Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen einer Großen Anfrage hatte die CDU-Landtagsfraktion 148 Fragen formuliert, deren Beantwortung durch die Landesregierung eine Ist-Analyse der Kulturförderung in unserem Land zum Ziel hatte.
Wir wissen, dass am kleiner werdenden Kuchen immer mehr hungrige Mäuler knabbern, wenn ich das mal so ungeschützt sagen darf, und eine Neuausrichtung der Kulturförderung dringend eingeleitet werden muss. An dieser Stelle muss ich allerdings den wichtigen Einschub vornehmen, dass Kulturpolitik sich eben nicht nur für den subventionierten Teil verantwortlich fühlen darf, sondern die zwei anderen tragenden Säulen der Kulturarbeit der Markt und Private sind. Angesichts klammer öffentlicher Kassen rücken diese zwei Säulen zwar zunehmend ins Blickfeld der Kulturpolitiker, geht es aber ans Eingemach
te, wird leider zumindest hierzulande gekniffen. Ich komme zu diesem Punkt noch einmal am Beispiel Kulturstiftung.
Unsere Fragen zielten auf die Förderung im Bereich Soziokultur, der Theater und Orchester, der Kulturförderung im ländlichen Raum, der Bibliotheken, der Kinderund Jugendkunstschulen, der Musikschulen, der Literatur sowie des Bereichs Film und Medien. Wir wollten wissen, welche Strukturen der Kulturarbeit und ihrer Förderung wir nach 16 Jahren seit Bestehen unseres Bundeslandes vorfinden, was sich in den vergangenen Jahren bewährt hat, wo die Förderung von Projekten auf den Prüfstand gehört oder wo Lücken in der Förderpolitik entstanden sind.
Die Beantwortung der Anfrage soll eine solide Basis der Neuausrichtung der Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern sein. Zu dieser Basis haben sich mittlerweile auch eine ressortübergreifende Analyse der Kulturförderung und eine Kulturanalyse gesellt. Letztere soll dabei als eine Bestandsaufnahme verstanden und in den kommenden Jahren um noch nicht genügend erfasste Bereiche erweitert und aktualisiert werden. Der Minister sprach das vorhin an, hier geht es auch um die Kulturwirtschaft im Speziellen und im Besonderen.
Sehr geehrter Herr Minister, nach den Ausführungen Ihres Abteilungsleiters Kultur in der vergangenen Woche im Bildungs- und Kulturausschuss freue ich mich, dass wir als CDU-Fraktion mit unserer Großen Anfrage einen Beitrag zur weiteren Kulturentwicklung in MecklenburgVorpommern leisten konnten. Ein solch positives Urteil bekommt eine Oppositionsfraktion nicht alle Tage von der Landesregierung ausgestellt, insofern halte ich es hier für erwähnenswert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, dass wir kulturpolitisch in dieser Legislaturperiode fraktionsübergreifend eine gute Grundlage geschaffen haben, mit der wir beziehungsweise die künftigen neuen oder eben auch alten Kollegen in der 5. Legislaturperiode zur Tat schreiten können. Das ist eigentlich die Quintessenz, die ich aus den nunmehr umfangreich vorliegenden Materialien zur Kulturpolitik in MecklenburgVorpommern ziehe. Wir haben uns alle bemüht, uns ein Bild zu verschaffen, was hier kulturell gewachsen ist und welche Strukturen wir vorfinden. Zu den Highlights hat der Minister, denke ich, sehr gute und auch beachtliche Ausführungen gemacht. Wir sollten auf diese Dinge stolz sein, man darf sie zu Recht erwähnen.
