Ich kann das auch bezeichnen: Das betrifft die Stadt Stralsund, und zwar auch einen CDU-Bürgermeister, der nicht ausgenommen ist, und das betrifft im Besonderen die Stadt Rostock, die dort mehrfach negativ aufgefallen ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir durch unser allgemeines Wirken in unseren Wahlkreisen auch auf diese Situation Einfluss nehmen können,
dann möchte ich Sie ermutigen, das zu tun. Der Petitionsausschuss ist bemüht, mangelhafte oder schlechte beziehungsweise ungenügende Entscheidungen durch Aufklärung zu verbessern oder in das richtige Licht zu rücken. Wir sind dazu nur in der Lage, wenn die Ministerien und die Verwaltungen, wo auch immer sie sind, bemüht sind, dem Petitionsausschuss angemessen zuzuarbeiten und uns die fehlenden Informationen oder das, was wir nicht wissen, zu geben. Das wünsche ich mir für die neue Legislaturperiode, wer auch immer im Petitionsausschuss mitarbeitet. – Danke schön.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Linkspartei.PDS die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer den Tätigkeitsbericht aufmerksam gelesen hat – und ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten des Hohen Hauses es getan haben –, der wird feststellen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nach wie vor kontinuierlich mit ihren konkreten Anliegen an den Petitionsausschuss des Landtages wenden. Nun kann man sicherlich lange darüber philosophieren, warum dies so ist. Ich bin mir sicher, wir werden zu Recht zu unterschiedlichen Aussagen kommen. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass diese Entwicklung Ausdruck der Arbeit der Landesregierung sei, und zwar die Art und Weise des Umgangs mit konkreten Anliegen. Genauso schlüssig klingt für mich, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Petitionsausschuss des Landtages vertrauensvoll gegenüberstehen, gerade weil wir in den letzten Jahren bewiesen haben, dass wir uns gemeinsam neben der Bürgerbeauftragten um ihre aufgeworfenen Probleme kümmern und versuchen, Lösungsansätze zu finden. Richtig ist, es gelingt uns nicht immer hundertprozentig. Richtig ist aber auch, dass es uns zunehmend gelingt. Und wenn es uns gemeinsam, und das meine ich fraktionsübergreifend, gelingt, bestimmte Fragen insoweit zu thematisieren, dass daraus Bundesratsinitiativen beziehungsweise Anträge hier im Landtag entstehen, dann, glaube ich, haben wir einiges gekonnt.
Für diese fraktionsübergreifende Arbeit möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD und auch der CDU recht herzlich bedanken, denn es ist nicht immer so üblich, dass wir in den Ausschüssen beziehungsweise hier im Landtag zielgerichtet an der Problemlösung arbeiten, aber selbstverständlich auch bei den Mitstreiterinnen im Ausschusssekretariat, die uns beraten, die Unterlagen gut aufbereiten und uns auf manche Ungereimtheit bei der einen oder anderen Petition aufmerksam machen. Denn manchmal geht auch uns bei dem Studium der Akten als Berichterstatter einfach einmal etwas unter. Also herzlichen Dank noch einmal an das Ausschusssekretariat.
Ich möchte den Bericht nutzen, um auf einige Schwerpunkte aufmerksam zu machen, die aus meiner Sicht in der zugegeben kurzen Zeit meiner Mitarbeit im Petitionsausschuss auffällig waren, die auch für eine Novellierung des Bürgerbeauftragten- und Petitionsausschussgesetzes in Richtung Stärkung der Rechte des Parlamentes unbedingt notwendig sein müssten. Dabei denke ich an die Eröffnung der Möglichkeiten des Eingabenrechtes auch für juristische Personen des öffentlichen Rechtes, zum Beispiel der Gemeinden und Bürgermeister, die Einbeziehung von Privaten als Betroffenen, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die gesonderte Behandlung von Massenpetitionen zum Beispiel durch eine Anhörungspflicht, die stärkeren Informationspflichten der Landesregierung und der Verwaltung gegenüber dem Petitionsausschuss, die Regelung der Rechte des Petenten wie zum Beispiel durch eine exakte Befristung der Antwort auf sechs Wochen, das Recht auf eine Zwischenantwort, den Vollzugsstopp bei Verwaltungsmaßnahmen auf Verlangen des Petitionsausschusses, wenn noch etwas aufzuhalten ist, also wenn wir noch im Verfahren sind, und, es ist teilweise angesprochen worden, das Zitierrecht gegenüber den politisch Verantwortlichen in den Kommunen, um nur einige Punkte zu nennen. Gerade im Umgang mit den Petitionen, die die kommunale Selbstverwaltung betreffen, stoßen wir mehr und mehr
an unsere Grenzen. Sicher haben wir bislang immer eine Lösung gefunden, aber, das will ich an dieser Stelle sagen, mit einem ungeheuren Kraftaufwand und manchmal auch mit Konflikten, die aus meiner Sicht nicht sein müssten.
