Für die seit dem 1. Juni 2005 zu entsorgenden Siedlungsabfälle stehen in Mecklenburg-Vorpommern drei mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen sowie eine thermische im schönsten Landkreis, nämlich im Landkreis Ludwigslust, zur Verfügung.
(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Angelika Peters, SPD: Bad Doberan.)
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Egbert Liskow, CDU: Eigenlob stinkt.)
Aber die Gesamtjahreskapazität, um das jetzt wieder in die Ernsthaftigkeit zurückzubringen, für die Behandlung der Siedlungsabfälle beträgt in Mecklenburg-Vorpommern exakt 365.000 Tonnen,
das heißt also, täglich können 1.000 Tonnen verarbeitet werden. Dort werden die Siedlungsabfälle aller Landkreise und kreisfreien Städte behandelt mit Ausnahme – dies ist hier auch schon gesagt worden – der Landkreise Nordwestmecklenburg, Schwerin und Wismar. Die drei verbleibenden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben Verträge mit der RABA Ihlenberg geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich eine vierte Anlage am Standort der Deponie Ihlenberg in Vorbereitung, das haben Sie angesprochen. Die Genehmigung hierfür ist bereits erteilt.
Wegen der späten Ausschreibung einschließlich der späten Vertragsabschlüsse – das hat im Wesentlichen die Wirtschaft mit zu verantworten, im Übrigen auch mit der Landeshauptstadt, das war ebenfalls ein Problem – wird die Anlage aber erst im kommenden Jahr ihren Betrieb aufnehmen. Eine entsprechende Siedlungsabfallmenge wird insofern gegenwärtig auf einem Zwischenlager, das haben Sie auch schon angedeutet, der Deponie Ihlenberg abgelagert, das extra für diesen Zweck eingerichtet und genehmigt wurde. Ein Teil der bei der RABA Ihlenberg unter Vertrag stehenden Abfälle wird zur mengenmäßigen und zeitlichen Begrenzung der Zwischenlagerung in Abfallbehandlungsanlagen und insbesondere in die Anlage in Rosenow geliefert.
Wie sieht es mit den Abfallmengen und der Kalkulation zurzeit aus? Auf der Grundlage der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hat man 2002 eine Abfallmenge von 430.000 Tonnen pro Jahr vorhergesagt. Ich glaube, diejenigen, die sich mit dem Ihlenberg in den vergangenen Jahren oder auch mit der Abfallbeseitigung auseinander gesetzt haben, können sich die Zahlen noch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Also die Planung 2002 lag bei 430.000 Tonnen. Nach den der Landesregierung vorliegenden Kenntnissen hat sich dies inzwischen auf eine vertraglich gebundene Menge von circa 352.000 Tonnen jährlich reduziert. Wenn ich da so an die Vorstellungen von Frau Kleedehn damals denke
und deren Entsorgungskapazitäten mit Müllverbrennungsanlagen, glaube ich, dann wäre das eine Katastrophe für das Land Mecklenburg-Vorpommern geworden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Schauen Sie optimistisch in die Zukunft! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Doch, das sehe ich so – und Sie merken es am Beifall, Herr Renz, da haben Sie noch irgendwo im Landkreis Güstrow Däumchen gedreht oder Schularbeiten gemacht –,
die Differenz bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern resultiert vor allen Dingen aus den Rückgängen bei der gewerblichen Wirtschaft und damit bei den gewerblichen Beseitigungsabfällen. Da ist eben das Problem. Einige Entsorgungsträger haben Sie per Sat
zung von der Andienungspflicht ausgeschlossen. Das heißt allerdings nicht, dass diese Abfälle nicht anfallen würden. Sie sind auf dem freien Markt einer ordnungsgemäßen Vorbehandlung zuzuführen, aber auch eine konsequentere Abfalltrennung und Verwertung trägt zu diesem Rückgang natürlich insgesamt bei.
Im Zuge der Errichtung neuer Anlagen hat sich das Deponievolumen insgesamt verringert. Ich glaube, das ist auch ein positives Signal. Die planmäßig festgestellten Deponien Rosenow und Stern-Dennin werden weiterhin betrieben. Von den ehemals – auch das ist, glaube ich, eine interessante Zahl – 951 Altdeponien in MecklenburgVorpommern stehen noch die Deponien von Camitz und Ihlenberg zur Verfügung. Für die 87 stillgelegten, aber noch zu rekultivierenden Deponien wird die Deponieverwertungsverordnung den rechtlichen Rahmen des Deponieabschlusses bilden. Das sind Fakten, die sehr schnell vorgetragen sind.