Als Politiker haben wir nunmehr die Aufgabe, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und, wie die Landesregierung es formuliert, an die Realitäten des Landes anzupassen. Das heißt bisher, auch im Kulturbereich wird gekürzt und gespart. Das haben die Koalitionsfraktionen, auch das zeigt die Große Anfrage, in den letzten Jahren entgegen aller Festlegungen in der Verfassung und im Koalitionsvertrag auch zur Genüge getan. Dabei ergibt sich für uns als CDU – und wir haben es mit einem Antrag zum Doppelhaushalt 2004/2005, wenn Sie sich erinnern, deutlich gemacht – nach wie vor die Frage, ob eine grundsätzliche, aber behutsame Neustrukturierung der Kulturförderung nicht die unausweichliche Konsequenz aus den Antworten auf die Große Anfrage der CDU ist. Natürlich wird sich keine der hier im Landtag vertretenen
Parteien einige Wochen vor der Landtagswahl trauen, auf diese Frage eine dezidierte Antwort zu geben, denn jeder noch so kleine Zuwendungsempfänger beobachtet unser Tun hier mit Argusaugen. Aber dennoch, als Koalitionsfraktionen fordern Sie ein im Grundgesetz, das Staatsziel „Kultur“ aufzunehmen. In der Landesverfassung ist es bereits verankert. Das hat SPD und PDS aber nicht davon abgehalten, die globale Minderausgabe auch auf die Kulturförderung anzuwenden. Die Beträge für die kulturelle Projektförderung werden immer geringer. Wir wissen, mit der Förderung der Musikschulen und der Kinder- und Jugendkunstschulen werden bereits 50 Prozent aller Mittel der projektbezogenen Kulturförderung quasi in eine institutionelle Förderung umgewandelt, wenn auch nicht formal, so doch quasi. Den leidlichen Rest, bezogen auf die Anzahl der zahllosen Zuwendungsempfänger, teilen sich dagegen viele, viele kulturelle Initiativen. Wäre hier nicht die Mehrfachförderung gang und gäbe, wie das eine oder andere Beispiel auch zeigt, dann würden wir ohnehin die Kulturlandschaft erheblich konzentrieren.
Meine Damen und Herren, wer Kulturpolitik als einen eigenständigen und wichtigen Politikbereich deklariert, der kommt um eine grundlegende Definition des Begriffes „Kultur“ natürlich nicht herum. Folgerichtig beschreiben Sie in der Vorbemerkung zur Anfrage die „Kultur als eine wesentliche Grundlage menschlicher Existenz“, als entscheidenden Faktor gesellschaftlicher Entwicklung, der alle Lebensbereiche durchdringt, alle angeht, Lebensqualität erhöht, Identität schafft und darum „eine Gemeinschafts- und Querschnittsaufgabe“ ist. Sie erheben darüber hinaus den Anspruch, „den Grundbestand der Kultureinrichtungen zu sichern sowie die kulturelle Infrastruktur einschließlich sich aktuell entwickelnder kultureller Ansätze zu unterstützen“, nachzulesen auf der Seite 5 der Großen Anfrage.
Wer eben gut zugehört hat, der wird vielleicht Beispiele im Wahlkreis im Geiste durchgehen, die die Frage zulassen: Warum mussten eigentlich die einen aufgeben und warum sind neue entstanden? Die Antwort auf diese Frage sollte die neue Kulturförderrichtlinie vom letzten Jahr, vom 23.08.2005, geben, die die Zuwendungsvoraussetzungen für die Kulturförderprojekte benennt. Hier heißt es, ich zitiere: „Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die von landesweiter und besonderer kulturpolitischer Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sind. Die Projekte müssen einen räumlichen … Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern aufweisen. Priorität haben Projekte von höchster Qualität, von hoher Innovation und von größter Ausstrahlungskraft auf die Öffentlichkeit.“
Man ahnt, wie viel enger oder auch weiter Ermessensspielraum hier in die Hände der Verwaltung gelegt wird und vieles von der Cleverness des Antragstellers abhängt. Aber so viel Cleverness wiederum ist vielleicht gar nicht nötig, wenn man folgenden Widerspruch aufdeckt, womit ich auch wieder zum Kern des Geschäftes zurückkomme. Wir haben Sie gefragt, wie wir die Kulturförderung des Landes von der der Kreise und Gemeinden abgrenzen können. Die Antwort, die die Landesregierung gegeben hat, ist richtig und trifft die grundlegende Intention und Definition von Kulturpolitik, die auch wir als CDU vertreten. So heißt es: „Zuwendungen des Landes erfolgen … nur für Vorhaben, die von landesweiter, überregionaler oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung … sind.“ Das ist doch der Kern einer Landesförderung. Auf Seite 40 heißt es aber zur Soziokultur, ich zitiere: „Soziokulturelle Einrichtungen und Projekte sind besonders eng mit den
Die Definition der Soziokultur auf Seite 40 der Beantwortung in der Großen Anfrage würde der Definition der Landeskulturförderung entsprechend nicht dazu führen, dass soziokulturelle Projekte mit Landesmitteln unterstützt werden. Das zeigen auch nahezu alle Projekte in der Soziokultur, die mit Landesmitteln unterstützt werden.
