Protocol of the Session on December 15, 2005

Die Schlagfertigkeit und der Ideengehalt, die Herr Riemann an den Tag legt, verwundern mich immer wieder.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Ich möchte nicht, dass Kernbrennstoffe auf Lubmin zurollen, dass Transporte stattfinden, die Massenproteste auslösen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat übrigens auch nicht das Geld, solche Transporte sicherzustellen.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Ich würde es begrüßen, wenn auch die Opposition an dem bisherigen einheitlichen Votum des Landtages festhalten würde.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auch künftig gemeinsam dafür kämpfen, dass die Tore der EWN beziehungsweise des Zwischenlagers Nord nicht für die Bearbeitung und Lagerung weiterer Atomabfälle geöffnet werden. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Vizepräsidentin Frau Abgeordnete Holznagel. Bitte schön, Frau Holznagel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Einbringungsrede und auch die Rede des Umweltministers konnten meinen Eindruck, dass hier durchregiert wird, nicht beseitigen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, die Genehmigung zur Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven Reststoffabfällen ins Zwischenlager Nord soll versagt werden, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht, denn nur so ist der vorliegende Antrag zu verstehen. Und wir haben hier heute einen Koalitionsantrag, der den Willen des Landtages bekunden soll.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Wiederholen soll. – Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Wiederholt bekunden.)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag vor zehn Jahren sah doch etwas anders aus. Der Minister hatte ihn zitiert und damit ist es auch recht deutlich geworden, wo die Unterschiede in diesen Anträgen liegen. Auch die Situation der Bundesregierung war eine andere. Der Minister zitierte hier Frau Merkel, die damals Bundesumweltministerin war.

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Das war wie 1996, da war dieselbe Situation.)

Aber nun vielleicht zu den Fakten. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um eine Endlagerung, das möchte ich noch einmal deutlich vorwegsagen. Es geht um die Erhöhung der Pufferlagerung davor und danach auf fünf Jahre. Nun noch einmal konkret: Die Energiewerke Nord haben am 20. Februar 1998 die Genehmigung nach Paragraph 3 der Strahlenschutzverordnung zur Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven Stoffen und Abfällen erhalten. Mit Erteilung dieser Genehmigung wurden auch schon die Pufferlagerung und die Konditionierung radioaktiver Reststoffabfälle von anderen kerntechnischen Anlagen mit Leichtwasserreaktoren genehmigt.

(Holger Friedrich, SPD: Ja, leider.)

Der zuvor mit beantragte Genehmigungsgegenstand der Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen und Abfällen aus Betriebsstilllegungen und des Abbaus von kerntechnischen Anlagen und Forschungseinrichtungen mit Leichtwasserreaktoren wurde am 6. Januar 1989 zurückgezogen, weil sonst die oben genannten Genehmigungen vom 20. Februar 1989 nicht rechtzeitig erteilt werden können. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen. Die zeitlich befristete Genehmigung zur Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle in Halle 7 des ZLN vom 4. März 1996 musste über den 31.12.1997 hinaus verlängert werden, weil die Genehmigungsbehörde über den vollständigen Antrag der EWN GmbH nicht entscheiden konnte.

Und, meine Damen und Herren, das ist wichtig: Die Gründe für die Verzögerung hatte nicht die EWN als

Antragstellerin zu vertreten. Grund war, dass die notwendige Abstimmung im politischen, administrativen Bereich noch nicht abgeschlossen werden konnte. Wenn Sie sich erinnern, am 11. September 1998 stellte die EWN beim damaligen Innenminister unseres Landes den Antrag zur Änderung der Genehmigung. Die erteilte Genehmigung sollte auf die Zwischenlagerung von festen radioaktiven Stoffen und Abfällen aus Betriebsstilllegungen und Abbau von kerntechnischen Anlagen und Forschungseinrichtungen mit Leichtwasserreaktoren erweitert werden. Am 17. März 1999 bat die EWN das Umweltministerium, diese beantragte Zwischenlagerung bis zur offiziellen Beendigung der Energiekonsensgespräche in Berlin ruhen zu lassen. Die EWN ist damit dem Land Mecklenburg-Vorpommern entgegengekommen. Am 16. Juli 2003 wurde der Änderungsantrag durch die Energiewerke Nord nach Abschluss der Energiekonsensgespräche und nach Verkündigung der darauf beruhenden Novelle des Atomgesetzes vom 22. April 2002 dahingehend konkretisiert, dass die bisher unbefristete Zwischenlagerung für die Reststoffe und Abfälle aus anderen Anlagen nunmehr zeitlich befristet werden sollte. Die Zwischenlagerung sollte auf fünf Jahre vor und fünf Jahre nach einer Behandlung und Konditionierung begrenzt werden. Oder anders ausgedrückt: Die bisher bereits genehmigte einjährige Pufferlagerung sollte auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Zu beachten ist, dass die Höhe der Umgangsaktivität unverändert bleiben soll. Vielleicht so viel zu den wichtigsten Anträgen aus unserer Sicht.