Wie ist nun aber die tatsächliche Situation in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Juni 2005? Hier ist zu unterscheiden zwischen der Entsorgung – ich habe schon darauf hingewiesen – von Siedlungsabfällen, für die eine Andienungspflicht besteht und für deren Entsorgung die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich sind, und der zweiten Kategorie, eben der Gewerbeabfälle, für deren ordnungsgemäße Beseitigung und Behandlung die Wirtschaft allein die Verantwortung trägt. Sie haben darauf richtigerweise hingewiesen, aber ich glaube, es muss noch einmal deutlich herausgearbeitet werden, dass wir zwischen diesen beiden Kategorien ausdrücklich unterscheiden müssen.
In Rostock fand vor kurzer Zeit eine Veranstaltung zu diesem Thema statt mit dem fragwürdigen Untertitel „... Entsorgungsnotstand oder kurzzeitiger Engpass“. Die Bezeichnung ist irreführend, denn es gibt weder einen Entsorgungsnotstand noch einen Engpass für die Siedlungsabfälle,
im Übrigen nicht in Mecklenburg-Vorpommern und insgesamt auch nicht in Deutschland. Dieser Untertitel trifft höchstens für die derzeitige Lage in den Gewerbeabfallentsorgungsgebieten zu.
Auf der Umweltministerkonferenz in der letzten Woche hat es dazu intensive Erfahrungsaustauschmöglichkeiten gegeben, die auch genutzt worden sind. Ich kann Ihnen insofern mitteilen, dass die Lage in allen Bundesländern vergleichbar ist. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben ihre Hausaufgaben ausdrücklich gemacht, wohingegen dies für die Wirtschaft nicht in vollem Umfang zutrifft. Unternehmen konstatieren einen sehr starken Anstieg der Abfallpreise für Gewerbeabfälle. Da setzt sich die Marktwirtschaft eben durch. In einigen Regionen sind die Anlagen zudem ausgelastet, so dass unter anderem zu hohen Bearbeitungs- beziehungsweise Behandlungspreisen noch erhebliche Transportkosten hinzukommen. Hier liegt allerdings kein Versagen der Politik vor. Es ist auch nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, Abfallbehandlungsanlagen für die Gewerbeabfälle vorzuhalten. Das kann auch so nicht sein. Hier haben die privaten Entsorger in der Vergangenheit schließlich immer auf ihre Unabhängigkeit bestanden.
Sofern es in diesem Bereich zu Engpässen kommt, müssen sie dafür auch – und damit meine ich die Wirtschaft – die volle Verantwortung übernehmen. Auch Mecklenburg-Vorpommern bleibt dabei nicht verschont. Von dem Aufschrei einiger Abfallerzeuger und Anlagenbetreiber, die ihre Abfälle nicht mehr entsorgen können, ist hier auch schon gesprochen worden. Bei genauem Hinterfragen stellt sich die angebliche Entsorgung, dieser Entsorgungsnotstand, aber oft doch etwas anders dar, und zwar insofern, dass das ein Kapazitäts- beziehungsweise Preisproblem ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mit dem In-Kraft-Treten der Abfallablagerungsverordnung sind dem Abfall die Wege des billigsten Geldes tatsächlich verschlossen worden
Wer gehofft hatte, wie bisher weitermachen zu können, der sieht sich jetzt natürlich mit einer neuen Marktsituation konfrontiert. Allerdings kam dieses nicht über Nacht. Sie resultiert aus der Gewerbeabfall- und der Abfallablagerungsverordnung, aus der Rechtsetzung, die seit langem klar ist und auf die auch jeder sich hätte einstellen können und müssen.
Geordneter Rückbau, Abfalltrennung an der Abfallstelle oder Nutzung hochwertiger Sortieranlagen, die ordnungsgemäßen Verwertungswege – diese Forderungen an eine ökologische und nachhaltige Abfallwirtschaft beziehungsweise Notwendigkeiten sind keineswegs neu. Sie haben in diesem Landtag immer wieder eine Rolle gespielt. Schon gar nicht kann man ihre Nichteinhaltung dann als Entsorgungsnotstand titulieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fragen zu Gebühren, Entsorgungsvergleiche und künftige Entwicklungen werden regelmäßig aufgeworfen. Wie Sie wissen, erfolgt die Kalkulation auf Grundlage der anfallenden Kosten, nicht für die Vorbehandlung, Verwertung, Deponierung, sondern auch für das Einsammeln und Transportieren der Abfälle von den Haushalten zu den Anlagen. Die Landkreise und kreisfreien Städte organisieren die Abfallentsorgung als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis.
