Protocol of the Session on December 15, 2005

3. bestrahlte und unbestrahlte Brennstäbe des Forschungszentrums Geesthacht aus dem Betrieb des Forschungsschiffes „Otto Hahn“, die derzeit noch in Geesthacht lagern und

4. hoch aktive Zäsiumquellen des Forschungszentrums Karlsruhe

Und es gibt einen weiteren Antrag vom 17. Juni dieses Jahres. Mit ihm wird die Aufbewahrung von fünf Castorbehältern beantragt. Sie sollen Glaskokillen aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe aufnehmen, die bei der Aufarbeitung der hoch aktiven Spaltproduktlösung im Rahmen des Rückbaus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe entstehen.

Mit der Genehmigung dieser Anträge, meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor, würde Lubmin automatisch zur bundesweiten Lagerstätte für hoch radioaktiven Abfall werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Links- partei.PDS und Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos)

Bislang hat die Bundesregierung weder die Landesregierung offiziell über ihre Pläne zur Zwischenlagerung der radioaktiven Forschungsabfälle in Lubmin unterrichtet noch hat sie ihre Standortauswahl begründet. Sollte Lubmin wirklich als Standort für diese Pläne ausgewählt werden, würde das die längsten Castortransporte durch die Bundesrepublik nach sich ziehen. Was diese Entscheidung für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern bedeutet, möchte ich mir wirklich nicht vorstellen. Die oben aufgezählten Gründe erschienen den Koalitionsfraktionen Grund genug, den vorliegenden Antrag einzubringen und nochmals den einmütigen Konsens der Ablehnung einer solchen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern einzufordern.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Holger Friedrich, SPD)

Vielen Dank, Frau Schwebs.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Um das Wort gebeten hat der Umweltminister des Landes Herr Professor Dr. Methling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich näher auf den Antrag eingehe, möchte ich Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über die Aktivitäten der Energiewerke Nord GmbH, kurz EWN, geben. Der Rückbau der Kernkraftwerke Lubmin und Rheinsberg wird aus dem Bundeshaushalt mit circa 3,2 Milliarden Euro finan

ziert. Zum Vergleich: Die gerade fertig gestellte A 20 kostete 1,8 Milliarden Euro. In Lubmin läuft das weltweit größte atomare Stilllegungsprojekt. Der Abbau liegt im Zeitplan. Der Kernbrennstoff wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2006 aus dem Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente, abgekürzt ZAB, in Castoren eingesetzt in die Halle 8 des Zwischenlagers Nord umgelagert sein. Der Rückbau wird um das Jahr 2012 abgeschossen werden können. Derzeit ist die Hälfte der veranschlagten Mittel ausgegeben. Dieser Abbau ist die Kernaufgabe der Energiewerke Nord.

Durch Abbau des Kernkraftwerkes entstand und entsteht bei der EWN ein besonderes Know-how, das die Energiewerke Nord aus wirtschaftlichen Gründen vermarkten wollen und dieses bereits getan haben. Sie verfolgt damit die Absicht, für das im Zuge des Abbaus frei werdende Personal neue Arbeitsplätze zu schaffen und durch ihr Spezialwissen Wertschöpfung im Land zu generieren. Dabei beschränken sich die Geschäftsfelder nicht ausschließlich auf den atomaren Bereich, sondern umfassen auch umfangreiche Aktivitäten für die zukünftige Nutzung der nicht dem Atomgesetz unterfallenden Flächen der EWN. Das begrüße ich außerordentlich und anerkenne die Leistungen der EWN-Geschäftsführung.

Einige Beispiele sollen die Erfolge kurz belegen: Teile des ehemaligen Betriebsgeländes in Lubmin, die nicht mehr benötigt werden, wurden an Gewerbebetriebe veräußert. Hervorzuheben sind die Planungen zur Errichtung von Gas- und Dampfkraftwerken. Die entsprechenden Flächen sind verkauft. Das Umweltministerium hat die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Der EWN obliegt die fachliche Leitung für die Errichtung eines Zwischenlagers für russische Atom-U-Boote in Murmansk. Ein Teil der für Murmansk benötigten ingenieurtechnischen Leistungen wird in Lubmin erbracht. In der Slowakei und in Bulgarien soll je ein Kernkraftwerk stillgelegt werden. Die EWN hat Angebote für diese Aufgabenstellung abgegeben. Die EWN hat den Auftrag, den Kernforschungsreaktor in Jülich zurückzubauen. Weiter zeichnet sich ab, dass die EWN den Auftrag zur Stilllegung der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe erhalten wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, allerdings hat die EWN auch unternehmerische Schritte eingeleitet, die ich nicht unterstützen kann und die Anlass des heutigen Antrags der Koalitionsfraktionen sind. Aufgrund einer Genehmigung aus dem Jahr 1998 kann die EWN schwachund mittelradioaktive Stoffe, also keine Kernbrennstoffe, für Dritte in den Hallen 1 bis 7 des Zwischenlagers bearbeiten und dafür je ein Jahr vor und nach der Bearbeitung lagern. Das ist die so genannte Pufferlagerung, die damals auch im Landtag sehr kontrovers diskutiert worden ist.