Um es gleich vorwegzunehmen, wir haben nichts gegen die Soziokultur – die gleichen Kriterien sind beispielsweise auf die Bibliotheken anwendbar –, im Gegenteil. Als Kommunalpolitikerin, und das dürfen Sie mir abnehmen, weiß ich sehr wohl die engagierte Arbeit der Zentren und der Projekte zu würdigen und zu schätzen. Mir ist klar, dass diese vielen Menschen in zum Teil ausweglosen persönlichen Situationen oftmals Halt und Lebenssinn geben. Das wollen wir nicht infrage stellen. In diesem Zusammenhang will ich mich ausdrücklich bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur bedanken, die für diese Große Anfrage der Initiator war, deren Anregungen wir gerne aufgenommen haben und die uns auch bei der Endredaktion behilflich war. Insofern liegt es mir fern, diesen Kulturbereich infrage zu stellen. Infrage stellen aber muss man eine Landespolitik, die für sich in Anspruch nimmt, von Schwerin aus alles regeln und bescheiden zu wollen. Ja, Soziokultur, meine Damen und Herren, wirkt vor Ort, entwickelt sich vor Ort. Nehmen wir dann Subsidiarität doch aber ernst!
Und hier schließen sich Kreise. Wenn wir dieses Prinzip der Delegierung von Verantwortung ernst nehmen, dann müssen wir die Kommunen auch mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausstatten, um diese Verantwortung ernst nehmen zu können. Es ist keine Lösung, den Kommunen diese Verantwortung abzunehmen und sich hinterher zu beklagen, dass wir nicht in der Lage sind, mit ebenso dürftigen Landesmitteln uns dieses oder jenes Festival oder diese und jene Ausstellung nicht mehr leisten zu können.
Stichwort „Mittelausstattung“. Wie wird es mit den Musikschulen im Land nach Verwaltungs- und Kreisgebietsreform weitergehen? Werden wir die bewährte Struktur erhalten können? Wir wollen die Struktur erhalten, so steht es auch in der Zielbestimmung. Ich glaube nicht. An dieser Stelle geht der Kulturabbau in meinen Augen weiter. Hier wird unter dem Deckmantel der Deregulierung zukünftig eine unbestimmte Summe über das FAG per Einwohnerschlüssel an die neuen Landkreise übertragen und künftig als freiwillige Aufgabe von zentralen Standorten aus gehandhabt werden. Ich brauche Ihnen, glaube ich, nicht zu erzählen, welche Ausgaben der Innenminister zur Streichung empfiehlt, wenn er die Haushalte der Landkreise zur Genehmigung vorgelegt bekommt.
bleibt die Landesregierung leider die Antwort auf die Frage nach qualitätsorientierter Evaluation von Förderprojekten schuldig. Haben die Musikschulen dagegen eine Förderrichtlinie mit Qualitätskriterien und eigenem hohen Anspruch an Qualitätsstandards und auch entsprechenden Output, so wird in der Antwort zur Frage 20, also zur qualitätsorientierten Evaluation, auf Verwendungsnachweisprüfungen und Sichtung von Presseartikeln oder verbale Einschätzungen des Zuwendungsempfängers verwiesen. Auch hier wird offensichtlich, dass sich die
Zuwendungsvoraussetzungen in der vorn genannten Kulturförderrichtlinie nicht wirklich greifen lassen, wenn eine an klaren Kriterien orientierte Evaluation gar nicht stattfinden kann. Auch darüber sollten wir in der kommenden Legislaturperiode erneut nachdenken. Das Ganze ist übrigens nicht neu, denn schon am Ende der vergangenen Legislaturperiode regte die heutige Landtagspräsidentin im Bildungsausschuss genau dieses Nachdenken an.
