Ich verweise darauf, dass für mich objektiv immer noch Zweifel bestehen, ob es einen unmittelbaren Zusammenhang zu der Beantwortung der Frage gibt, stelle aber dem Minister anheim, die Frage zu beantworten, ob er diesen unmittelbaren Zusammenhang sieht und demzufolge diese Frage beantworten möchte.
Ich teile grundsätzlich die Auffassung der Präsidentin, bin aber bereit, diese Frage zu beantworten.
Punkt 1: Der Minister Holter als auch meine Person sind auf Bitten der Fraktionen in den Aufsichtsrat entsandt worden. Das ist ein wichtiger Unterschied, weil Sie heute Morgen gesagt haben, dass wir in Funktion der Landesregierung dort hinein gewählt worden sind. Das ist so nicht richtig, sondern wir sind auf Bitten und auf Vorschlag der Fraktionen dorthin entsandt worden. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: Selbstverständlich sind mir die Planungen damals bekannt gewesen, weil ich als auch Herr Holter diese Aufgabe angenommen haben. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass die BUGA aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu einem Erfolg geführt werden soll und muss und die Projekte aus unserer Sicht, ich kann da jetzt nur für mich selbst sprechen, dass die Struktur der Projekte aus städtebaulicher Sicht als auch aus der Sicht der Entwicklung der BUGA deutlich gestrafft werden mussten. Dass dabei auch die „Schwimmenden Gärten“ – heute Morgen waren es die „Schwimmenden Wiesen“ –, wir sind uns da einig, ein interessantes Projekt sind, ist klar. Aber wir wussten und wissen gemeinsam, dass dieses sehr anspruchsvoll in seiner Kostenintensität ist. Und deswegen sage ich nochmals, ich habe für mich entschieden – und in ähnlicher Weise hat das dann der Arbeitsminister auch getan, da wir wussten, dass es hier gegebenenfalls zu Interessenkollisionen kommen kann –, ich spreche jetzt auch nur für mich, wir haben in der Fraktion gesagt, dass wir diese Aufgabe zurückgeben mit dem Ziel, die BUGA zu einem Erfolg zu führen.
Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen: Wir werden alles unternehmen, um die BUGA zu einem Erfolg zu führen. Wir haben die Chance, in Schwerin, nachdem andere Bundesgartenbauausstellungen nicht erfolgreich waren, diese zum Erfolg zu führen. Hier liegt es jetzt aber an der Stadt, alles dafür zu tun, die Projekte so zu konzipieren, dass sie erstens städtebaulich passen, und zweitens, dass Anträge gestellt werden, die dann auch in die Förderprogramme hineinpassen. Und an dieser Stelle möchte ich ausdrücklich noch einmal andeuten: Dass wir hier mit Fördersätzen zwischen 90 und 70 Prozent arbeiten, macht deutlich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mit großer Aktivität dabei ist, der Stadt Schwerin zu helfen.
Herr Minister, ich stelle die zweite Zusatzfrage, bei der wohl nicht streitig sein kann, dass sie mit Ihren jetzigen Ausführungen im Zusammenhang steht. Sie betrifft weiterhin Ihre Tätigkeit und Ihr Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat. Ich stelle fest: Als einer, der Sie gewählt hat, bestehe ich darauf.
Sie sind auf Vorschlag von zwei Fraktionen der Stadtvertretung gewählt worden. Ein Entsenden gibt es da nicht und Ihr Ausscheiden, Herr Minister, ist jetzt Gegenstand meiner Frage. Sie sind dann zu meiner Überraschung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Hat es etwas damit zu tun, dass Sie erkannt haben, dass die Gegenfinanzierung auf der Seite des Landes nicht mehr gesichert ist?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Hätten wir das nicht gleich heute Früh klären können?)