Die EWN hatte nun beantragt, die Lagerung externer atomarer Abfälle auf je fünf Jahre vor und nach der Bearbeitung auszudehnen. Damit soll der Schritt von einer Pufferlagerung hin zu einer echten Zwischenlagerung gegangen werden. Ziel ist es, sich aktiv in den Abbau der westlichen Atomkraftwerke einzubringen. So wurden Angebote zum Rückbau der Kernkraftwerke Stade, Mülheim-Kärlich und Obrigheim abgegeben. Die Landesregierung steht allen weiteren Begehrlichkeiten zur Bearbeitung und Lagerung von Abfällen Dritter, das heißt nicht aus Lubmin oder Rheinsberg stammenden, kritisch, ja, ablehnend gegenüber. Sie weiß sich in dieser Auffassung in Übereinstimmung mit dem Landtag, der dazu einstimmige Beschlüsse in der 1. und 2. Legislaturperiode gefasst hat. In Meck

lenburg-Vorpommern gibt es jedenfalls bis heute einen parteiübergreifenden Konsens, dass im Zwischenlager Nord nur die radioaktiven Abfälle aus den Atomkraftwerken der DDR zwischengelagert werden sollen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Um das noch mal deutlich zu machen, zitiere ich aus dem Grundsatzbeschluss des ersten Landtages in Mecklenburg-Vorpommern am 17. Oktober 1991: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die Errichtung eines sicherheitstechnisch notwendigen Zwischenlagers für atomare Brennelemente (Trockenlager) in Lubmin als Ersatzbau für das Zwischenlager (Nasslager) nur zu genehmigen, wenn dort ausschließlich die atomaren Abfälle der stillgelegten Kraftwerksblöcke Greifswald (Lubmin) und Rheinsberg zwischengelagert werden und die Ausweitung als externes Zwischenlager verhindert wird.“ Ganz in diesem Sinne hat der zweite Landtag am 25. April 1996 einstimmig beschlossen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, eine verbindliche Erklärung der Bundesregierung zu erwirken, daß in Mecklenburg-Vorpommern außer den Abfällen aus den Kernkraftwerken Greifswald/Lubmin und Rheinsberg keine überregionalen radioaktiven Abfälle im ,Zwischenlager Nord‘ (Greifswald/Lubmin) eingelagert werden.“

Die damalige Landesregierung hat sich in diesem Sinne an die Bundesregierung gewandt, an die damalige Bundesumweltministerin, die auch geantwortet hat. Das war Frau Merkel und sie hat mitgeteilt, dass sie keinen Anlass sieht, dieses formell zu bestätigen, weil die Bundesregierung nicht die Absicht hat, Abfälle aus anderen Kernkraftwerken in Greifswald/Lubmin einzulagern.

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Niemand hat die Absicht! – Heiterkeit bei Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS)

Die politische Absicht, die in den Landtagsbeschlüssen zum Ausdruck gekommen ist, hat dann auch Niederschlag gefunden im regionalen Raumordnungsprogramm Vorpommern im Jahr 1998. Dort heißt es unter Ziffer 10.6 „Radioaktive Abfälle“: „Das Zwischenlager Nord soll ausschließlich radioaktive Abfälle aus den stillgelegten Kernkraftwerken Lubmin/Greifswald und Rheinsberg zur Zwischenlagerung aufnehmen.“ Die Landesregierung der 4. Legislaturperiode hat in ihrem Koalitionsvertrag in der Ziffer 132 formuliert: „Das Zwischenlager Nord in Lubmin dient ausschließlich dem Rückbau der Kernkraftwerke Lubmin und Rheinsberg und als Landessammelstelle für schwach radioaktive Abfälle. Weitergehende atomrechtliche Genehmigungen werden durch das Land nicht erteilt. Gegen eventuelle weitergehende Genehmigungen des Bundes wird sich die Landesregierung politisch und gegebenenfalls auch juristisch zur Wehr setzen.“