Zweitens möchte ich auf ein weiteres Problem aufmerksam machen. Richtig ist, es ist uns gelungen, ein Problem weiterzutragen in Richtung Bundesratsinitiative. Aber wenn wir uns genau die Arbeit angucken, und zwar die Arbeit in den Fraktionen mit den zum Beispiel übergebenen Hinweisen des Petitionsausschusses an die Fraktionen, so müssen wir, und das kann ich aus meiner Fraktion zumindest sagen, doch leider feststellen, dass wir hier nicht kontinuierlich weiterarbeiten. Was ich mir wünschen würde, ist, dass die Fraktionen den Petitionsausschuss einfach einmal informieren, wie sie mit diesen Anfragen, Hinweisen umgehen, wie sie diese reflektieren, ob sie etwas daraus machen und politisch in irgendeiner Weise Schlussfolgerungen treffen.
Das, glaube ich, ist angemessen in Richtung Achtung des 1. Ausschusses dieses Hohen Hauses und hinsichtlich des weiteren Umgangs mit den Petenten im Land Mecklenburg-Vorpommern. Gleiches gilt aus meiner Sicht auch in Richtung Regierung, denn hier würde ich mir ebenso mehr Reflexionen aus dem, was im Petitionsausschuss passiert, was weitergegeben wird, wünschen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle auf ein inhaltliches Problem aufmerksam machen. Im Bericht des Petitionsausschusses wird im Punkt „2.2.4 Asylunabhängiges Aufenthaltsrecht“ ein ganz konkretes Problem angesprochen. Hier wurden wir auf Folgendes aufmerksam gemacht: In einer Ausländerbehörde unseres Landes wurde aufgrund nicht vorhandener Englischkenntnisse eine Einschätzung der UNMIK nicht in eine Entscheidung einbezogen. Sicherlich können Sie sich vorstellen, dass wir uns schon die Frage gestellt haben, warum in unseren zuständigen Behörden nicht ein entsprechendes Anforderungsprofil, nämlich Englischkenntnisse, Voraussetzung ist. Das Innenministerium teilte uns mit, sie können keinen Einfluss nehmen auf das Anforderungsprofil, auch nicht im Hinblick auf die Ausund Weiterbildung. Deutsch sei als Amtssprache festgelegt und die nach dem Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Integrationskurse, die auch Sprachkurse beinhalten, würden die Sprachbarrieren für längere aufhältige Ausländer ausräumen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht darauf aufmerksam machen, dass wir leider feststellen müssen, dass die unterschiedlichen Lageeinschätzungen bei den Einzelfallentscheidungen kaum berücksichtigt werden, nein, ich möchte dafür sensibilisieren, dass wir dafür Sorge tragen sollten, dass in den entsprechenden Behörden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, die Englischkenntnisse haben. Dabei meine ich in erster Linie nicht, dass sie ausgewiesene Sprachexperten sind, sondern dass sie beim ersten Kontakt – in der Regel haben die Ausländerbehörden den ersten Kontakt mit Asylsuchenden – mit Betroffenen schon in der Lage sein sollten, den Betroffenen ein Gefühl des Willkommenseins durch die Sprache und durch die Art und Weise des Umgangs vermitteln zu können.
In einer Arbeitsgruppe, in der ich den Jugendlichen Rede und Antwort gestanden habe, wurde ich auf das Thema „Umgang mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ angesprochen, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Integrationspolitik. Mir ist dabei aufgefallen, dass wir sehr oberflächlich eine politische Debatte führen, ohne Folgendes genau zu sagen: Wo sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Was ist für wen gültig? Über welche Ausländerinnen und Ausländer reden wir? Reden wir über die, die Asylstatus haben, oder über die, die nur den Status der Duldung haben? Ich glaube, dass wir hier angehalten sind, diese Problematik weiter im Blick zu behalten, und zwar auch im Sinne von „Ausländerfreundliches Land Mecklenburg-Vorpommern“. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Tätigkeitsbereicht des Petitionsausschusses für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf der Drucksache 4/2184 einstimmig für erledigt erklärt.
Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU gemäß Paragraf 63 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages – Kulturförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/2027.
Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU: Kulturförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/2027 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat um das Wort gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Professor Dr. Dr. Metelmann. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern besitzt eine vielgestaltige und wertvolle Kulturlandschaft und dies verdanken wir in erster Linie vielen aktiven Bürgern, vielen fördernden Bürgern und auch der Kulturförderung durch das Land. Dies ist die grundlegende Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU zur Förderung der Kultur im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die Bedeutung der Kultur für unser Land kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Vorrangige Ziele des Kultur
landes sind für die Landesregierung die Stärkung der regionalen Identität, des Selbstbewusstseins und der Lebenszufriedenheit in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu gehört die Förderung der kulturellen Vielfalt und der kulturellen Verbindungen mit Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen. Hinzu kommt eine verstärkte kulturwirtschaftliche Nutzung, insbesondere im Wechselspiel von Kultur und Tourismus. Und es geht darum, kulturelles Leben in seiner ganzen Fülle und Qualität als eine wesentliche Kraft gegen Abwanderung und für Zuwanderung junger Menschen zu entwickeln. Eine der meist genannten Voraussetzungen zur Gründung von Familien ist kulturelle Qualität.
