wir das. In der Mehrheit, denke ich, wird es auch endlich zum Abschluss und zu dieser wertvollen Grunderkenntnis, zur wesentlichen Grunderkenntnis dieser Enquetekommission, die zwei Jahre getagt hat, kommen und wir werden uns dem nicht verwehren. Im Gegenteil, wir tun nichts anderes, aber auch nicht mehr, als dass wir die Landesregierung auffordern, hier tätig zu werden. Nicht mehr und nicht weniger.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Karin Schmidt, Die Linkspartei.PDS: In dem Sinne. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte abschließend nur noch ein Zitat vortragen und deswegen schmeiße ich einfach mal das ganz dicke Konzept weg, weil der Worte sind manchmal genug gewechselt. Herr Präsident, da muss ich aber schon vorab um Entschuldigung bitten, denn ich glaube, dass ich nicht jedes Komma und jeden Punkt richtig wiedergeben kann, weil ich es aus dem Kopf versuche,
also sagen wir mal, ein literarisch unordentliches Zitat, aber es ist ordentlich genug. Johannes Rau, unser leider zu früh verstorbener Präsident unserer Bundesrepublik, hat vor zwei Jahren anlässlich eines Theaterkongresses in Berlin gesagt: Wenn ich mir eines wünschen könnte, dann wäre es, dass die Kultur im Grundgesetz als Pflichtaufgabe verankert wird.
Und dann kam natürlich gleich der Zwischenruf, wer soll das bezahlen, das Prinzip und dann müssen die ja,
und dann kriegen die ja. Nein, sagt er, das würde eigentlich auch rechtstechnisch der Kultur momentan vielleicht keinen einzigen Eurocent mehr bringen. Aber, und so das Zitat literarisch unordentlich weiter, er war sich sicher, dass dann endlich die Kultur in dieser ersten Reihe, wo sie hingehört, nämlich im Staatsziel, verankert ist und dass es der Kultur und den Akteuren nur guttun kann. So sinngemäß das Zitat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lohse hat gesagt, der Worte sind genug gewechselt. Sicher könnte man davon ausgehen. Nichtsdestotrotz möchte ich mit meinen nachfolgenden Ausführungen versuchen, vielleicht, Entschuldigung, den Rest der hier anwesenden CDU-Fraktion dafür zu gewinnen, doch dem Antrag zuzustimmen,
allein aus dem einfachen Grund heraus, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass in Vorbereitung der Bundestagswahl die CDU bundesweit davon ausgegangen ist, föderalismusfeindlich zu sein, indem sie den Antrag auch dort ihrerseits in ihrem eigenen Wahlprogramm gestellt hat, Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen zu wollen. Das widerspricht dann doch ein klein wenig den hier gemachten Ausführungen von Ihrer Seite, Herr Caffier.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)
Meine Damen und Herren, die aktuellen Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft und damit auch wir als Politiker/-innen stellen müssen, sind zahlreich und vielschichtig. Beständig spielen sie auch in unseren Debatten hier eine Rolle. Als Stichworte nenne ich Demografie, Migration, Veränderungen in der Arbeitswelt, Kultur einer friedlichen Konfliktlösung, Mediokratie, Suche nach und Entdecken von europäischen Identitäten oder Chancengleichheit. Sie haben auch mit Kultur zu tun und Kultur mit ihnen, Kultur im Sinne der UNESCO-Definition, die ich hier gestern schon vorgetragen habe.