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Natürlich sind der EWN und dem Bund als Eigentümer der EWN die politischen Erklärungen aller im Landtag vertretenen Parteien und des regionalen Planungsverbandes bekannt und man hätte erwarten können, dass der Bund als Gesellschafter dies auch bei der unternehmerischen Führung seines Staatsbetriebes berücksichtigt. Der Vorwurf richtet sich daher nicht primär, das will ich in aller Deutlichkeit sagen, an die Geschäftsführung der EWN. Ein Geschäftsführer ist dazu da, Geschäfte zu machen, Gewinn zu erzielen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Aber

ein Bundesfinanzminister sollte in seiner Gesellschaft meines Erachtens dafür Sorge tragen, dass ein Staatsbetrieb des Bundes nicht gegen den erklärten Willen eines Landesparlamentes und einer Landesregierung auf deren Hoheitsgebiet handelt.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS, einzelnen Abgeordneten der SPD und Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos)

Jedoch genau das geschieht und soll allem Anschein nach auch erheblich ausgedehnt werden. Das betrifft die Zwischenlagerung von festen radioaktiven Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen mit Leichtwasserreaktoren vor und nach einer Behandlung beziehungsweise Konditionierung am Standort Lubmin bis zu jeweils fünf Jahren, auf die ich bereits kurz eingegangen war.

Die Historie dieses Antrages stellt sich folgendermaßen dar: Im Antrag zur Grundgenehmigung des ZLN war bereits die Konditionierung und unbefristete Lagerung von radioaktiven Stoffen Dritter bis zu einer Gesamtmasse von 15.000 Megagramm, ich sage besser Tonnen, das versteht dann gleich jeder, enthalten.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Da schon damals die Lagerung radioaktiver Stoffe Dritter politisch umstritten war, schränkte die EWN den Antrag auf die Konditionierung und Pufferlagerung von einem Jahr vor und nach der Konditionierung sowie die Gesamtmasse auf 6.700 Tonnen ein. Das wurde mit der Genehmigung vom 20. Februar 1998 so beschieden. Der Antrag auf unbefristete Zwischenlagerung von 15.000 Tonnen wurde im September des gleichen Jahres, sieben Monate nach Genehmigung des ersten Antrages, erneut gestellt. Im März 1999 bat die EWN, den Antrag bis nach Beendigung der Konsensverhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen ruhen zu lassen. Im Juli 2003 präzisierte die EWN den Antrag auf die Lagerung fünf Jahre vor und nach der Konditionierung und bat, den Antrag zu entscheiden. Aufgrund der Diskussionen im Kernenergiebeirat im Oktober 2003 und im Januar 2004 schränkte die EWN ihren Antrag dahingehend ein, dass radioaktive Stoffe aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität nur angenommen werden, wenn sich diese in Stilllegung und Abbau befinden. Der Antrag wurde von meiner Fachabteilung unter Hinzuziehung des TÜV Nord als Sachverständigen geprüft, der die Genehmigungsvoraussetzungen als erfüllt ansah. Ein Genehmigungsentwurf wurde erstellt. Der entsprechende Entwurf liegt mir seit April 2004 vor. Aus den oben genannten Gründen habe ich der Genehmigung bislang nicht zugestimmt, sondern weitere Prüfungen und juristische Bewertungen veranlasst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich habe versucht, auf politischem Weg die Ausdehnung der Aktivitäten der EWN am Standort zu verhindern. Bereits am 11. Januar 2001 habe ich mich an Bundesumweltminister Trittin mit der Bitte gewandt, auf die EWN und das aufsichtsführende Ressort, das Bundesfinanzministerium, dahingehend Einfluss zu nehmen, von der Zwischenlagerung von Fremdabfällen in Lubmin Abstand zu nehmen. Dieses Schreiben wurde nicht beantwortet. Mein Staatssekretär Dr. Stegemann hat mit Schreiben vom 14. November 2003 das Bundesumweltministerium um eine politische Bewertung des EWN-Antrages gebeten. Daraufhin hat Herr Staatssekretär Baake mit Schreiben

vom 19. Februar 2004 lapidar auf meine eigene Zuständigkeit hingewiesen.

Natürlich wurde auch der Kernenergiebeirat mit dem Thema befasst. Er hat mir in seiner Sitzung vom 27. Februar 2004 mehrheitlich die Ablehnung des strittigen Antrages empfohlen. Der NABU hat mir im April 2004 eine Liste mit circa 7.000 Unterschriften von Bürgern, vor allem aus Mecklenburg-Vorpommern, übergeben, die sich gegen die Genehmigung aussprechen.

