Protocol of the Session on December 15, 2005

am 06.02.1996 beschlossen, so zu verfahren, das heißt, die Erlaubnis zu versagen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Wenn ihr das wisst, warum fragt ihr dann? – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Es kam dann ohne eine erneute Kabinettsbefassung zu einer Änderung dieser Haltung. Der damalige Wirtschaftsminister hat im Jahr 1997, das genaue Datum weiß ich jetzt nicht mehr, entschieden, die Erlaubnis zu erteilen.

Herr Petters, ich vermute, Sie wissen hier auch eine ganze Menge. Sie waren damals ein enger Mitarbeiter des damaligen Wirtschaftsministers.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Herr Minister, es gibt offensichtlich eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Storch. Bitte.

Ist der Antrag der MIBRAG ausschließlich auf die Förderung von Braunkohle gerichtet oder was steckt sonst dahinter?

Herr Abgeordneter, der Antrag ist nicht auf die Förderung gerichtet, sondern er ist auf die Erkundung gerichtet.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Das heißt, er ist in einem Stadium, wo man erst einmal wissen will, was unter der Erde ist und ob man überhaupt fördern will oder nicht.

(Wolfgang Riemann, CDU: Das können wir ja verhindern.)

Die Förderung ist hier nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

4. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Landesregierung für die mittelständische Wirtschaft, falls es – trotz der derzeitigen Versagung – zu einer Genehmigung des Abbaus – von Braunkohle in der Region – kommt?

Herr Petters, bei der Versagung der weiteren Erkundung beziehungsweise der Ablehnung des Antrages handelt es sich hier um eine hypothetische Frage, die man jetzt so in dieser Breite nicht zu klären hat. Diese Aspekte, die Sie angeführt haben, wären alle Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens. Da es aber im Moment nicht in Sicht ist und deshalb auch nicht Untersuchungsgegenstand im konkreten Fall sein kann, müsste man erst genau wissen, worauf sich der Antrag auf Abbau bezieht, und wenn es so weit ist, dann muss alles untersucht werden.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Die Frage hätte er schon mal viel eher stellen können, als er mitgewirkt hat.)

Das wären ganz gründliche Verfahren, die natürlich viel Geld kosten und die man sich, da der Abbau voraussichtlich nicht stattfinden wird, auch sparen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fragen 5 und 6 für den Geschäftsbereich des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei wurden von der Antragstellerin zurückgezogen.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hierzu die Fragen 7 und 8 der Abgeordneten Frau Ilka Lochner-Borst.

Herr Minister!

7. Aus welchen Gründen werden an der Universität Rostock sowohl in der Juristischen Fakultät als auch in der Medizinischen Fakultät, insbesondere am Hans-Moral-Institut für Zahn- und Kieferheilkunde, seitens der Landesregierung keine Berufungen von zu besetzenden Lehrstühlen zugelassen?

Frau Abgeordnete, ich darf für Herrn Kollegen Metelmann Folgendes sagen: Die Aussage, dass an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock seitens der Landesregierung keine Berufungen von zu besetzenden Lehrstühlen zugelassen werden, ist unzutreffend. Zutreffend ist, dass derzeit dem Bildungsministerium keine Berufungsvorschläge für zu besetzende Lehrstühle an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock vorliegen.

Der letzte Berufungsvorschlag dieser Fakultät wurde dem Bildungsministerium für die Professur Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie vorgelegt und die Besetzung dieser Professur erfolgte mit der Ernennung zum Universitätsprofessor am 1. September 2005. Derzeit liegt aus der Klinik und der Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde die W2-Professur für konservierende Zahnheilkunde im Bildungsministerium zur Ruferteilung vor.

Mit der Etablierung der Strukturkommission Hochschulmedizin im Jahr 2004 wurde einvernehmlich mit den Universitäten festgelegt, dass bis zur Entscheidung über die Empfehlungen in der Kommission vorerst keine Ruferteilungen erfolgen. Dies galt für alle Fächer. Soweit nicht die Zahnmedizin betroffen ist, werden alle vakanten Professuren einvernehmlich mit der Medizinischen Fakultät nachbesetzt. Da der Studiengang Zahnmedizin von der Strukturkommission zur Schließung empfohlen wurde, bestand auch hier das Ruferteilungsverbot bis zur Entscheidung über die Fortführung des Studienganges fort. Gegenwärtig sind die Überlegungen zur Schließung der Zahnmedizin noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung wird unter Zugrundelegung des zwischen Universität und Land bestehenden Vertrages zunächst die weitere Entwicklung der konsequenten Einhaltung der Kostenneutralität nicht nur im Ambulanzbereich, sondern auch hinsichtlich des Bilanzverlustabbaus beobachten. Auch im investiven Bereich, insbesondere in der Gerätetechnik, ist zu prüfen, wie sich die konkreten Belange der Zahnmedizin kostenneutral einordnen werden. Angesichts dieser Sachlage beabsichtigt das Bildungsministerium, der Universität die Zustimmung zur Ruferteilung für die befristete Wiederbesetzung der W2-Professur für konservierende Zahnheilkunde zu geben.

