Protocol of the Session on January 26, 2006

(Beifall Angelika Gramkow, Die Links- partei.PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Entschuldigung! Entschuldigung!)

Ich möchte Ihnen sogar in einem Punkt unbedingt Recht geben, aber in einem Punkt würde ich Ihnen gerne widersprechen. Der Punkt, worin ich Ihnen Recht gebe, ist, dass wir uns vielleicht mehr mit Dingen beschäftigen müssen, die im Rahmen der Europäischen Union beschlossen, festgelegt und diskutiert werden. Jetzt komme ich zu dem Punkt, wo ich Ihnen nicht Recht gebe. Ich habe Ihre Ausführungen so verstanden, dass sich nur die damit beschäftigen, die direkt betroffen sind. Herr Dr. Born, Sie werden mir sicherlich Recht geben, da wir alle Bewohner des Hauses Europa sind, sind wir natürlich, wenn die Hausordnung geändert wird, auch alle betroffen. Insofern, wie gesagt, Zustimmung, dass wir uns mehr damit auseinander setzen müssen.

Der vorliegende Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD zur Dienstleistungsrichtlinie steht heute deshalb auf der Tagesordnung, weil das EU-Parlament sich Mitte Februar dieses Jahres in Erster Lesung damit abstimmend beschäftigen wird. Der Grundgedanke der weiteren Harmonisierung innerhalb der Mitgliedsländer bis hin zur Liberalisierung der Märkte ist beim Binnenmarktprinzip vom Ziel einer schrittweisen Anhebung und Angleichung gemeinsamer Standards ausgegangen. Dabei gab es unter anderem ein umwelt-, verbraucher- und sozialpolitisches Begleitprogramm zum Binnenmarkt, um Fragen europäischer Normung und technischer Standards zu berücksichtigen. Hiervon weicht der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie gravierend ab. Als Dienstleistungen im Sinne des Artikel 50 EG-Vertrag werden insbesondere gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten verstanden, ausgenommen sind davon nur hoheitliche Aufgaben des Staates wie zum Beispiel die Militärpolizei, die Gefängnisse beziehungsweise ein kostenloser öffentlicher Schulbesuch.

Damit wird deutlich, dass durch die Richtlinie nicht nur alle kommerziellen Dienste betroffen sind, sondern auch weite Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge. Gesundheitsdienst, Pflegedienst, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft wurden hier schon erwähnt. Die weiteren Beispiele Zertifizierung, Prüfung, Wartung, zum Beispiel der allen Kraftfahrern bekannte TÜV, Baugewerbe und Architekten, Handel, Fremdenverkehr, Vermietung von Kfz würden nur eine unvollständige und sich ständig weiter fortschreibende Entwicklung darstellen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf drei Punkte mehr eingehen, die die Notwendigkeit des vorliegenden Antrages unterstreichen sollen:

Erstens. Die Dienstleistungsrichtlinie will das bundesdeutsche Arbeitnehmerentsendegesetz für Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die vorübergehend in Deutschland tätig sind, dahingehend verändern, dass die Bedingungen der Entsendung vorrangig durch das Herkunftsland bestimmt und kontrolliert werden. Es soll das Herkunftslandprinzip gelten, dazu wurde auch schon einiges ausgeführt. Das heißt, für sie gelten dann Steuer-, Tarifrecht oder Arbeitsschutzsysteme des jeweiligen Herkunftslandes. Davon ausgenommen sind bisher die Fälle nach der EU-Entsenderichtlinie von 1996, in der bekanntlich die grenzüberschreitenden Entsendungsfälle geregelt sind. Sie sieht vor, dass hierbei die Kernarbeitsnormen des Bestimmungslandes gelten. Sie umfassen zum Beispiel für uns selbstverständliche und notwendige Regelungen bezüglich der Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten. Erinnert sei hier an Lenkzeiten bei Gütertransporten und den jetzt schon damit verbundenen Problemen bei der Einhaltung und Kontrolle im nationalen Rahmen, des bezahlten Mindestjahresurlaubes, Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Hygienevorschriften. Als Beispiel möchte ich hier den Mutterschutz vor und auch nach der Geburt sowie den Kinder- und Jugendschutz anführen. In den Mitgliedsländern, obwohl im nationalen Recht regelbar, besteht zum Beispiel außerhalb des Bauhaupt- und Nebengewerbes meist kein tarifvertraglicher Mindestschutz.