Herausragend für die kulturelle Entwicklung war die Aufnahme der beiden Hansestädte Stralsund und Wismar in die Welterbeliste der UNESCO, die durch ein engagiertes Zusammenwirken verschiedener Institutionen gelang.
Auch mit dem Programm des Bundes „Kultur in den neuen Ländern“ konnten kulturelle Leuchttürme im Land wie das Staatliche Museum Schwerin und seine Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten, das Deutsche Meeresmuseum Stralsund, das Ernst-Barlach-Museum in Güstrow, das Heinrich-Schliemann-Museum in Ankershagen, das Otto-Lilienthal-Museum in Anklam und das Hans-Fallada-Haus in Carwitz erhalten und weiter ausgebaut werden.
Neben dem Erhalt der kulturhistorisch bedeutsamen Stätten, der Theater, der Orchester, der Bibliotheken trat nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 die Etablierung international beachteter neuer Initiativen hinzu. Dazu zählt das Pommersche Landesmuseum in Greifswald, dazu zählt der Neubau der Landesbibliothek in Schwerin, der Neubau des Ausstellungsforums in der Ernst-Barlach-Stiftung, der Film- und Medienbereich zum Beispiel mit dem Landesfilmzentrum in Wismar und dem Schweriner FilmKunstFest, das Historisch-Technische Informationszentrum Peenemünde, viele Musikfestivals, die in der Musiklandsaison in Mecklenburg-Vorpommern zusammenwirken, die Eröffnung der Ausstellung für Unterwasserarchäologie in Sassnitz, das Koeppen-Haus in der Hansestadt Greifswald, das Kempowski-Archiv in der Hansestadt Rostock, viele Openair-Theaterfestivals kommen als Besonderheiten dazu. Die Grundsteinlegung für das Ozeaneum des Stralsunder Meeresmuseums ist im September 2005 erfolgt und gerade vor wenigen Wochen haben wir das Literaturhaus Uwe Johnson in Klütz eröffnet. Eine große, eine lange Bilanz für kulturelle Aktivitäten.
In den vergangenen Jahren gelang es außerdem, ein kulturelles Kernthema herauszuarbeiten, und zwar das Stichwort „Backsteingotik“ als prägenden Baustil in unserem Land, in unserer Region, über das Land hinaus, an der südlichen Ostsee entlang. Für die Initiative „Wege zur Backsteingotik“ wurde deshalb im Haushaltsplanentw u r f 2006/2007 erstmals ein eigener Förderbereich veranschlagt. Insgesamt setzen wir hier im Rahmen der Initiative weiter auf die sehr gute Kooperation mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, mit dem Norddeutschen Rundfunk sowie mit den beiden evangelischen Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern, um nur einige zu nennen.
Einen weiteren Schwerpunkt der Kulturpolitik sieht die Landesregierung in der internationalen Kulturarbeit vor
allem in der Ostseeregion mit den Partnerregionen, zum Beispiel in der „Ars Baltica“, einer kulturellen Gemeinschaftsinitiative rund um die Ostsee herum. Das Land engagiert sich hier stark in der Kulturerbekooperation unter dem Schirm des Ostseerates.
Ein wichtiger Aspekt: Auch in Zukunft sollen die vorhandenen finanziellen Mittel zielgerichtet eingesetzt werden. Schwerpunkte werden nach dem Willen des Landtages und der Landesregierung unter anderem die Musikschulen, die Kinder- und Jugendkunstschulen sowie die Bibliotheken sein.
Die Landesregierung setzt bei ihrem kulturellen Engagement weiter auf die Kooperation mit den Kommunen und mit den Landesverbänden. Der Kulturbeirat wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auch weiterhin beraten und die Landeskulturkonferenzen werden auch weiterhin ein Forum für einen offenen Dialog sein, den wir jährlich weiterführen wollen.
Meine Damen und Herren! Alle diese Bemühungen können bürgerliches Engagement, Engagement einzelner Menschen in unserem Land und für unser Land nicht ersetzen. Wir sind auf ehrenamtliche Tätigkeit angewiesen. Wir wünschen uns, wir wollen alle ehrenamtliche Tätigkeit auch in diesem wichtigen Feld unseres Lebens. Aus diesem Grunde hat die Landesregierung eine Initiative des Landtages aufgenommen und die Kulturförderrichtlinie geändert
und dadurch deutlich bessere Rahmenbedingungen für die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten festgeschrieben. Ideelle und finanzielle Anerkennung dieses Engagements entsprechen jetzt der Bedeutung dieser besonderen Arbeit in der Kulturszene wenigstens annähernd. Wir wissen alle, starke Förderer im Lande haben viele schöne Kulturereignisse – ich durfte über einige berichten – erst möglich gemacht. Für diese Mitwirkung vieler Bürger im Kulturleben unseres Landes dürfen wir sehr dankbar sein. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Fiedler-Wilhelm. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen einer Großen Anfrage hatte die CDU-Landtagsfraktion 148 Fragen formuliert, deren Beantwortung durch die Landesregierung eine Ist-Analyse der Kulturförderung in unserem Land zum Ziel hatte.