Protocol of the Session on January 25, 2006

Danke schön, Herr Innenminister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ringguth. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Wolfgang Riemann, CDU: Na los, aber nimm nicht die falsche Rede mit!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stiftungen sind der Ausdruck einer aktiven und selbstbewussten Bürgergesellschaft. Es geht, um mit Ralf Dahrendorf zu sprechen, bei der Stiftungskultur um eine Kultur des Gebens. Es geht um die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ebenso wie darum, dem ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagement auch ein lohnendes Betätigungsfeld zu geben. All das hat der Minister eben gesagt und all das, was er gesagt hat und was ich bis eben gesagt habe, ist zweifelsohne richtig.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heike Polzin, SPD: Besonders das Letzte, Herr Ringguth.)

Ja, das weiß ich nicht, ich schränke das lieber ein.

Bis vor einem Jahr war alles, was mit einer Stiftung bürgerlichen Rechts zu tun hatte, für mich persönlich bestimmt genauso abstrakt, genauso theoretisch und vielleicht auch ein bisschen scholastisch wie für die meisten, die jetzt in diesem Hohen Hause sitzen. Das war genau bis zu dem Augenblick, wo es darum ging, gemeinsam mit vielen anderen nun selbst eine solche Stiftung in unserem Land zu gründen. Herr Dr. Timm hat eben gesagt, die jüngste kommt aus Warnemünde, und die, von der ich jetzt erzähle, glaube ich, ist die zweitjüngste, denn sie ist von der Stiftungsbehörde im September 2005 genehmigt worden. Und zwar handelt es sich bei dieser Stiftung um die „Weihnachtskrippen in Heilig Geist – Mechthild und Dr. Rudolf Ringguth-Stiftung“.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zurufe von einzelnen Abgeordneten der CDU: Oh!)

Da irgendwo der Name Ringguth eine Rolle spielt, ist es klar, dass auch ich mich dort engagiert habe. Und zwar ist diese Frau meine Tante, früher hätte man gesagt „Westtante“ aus Hamburg.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Diese war ihr Leben lang Chefin des Archivs der „Deutschen Wochenschau“ in Hamburg und hat es zu einigem Vermögen gebracht. Unter anderem hatte sie ihr ganzes Leben lang – und die Dame ist jetzt immerhin 78 Jahre alt – ein Hobby: Sie hat Weihnachtskrippen aus 65 Ländern dieser Welt zusammengetragen, über 380 Weihnachtskrippen. Diese sind im Übrigen auch ethnologisch hochinteressant, zum Beispiel ist eine Krippe aus Zentralafrika dabei, wo das Jesuskind schwarz ist, oder eine Krippe aus Vietnam, bei der Jesus ganz besonders große Ohren hat, weil man in Vietnam meint, dass große Ohren ein Ausdruck besonderer Intelligenz seien.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Minister Dr. Till Backhaus: Zeigen Sie doch mal Ihre jetzt bitte!)

Nun können wir uns hier alle einmal umgucken.

Diese Weihnachtskrippen aus aller Welt hat sie gesammelt. Und dann waren es viele Kollegen aus unserem Hause, zum Beispiel Herr Renz oder Herr Prachtl aus Neubrandenburg, die mir geholfen haben, überhaupt dafür etwas zu tun, damit diese Krippensammlung nicht irgendwo einfach untergeht oder zerschlagen wird, sondern vielleicht in unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern kommt. Das wäre doch interessant. Und Martin Scriba war es, der dann die Idee hatte, diese Krippensammlung in die Heilig-Geist-Kirche zu Güstrow zu bringen. Das ist in Güstrow das zweitälteste Gebäude nach dem Dom in Güstrow, in dem „Der Schwebende“ von Barlach hängt. Diesem Haus geht es sehr schlecht, die Heilig-Geist-Kirche, die baulich unglaublich interessant ist, ist aber notdürftig nach der Wende gesichert worden. Es brauchte eine neue Idee, um überhaupt dieses Haus unter Denkmalschutzaspekten wieder zum Leben zu erwecken. Das beides zusammenzuführen ist uns gelungen. Diese Stiftung ist heute gegründet.

Ich habe das vorhin schon zu dem Herrn Arbeitsminister gesagt, allerdings scheint in seinem Hause der Rechtscharakter von Stiftungen – und eine Stiftung ist auf lange

Zeit angelegt – nicht so hundertprozentig klar zu sein, was die Förderung selbst betrifft, aber das werden wir auch noch hinbekommen. Zu hoffen ist also, dass im Jahr 2007, und zwar zu Weihnachten, diese Ausstellung als Dauerausstellung in einer der schönsten mecklenburgischen Städte, eben in Güstrow, eröffnet wird.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Gesine Skrzepski, CDU: Sehr schön!)