Im Rahmen ihrer Verwaltungshoheit entscheiden die Entsorgungsträger selbst über Organisation, Durchführung und Finanzierung der Abfallversorgung und -entsorgung. Nun besteht zwischen Kosten und Gebühren zwar ein enger Zusammenhang, aber die Kalkulation der Gebührensätze erfolgt im Rahmen der abgaberechtlichen Vorschriften nach unterschiedlich gewichteten Zielvorstellungen. So verweise ich auch schon an dieser Stelle darauf, dass einfache Gebührenvergleiche wenig aussagefähig sind, da immer die dahinter stehende Gebühr und die Leistung insgesamt zugrunde gelegt werden müssen. Weil mit der Abfallvorbehandlung eine zusätzliche Leistung erbracht wird, die im Übrigen erhebliche Investitionen erfordert, schlägt sich dieses natürlich auch bei den Gesamtkosten wieder nieder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU, nun fordern Sie die Landesregierung unter der Ziffer II Ihres Antrages auf, Maßnahmen einzuleiten, um eine illegale Entsorgung – Sie haben es auch angesprochen, Frau Holznagel – von Gewerbeabfällen zu unterbinden. Im Auftrag des Umweltministers darf ich alle Abgeordneten des
Landtages ausdrücklich bitten, Sie auffordern, sich umgehend an den Umweltminister zu wenden, sobald Sie Kenntnisse von konkreten Fällen aus Ihren Wahlkreisen haben. Im Umweltministerium sind jedenfalls bislang noch keine illegalen Entsorgungen gemeldet worden. Trotzdem hat mein Kollege Herr Methling bereits vor längerer Zeit die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur angewiesen, im Rahmen der Überwachung von Gewerbeabfallsortieranlagen besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Entsorgung des Anlagenoutputs zu legen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung zum Antrag der CDU, und zwar zu dessen Begründung. Dort wird behauptet, es bestünde ein Mangel an Behandlungskapazitäten für Siedlungs- und Gewerbeabfälle. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen die Anlagensituation im Lande heute hinreichend vorstellen konnte, welche weder völlig neu noch weithin unbekannt ist. Hieraus gar einen Mangel an Behandlungskapazitäten abzuleiten ist aus unserer Sicht wirklich nicht nachvollziehbar. Lediglich die so genannten hoch kalorischen Abfälle aus den mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen werden gegenwärtig noch nicht im Lande verwertet.
Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Tagen dazu weitere Entscheidungen getroffen werden. Wir sind als Haus intensiv mit Stavenhagen beteiligt gewesen. Eine weitere Verarbeitung von hoch kalorischen Brennstoffen ist für das Kartoffelveredlungswerk in Hagenow vorgesehen. Sie sehen also, hier sind Dinge im Fluss, denn diese Abfälle sind voll marktfähig und können nicht per Landesverordnung innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern fest gebunden werden. Aber auch in diesem Teilbereich laufen in Mecklenburg-Vorpommern, wie eben angedeutet, umfangreiche Aktivitäten.
Zum Abschluss darf ich darauf hinweisen, gegen die Abfallwirtschaftsplan-Verbindlichkeitsverordnung wurde im Übrigen kein Rechtsmittel eingelegt. Die Rechtskonformität dieser Verordnung wurde zwar während der damaligen Verbandsanhörung angezweifelt, jedoch bis heute keiner gerichtlichen Kontrolle unterzogen. Ich kann jedenfalls heute feststellen: Mit der gegenwärtigen Abfallwirtschaftsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern wird der Abfallwirtschaftsplan erfolgreich umgesetzt. Auch die Ziele der Verbindlichkeitsverordnung haben wir weitgehend erreicht. – Insofern danke ich für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass ich zur Aufklärung habe beitragen können. Vielen Dank.
Auch wenn Sie die Rede des Umweltministers vorgetragen haben, gemäß Paragraph 85 Absatz 1 der Geschäftsordnung hat die CDU-Fraktion jetzt fünf Minuten mehr Redezeit.
Als Nächster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Jarchow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wesentliche, denke ich, hat der Herr Minister gesagt. Herr Minister, noch einmal vielen Dank für diese ausführlichen Erläuterungen. Normalerweise könnte man sagen, dass sich dieser Antrag der CDU eigentlich mit diesem Bericht schon erledigt hat.
Im Bereich des Siedlungsabfalls, meine Damen und Herren, kann ich die von der CDU entdeckten Kapazitätslücken absolut nicht erkennen.
Frau Holznagel, wenn Sie hier nur von Gebührensteigerung sprechen im Lande, wir hatten letzte Woche die erste Haushaltsdiskussion in der SPD-Kreistagsfraktion Parchim und da habe ich mit Freuden zur Kenntnis genommen, dass wir im Landkreis Parchim im kommenden Jahr die Abfallgebühren senken können.