Erst mal, Herr Professor Dr. Metelmann, ich glaube, Sie haben die Zahlen nicht richtig verstanden. Wenn von 172 Regionalschulen 10 rauchfrei sind, dann kann man das nicht als Erfolg verkaufen.
Wenn von 56 Sonderschulen 8 Schulen rauchfrei sind und von 13 Berufsschulen eine, dann ist das kein Erfolg. Und da ist unser Ansatz.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: An den Schulen sollen nur die Köpfe rauchen.)
Um auf Herrn Walther noch mal einzugehen: Es geht ja um Kinder, die zwischen 10 und 14 Jahre alt sind, und gerade da sagen ja die Wissenschaftler, wenn diese Kinder mit dem Rauchen beginnen, dann ist das der Einstieg für weitere Suchtmittel. Das belegen auch Zahlen. Ich denke mal, das sagt zum Beispiel diese Zahl aus: 77 Prozent der befragten 14- bis 18-jährigen Raucher haben Cannabiserfahrung. Nur 2 Prozent von Nichtrauchern haben diese Erfahrung auch gemacht. Das zeigt, dass Zigaretten eigentlich Einstiegsdrogen sind. Darüber haben wir schon mehrfach in diesem Plenum geredet und ich denke, es ist heute ein Ansatz erreicht, dass Sie zumindest unseren Antrag in den Sozialausschuss überweisen werden.
Aber ich möchte noch auf einige Fakten aufmerksam machen. Wir sprechen hier über das Land MecklenburgVorpommern und da sind wir nach Schriftstücken das letzte Land, das den Weg nur über die Freiwilligkeit geht, denn alle anderen Bundesländer haben Verbote. Es gab ja ein Forum hier in Schwerin, an dem Sie teilgenommen haben – leider habe ich da keinen von der SPD-Fraktion gesehen –, da hat Professor Dr. Haustein gesagt, und er spricht direkt Frau Linke an, die Befürworter des liberalen Systems setzen auf Aufklärung und Respektierung der Persönlichkeit des 16-jährigen Menschen. Auf der am 22.September 2005 in Schwerin zu diesem Thema abgehaltenen Konferenz vertrat die Ministerin des Landes Frau Dr. Linke diesen Standpunkt mit der Meinung, dass Verbote noch nie etwas gebracht hätten. Das ist kontrovers diskutiert worden und da stand sie mit ihrer Meinung in ihrer Einführungsrede eigentlich alleine da. Alle haben darauf hingewiesen, Freiwilligkeit nützt in diesem Fall nichts, man sollte schon mit Verboten Regeln schaffen, an die sich die Kinder zu halten haben.
Und das beweist ja auch eine Kleine Anfrage, die die SPD im Landtag von Baden-Württemberg gestellt hat. Das hätten Sie auch hier machen können.
Da sprechen sie ganz genau an, weshalb sich die Landesregierung bislang weigert, an Schulen in Baden-Württemberg ein generelles Rauchverbot einzuführen, mit der Begründung: „Andere Bundesländer wie Berlin, NordrheinWestfalen und auch Bayern haben angesichts der dramatischen Entwicklung beim Nikotinkonsum von Kindern und Jugendlichen längst gehandelt und entsprechende Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht.“ Genau das ist unser Ansatz und deswegen haben wir mehrfach versucht, ein Rauchverbot an Schulen einzuführen. Wenn wir heute erreicht haben, dass wir im Sozialausschuss nicht nur diskutieren, sollten wir auch mit einem Endergebnis rausgehen, dass wir den Bildungsminister beauftragen, dass er dann in dem Gesetz so einen Passus einarbeitet. Ich habe da mal einen Vorschlag. Es ist nur ein Satz. In dem hessischen Schulgesetz steht drin: „Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet.“ Ein einziger Satz, Paragraf 3 Absatz 9 Satz 3.
(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU – Harry Glawe, CDU: So einfach! – Sigrid Keler, SPD: Und dann wird nicht mehr geraucht!)
Und dann wird ja immer dieses Thema aufgerufen, was lohnen Verbote, wenn da keine Sanktionen bei Verstößen erfolgen. Auch das ist im hessischen Schulgesetz geregelt. Unter Paragraf 82 hat man Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, die bei Verstößen dort durchgeführt werden. Man geht sogar weiter, indem man die Lehrer mit einbezieht, bis hin zu Disziplinarmaßnahmen, Verweisen und so weiter. All diese Dinge sind in dem Gesetz geregelt, da brauchen wir uns nur anzupassen.
Ja, aber wenn man davon ausgeht, in Berlin regiert RotRot, die haben die Vorreiterrolle und haben auch so ein Verbot, dann könnte man sich ja auch dem anpassen und das übernehmen. Da habe ich nun nicht reingesehen.
Ich denke mal, das ist der Ansatz, eine Überweisung mit dem Ziel, dass wir das Schulgesetz verändern – es ist nur ein einziger Satz, das betone ich noch mal –, und dann haben wir die Regelung, wofür wir anderthalb Jahre hier in diesem Plenum gekämpft haben. – Danke schön.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2174 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD bei einer Gegenstimme, mit den Stimmen der Fraktion der Linkspartei.PDS und mit den Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für Mecklenburg-Vorpommern sichern, Drucksache 4/2173.