Mit Datum vom 25.02.2004 liegt eine gutachterliche Stellungnahme des TÜV Hannover Sachsen-Anhalt e. V. im Auftrag des Umweltministeriums unseres Landes vor. Diese kam zu dem Ergebnis, dass der Zwischenlagerung von radioaktiven Reststoffen und Abfällen über einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vor und nach der Konditionierung aus wissenschaftlichen, technischen und rechtlichen Gründen, meine Damen und Herren, nichts entgegensteht. Die Diskussion im Kernenergiebeirat am 10. Oktober 2003 sowie am 16. Januar 2004 und die daraus resultierenden Diskussionen im politischen Raum haben eine Präzisierung des Antrages der EWN zur Folge gehabt, wie d e r Umweltminister dieses schon ausführte. Das bedeutete, dass die Passage „Kernkraftwerke, die der gewerblichen Erzeugung von Elektrizität dienen“ eingeschränkt wurde auf solche Anlagen, die sich in Stilllegung und Rückbau befinden. Dennoch erteilte die Genehmigungsbehörde aus rein dogmatischen Gründen keine Genehmigung.

(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Na Gott sei Dank!)

Vielmehr bezog sich der Umweltminister auf die Landtagsdrucksache 2/1459 vom 10. April 1996. Hier heißt es unter anderem: „Die Landesregierung wird aufgefordert, eine verbindliche Erklärung der Bundesregierung zu erwirken, daß in Mecklenburg-Vorpommern außer den Abfällen aus den Kernkraftwerken Greifswald/Lubmin und Rheinsberg keine überregionalen radioaktiven Abfälle im ,Zwischenlager Nord‘... eingelagert werden.“ Entsprechend des Landtagsbeschlusses und auch der Beschlüsse muss man deutlich sagen, dass auch dies Willensbekundungen des Landtages waren. Obwohl dieser Beschluss des damaligen Landtages schon lange der Diskontinuität anheim gefallen ist und auch bei der rot-grün geführten Bundesregierung auf taube Ohren stieß, blieb der Umweltminister bei seiner Haltung.

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Richtig hat er das gemacht.)

Als weiteren Grund für sein Nichthandeln führte er die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und PDS an. Sie wurde schon zitiert. Ich kann mir das jetzt vielleicht doch sparen.

(Michael Ankermann, CDU: Das hat doch keine Bindungswirkung für die Regierung! – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ja, so gehen Sie mit einer Koalitionsvereinbarung um. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist es schlüssig, dass unser Umweltminister ein Rechtsgutachten hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Änderungsantrages der Energiewerke Nord in Auftrag gab. Wie er uns nunmehr in der Fragestunde und auch im Umweltausschuss mitteilte, kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Genehmigung zu erteilen ist

(Dr. Armin Jäger, CDU: Logisch!)

und der Klage der EWN weder im Hinblick auf die Zulässigkeit noch auf die Begründetheit mit Rechtsmitteln entgegengetreten werden kann.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das.)