Kultur ist mehr als ein weicher Standortfaktor. Sie ist Instrument aktiver Krisenbewältigung, welches man gerade angesichts ungewisser Zukunft mehr den je braucht. Eine Kulturstaatsklausel im Grundgesetz ist dazu angetan, Kultur zu stärken, auch angesichts weiterer kulturpolitischer Herausforderungen. Allein in diesem Jahr stehen wiederholt Themen wie Arbeitsmarktkultur, Urheberrecht, Föderalismus im Zusammenhang mit kultureller Förderpolitik oder bürgerschaftliches Engagement auf der Tagesordnung. Die konkreten Auswirkungen demografischer Verschiebungen werden auch den Bereich Kultur betreffen, unserer Meinung nach aber nicht in dem Sinne, nun können wir uns bei dem erreichten Stand zurückleh
nen und vielleicht dann auch noch abbauen. Nein, unser Bestreben sollte dahin gehen, ein Bewusstsein zu entwickeln, dass demografische Veränderungen nicht zwingend weniger Kultur erfordern, sondern die Bedeutung von Kultur mit ihren bildenden und sozialen Funktionen für die Gesellschaft wachsen wird. Es geht letztlich nicht um die Frage, ob wir uns unter diesen Bedingungen noch Kultur, gemeint sind künstlerische Einrichtungen, leisten können, sondern darum, welche größeren und komplizierteren Aufgaben Kultur zu leisten hat.
Allein diese Begründung würde meiner Meinung die Aufnahme der Kultur ins Grundgesetz rechtfertigen. Aber nichtsdestotrotz gibt es noch viele weitere Gründe. Zu einigen möchte ich mich dezidiert äußern.
Erstens. Nehmen wir die Chancen und Möglichkeiten, aber auch Risiken und Gefahren des Arbeitsmarktes Kultur – eine Frage, mit der sich, wenn ich mich richtig erinnere, Ende letzten Jahres auch die Kultusministerkonferenz befasste. Verlässliche Aussagen zu dieser Thematik enthält die Studie „Kulturberufe in Deutschland – Statistisches Kurzporträt zu den erwerbstätigen Künstlern, Publizisten, Designern, Architekten und verwandten Berufen im Kulturberufemarkt in Deutschland 1995 – 2003.“ Diese war von Michael Söndermann, Arbeitskreis Kulturstatistik, im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erstellt und von Christina Weiss, der damaligen Kulturstaatsministerin, im Oktober 2004 vorgestellt worden. Sie verwies auf den Kulturbetrieb als eine beachtliche Wachstumsbranche, betonte aber auch, dass der Kulturbetrieb darüber hinaus andere wichtige Impulse gebe, Zitat: „Denn die Eigenschaften, die uns das Erwerbsleben der Zukunft abverlangen wird – Flexibilität, Mobilität, Offenheit im Denken und im Handeln – sind hervorstechende Merkmale einer Tätigkeit im kulturellen Sektor. Kultur ist also auch in dieser Hinsicht nicht eine bloße Kostgängerin des Staates, sondern vielmehr Avantgarde des Arbeitsmarktes.“ Zitatende.
Dieses ist aber nicht nur ideell, also Werte entwickelnd gemeint, sondern auch ganz praktisch. Laut Mikrozensus sind in Deutschland 780.000 Erwerbstätige in direkten Kulturberufen tätig. Im Vergleich dazu sind es in der deutschen Automobilindustrie 620.000. Die öffentliche Wahrnehmung spiegelt diese Tatsache leider nicht wider, da Kultur zu oft außerhalb der Betrachtungsweise von Menschen steht, auch hier im Landtag. Den Vorwurf kann ich uns nicht ersparen. Landtagsdebatten zum Thema Kultur finden im Allgemeinen vor fast leerem Haus statt.
(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Wie wahr, wie wahr! – Zuruf von Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)
Die Krönung erlebten wir dann gestern. Der Debatte zur einzigen Großen Anfrage der CDU-Fraktion in dieser Legislatur und damit eigentlich die Wichtigkeit dieser Thematik unterstreichend wohnten lediglich fünf Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion bei.
Ein zweites Problemfeld zum Thema Kultur bedarf auch der Aufmerksamkeit. Bei einem beträchtlichen Teil der Selbstständigen in den Kulturberufen muss davon ausgegangen werden, dass sie durch ihre selbstständige Tätigkeit nur unzureichend ihren Lebensunterhalt abdecken können. Umso bedeutsamer ist die Künstlersozialversicherung, die eine soziale Absicherung im Bereich der
gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bietet. Noch prekärer ist die Situation aber für die Selbstständigen in den Kulturberufen, die nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung werden können und sich daher privat krankenversichern sowie eine eigenständige Altersversorgung aufbauen müssen. Es steht angesichts der Daten aus der Umsatzsteuerstatistik zu befürchten, dass dieses nur einem kleinen Teil dieser Personen gelingt und darum in den nächsten Jahren viele ehemalige Selbstständige im Kulturbereich von der Altersarmut betroffen sein werden beziehungsweise ihren Beruf weit über das Rentenalter hinaus ausüben müssen. Eine Stärkung und Aufwertung der Kultur durch das Grundgesetz kann möglicherweise auch hier etwas zum Positiven bewirken.