Meine Damen und Herren! Es geht darüber hinaus um die Förderung des Films in Mecklenburg-Vorpommern, die überregionale Bedeutung hat. Es geht um die Förderung der Literatur, die überregionale Wirkung entfalten kann. Es geht um das Staatliche Museum, das wir in eine institutionelle Freiheit mit einem Stiftungsgesetz haben führen wollen, mit der eine nachhaltige Attraktivitätssteigerung möglich gewesen wäre, so, wie es andere Bundesländer schon vorgemacht haben. Sie haben nicht mehr fertig gebracht, als unseren Gesetzentwurf ohne Not abzulehnen, nicht einmal zu diskutieren oder zu qualifizieren. Wir haben einen ideologiefreien Diskussionsprozess angeboten, zu dem Sie sich aber leider nicht in der Lage sahen.
Im Gegenteil, Sie haben lieber auf einen eigenen Gesetzentwurf verwiesen, auf dessen Einbringung wir bis heute warten, übrigens mehr als ein Jahr nach seiner ursprünglichen Ankündigung. Das ist traurig für die Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Ein weites Feld wäre die Diskussion um die Ständige Theater- und Orchesterintendantenkonferenz. Herr Lohse, mal ehrlich, die hätten wir uns sparen können.
Sehen Sie sich die Theaterverträge an, die den Theatern und Trägern jetzt vorliegen. Das sind nicht die Verträge, die nach den Konferenzen den Beteiligten in Aussicht gestellt wurden. Manche Runden waren wirklich ein Trauerspiel für unsere Diskussionskultur, da dem Vernehmen nach, der Eindruck gewonnen wurde, dass die Landesregierung dazu ausschließlich mit vorgefassten und unverrückbaren Positionen in die Gespräche ging, die zunehmend auch als Provokation gegenüber den Theatern gesehen wurden.
Sehr geehrte Frau Schmidt, Sie waren oft dabei und ich bitte Sie inständig im Vorgriff auf unsere Gespräche zur Einrichtung einer Bildungskommission, diese Erfahrung einmal zu reflektieren und eine solche Kommission nicht bei der Regierung anzusiedeln. Wir brauchen keine Empfehlungen, die schon jetzt irgendwo in den Schubladen auf ihre große Stunde warten. Die Hochschulgespräche sind dafür ein weiteres beredtes Beispiel. Wir sollten als Landtag künftig auf unsere eigenen Kräfte und Gestaltungsmöglichkeiten vertrauen und da ist die Enquetekommission unser Mittel, um mit außerparlamentarischem Engagement gemeinsam die Zukunft unseres Landes zu gestalten.
Aber zurück zur Kultur. Wir sind bei den Theatern, denke ich, nicht wirklich weitergekommen. Die Not Rostocks und Schwerins wird eine Fusion beider Theater diktieren, nicht aber der künstlerische Charme der Theater.
Meine Damen und Herren, die Baustellen sind klar. Aber ich bitte Sie, lassen Sie uns gemeinsam diese Ana
lyse wirklich ernst nehmen und zu einem Neuanfang in der Kulturpolitik finden, damit wir unsere Identität als Mecklenburger und Vorpommern in der gesamtdeutschen Kulturlandschaft weiterentwickeln können. Und dazu, meine Damen und Herren, gehört weit, weit mehr, als an der einen oder anderen Stelle plattdeutsch zu schnacken.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Lohse. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Mein sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen nachfolgenden Ausführungen einige Vorbemerkungen voranstellen.
Ich bin erstens dankbar, dass die Fraktion der CDU mit der Großen Anfrage zur Kulturförderung im Lande Mecklenburg-Vorpommern einen konstruktiven Beitrag geleistet hat, der die Landesregierung in die Lage versetzt hat, wenn auch hier in aller epischen Breite und schriftlich, aber das ist natürlich der Vielzahl Ihrer Fragen geschuldet, umfassend auf den Zustand und die Entwicklung der Kultur in unserem Lande aufmerksam machen zu können.
Ich sehe zweitens mit der Großen Anfrage, über die wir uns hier in diesem Plenum aussprechen, den Stellenwert der Kultur im Konzert der hier im Parlament debattierten ressortbezogenen Themen einmal mehr auf die gleiche Augenhöhe gesetzt.
Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, trägt schon allein Ihre erste Frage der 148 – Frau Fiedler-Wilhelm, Sie haben es gesagt – an die Landesregierung gestellten Fragen dazu bei, sich grundsätzlich über die gesetzliche Bedeutung des Begriffes „Kultur“ immer wieder aufs Neue im Klaren zu werden. In der Beantwortung konnten wir lesen, dass die Landesregierung sich natürlich grundlegend an dem Europabegriff von Kultur orientiert. Das ist auch gut so und ich werde auch in den Darlegungen, die ich hier mache, später darauf zurückkommen.
Ich möchte natürlich der Beantwortung der Landesregierung noch zwei geschichtliche Definitionen hinzufügen:
Cicero führte in den tusculanischen Schriften aus: „Kultur ist also nicht bloß Pflege schlechthin, sondern genauer die Pflege und Gestaltung einer Lebensweise, die man in einer überlegten Art – also ,kultiviert‘ – vollzieht.“
Meine Damen und Herren, und Brecht sagte: „Kultur ist, wie der Mensch lebt und arbeitet, … Und über die geeignete Art und Weise dieses Lebens und Arbeitens denkt zumindest der moderne Mensch ständig nach. Denn spätestens seit der Entdeckung der Individualität in der Renaissance ist die Eigenverantwortlichkeit des Individuums bei der Gestaltung seines Lebens ein Kennzeichen unserer Gesellschaft: Es ist die zentrale Bildungsaufgabe des Menschen. Kultur ist Lebensweise, Lebensweise ist eine Bildungsaufgabe, Kultur und Bildung hängen also aufs engste zusammen.“
Wenn wir lebenslanges Lernen fordern und die Gesellschaft sich dahin entwickelt – das haben wir des Öfteren hier bemerken können –, müssen wir der Kultur politisch durch die Schaffung unserer Rahmenbedingungen den Stellenwert, der ihr gebührt, wieder einräumen. Wir sind
Und wenn das so ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, und ich die Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage zu bewerten habe, deswegen sprechen wir uns heute hier aus, so bin ich mir einmal mehr sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Kultur und der anderen sehr gute Arbeit geleistet haben. Hierfür meinen Dank, nicht nur weil es eigentlich die Pflicht der Verwaltung ist, uns Politikern auf unsere Fragen im Parlament Antworten zu geben, nein, weil ich der Meinung bin, dass gerade diese Kollegen mit hohem Sachverstand uns Abgeordnete in die Lage versetzen, entsprechende Schlussfolgerungen für die zukünftige Arbeit in Sachen Kultur ziehen zu können. Dafür meinen Dank an alle im Ministerium und an alle, die an der Beantwortung dieser Anfrage beteiligt waren.
Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Metelmann ist in seiner Rede hinlänglich auf die Schwerpunkte der Kultur in diesem unserem Bundesland eingegangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber es ist nun einmal so, dass die Kulturhoheit in der Bundesrepublik bei den Ländern liegt und dass die Länder nicht alleine das machen können, was sie wollen, sondern sie sind auf die gute Kulturarbeit der Kommunen angewiesen. Das ist einfach so. Im Ländervergleich sieht man, dass bei uns eine völlige Schieflage existiert. Bei uns ist es so, dass das Land fast zwei Drittel an Kultur, die hier stattfindet, wenn man den statistischen Vergleichen nachkommt, hier leistet und dass in den alten Bundesländern vornehmlich zweiDrittel die Gemeinden, die Landkreise für Kulturarbeit an Geld ausgeben, angesichts des Bruttoinlandproduktes.
Die kommunale Kulturpolitik ist von den Rahmenbedingungen – und das ist hier immer noch so und das wollen wir auch gar nicht anders haben –, die wir als Land in Mecklenburg-Vorpommern schaffen, abhängig. Das bedeutet aber auch, dass die Kommunen und Landkreise ihre eigenen Kulturentwicklungsplanungen vorzulegen haben, denn in die Glaskugel zu gucken und im Nebel herumzustochern, welche Kultur hinter Vorpommern/Ostvorpommern gefördert oder nicht gefördert werden solle, das halte ich schlechterdings für eine theatereigene Version. Da gibt es genug Zauberer, die das hinbekommen, aber nicht die Kultur.