Aber wir haben heute Morgen in der Fragestunde gehört, dass auf einmal auch noch andere Knackpunkte herangezogen werden sollen. So will sich die zuständige Fachabteilung auf den Rechtsstandpunkt zurückziehen, dass die bisher erteilten Genehmigungen für das Zwischenlager auf Basis einer falschen Rechtsgrundlage erteilt worden seien. Begründet wird dieses mit der Auffassung, dass als Genehmigungsgrundlage nicht die Strahlenschutzverordnung Paragraph 7, sondern das Atomgesetz Paragraph 7 Absatz 3 angewendet werden müsse. Dass diese Rechtsauffassung nicht haltbar ist, wird vor dem Hintergrund deutlich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern selbst, auch unter dem jetzigen Umweltminister, alle Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung erteilte, meine Damen und Herren. Sowohl Bundesbehörden als auch die Behörden anderer Bundesländer folgen der Auffassung, dass der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in Abfalllagern des Zwischenlagers Nord eindeutig und unstrittig dem Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung zugeordnet werden muss. Meine Damen und Herren, ich warne vor den Auswirkungen, sollte sich das Umweltministerium mit seiner neuen Rechtsauffassung durchsetzen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Das wären 10 Millionen für die Kindertagesstätten.)

Der gesamte Rückbau des KKW Lubmin, Greifswald, aber auch Rheinsberg wäre in Frage gestellt, meine Damen und Herren.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das wird teuer.)

Von den damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen, unter anderem hervorgerufen durch Kurzarbeit und finanzielle Mehrbelastungen, möchte ich jetzt gar nicht reden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der klaren Rechtslage ist es nur verständlich, dass die Energiewerke Nord auch aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erteilung der Genehmigung drängen.

(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Ohne Rücksicht auf Verluste.)

Da der Umweltminister trotz mehrfacher Aufforderung untätig blieb, reichten die Energiewerke Nord am 3. Mai 2005

die Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Greifswald ein. Seitens des Gerichtes wurde der Streitwert des Verfahrens sehr hoch eingestuft, so dass mit erheblichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu rechnen ist. Ich denke, davon können wir ausgehen, Herr Umweltminister. Hinzu kommen die möglichen Schadensersatzforderungen der Energiewerke Nord an das Land MecklenburgVorpommern und genau hier liegt das Problem des Umweltministers, meine Damen und Herren. Wenn er auch andererseits die Genehmigung aus rein dogmatischen oder ideologischen Gründen durch Untätigkeit verhindern möchte,

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist ja wohl das Letzte!)

so möchte er doch andererseits nicht für Schadensersatz, Gerichts- und Anwaltskosten in Haftung genommen werden.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde will er sich mit dem vorliegenden Antrag eine Legitimation des Landtages für sein bisheriges Untätigsein einholen. Das, glaube ich, müssen Sie beachten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Punkt 2 des Antrages befasst sich mit dem Antrag der EWN, hochradioaktive und wärmeentwickelnde Abfälle aus Forschungsvorhaben der Bundesrepublik Deutschland im Zwischenlager Nord einzulagern. Die Landesregierung soll sich bei der Bundesregierung gegen die Einlagerung aussprechen. Klar aber ist doch, dass die Genehmigungsanträge der EWN in Absprache mit den Bundesministerien für Finanzen, Umwelt und Wirtschaft bei dem zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz eingereicht wurden. Bei der Energiewerke Nord GmbH handelt es sich um ein Bundesunternehmen, meine Damen und Herren. Der Gesellschaftszweck besteht unter anderem in der Stilllegung der sechs Kernkraftwerksblöcke in Lubmin und Rheinsberg. Für diese Aufgaben beschäftigt die EWN GmbH rund 1.250 Mitarbeiter an den Standorten Lubmin und Rheinsberg. Nicht zu vergessen sind die Arbeitsplätze in den Dienstleistungsbereichen und so weiter. Umso wichtiger ist es, dass sich die EWN im Laufe der letzten Jahre ein hervorragendes Know-how beim Abbau von kerntechnischen Anlagen sowie bei der Behandlung von radioaktiven Materialien angeeignet hat.

(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Das stellt doch keiner in Frage!)

Mit diesem Know-how nimmt sie weltweit eine Spitzenstellung ein.

(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Das ist korrekt.)

Das möchte ich nur noch einmal deutlich betonen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

In Folge dessen hat die EWN im Auftrag der Bundesregierung andere Stilllegungsvorhaben des Bundes übernommen beziehungsweise sie wird sie in Kürze übernehmen. Ziel ist es, die EWN als zentrales Stilllegungs- und Entsorgungsunternehmen für alle kerntechnischen Anlagen, die sich in Verantwortung der öffentlichen Hand befinden, zu profilieren. Weiterer Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EWN ist die Übertragung der Projektleitung