Dass es hierbei in der Praxis schon jetzt zu zahlreichen Gesetzesverstößen kommt, ist hinlänglich bekannt und mangels hinreichender Kontrollen beziehungsweise Repressalien nicht unbedingt verwunderlich. Welche gravierenden Auswirkungen sich hinter der oben genannten Problematik verbergen, wird in den geplanten Festlegungen der Dienstleistungsrichtlinie deutlich, dass zum Beispiel die Dienstleistungsfreiheit sowohl für Beschäftigung inländischer Kräfte als auch für Entsendekräfte aus den EU- oder Drittstaaten gelten sollen. Für die Praxis völlig untauglich erweist sich die geplante Feststellung, dass nur den Herkunftsländern die Kontrolle und Einflussnahme vor Ort erlaubt sein soll. Das ist nicht nur logistisch, sondern auch personell und finanziell in jetzt vierundzwanzig anderen EU-Ländern nicht zu leisten.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Regine Lück, Die Linkspartei.PDS)

Zweitens, meine Damen und Herren, kommen auf unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen Veränderungen bisher ungeahnten Ausmaßes zu, die mit einem wirksamen Wettbewerb im Wortsinne nichts mehr gemeinsam haben. Im Gegenteil, denn der hier vorgeschlagene Weg verhindert, dass sich Dienstleister unseres Landes zu hier üblichen Konditionen und nach allgemein anerkannten Standards an Ausschreibungen beteiligen oder ihre Dienstleistung anbieten können. Stellen Sie sich bitte den Bau eines Hauses in Deutschland ohne die Einhaltung statischer Normen, ohne standardisierte Bauteile und ohne die Einhaltung von Arbeitsrechtsvorschriften vor! Der Preisdruck am Bau und der damit verbundene Pfusch nehmen nach Aussagen der Anhörungen im Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, hier zur Änderung der Landesbauordnung, jetzt schon gefährdende Ausmaße an. Wie bitte sollen beim Wirksamwerden des Herkunftslandprinzips nationale kleine und mittlere Unternehmen dem Druck durch den möglichst niedrigen Preis und der vom Kunden erwarteten hohen Qualität standhalten? Die Kalkulationsspielräume sind jetzt schon so eng, dass sich der Verdrängungswettbewerb und/oder

der Qualitätsverlust potenzieren würden. Die ohnehin angespannte Situation im nationalen Binnenmarkt würde sich für einheimische Dienstleistungsanbieter existenziell verschlechtern, selbst wenn sie die finanziellen und personellen Möglichkeiten hätten, internationale Binnenmärkte im Rahmen der EU für sich zu erschließen.

Drittens, meine Damen und Herren, möchte ich auf Fragen und Probleme des Verbraucherschutzes eingehen. Der Intention der Dienstleistungsrichtlinie, durch die Öffnung der nationalen Märkte die Rolle der Verbraucher zu stärken, zum Beispiel durch Angebot und Nachfrage den Preis zu bestimmen, könnte man leicht erliegen, jedoch ohne sich darüber im Klaren zu sein, für welchen Preis, wobei ich Geiz nicht geil finde. Von Arbeit sollte man nicht nur leben, sondern sich auch etwas leisten können!

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Als Verbraucher sollte uns klar sein, dass fünfundzwanzig nationale und zum Teil voneinander abweichende Rechtssysteme bei unterschiedlichen Standards im Arbeits-, Qualitäts-, Verbraucher- und Umweltschutz, zum Beispiel bei Gewährleistungsansprüchen, zu drastischen Abweichungen bisheriger Gewohnheiten führen. Ich erinnere alle daran, es würde das Herkunftslandprinzip gelten. Möglicher Gerichtsstandort, Frau Borchardt hat es ausgeführt, ist dann nicht Schwerin, sondern – diesmal vielleicht ein anderes Beispiel – Lissabon, selbstverständlich in der Landessprache. Den enormen personellen und zeitlichen Aufwand, wenn bei Gericht mit vereidigten Dolmetschern gearbeitet werden muss, kann ich Ihnen aus praktischer beruflicher Erfahrung bestätigen, die Kosten für Hin- und Rückflug in diesem Fall zum Glück noch nicht.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss die Frage nach den Interessen an der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufwerfen. Hauptargument der Befürworter ist der mögliche Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der EU bei einem hohen Niveau der Harmonisierung in den europäischen Ländern, und zwar insbesondere unter den sich verschärfenden globalen Wettbewerbsbedingungen. Dabei wird allerdings verschwiegen, dass der Binnenmarkt der EU, ähnlich wie in den USA, weitgehend in sich geschlossen ist. Deutschland ist zwar Exportweltmeister, aber Im- und Export der EU machen etwa je zehn Prozent des Bruttoinlandprodukts ihrer Mitgliedsländer aus. Eine Harmonisierung in der EU ist nicht nur nötig, sondern ohne Abwärtsentwicklung bei nationalen Standards sogar möglich.