9. Auf der Sitzung des Agrarrates der Europäischen Union am 25. und 26. Juni 2003 wurde beschlossen, dass Mitgliedsstaaten, in denen der Anbau von Roggen eine besondere Rolle spielt, als Ausgleich für den Wegfall der Intervention bis 2013 mindestens 90 % ihrer Modulationsmittel zurückerhalten. 10 % dieser Mittel müssen für spezifische Fördermaßnahmen in Roggen produzierenden Regionen verwendet werden. Erstmals stehen diese Mittel in diesem Jahr zur Verfügung. Da die Landesregierung bisher nicht darstellen konnte, wie sie die Mittel, die speziell für Maßnahmen in den vom Wegfall der Roggenintervention am meisten betroffenen Regionen eingesetzt werden sollen, verwenden will, frage ich die Landesregierung, welche speziellen Maßnahmen werden in den betroffenen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns gefördert werden?
Sehr geehrte Frau Schlupp! Im Namen der Landesregierung möchte ich die Frage folgendermaßen beantworten: Seit 2003 wird die Förderung der tierartgerechten Haltungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern über den Zeitraum von fünf Jahren unterstützt und gefördert. Im Übrigen ist dieses fakultativ gewesen und die Modulationsmittel werden jetzt obligatorisch ab diesem Jahr eingesetzt.
2006 werden die durch das Land veranschlagten Mittel in einer Größenordnung von 11,3 Millionen Euro, das sind die reinen EU-Mittel, obligatorisch zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden nach dem Jährlichkeitsprinzip – das heißt, die Mittel müssen bis zum 15. Oktober und damit Haushaltsende der Europäischen Union – verausgabt sein. Die nicht durch umwelt- und artgerechte Tierhaltungsverfahren gebundenen Mittel – und damit zum zweiten Teil der Beantwortung – werden 2006 zur Finanzierung laufender Verpflichtungen im Rahmen bestehender Agrarumweltprogramme eingesetzt. Die Finanzierung der Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete, an der Sie auch Interesse haben, wird unter den Bedingungen einer sehr angespannten Haushaltslage geprüft. Ich persönlich plädiere für die Beibehaltung der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten, wozu insbesondere auch die Region, die Sie ansprechen, gehört. Insofern gehe ich davon aus, dass trotz erheblicher Probleme der Finanzierung insgesamt die Ausgleichszulage 2006 erfolgreich umgesetzt werden kann.
Ab 2007 werden die Mittel der obligatorischen Modulation Bestandteil der normalen, betone ich, EU-zugeteilten Programmplattform sein. Das heißt, dann werden die Mittel flexibler einzusetzen sein. Ob in Zukunft spezielle Maßnahmen für die Roggen produzierenden Unternehmen eingesetzt werden, wird maßgeblich von der Marktentwicklung insgesamt abhängen. Wenn Sie sich die Zahlen
anschauen – und dies können wir heute noch nicht einschätzen –, dann nehme ich zumindest zur Kenntnis, dass die Erzeugerpreise für den Roggen im Zeitraum 2003 bis 2006 entsprechend des Marktangebotes relativ stabil geblieben sind und auch die Direktzahlungen zu einer wirtschaftlichen Stabilisierung der landwirtschaftlichen Unternehmen beigetragen haben. Ich könnte Ihnen auch die Zahlen nennen. Wir liegen zurzeit aktuell bei einem Doppelzentnerpreis für Roggen um die 10 Euro pro Doppelzentner. Damit hat sich der Roggenpreis erholt, weil der Anbau in Europa massiv zurückgegangen ist. In Mecklenburg-Vorpommern hat er sich fast halbiert.
Inwieweit plant die Landesregierung eine Anpassung der Förderrichtlinienausgleichszulage in benachteiligten Gebieten dahingehend, dass der Kreis der Zuwendungsempfänger auf alle vom Wegfall der Roggenintervention betroffenen Landwirte erweitert wird?