Noch einen Aspekt will ich aufwerfen, wenn es um die Kulturstaatsklausel geht. Eine weitere Auswirkung der Realisierung unseres Antrages könnte auch bedeuten, dass, wie schon gestern hier dargestellt, endlich eine intensive Diskussion um die Inhalte und deren Angebotsbreite von Kultur diskutiert, als Werte verinnerlicht und gelebt werden können. Dazu gehört für mich auch die dringlichst notwendige Debatte und Auseinandersetzung zu den immer wieder aufkommenden Gedanken einer Leitkultur. Dieser Begriff ist ein gewollter Begriff der Abgrenzung. Ja, eine Kultur, die sich behaupten will, muss beschreiben, was sie ausmacht und wo die Grenzen ihrer Offenheit überschritten werden. Dabei ist jede Kultur an sich bereits ein Konglomerat aus Geschichte beziehungsweise Geschichten, Tradition beziehungsweise Traditionen und Religion beziehungsweise Religionen und damit in sich oft viel mehr multi als national.
Es ist zu hoffen, dass eine Staatszielbestimmung Kultur auch diese Diskussion befruchtet, und zwar im Sinne der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt. Für eine solche Konvention ist die PDS beziehungsweise Linkspartei.PDS von Anbeginn an eingetreten. Jetzt müssen 30 Mitgliedsstaaten der UNESCO die Konvention ratifizieren, damit sie in Kraft treten kann. Deutschland hätte nun die Chance, einer der ersten Mitgliedsstaaten zu sein und damit ein kulturpolitisches Signal zu setzen. Das und der Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ wären wünschenswerte Kulturleistungen.
Eine vierte Bemerkung. Chancen für den weiteren Diskussionsprozess könnte ebenso bedeuten, wenn die Staatsklausel erhoben würde, dass eine wichtige Frage, die immer wieder diskutiert wird, Kulturpflege als Pflichtaufgabe auch in die Verfassung hineinkommt. Seit den Stuttgarter Richtlinien des Deutschen Städtetages von 1952 wird im kommunalpolitischen und kommunalwissenschaftlichen Diskurs wiederholt die Forderung ausgesprochen, Kultur zur Pflichtaufgabe der Kommunen, der Länder, des Bundes zu erklären. Als Begründungen werden in der Debatte unter anderem genannt, Kultur erfülle im kommunalen Gemeinwesen eine wichtige gesellschaftliche Integrationsfunktion und sei ein wichtiges Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie sei ganz wesentlich für die Lebensqualität der Einwohner in den Städten und Gemeinden. Sie fördere menschliche Selbstverwirklichung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie stifte Identifikation der Einwohner mit ihren Kommunen und der Region.
Angesichts zunehmender Mediendominanz und kommerziell orientierter Freizeitangebote bedarf es einer gezielten öffentlichen Kulturförderung, um vor allem bei
Kindern und Jugendlichen darauf hinzuwirken, dass die Fähigkeit zur Entwicklung eigener Phantasie und Kreativität nicht verloren geht. Außerdem wäre die Pflege des kulturellen Erbes ohne eine darauf verpflichtete öffentliche Kulturförderung kaum möglich.
Und wir haben in der gestrigen Debatte hier wiederholt gehört, dass ja gerade, da es als freiwillige Leistung nach wie vor eingestuft ist, diese freiwillige Leistung auch auf kommunaler Ebene sofort Kritikpunkt von Haushalten wird, so sie nicht ausgeglichen sind und als Sparmaßnahme nach wie vor beanstandet werden.