der nach meiner Einschätzung in einem Punkt ganz klar nicht mit dem Verfassungsgesetz des Landes übereinstimmt,
und übrig bleibt bei all Ihren „substanziellen“ Überlegungen nur eine Veränderung zur Rasterfahndung, Datenabgleich. Das ist alles, was Sie seit Jahren langer Arbeit im Innenbereich hier einzubringen haben. Das ist äußerst dünn, das ist äußerst gering
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das liegt daran, dass Sie das gar nicht kapiert haben! Ja, das ist bei Ihnen das Problem. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Wir brauchen keinen Zugriff bei der Rasterfahndung landesweit auf den Bundesstraßen. Sie haben ja den Paragrafen 27 a verändert, obwohl Sie ganz genau wissen, dass wir lageabhängig auch jetzt schon die Möglichkeiten haben, bestimmte Daten bei Personen zu erfassen. Diese Möglichkeit besteht bereits und deshalb brauchen wir eine neue Verschärfung bei verdachtsunabhängigen Kontrollen überhaupt nicht.
Ich habe im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dr. Jäger, vielleicht viel öfter mit der Polizei darüber gesprochen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, dass Sie damit nichts zu tun haben, das glaube ich. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Ich denke, mit dem Gesetz, das uns vorgelegt wurde, macht die SPD-Fraktion ganz deutlich, wer hier beim Thema innere Sicherheit die Meinungsführerschaft hat
Erstens. Wir wünschen Ihnen natürlich alles Gute und insbesondere, dass Sie die innere Organisation in der Fraktion zum Thema innere Sicherheit möglichst bald abschließen, damit wir wissen, wer denn nun bei Ihnen der Ansprechpartner ist.
Zweitens. Wir haben gemerkt, dass Sie in der Vergangenheit viel Kraft zur Integration des Güstrower Kreises benötigt haben.
Und wenn Sie in den nächsten Jahren Ihre Vorbereitungen für die Rückkehr zu einer thematischen Arbeit auf Augenhöhe abgeschlossen haben, dann bitte ich Sie, uns das zu signalisieren, damit wir Sie inhaltlich wieder ernst nehmen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gelegentlich wird in der öffentlichen Debatte beklagt, dass wir nahezu jedes
Jahr das Schulgesetz ändern würden. Schaut man sich einmal die Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an, dann werden wir feststellen, dass wir auch beim SOG schon zahlreiche Änderungen vorgenommen haben. Und zählt man dann die Änderungen des Landesverfassungsschutzgesetzes sowie des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, die zu diesem Komplex der Sicherheitsgesetze dazugehören, hinzu, ergeben sich noch mehr Änderungen. Gesetzesänderungen sind also durchaus normales politisches Geschäft. Ich verrate Ihnen aber kein Geheimnis, dass Anzahl und Inhalt von Gesetzesänderungen durch meine Fraktion durchaus unterschiedlich bewertet werden. Das werden Sie vielleicht nachvollziehen können oder vielleicht auch nicht, aber die Änderungen beim SOG lösen bei uns nicht euphorischen Jubel aus.
Unbehagen empfinden wir auch, wenn beispielsweise im Rahmen der beabsichtigten Föderalismusreform daran gebastelt wird, die Sicherheitsstrukturen und die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik weiter zu zentralisieren. Die gewaltenteilenden Grenzen zwischen der Polizei, dem Militär und den Geheimdiensten sollten nach unserer Meinung nicht aufgehoben werden. Auch der Tatsache, dass der Bund versucht, mehr und mehr Kompetenzen auf dem Gebiet der polizeilichen Gefahrenabwehr, die nun einmal Ländersache ist, an sich zu ziehen, stehen wir eher kritisch gegenüber. Die Begründung lautet dafür stereotyp: Die Abwehr des internationalen Terrorismus erfordere dies und verwische die Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit.
Gewiss, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat man im Bund betont, man wolle keine Panzer vor die Fußballstadien stellen, aber der Ruf nach einer besonderen inneren Sicherheitsmission der Bundeswehr wird immer lauter und kann nur abgelehnt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Offenbar sind wir aber nicht die einzigen, die bei den Verschärfungen des Sicherheits- und Ordnungsrechtes Bauschmerzen haben. Mit den Regelungen, die auch bei uns vorgesehen sind, ich zitiere, „würde eine nächste Stufe zum Überwachungsstaat erklommen“, meint zumindest die SPD im saarländischen Landtag, nachzulesen in der „Frankfurter Rundschau“ vom 25. Oktober 2005. Die dortige FDP kritisiert den blinden Aktionismus und die Gewerkschaft der Polizei im Saarland lehnt die Ausweitung der Videokontrollen ebenso ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde es schon interessant finden, diese Kolleginnen und Kollegen zur Anhörung in unseren Innenausschuss einzuladen.