(Wolfgang Riemann, CDU: Stell mal ein paar Zusatzfragen, Ilka!)

Herr Minister, gestatten Sie eine Nachfrage?

Möglicherweise muss ich sie schriftlich beantworten lassen durch das Bildungsministerium,

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Linkspartei.PDS und CDU)

aber stellen Sie erst einmal die Frage.

Frau LochnerBorst, Sie brauchen an der Stelle als diejenige, die die Frage formuliert hat, nicht darum zu bitten, sondern Sie haben die Möglichkeit, zwei Zusatzfragen zu stellen.

Danke, Frau Präsidentin.

(Wolfgang Riemann, CDU: Wie höflich!)

Die erste Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, dass es sowohl für die Juristische Fakultät als auch für die Medizinische Fakultät, insbesondere für das Institut für Zahn- und

Kieferheilkunde an der Universität Rostock, bereits Beschlüsse der betreffenden Gremien gibt, was die Berufungen von offenen Stellen betrifft?

Und die zweite Nachfrage: Ist Ihnen bekannt, dass das Institut für Zahn- und Kieferheilkunde bereits die Kostenneutralität nachgewiesen hat, und beziehen Sie die Strukturentscheidungen, die innerhalb dieses Institutes beziehungsweise der Medizinischen Fakultät gefällt wurden, in Ihre Überlegungen ein?

Mir persönlich sind diese Beschlüsse nicht bekannt. Was dem Kollegen Metelmann bekannt ist, wird er Ihnen schriftlich mitteilen.

(Sigrid Keler, SPD: Genau. – Der Abgeordnete Dr. Gerhard Bartels bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Herr Abgeordneter Dr. Bartels, gemäß Paragraph 65 Absatz 4 kann ich weitere Fragen, Zusatzfragen anderer Mitglieder des Landtages zulassen. Da der zuständige Minister nicht im Hause ist, werde ich jedoch von dieser Möglichkeit heute nicht Gebrauch machen.

(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Torsten Renz, CDU: Das gibt’s doch wohl gar nicht! Man wird doch wohl Fragen stellen können!)

Herr Minister!

8. Aufgrund welcher konkreten Überlegungen bezieht die Landesregierung das Alternativkonzept der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock nicht in ihre Überlegungen zur Gestaltung der Hochschulstrukturen am Standort Rostock ein?

Die Realisierung des alternativen Stellenabbaukonzeptes der Medizinischen Fakultät wird im Kontext der Entwicklung, wie ich sie eben bei Ihrer vorhergehenden Frage schon beantwortet habe, mit einbezogen.

Vielen Dank.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Umweltministers und hierzu die Fragen 9 und 10 der Abgeordneten und Vizepräsidentin Frau Renate Holznagel.

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, Herr Minister:

9. Welche Rechtsgutachten zur Genehmigung der Erweiterung der Pufferlagerung im Zwischenlager Nord wurden bisher seitens der Landesregierung in Auftrag gegeben und zu welchen Ergebnissen kamen diese?

Frau Abgeordnete, es wurde ein Rechtsgutachten an Herrn Professor Dr. Ibsen von der Universität Osnabrück in Auftrag gegeben. Über dieses Gutachten und dessen Ergebnisse habe ich in der letzten Kernenergiebeiratssitzung informiert. Insofern sind alle Fraktionen des Landtages, die Mitglied im Beirat sind, in Kenntnis gesetzt. Deswegen erlaube ich mir eine gewisse Verwunderung über Ihre Frage, aber ich will sie gern beantworten.

Professor Ibsen hat in seinem Gutachten keine Hinweise gegeben, die einer Genehmigung entgegenstehen,

allerdings teile ich nicht alle Argumente des Gutachtens. Insbesondere bin ich überrascht, wie wenig die Voten des Landesgesetzgebers als öffentliches Interesse im rechtlichen Sinne bewertet wurden. Im weiteren Verfahren hat sich ergeben, dass der Gutachter nicht alle Rechtsfragen geprüft hat, die möglicherweise einer Genehmigung entgegenstehen. Das trifft insbesondere die Belange der Raumordnung und die Frage, ob die Einlagerung von Reaktorteilen überhaupt ausschließlich nach der Strahlenschutzverordnung oder aber auch nach dem Atomgesetz zu genehmigen ist. Dieses wird im Gerichtsverfahren zu klären sein.

Ich möchte gern noch eine Nachfrage stellen: Welche Kosten sind entstanden durch dieses Gutachten?