Wir sind zurzeit in der Programmplanung 2007 bis 2013. In diesem Rahmen wird es eine Evaluierung der gesamten Programme geben und dazu kann ich heute keine Aussage treffen. Fakt ist, dass wir davon ausgehen, dass wir die Mittel, die gegebenenfalls notwendig werden, ganz gezielt für Investitionen gerade in den benachteiligten Gebieten einsetzen werden. Für die neue Förderperiode ab 2007 orientieren wir unter anderem auf spezielle Projekte, zum Beispiel, was den Energieholzanbau an ertragsschwachen oder schwierigen Standorten sowie die Erhöhung der stofflichen und energetischen Nutzung in landwirtschaftliche Produkte hinein betrifft, wie die Produktion von Biodiesel oder auch die Förderung von Anlagen im Bereich Ethanol-Biogas oder die thermische Verwertung von Biomasse. Neben den Agrarumweltmaßnahmen, die wir, was die ökonomischen und ökologischen Ausrichtungen anbelangt, getroffen haben, werden wir diese beibehalten und dabei sollen insbesondere aufgrund der natürlichen Faktoren benachteiligte Standorte besonders unterstützt werden.
Wie bewertet die Landesregierung den großräumigen Wegfall des Roggenanbaus hinsichtlich der Fruchtfolge auf ertragsschwachen Standorten?
Für uns ist klar, dass wir mit dem Roggenanbau und deren Flexibilisierung natürlich gegebenenfalls ökologische Probleme bekommen könnten. Deswegen wollen wir Anreizkomponenten hineingeben. Das ist einmal die Diskussion um die Verbrennung von Getreide, und zwar Partien, die für die tierische oder auch für die Lebensmittelverwertung nicht zur Verfügung stehen, und wir wollen auf diesen Standorten alternative Entwicklung, insbesondere Schnellwuchsplantagen, unterstützen und fördern, sodass diese Problematik dann ausgeglichen werden kann. Im Übrigen weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir entgegen den Aussagen der Bundeskanzlerin für Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zur letzten Förderperiode zwischen 100 und 150 Millionen Euro jährlich weniger zur Verfügung haben werden.
10. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, um die durch den Wegfall der Roggenintervention entstandenen Nachteile zu kompensieren?
Ich habe das, denke ich, schon angedeutet, dass wir insbesondere im Bereich der stofflichen energetischen Verwertung alternative Anwendungsmöglichkeiten vorsehen werden. Und ich sage ausdrücklich auch noch einmal, dass wir ganz gezielt Investitionen fördern werden mit dem Ziel, dass eine flächendeckende Landbewirtschaftung möglich sein wird. Dazu zählt unter anderem der gezielte Anbau von Energiepflanzen. Hierzu können der Roggen, aber auch andere Produkte gehören. Deswegen glaube ich, dass wir zu einem fairen Ausgleich auf diesen Flächen kommen werden, und ich werde in Kürze dazu das operationelle Programm dem Kabinett vorlegen mit dem Ziel, dieses Programm dann in Brüssel modifizieren zu lassen.
Wir gehen davon aus, dass wir, wenn die Haushaltsverhandlungen in Brüssel abgeschlossen sind, und diese sind noch nicht abgeschlossen, etwa 650 – mit den Modulationsmitteln, die dann dazu kommen – bis insgesamt 770 Millionen Euro insgesamt zur Verfügung haben werden für den ELA-Fonds. Damit werden wir ganz gezielt – ich betone nochmals gezielt – Investitionen anreizen, aber auch die umweltverträgliche Landbewirtschaftung unterstützen. Darin eingebunden sind die Modulationsmittel, um gerade auch für die schwachen Ertragsstandorte alternative Entwicklungen zu begleiten. Hinzu kommen die Ausgleichszahlungen für die Flächenbeiträge, sodass ich davon ausgehe, dass die Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gegeben sein werden.
Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde und am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Freitag, den 7. April 2006, 9. 0 0 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schönen Feiera b e n d !