Und auch die Festlegungen im Umweltbereich vermögen nur zum Teil die mit der Föderalismusreform verfolgten Ziele zu verwirklichen. Die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten müssen so gestaltet sein, dass die Schaffung einer verfahrensbedingten oder verfahrensbeschleunigenden integrierten Vorhabengenehmigung als Herzstück eines Umweltgesetzbuches des Bundes möglich wird.
Zudem ist eine fristgerechte Umsetzung von Europarecht, das oftmals einen medienübergreifenden Ansatz verfolgt, zu sichern. Zurzeit ist es so, dass dieser Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegen soll. Der Bund macht ein Gesetz, dann dauert es sechs Monate,
bis das Gesetz in Kraft tritt. Die Länder haben die Möglichkeit, von dieser Gesetzgebung abzuweichen. Dann kann aber der Bund, wenn ihm diese Abweichung nicht passt, wiederum ein neues Gesetz machen. Daraufhin können die Länder wieder neue Gesetze machen. Ich glaube, dieses Pingpongspiel kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Es trägt nicht dazu bei, dass Rechtsklarheit auf Dauer geschaffen wird.
Der Bundesrat und Bundestag zu den Föderalismusgesetzen vorliegende Entschließungsentwurf nimmt die Verabredung aus der Koalitionsvereinbarung auf, dass in einem weiteren Reformschritt in der 16. Wahlperiode die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands, insbesondere für die Beschäftigungs- und Wachstumspolitik, angepasst werden sollen. Zu dem entsprechenden Beschluss der MPK vom 14.12.2005 hat das Land zu Protokoll gegeben, dass es davon ausgeht, dass die bis einschließlich 2019 geltenden Regelungen zum BundLänder-Finanzausgleich und zum Solidarpakt II bei einem weiteren Reformschritt nicht zur Disposition stehen.
Es ist nachdrücklich zu hinterfragen, meine Damen und Herren, was mit dem zweiten Reformschritt in der Sache bezweckt werden soll.
Mecklenburg-Vorpommern hat nicht das geringste Interesse daran, Bestrebungen zu unterstützen, auf dem Weg zu einem wettbewerbsföderalistischen Staat voranzuschreiten.
Sämtliche Fragen zur Reformnotwendigkeit der Finanzverfassung sind in der zurückliegenden Föderalismusdiskussion ausführlich erörtert worden. Ich erinnere nur an die kontrovers geführte Diskussion um regionale Steuerautonomie und den damit verbundenen Steuerwettbewerb. Unbeschadet dessen, dass in der derzeitigen historischen Situation ein fairer Wettbewerb über Steuereinnahmen unter den Ländern nicht möglich ist, denn ein Rekonvaleszent kann nicht gegen einen Hochleistungssportler antreten, unbeschadet dessen frage ich mich, wie die Politik angesichts der Bemühungen um Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene und eines intensiven internationalen Steuerwettbewerbs Steuerkleinstaaterei erklären und verantworten wollte.
Eine Ausnahme in den Erörterungen der Bundesstaatskommission bildeten der bundesstaatliche Finanzausgleich und der Solidarpakt II, und dies aus gutem, aus sehr gutem Grund. Eine verfassungskonforme Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehung ist erst 2001 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden und zum 01.01.2005 in Kraft getreten. Und es war das erklärte Ziel beider Gremien, dass damit zur Überwindung der Folgen der Teilung und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse innerhalb einer Generation beigetragen werden soll. Die Regelungen sind daher befristet bis einschließlich 2019. Es kann nicht das Ziel sein, diese grundlegenden politischen Weichenstellungen bereits im zweiten Jahr ihres In-Kraft-Tretens erneut infrage zu stellen und einer Debatte zu unterziehen.
Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern hat zu Recht in den vergangenen Monaten immer wieder diese Aspekte der Föderalismusreform kritisiert. Durch das Engagement des Landes ist eine Diskussion der Vorlagen nun nicht nur im Innenausschuss des Bundesrates, sondern auch in weiteren Ausschüssen vorgesehen, und das ist ein erster Erfolg.
