zum Ergebnis hat, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der sozusagen eine Einigung enthält, die alle zufrieden stellt, für nicht praktikabel.
Das ist Augenwischerei, das ist sozusagen das, was nicht ehrlich ist und was Schaufensterantrag ist. Ich sage nicht, dass man es nicht versuchen soll,
aber ich halte in diesem Sinne, weil es um weitaus mehr als nur um den schulischen Bereich geht, eine Enquetekommission für nicht geeignet. Ich halte eine unabhängige Kommission, in der sicherlich die Landtagsfraktionen und
die Landesregierung Sitz und Stimme haben, die sich ähnlich wie die Bildungskommission in NRW zusammensetzt
als eine Enquetekommission dieses Parlamentes, in der es natürlich auch um politische Interessenlagen geht.
Gute Argumente erweitern das Verständnis der Prozesse und eine sachliche Diskussion verbindet eher, als dass sie trennt. Nur, ich habe viele Bildungsdiskussionen hier im Parlament erlebt
und muss leider zu dem Ergebnis kommen, diese sachliche Diskussion ist hier oftmals nur in Ansätzen möglich gewesen.
Vielleicht, meine Damen und Herren, sollten Sie nicht nur den Antrag aus Thüringen übernehmen, sondern sich auch mit dem Verfahren, den Ergebnissen und der Umsetzung beschäftigen. Das würde den Realitätssinn ein wenig schärfen.
Während Sie in Ihrem Antrag im Jahr 2005 noch die Anhörung zum Schulgesetz als Einsetzungsgrund nannten, ist es jetzt das Volksbegehren des Landeselternrates.
Das Volksbegehren ist ein legitimes, zulässiges demokratisches Recht und die Wahrnahme ist von niemandem zu kritisieren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Das meinen wir allerdings auch. Da sind wir schon mal weiter.)
Ich wende mich deshalb an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gegen Vorwürfe aus Ihren Reihen, es sei anders.
Gerade meine Partei und meine Fraktion sind an der demokratischen Teilhabe interessiert und fördern sie. Die Verfassungsdiskussion um die Quoren zeigt das.
Das alles heißt aber nicht, dass ich den inhaltlichen Forderungen des in Rede stehenden Volksbegehrens zustimmen muss. Ich habe zu den in diesem Gesetzentwurf des Volksbegehrens enthaltenen Rechtsetzungsansprüchen der Initiatoren eine andere Auffassung.
Meine Fraktion und meine Partei empfehlen all jenen, die nicht eine Rückführung der 5. und 6. Jahrgangsstufe an die Gymnasien wollen, dieses Volksbegehren nicht zu unterschreiben.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Richtig.)
Da ich seit 1990 in diesem Landtag für längeres gemeinsames Lernen kämpfe, kann das auch für mich persönlich doch nun wirklich niemanden verwundern.
In Thüringen ist ein Konsens zu diesem längeren gemeinsamen Lernen, das nun international proklamiert wird, übrigens auch nicht gelungen und es blieb bis zum Schluss ein Dissenspunkt mit den schon von mir erwähnten drei unterschiedlichen Lösungsvarianten.
Es würde mich sehr reizen, auch Ihre Antragsbegründung näher zu beleuchten, aber aufgrund der Redezeit dazu nur zwei Anmerkungen:
Im ersten Absatz formulieren Sie, ich zitiere: „... einen Gesetzentwurf erarbeitet, der sowohl die Interessen der Eltern als auch des Landes berücksichtigt.“ Warum nur denen der Eltern und des Landes? Was ist mit den Schülerinnen und Schülern? Was ist mit den Lehrerinnen und Lehrern?
Wenn der Bericht am 30.06.2006 vorliegen würde, wie sollte denn da noch eine Gesetzesänderung vollzogen werden und zu welchem Zeitpunkt sollte sie in Kraft treten, meine Damen und Herren?