Antrag der Fraktion der CDU: Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung von Düngeund Pflanzenschutzmitteln für Mecklenburg-Vorpommern sichern – Drucksache 4/2173 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor nicht ganz zwei Jahren haben wir hier über einen ähnlichen Antrag meiner Fraktion debattiert.
Damals ging es um die Sicherstellung der wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen im Bereich des Pflanzenschutzes. Leider wurde dieser Antrag seinerzeit von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, abgelehnt. Der nun vorliegende Antrag soll wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für die Landwirte unseres Landes sichern. Er soll Chancengleichheit gegenüber Berufskollegen auf Bundes- und Europaebene gewährleisten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Preisentwicklung auf den Agrarmärkten stellen die Landwirte vor besondere Herausforderungen. Diese Herausforderungen können sie nur bewältigen, wenn sie unter wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen wirtschaften können. Aus diesem Grunde heißt es unter anderem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, ich zitiere: „Im Interesse der deutschen Landwirte und zum Schutz der Verbraucher treten wir für faire Wettbewerbsbedingungen in allen Regionen der Europäischen Union ein.“
„Dazu gehören die EU-weite Harmonisierung von Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards auf möglichst hohem Niveau.“
Hierzu zählt insbesondere die 1:1-Umsetzung von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben. Für diese 1:1Umsetzung setzte sich meine Fraktion in der zurückliegenden Zeit vehement ein. Leider konnten wir unsere zahlreichen Anträge zur Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen nicht durchsetzen. Ob Haushaltsbegleitgesetz, Schweinehaltungsverordnung, Legehennenverordnung oder die Regelungen des Baugesetzbuches, keine der seitens meiner Fraktion eingebrachten Anträge fand in diesem Hause Gehör. Aus rein dogmatischen Gründen haben Sie die Vorschläge abgelehnt, sich verweigert und den Landwirten damit einen Bärendienst erwiesen. Heute geben wir Ihnen ein weiteres Mal die Gelegenheit zu zeigen, dass Sie die Landwirte unseres Landes ernst nehmen, dass Sie ihre Interessen vertreten und dass Sie Ihren Worten Taten folgen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Am 14. Januar trat die neue Düngeverordnung in Kraft. Diese Düngeverordnung regelt unter anderem, dass bei der Ausbringung von Düngemitteln grundsätzlich ein Abstand von drei Metern zu Gewässern einzuhalten ist. Dieser Abstand wird vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesumweltministeriums als ausreichend erachtet. Gesonderte Regelungen wurden lediglich für stark geneigte Flächen festgelegt. Die Europäische Union legt in der Nitratrichtlinie keinerlei Abstandsregelungen für Gewässer fest. Somit ist der Bundesgesetzgeber mit der 3-Meter-Abstandsregelung bereits über das EU-Recht hinausgegangen.
Weitere Wettbewerbsverzerrungen ergeben sich aus dem Landeswassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welches in Paragraf 81 ein Ausbringungsverbot im Uferbereich von sieben Metern normiert. Dieses Ausbringungsverbot ist weder fachlich noch rechtlich zu begründen. Es stellt lediglich unverhältnismäßige Anwendungsbeschränkungen für mineralische und organische Düngemittel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Mecklenburg-Vorpommern dar. Zu Recht beklagen sich Landwirte und ihre berufsständische Interessenvertretung darüber, dass die derzeitige Regelung des Paragrafen 81 Absatz 3 des Landeswassergesetzes schwerwiegende Wettbewerbsnachteile nach sich zieht. So berücksichtigt das Landeswassergesetz weder die Auswahl eines geeigneten Ausbringungszeitraumes noch die Verhältnisse vor Ort oder die Applikationstechnik.
Ob Pflanzenschutzgesetz oder Düngemittelverordnung, es gibt schon heute ausreichende Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht, die die gute fachliche Praxis und damit den Schutz der Umwelt normieren. Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann verwendet und vermarktet werden, wenn sie amtlich zugelassen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mittel hinreichend wirksam sind und schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Grundwasser ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, die erforderlichen Sachkenntnisse nachweisen. Aus diesen Gründen verzichten andere Bundesländer wie Bayern schon heute auf landesgesetzliche Regelungen. Leider hat die ehemalige Bundesregierung die Vorgaben aus Brüssel oft überboten. Wenn wir als Bundesland dann noch draufsatteln, führt dies dazu, dass zum einen lan
deseigene Umweltprogramme nicht mehr aufgelegt werden können und zum anderen ein erhöhtes Anlastungsrisiko für unser Bundesland besteht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag meiner Fraktion besteht die Chance, die Wettbewerbsbedingungen für unsere Landwirte zu verbessern. Heute können Sie zeigen, wie Sie zur Landwirtschaft in unserem Land stehen. Dafür wünsche ich Ihnen den nötigen Mut.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.