Über Bereiche, in denen Änderungen notwendig sind, sind wir uns einig. Das Land hat bereits entsprechende Anträge im federführenden Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates und in die befassten Fachausschüsse eingebracht. Im Übrigen wird MecklenburgVorpommern ausgewählte Anträge unterstützen, die beispielsweise Schleswig-Holstein in den Ausschüssen vorgelegt hat. Die Ausschüsse des Bundesrates haben ihre Beratungen bis zur Auswertung der gemeinsamen Anhörung von Bundesrat und Bundestag vertagt. Am Montag hat die gemeinsame Anhörung begonnen. Auch in diesem Rahmen werden die vorliegenden Vorschläge nochmals überprüft. Experten haben in der begonnenen Anhörung ausdrücklich davor gewarnt, die Reform ohne Änderungen durchzuwinken. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir haben bereits alles in die Wege geleitet. Mit diesem Entschließungsantrag stärken Sie unsere Bemühungen, die Bemühungen der Landesregierung um konstruktive Verbesserungsvorschläge.
Der Föderalismus ist ein hohes Gut für die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und er hat sich auch nach der Wiedervereinigung bewährt. Die Modernisierung der föderalen Ordnung verlangt viel Verantwortung. Das Grundgesetz ändert man nicht alle paar Monate. Die geplante Bundesstaatsreform wird auch auf Mecklenburg-Vorpommern gravierende Auswirkungen haben, und in der jetzigen Form nicht nur positive. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam um die bestmögliche Lösung bemühen auch zum Wohl unseres Landes. Dafür setzt sich die Landesregierung ein und ich bitte Sie dazu um Ihre Unterstützung. Für die Interessen unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern! – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn mir jemand vor acht Jahren, als ich hier meine Laufbahn im Landtag begonnen habe, gesagt hätte, du wirst im Landtag auch mal über das Thema Föderalismus sprechen,
dann hätte ich ihn sicherlich belächelt und ihm versucht klarzumachen, dass das weiß Gott nicht mein Thema ist.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt, acht Jahre danach, nachdem ich die Vorteile, aber auch die Tücken unseres föderalistischen Systems hautnah erlebt habe, sehe ich das natürlich ganz anders. Ich bin eigentlich froh darüber, hier zum Thema Föderalismus sprechen zu dürfen. Ganz besonders froh bin ich darüber,
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inhaltlich habe ich in der letzten Landtagssitzung schon einiges gesagt zu dieser Reform und der Ministerpräsident hat hier auch alles noch einmal, wie ich finde, gut dargestellt. Insofern will ich mich inhaltlich weiter gar nicht dazu äußern. Aber die Aktuelle Stunde in der letzten Landtagssitzung hat auch dazu geführt, dass wir Ihnen hier heute diesen Entschließungsantrag mit den Bedenken vorlegen, so, wie sie auch schon Herr Ministerpräsident Ringstorff genannt hat, und zwar dass wir Bedenken haben in der Bildung, in Besoldungsfragen, zum Strafvollzug, zur Umwelt und zum Heimrecht.
Ein weiterer Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist natürlich, auch darauf ist bereits hingewiesen worden, dass in dieser Woche die Anhörung im Bundestag stattfindet. Über 100 Experten sollen gehört werden. Das wird die größte Anhörung, die der Bundestag je gesehen hat. Für mich ist besonders bemerkenswert dabei, dass keine Lobby-Verbandsvertreter als Fachmänner benannt worden sind, sondern ausschließlich Wissenschaftler, natürlich vorwiegend Rechtswissenschaftler. Ob dieses Verfahren okay ist, da bin ich mir nicht ganz sicher, auch wenn sicherlich schriftliche Stellungnahmen von Verbänden vorgelegt werden. Ich werde dieses Thema mit meinem Fraktionsvorsitzenden Volker Schlotmann noch einmal erörtern, denn er hat den Auftrag von den anderen 15 SPD-Landtagsfraktionsvorsitzenden, an dieser Anhörung teilzunehmen. Ich will einmal hören, wie er die Situation einschätzt. Aus diesem Grund ist er heute auch nicht hier, sondern in Berlin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Ziel dieser Reform ist eine Entflechtung von Bundes- und Landeskompetenzen. Der Bundesrat soll deutlich weniger Vetorecht bekommen, was bemerkenswert ist, weil in der Vergangenheit der Bundesrat häufig durch die Opposition dominiert wurde und somit oft Gesetze blockiert worden sind. Als Ausgleich dafür erhalten die Länder zahlreiche Politikfelder, wie Hochschulen bis Strafvollzug, zur eigenständigen Gestaltung zurück. Was für die Bürger natürlich auch ganz wichtig ist, ist, dass sie in Zukunft besser erkennen können, welche Entscheidungen wer zu treffen hat. Entscheidungen werden transparenter und das ist, wie ich meine, gut so.