(Beifall Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Im Ergebnis der Anhörung von Vertretern des Handwerks, der Wohlfahrtsverbände und Vereine sowie der Gewerkschaften am 6. Januar dieses Jahres im Rahmen der Fraktionsklausur der Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS und von Parlamentariern, Gewerkschaftern, sozialen Bewegungen, Verbänden und Initiativen am 12. Januar dieses Jahres auf der Tagung der Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke im EU-Parlament in Brüssel ist der vorliegende Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie abzulehnen. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Unternehmerverbände haben leider an den Anhörungen nicht teilgenommen beziehungsweise sich noch nicht geäußert. Bei der grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie darf dem Sozialdumping unter dem Deckmantel der Liberalisierung und

angeblichen Marktregulierung kein Vorschub geleistet werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Das Herkunftslandprinzip ist deshalb klar abzulehnen und durch das Ziellandprinzip oder auch Bestimmungslandprinzip zu ersetzen. Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD zuzustimmen. Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 4/2091 wird die Fraktion der Linkspartei.PDS zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Döring.

Es hat jetzt um das Wort gebeten der Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Ebnet. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag und die Redebeiträge meiner Vorredner zeigen, dass das Parlament, der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern, die Linie der Landesregierung unterstützt. Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen bedanken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Das Problem EU-Dienstleistungsrichtlinie klingt eigentlich ganz harmlos, aber dahinter verbergen sich ganz gravierende Auswirkungen. Ohne im Einzelnen noch einmal alles aufgreifen zu wollen, geht es im Kern um zwei Dinge, und zwar einmal um die Souveränität von Nationalstaaten und auch um die Souveränität von nationalen Parlamenten. Gelten in Deutschland zum Beispiel Normen, Gesetze und Sozialstandards, die in anderen europäischen Ländern und in anderen europäischen Parlamenten beschlossen worden sind, oder gelten die, die hier in Deutschland von den deutschen Parlamenten beschlossen worden sind? Das ist eine schwierige Frage, um deren Beantwortung man nicht herumkommt. Wie viel Souveränität kann aufgegeben werden?

Das Zweite ist – weil der Ansatz der Kommission, dass das Herkunftslandprinzip gilt, es wird jedem ermöglicht, überall in Europa nach seinen häuslichen Gesetzen, Vorschriften und Normen tätig zu werden, wenn er die überhaupt einhält im Ausland –, es wird dazu führen, dass sich derjenige auf dem europäischen Markt durchsetzen wird, der die niedrigsten Löhne zahlt, die niedrigsten Sozialstandards einhält und so weiter. Er ist den anderen einfach im Wettbewerb überlegen. Ich finde, das ist ein ungleicher Wettbewerb, der so nicht stattfinden kann. Die Folge wäre, dass sich zum Beispiel die niedrigsten Löhne, die niedrigsten Sozialstandards und die niedrigsten Umweltnormen durchsetzen würden und dann hätten wir bald ein Europa auf dem niedrigsten Niveau. Das kann und darf auch nicht unser Ziel sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Deshalb ist es schade, dass Brüssel hier bei dem Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie über das Ziel hinausgeschossen ist. Nach dem gestrigen Tage und unserer gestrigen Debatte muss man sagen, dass auch hier über das

Ziel hinausgeschossen wurde. Abstrakte Prinzipien, Vollendung des europäischen Binnenmarktes und das abstrakte Herkunftslandprinzip mögen das eine sein, aber was dabei in Brüssel doch häufig übersehen wurde und auch noch übersehen wird, ist, dass es hier um das Leben von ganz konkreten Menschen in ihrem Alltag geht. Deren Auswirkungen sind jedoch entscheidend, denn die Menschen müssen mit diesen Richtlinien der Europäischen Union ja zurechtkommen können. Diese Chance muss man den Menschen auch bieten.