Meine Damen und Herren, wir haben eben gehört, dass die allerälteste Stiftung im Lande die Hospital Sanctus Spiritus Stiftung in Demmin ist. Interessant ist, dass diese Heilig-Geist-Kirche zunächst auch einer Stiftung entstammte, ungefähr aus dem 13. Jahrhundert, und es damals schon darum ging, dort etwas für die Kranken und Siechen zu tun. Heute hat immer, und das ist kein selbstverständlicher Vorgang, die Landeskirche dafür Sorge getragen, dass dieses Gebäude in eine private Stiftung gegeben wird. Das war schon etwas Hochinteressantes. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle wirklich bei Martin Scriba, bei vielen anderen, bei Torsten Renz, beim Bürgermeister der Stadt.

Ich möchte auch sagen, dass Hans-Heinrich Jarchow zum Beispiel, der jetzt gerade nicht drin sitzt, für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburg im Stiftungsorgan tätig ist. Also Stiftungen können durchaus mehr stiften. Sie können zum Beispiel auch Zusammenarbeit stiften. Auch das ist etwas sehr Schönes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf löst das geltende Stiftungsgesetz vom 23. September 1992 ab. Noch in den letzten Tagen der DDR-Volkskammer, am 13. September 1990, war ein freiheitliches Stiftungsgesetz verabschiedet worden, weil die damals dort Beteiligten sich Gedanken gemacht und gehandelt haben, und zwar schnell gehandelt haben. Es erfüllt mich noch heute mit gewisser Hochachtung, was die Leute damals in so kurzer Zeit wirklich geleistet haben. Unser neu konstituiertes Land Mecklenburg-Vorpommern hat übrigens daran angeknüpft und es ist auch schon etwas, sagen zu können, mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und F.D.P. damals waren wir das erste der neuen Bundesländer mit einem neu formulierten Landesstiftungsrecht.

Und um es mit den Worten des Ministerpräsidenten

Herrn Ringstorff anlässlich des 1. Stiftungstages in Mecklenburg-Vorpommern am 19. Februar 2005 an der Rostocker Universität zu sagen: „Der Erfolg dieses Gesetzes kann sich sehen lassen.“ Mit circa 120 aktiven, rechtsfähigen, privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Stiftungen hat sich der Bestand an Stiftungen in unserem Land seit der Wiedervereinigung weit mehr als verdoppelt. Dabei, meine Damen und Herren, ist der Begriff „Stiftungen“, das Mäzenatentum, sehr alt und geht schon zurück auf einen Mann diesen Namens im antiken Rom. Maecenas war ein Freund des Kaisers Augustus und wichtigster Förderer der Nachwuchsliteraten Horaz und Vergil. Nicht der sagenhafte Reichtum dieses Mannes oder die Freundschaft zu Augustus haben ihn im Bewusstsein der Menschen sozusagen überleben lassen, sondern überleben lassen hat ihn sein Ruhm, Kunstfreund und Förderer gewesen zu sein.

(Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Dann kamen das Christentum und der Glaube, sich immer wieder im guten Werk verwirklichen zu müssen. So

steht in Kapitel 11 Vers 24: „Mancher teilt reichlich aus – und wird dabei noch reicher; ein andrer hält, mehr als recht, zurück – und wird nur ärmer.“

Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat das Stiftungswesen eine lange und reiche Tradition. Der Minister Dr. Timm hat darauf hingewiesen. Und diese Tradition reicht wirklich bei uns bis ins 13. Jahrhundert zurück. Schätzungsweise mehrere hundert Stiftungen von Bürgern, Kaufleuten und wohlhabenden Handwerkern bestanden neben den kirchlichen Stiftungen in unserem Land und schon damals ging es den Stiftern neben großem sozialen Engagement um Wissenschaft, Kunst und Kultur. Im vergangenen Jahrhundert brachten Kriege und Inflation die Entwertung bis hin zur völligen Vernichtung ganzer Stiftungsvermögen, den Rest besorgten zwei aufeinander folgende Diktaturen.

In der DDR wurden Privateigentum und Stiftungsgedanken schon aus ideologischen Gründen abgelehnt. Stiftungen gab es am Ende bis auf wenige, alte Stiftungen, vor allem kirchliche quasi überhaupt nicht mehr.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Also gab es doch welche!)