Was das Vetorecht betrifft, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Studie vorgestellt, in der unter anderem dargestellt wird, was passiert wäre, wenn die Föderalismusregeln, die jetzt auf den Weg gebracht werden sollen, schon in den letzten Legislaturperioden gegolten hätten. Das Ergebnis ist, wie ich finde, sehr bemerkenswert. In der letzten Wahlperiode von 2002 bis 2005 wäre der Anteil von 51 Prozent auf 24 Prozent zustimmungspflichtiger Gesetze gesunken und in der Wahlperiode davor, auch das ist bemerkenswert, von 55 auf 25 Prozent. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, da könnte in Zukunft vieles schneller gehen, was die Übertragung weiterer Rechte an die Landesparlamente betrifft, auch das habe ich in der letzten Aktuellen Stunde schon gesagt und dabei bleibe ich, das ist gut so.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Teufel steckt aber im Detail und da haben wir doch einige Bedenken. Diese haben wir hier noch einmal in dieser Entschließung aufgeschrieben. Natürlich ist mir klar und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass sich die Koalitionspart
ner in Berlin sehr schwer tun werden, bestimmte Punkte noch einmal aufzumachen. Schließlich war man froh, einen tragbaren Kompromiss gefunden zu haben, und schließlich soll auch hiermit die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition unter Beweis gestellt werden. Dies ist auch alles okay. Unter dem Aspekt, dass man mit diesem Projekt nicht scheitern soll, muss man sicherlich die Dinge ganz nüchtern sehen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade aus diesem Grund warne ich vor übertriebener Eile bei der Verabschiedung der Reform und mir ist auch nicht ganz klar, warum nun unbedingt schon vor der Sommerpause diese Dinge beschlossen werden sollen. Ich glaube, das Tempo ist etwas zu hoch. Es wird dazu führen, dass bestimmte Vorschläge und Hinweise nicht tiefgründig genug diskutiert und erörtert werden, und das wäre aus meiner Sicht schade. Ich will nicht hoffen, dass es so kommt, aber wenn es dann doch so kommt und einiges so bleibt, wie es eingebracht wird, dann sollten wir als Länder versuchen, über bestimmte Mustergesetzentwürfe, zum Beispiel beim Strafvollzug, es hinzubekommen, dass dann doch in den Ländern bestimmte Dinge einheitlich geregelt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube dennoch, vieles ist im Fluss.
Wir gehen davon aus, dass es so passiert. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Entschließung. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich erstaunlich, wie kreativ die Fraktionen der Koalition sind, wenn es darum geht, Themen noch einmal aufzugreifen, die schon einmal behandelt wurden. Wenn ich an die Redebeiträge unseres Ministerpräsidenten in der Aktuellen Stunde der letzten Landtagssitzung denke, wenn ich daran denke,...
(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Wiederholung ist die Mutter der Weisheit! – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)
Wenn ich daran denke, was wir hier schon alles ausgetauscht haben, und nun kommen Sie mit einem Entschließungsantrag. Es erstaunt schon ein wenig, dass einerseits ein von uns allen sehr geschätzter Kollege,
nämlich Herr Schlotmann, an einer Anhörung teilnimmt, und wir andererseits, obwohl die noch gar nicht beendet ist, eine Entschließung fassen, was aus der Anhörung herauskommen sollte. Meine Damen und Herren, so macht man keine Föderalismusreform.
(Beifall Rainer Prachtl, CDU – Reinhard Dankert, SPD: Wir hätten das auch ein bisschen später anpassen können. – Zurufe von Heike Polzin, SPD, Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS, und Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)
Eins ist allerdings klar geworden, Herr Ministerpräsident, wir scheinen in einem übereinzustimmen: Wir alle wollen eine Reform des Föderalismus. Aber aus Ihren Reden habe ich so viel Ängstlichkeit vor eigener Verantwortung herausgehört,
dass ich hoffe, dass die anderen Ministerpräsidenten etwas mehr an Selbstvertrauen in die Diskussion einbringen.
(Beifall Rainer Prachtl, CDU – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ich finde, das Gegenteil ist der Fall. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Sehr deutlich war aus den Äußerungen von Herrn Kollegen Müller zu entnehmen, wo es eigentlich hingehen wird. Und, Herr Müller, da teile ich vollkommen Ihre Auffassung.