Es ist von daher der richtige Weg, und das hat ja s c h o n der Binnenmarktausschuss im Ansatz versucht, diese Dienstleistungsrichtlinie zu korrigieren, sie abzuschwächen. Die Bundesregierung hat sich zusammen mit der französischen Regierung dagegen ausgesprochen, denn hier sind die Probleme deutlich geworden. Das Hauptproblem ist, dass ein Herkunftslandprinzip relativ konfliktfrei wäre, wenn wir ein einheitliches Europ a auf einem einheitlichen Niveau hätten. Zwischen Deutschland und Frankreich werden keine großen Probleme auftreten, aber die Unterschiede in Europa sind zu groß geworden, vor allem auch durch den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten. Das macht das Herkunftslandprinzip zu einem Prinzip, das man sich für die ferne Zukunft wünschen mag und akzeptieren kann. Aber der Weg kann nur der sein, zuerst den Alltag der Menschen sowie den Wohlstand in Europa auf ein Niveau zu bringen und dann die Harmonisierung der Richtlinien weiterzutreiben. Das heißt jetzt nicht, dass ich hier für eine Ablehnung einer Dienstleistungsrichtlinie plädieren würde.

Die Vollendung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes ist weiterhin ein Ziel. Das Ziel darf nicht aus dem Auge verloren werden. Beim europäischen Binnenmarkt können die Dienstleistungen und auch der Dienstleistungsbereich nicht ausgenommen werden. Ich plädiere dafür, dass man den Dienstleistungsbereich jetzt nicht in Gänze nimmt, sondern die Bereiche nimmt und dem Binnenmarkt zuführt, wo dies geschehen kann, und zwar ohne dass diese ganz großen Brüche eintreten. Daran wird man Stück für Stück arbeiten müssen und das ist noch eine lange Wegstrecke. Es bleibt bei jeder einzelnen Maßnahme genau zu prüfen, was geht und was man auf später verschieben sollte. Es wird eine ganze Menge gehen, das kann man machen, das soll man auch machen, aber bitte nicht über das Ziel hinausschießen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Wir werden auf dieser Linie weiterhin den Prozess begleiten. Ich denke, wir werden auch in Zukunft noch reichlich Gelegenheit haben, die Forschritte zu beurteilen und darüber zu diskutieren. Ich hoffe, dass wir uns auch in Zukunft bei diesem Thema einig sind. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2050.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/2091 vor, über den ich nun

zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2091 einstimmig angenommen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2050 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2050 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 19: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren ermöglichen – mehr Sicherheit bei Fahranfängern erreichen –, auf der Drucksache 4/2056.

Antrag der Fraktion der CDU: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren ermöglichen – mehr Sicherheit bei Fahranfängern erreichen – – Drucksache 4/2056 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Petters von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Es gibt in der Bundesrepublik keinen Modellversuch, der den Erwerb der vollwertigen PKW-Fahrerlaubnis vor Erreichen der Mindestaltersgrenze zum Gegenstand hat.“ Das ist ein Zitat aus einer Kleinen Anfrage des Wirtschaftsministers vor etwa sechs Wochen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ach, Herr Petters!)

Ungefähr sechs Wochen vor Beantwortung dieser Kleinen Anfrage an die Landesregierung wurden in Berlin auf einem Symposium die Ergebnisse des niedersächsischen Modellversuchs zum begleiteten Fahren mit 17 Jahren vorgestellt. Erstmals liegen somit wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse zum begleiteten Fahren vor. Und diese, meine sehr verehrten Damen und Herren, übertreffen die kühnsten Erwartungen. Bei dem seit April 2004 durchgeführten Feldversuch hat sich im Ergebnis gezeigt, dass bei den Fahranfängern die Zahl der Unfälle um 40 Prozent und die der Bußgelder sogar um 60 Prozent gesunken sind.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Na, das ist nicht so gut.)

Angesichts der dramatischen Unfallzahlen...

(Siegfried Friese, SPD: Haben Sie dafür Unterlagen?)

Die kann ich Ihnen zuleiten, Herr Friese!

Angesichts der dramatischen Unfallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern ist es für mich ein politisches Selbstverständnis, nichts zu unterlassen, was helfen kann, um die Zahl der Verunglückten zu reduzieren.