Protocol of the Session on December 15, 2005

Herr Minister, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie dem Parlament mitgeteilt haben, Sie könnten nicht sagen, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der betreffenden Rechtsanwaltskanzlei eine Gebührenvereinbarung abgeschlossen hat, die von den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abweicht?

Wir werden niemals eine Vereinbarung abschließen, die von Ordnungen abweicht.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Siegfried Friese, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt eine weitere Zusatzfrage des Fraktionsvorsitzenden der CDU.

(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeord- neten der SPD und Linkspartei.PDS – Rudolf Borchert, SPD: Noch einer! – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das sind alles Juristen. – Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

Herr Dr. Armin Jäger, formulieren Sie Ihre Frage.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Rechtsanwaltsvergütungsregelung gerade Ausnahmen und damit Vergütungsvereinbarungen zulässt? Ist Ihnen bekannt, dass Ihre Aussage vor dem Parlament hier nachweislich falsch war, dass Sie mit einer Gebührenvereinbarung eine Rechtsverordnung brechen würden? Würden Sie so nett sein und uns sagen, ob Sie mit der Beauftragung eine Vereinbarung geschlossen haben oder nicht? Das ist die Frage.

Die Frage kann ich Ihnen jetzt nicht konkret beantworten, die ist in unserem Hause entschieden worden und ich werde Ihnen eine schriftliche Antwort dazu geben.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Siegfried Friese, SPD – Siegfried Friese, SPD, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Richtig.)

Herr Dr. Jäger möchte eine weitere Zusatzfrage stellen.

Herr Minister, nur damit wir jetzt als Abgeordnete Bescheid wissen, möchte ich fragen: Sie wissen also nicht, ob jemand beauftragt worden ist und ob dabei eine Vereinbarung über die Vergütung getroffen worden ist oder nicht?

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Das war nicht die Fragestellung.)

Ja, selbstverständlich ist damit jemand beauftragt worden. Ich habe jetzt aber dazu keine konkrete Vereinbarung vorliegen.

(Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Ich habe sie auch nicht abgeschlossen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist unglaublich. Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft! Das ist ein Hammer! – Zurufe von Michael Ankermann, CDU, Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS, und Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, Fragen zu formulieren. Sie haben auch die Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen. Aber es steht dem Fragesteller nicht zu, das entsprechend noch zu kommentieren. Das ist so. Das bitte ich Sie zu akzeptieren.

Wir sind damit beim Tagesordnungspunkt 10 a n g elangt – Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 4/1946.

Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land MecklenburgVorpommern (LVerfSchG)

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land MecklenburgVorpommern (LVerfSchG) – Drucksache 4/1946 –

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet und gerade von Frau Peters geöffnet wird, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn auf dem Stimmzettel mehr als eine Stimme vergeben wurde sowie der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin und den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne die geheime Wahl.

Ich bitte die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmen für fünf Minuten, ich korrigiere mich: sieben Minuten.

Unterbrechung: 10.25 Uhr

Wiederbeginn: 10.35 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Nachwahl des Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt. Es wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren null Stimmen ungültig,

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Minister Dr. Till Backhaus: Das heißt, alle Stimmen sind gültig.)

also alle 67 Stimmen sind gültig. Es stimmten für den Kandidaten Dr. Ulrich Born 38 Mitglieder des Landtages, 24 Mitglieder des Landtages stimmten mit Nein, 5 Mitglieder des Landtages enthielten sich der Stimme. Für die Wahl muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt werden. Ich stelle fest, dass Dr. Ulrich Born gemäß Paragraph 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern gewählt wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Dr. Ulrich Born, nehmen Sie die Wahl an?

Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an.

(Beifall Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich rufe vereinbarungsgemäß auf den Z u s a t z t a g e s o r d n u n g s p u n k t – Wahl von Mitgliedern des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucksache 4/1976, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 4/2026, und Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS, Drucksache 4/1977.

Wahl von Mitgliedern des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes (LFAErG)

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Wahl von Mitgliedern des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes (LFAErG) – Drucksache 4/1976 –

Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Wahl von Mitgliedern des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes (LFAErG) – Drucksache 4/1977 –

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Wahl von Mitgliedern des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes (LFAErG) – Drucksache 4/2026 –

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraph 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes werden als weitere Mitglieder der Landesforstanstalt zwei Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern entsandt.

Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt sind die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen können.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn auf dem Stimmzettel mehr als zwei Stimmen vergeben wurden sowie der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)