Ja, bis auf die wenigen Altstiftungen. Ein Beispiel hat der Minister vorhin gebracht. Die Reaktivierung und der Wiederaufbau des heimischen Stiftungswesens sind daher, meine Damen und Herren, wirklich auch eine Erfolgsgeschichte in diesem Land und wir können stolz darauf sein. Diese 121 Stiftungen erfüllen in unserem Land wieder ihren wichtigen gemeinwohlorientierten Zweck. Sie sind, wie Innenminister Dr. Timm richtig festgestellt hat, wieder tragende Pfeiler unseres demokratischen Gemeinwesens. Allerdings diesen wichtigen Beitrag zur Deregulierung in unserem Land durch den Gesetzentwurf nimmt Herr Dr. Timm, und das war seiner Pressemitteilung zu entnehmen, ebenfalls für sich in Anspruch. Tatsächlich kommt der Gesetzentwurf des Landesstiftungsrechts mit 13 statt bisher 32 Paragrafen daher. Das Verdienst für diese mutige Deregulierung steht allerdings eher dem Bundesgesetzgeber zu. Dieser hat schon im Jahr 2002, um das Errichten von Stiftungen zu erleichtern, durch Änderung des BGB-Stiftungsrechtes bundeseinheitliche Voraussetzungen für die Entstehung rechtsfähiger Stiftungen geschaffen.

So ist eine bisher landesrechtliche Regelung in einer Reihe von Paragrafen durch die unmittelbare und abschließende Regelung im modernisierten BGB-Stiftungsrecht auch schlicht entbehrlich geworden. Und wenn Herr Dr. Timm meint, dass der Abbau von Vorschriften auf ein Mindestmaß die weitere Transparenz im Stiftungswesen fördere, ist dieses sicherlich nicht falsch. Viel wichtiger aber für die Transparenz im Stiftungswesen erscheint uns die Einrichtung des allgemein einsehbaren Stiftungsverzeichnisses für eine interessierte Öffentlichkeit. Und auch hier liegt die Autorenschaft eher bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Berlin als nun gerade in Schwerin.

Dennoch, meine Damen und Herren, ist dieser Entwurf viel mehr als ein reines Anpassungsgesetz. Tatsächlich geht es in dem Entwurf um die Rücknahme staatlicher Reglementierungen. Tatsächlich wird das Landesstiftungsrecht deutlich überschaubarer. Tatsächlich können sich größere Freiräume für die Stiftungsorgane ergeben, wenn es um die eigenverantwortliche Verwaltung der Stiftung geht, und dennoch bleibt der ursprüngliche Stifterwille ge

schützt. Und so, meine Damen und Herren, überwiegt bei meiner Fraktion zunächst einmal die Freude darüber, dass nach der gelungenen Modernisierung des BGB-Stiftungsrechtes immerhin schon Mitte des Jahres 2002 – und das ist nun schon ein paar Tage her – es nun doch noch in dieser Legislaturperiode eine Modernisierung des Landesstiftungsrechts geben wird und dies also folgen wird. Das ist etwas sehr Gutes.

Wir freuen uns auf die Arbeit in den Ausschüssen und werden der Überweisung zustimmen. Es bleibt abschließend für mich eigentlich nur zu hoffen, dass dieses Ablösegesetz für das alte Stiftungsrecht nach seiner hoffentlich schnellen Verabschiedung helfen wird, die Kultur des Gebens, die so wichtig werden wird, in unserem Lande auch zu fördern. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter Ringguth.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Friese. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, stellen Sie Ihre Gespräche ein und schenken Sie mir Ihr geneigtes Ohr!

Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf aus folgenden Gründen: Stiftungen fördern das bürgerschaftliche Engagement zur Förderung des Gemeinwohls. Sie entlasten die öffentlichen Haushalte von Aufgaben, die sonst möglicherweise ihre wären. Die Stiftungsnovelle leistet einen Beitrag zur Entbürokratisierung des Stift u n g srechts und zur Transparenz und sie schafft einen einheitlichen Rahmen zwischen dem Stiftungsrecht des Bundes und der Länder, was eine schwierige Aufgabe gewesen sein soll, wenn ich mir die Debatte im Bundestag richtig vergegenwärtige.

Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern hat eine lange Stiftungstradition. Der Minister wies bereits darauf hin, dass die erste Stiftung die Stiftung Hospital Sanctus Spiritus aus Demmin aus dem Jahre 1296 war. Wir haben aus der Zeit vor 1900 in Mecklenburg-Vorpommern 31 Stiftungen, die heute noch bestehen. In den Jahren des 20. Jahrhunderts, also von 1900 bis 2000, sind 47 Stiftungen gegründet worden und nach 2000 48 neue Stiftungen. Herr Ringguth, es trifft auch nicht zu, dass die DDR Stiftungen nur geduldet hat. Es sind in der DDR-Zeit auf dem heutigen Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns 4 neue Stiftungen gegründet worden für allgemeine und wohltätige Zwecke. Das möchte ich nicht verschweigen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja.)

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, vor diesem Hause den langjährig bestehenden Stiftungen unseren Respekt auszusprechen. Neben der genannten Stiftung Hospital Sanctus Spiritus aus Demmin sind dieses – ich nenne jetzt die drei ältesten – aus dem Jahre 1455 die Avalipische Vikarie in Grimmen zur Unterstützung Hilfsbedürftiger und aus dem Jahre 1576 die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ in Burg Stargard ebenfalls zur Unterstützung Hilfsbedürftiger. Ich glaube, in Ihrer aller Namen zu sprechen, wenn ich allen Stiftungen dieses Landes mit langer Tradition – und diesen dreien stellvertretend – den Dank des Landtages für ihre uneigennützige und sehr hilfreiche Tätigkeit in den

vergangenen Jahren ausspreche und wünsche, dass diese ihre Tätigkeit fortsetzen können.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, die Novelle des Stiftungsrechtes hat aber natürlich auch etwas mit ganz konkreten materiellen Interessen zu tun. Im Stiftungsrecht offenbart sich nicht nur die edle Seele der Stifter – die vor allen Dingen, das will ich nicht außer Frage stellen. Aber die rotgrüne Bundesregierung hat angefangen, das Stiftungsrecht zu novellieren mit einer Novelle des Einkommenssteuerstiftungsrechtes und hat damit erst einmal die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen, unter denen Stifter die Sinnhaftigkeit einer Stiftung auch für das eigene Portmonee gesehen haben. Wurden im Jahre 1998 beispielsweise im Bundesdurchschnitt noch 505 Stiftungen neu eingerichtet, so waren es nach dieser Novelle im Jahre 2000 allein 681.

Nun möchte ich Ihnen und der Öffentlichkeit nicht vorenthalten, wie man heute stiften kann und welchen Gewinn dieses sowohl für das eigene Portmonee als auch für die Wohltätigkeit haben kann. Für Spenden gilt allgemein: Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke können nach Paragraf 10 b des Einkommenssteuergesetzes bis zu einer Höhe von 5 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens geltend gemacht werden. Das kann sehr viel Geld sein. Für Unternehmen und Unternehmer sind Beiträge bis zu einer Höhe von 0,2 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerpflichtig absetzbar – auch eine interessante Variante. Für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke erhöht sich der Satz von 5 auf 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz. Meine Damen und Herren, so viel zu Ihrer Information. Ich weiß, dass Sie alle ein mildtätiges Herz haben und mitunter mit Ihrem Geld auch Gutes tun wollen.

Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit bundesweit noch das Schlusslicht unter den Stiftungen. Auf 100.000 Einwohner kommen in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit 6 Stiftungen. In anderen Ländern, beispielsweise in Schleswig-Holstein sind es 18, in Bremen 37 und in Hamburg 53 Stiftungen jeweils auf 100.000 Einwohner. Der Minister sprach bereits davon, dass es ein besonderes Merkmal unseres Bundeslandes ist, dass die Bürgerstiftungen zugenommen haben, dass also nicht nur die Leute, die über große Vermögen verfügen, sondern auch viele andere Gutwillige mit kleinen Beiträgen, die sie in Bürgerstiftungen eingeben, Gutes tun können.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Es könnten schon sieben sein. Kunstsammlungen sind schon seit über einem Jahr in der Pipeline. – Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Meine Damen und Herren, in Kürze werden Sie, nachdem das Gesetz verabschiedet ist, einen Überblick bekommen, welche Stiftungen es im Lande in welchen Städten gibt und welchen gemeinnützigen Zielen diese dienen. Ich kann nur empfehlen, sich diese Liste anzuschauen, dann weiß jeder, welche Stiftungen in seinem Wahlkreis vorhanden sind. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf und wird ihn in den Ausschüssen zügig beraten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS, und Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Friese.