Nunmehr hat die EWN, das ist grundsätzlich ihr gutes Recht, ich betone das, im Mai dieses Jahres eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Greifswald gegen das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Wir haben die Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger Berlin mit der Rechtsvertretung des Umweltministeriums beauftragt. Diese Kanzlei wurde ausgewählt, weil sie einschlägige Erfahrungen in atomrechtlichen Verfahren hat. Sie vertritt das Land übrigens auch bei seiner Klage gegen das so genannte Bombodrom. Mit der Kanzlei besteht Übereinstimmung, dass keine höheren Gebühren als nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gezahlt werden. Ich gedenke, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten und eine Entscheidung zu treffen nach Abwägung des Ausgangs dieses Verfahrens.

Leider, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es weitere Entwicklungen, die ich zumindest mit großer Sorge beobachte. Frau Schwebs hat einige dieser Punkte vorgetragen, ich will sie nicht wiederholen. Auf jeden Fall stehen also nach dem Antrag, der hier zugrunde liegt, der der Diskussion zugrunde liegt, weitere Anträge beziehungsweise Absichten ins Haus. Mit dem Antrag vom 17. Juni 2005 wurde die Einlagerung von fünf weiteren Castorbehältern einschließlich Inventar in Form von jeweils 28 Glaskokillen aus der stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe beantragt. Frau Schwebs hat auch darauf hingewiesen. Ich möchte anmerken, dass diese Castoren ursprünglich in Gorleben gelagert werden sollten, dass aber der damalige Umweltminister Trittin entschieden hat, dass die nach Lubmin gehen sollen.

(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Der war mir schon immer unsympathisch.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erst am 1. Dezember dieses Jahres hat das Bundesumweltministerium mein Haus darüber unterrichtet, dass es beabsichtigt, Kernbrennstoff aus den so genannten Unterrichtsreaktoren der Firma Siemens, die früher an Hochschulen für Unterrichtszwecke verwendet wurden, aus Hanau schon zum 01.01.2006 befristet in das ZLN zur staatlichen Verwahrung zu verbringen. Dieses Material soll später in München konditioniert werden. Die Plötzlichkeit des Anliegens wird damit begründet, dass es im Verfahren für die Genehmigung der Konditionierung in München Verzögerungen gab. Darüber habe ich die Umweltausschussvorsitzende Frau Schwebs und den Kernenergiebeirat unterrichtet. Die staatliche Verwahrung ist Sache des Bundes. Einer Genehmigung bedarf es nach seiner Aussage dafür nicht. Ich konnte erreichen, dass der Bund verbindlich zugesagt hat, den Brennstoff bis zum 01.07.2006 wieder aus dem ZLN zu entfernen. Einen realistischen Weg, die staatliche Verwahrung in Lubmin generell zu verhindern, sehe ich nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, der Landtag und auch die Koalitionspartner

haben gute Gründe gehabt, sich gegen eine Entwicklung in Lubmin hin zu einer bundesweiten Aufarbeitungs- und Lagerstätte für atomare Abfälle auszusprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Mecklenburg-Vorpommern will Gesundheitsland Nummer eins werden. Der Tourismus ist im Land eine tragende Säule.

(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Genau.)

Zu diesem Image passt weder lokal noch regional eine Atomfabrik.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Holger Friedrich, SPD – Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Genauso ist es.)

Für die Landesregierung wurde eine Vereinbarung verabredet. Diese Vereinbarung verpflichtet mich, alle rechtlichen Mittel gegen eine erweiterte Nutzung der Lubminer Anlagen für Drittabfälle auszuschöpfen. Das habe ich veranlasst und ich wäre Ihnen sehr dankbar, meine Damen und Herren, wenn dieses Hohe Haus mich dabei auch weiterhin politisch unterstützen würde.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vor dem Hintergrund der im Bund nicht gelösten Endlagerfrage möchte ich jeder Entwicklung, ich will das sehr deutlich sagen, jeder Entwicklung, die den Standort Lubmin zu einem vorläufigen Endlager machen würde, entgegentreten.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Holger Friedrich, SPD)

Es muss gesichert sein, dass alle radioaktiven Abfälle nach Eröffnung eines Endlagers des Bundes alsbald genau dorthin überführt werden. Bis dahin sollte der Bund nicht nur die privaten Betreiber, sondern auch sich selbst verpflichtet sehen, standortnahe Zwischenlager für seine Abfälle einzurichten oder anderweitig bestehende Standorte...

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Die Schlagfertigkeit und der Ideengehalt, die Herr Riemann an den Tag legt, verwundern mich immer wieder.