Es ist also nicht allein die Linkspartei, die Bedenken hat. Deshalb möchte ich auch zugleich noch einmal unterstreichen: Ein erweitertes Polizeirecht kann kein Allheilmittel im Kampf gegen den weltweiten Terrorismus sein.
„Der beste Schutz gegen Terror, Gewalt und Krieg ist“, das sagte der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau,
„eine gerechte internationale Ordnung.“ Ich bin der Meinung, diese wäre auch eine entsprechende Aufgabenstellung für die G8-Gipfel. Dieser Aufgabenstellung aber sind die selbsternannten großen Acht bisher nicht gerecht geworden. So ist es.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach den bisherigen Ausweitungen im Polizeirecht bei uns oder anderswo ist es offensichtlich nicht so, dass mehr und schärfere Sicherheitsgesetze unbedingt mehr oder bessere Sicherheit bringen. Auf jeden Fall ist das bis jetzt nicht bewiesen worden und wird auch weiterhin unbeweisbar bleiben. Dennoch hat jede Bürgerin und jeder Bürger das berechtigte Interesse, in Frieden und in Sicherheit zu leben. Sie sehen im Staat den Garanten von Sicherheit und Ordnung. Darum sind auch die wenigsten Bürgerinnen und Bürger gegen neue und schärfere Sicherheitsgesetze. Auch beim Wählerklientel, das meiner Partei nahe steht, findet man Sicherheit und Ordnung weit oben in der Werteskala. Das wurde vor Kurzem erneut durch die Ergebnisse einer Umfrage von TNS Infratest Sozialforschung Berlin im Auftrag der hiesigen FriedrichEbert-Stiftung bestätigt.
Und auch diese Tatsache blenden wir nicht aus, Herr Thomas, wenn wir als Linkspartei über Änderungen des SOG sprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer Beweis, dass es sich bei den Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes um eine Frage handelt, die abgewogen und durchdacht sein muss, sind die regelmäßigen Rechtsprechungen durch Verfassungsgerichte. So hat das Bundesverfassungsgericht erneut in zwei und für meine Begriffe recht weit reichenden Entscheidungen einmal zum so genannten Großen Lauschangriff und zum Zweiten zur weiteren Telekommunikationsüberwachung wichtige Pflöcke eingeschlagen. In der Entscheidung zum Großen Lauschangriff heißt es: „Die Unverletzlichkeit der Wohnung hat einen engen Bezug zur Menschenwürde und zu dem verfassungsrechtlichen Gebot unbedingter Achtung einer Sphäre der ausschließlich privaten – ,höchstpersönlichen‘ – Entfaltung. Die vertrauliche Kommunikation benötigt einen räumlichen Schutz, auf den die Bürger vertrauen können. Dem Einzelnen soll das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, gerade in seinen privaten Wohnräumen gesichert sein, und zwar ohne Angst, dass staatliche Stellen die Entfaltung seiner Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung überwachen.“
Und auch in der fast als dramatisch zu bezeichnenden Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz lässt das Bundesverfassungsgericht überhaupt keinen Zweifel daran, dass jegliche Gefahrenabwehr am Gebot der Würde des Menschen sowie am Recht auf Leben und an den Freiheitsrechten ihre Grenzen hat und schon gar nicht jedes Mittel erlaubt und Recht ist. Ein Flugzeug abzuschießen, in dem sich Menschen befinden, ist in Friedenszeiten verboten. So das Gericht. Es heißt in dem Urteil unter anderem: „Jedes menschliche Leben ist als solches gleich wertvoll … Jeder Mensch besitzt als Person diese (Men- schen) Würde … sie kann ihm nicht genommen werden … Dem Staat ist es im Hinblick auf (das) Verhältnis von Lebensrecht und Menschenrecht untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Miss
Nun können Sie zu Recht einwenden, dass es bei unserem SOG nicht darum geht, Flugzeuge abzuschießen im Falle einer terroristischen Entführung. Das mag stimmen. Aber auch bei uns geht es in jedem Fall um Menschenwürde und Freiheitsrechte. Und da hat das Gericht unmissverständlich gesagt: Der Mensch darf als Betroffener von Gefahrenabwehr nicht zum reinen Objekt gemacht werden. Und unter diesen Gesichtspunkten sind die Kompetenzen zu prüfen.