Dem Land stehen bei den Argen 280,4 Millionen Euro für den Bereich „Markt und Integration“ zur Verfügung. Nachdem in den ersten Monaten der Schwerpunkt der Arbeit in den Argen in der Organisationsfindung und Leistungsgewährung lag, nahm die Förderung von Beschäftigung zunehmend Raum ein. Im August lag der Bindungsstand der Mittel bei circa 52 Prozent. Das bedeutet, einige Argen lagen mehr oder weniger deutlich darüber, einige lagen mehr oder weniger deutlich darunter. Bedenkliche Signale erreichen uns dabei bezüglich der Arge im Landkreis Parchim. Wir fordern alle Argen auf, die im Haushaltsjahr 2005 zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Betroffenen auch einzusetzen. Dabei werden in den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten die vorhandenen erfahrenen Strukturen genutzt wie die OAS, also die Organisation für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung, und die arbeitsmarkterfahrenen Vereine und Verbände. Diese leisten seit Jahren unschätzbare Arbeit im Interesse der Arbeitssuchenden und zur Entwicklung unseres Landes. Dafür von dieser Stelle unseren Dank! Allerdings 18.000 1-Euro-Jobs in Mecklenburg-Vorpommern für maximal sechs Monate und 235.000 bundesweit, das sind nicht die geeigneten Antworten auf die Forderungen des Ombudsrates und anderer Experten.
Die Linkspartei.PDS in Mecklenburg-Vorpommern sieht sich nicht nur deshalb darin bestärkt, in unserem Bundesland die Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik vor allem auf die Schaffung und Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie auf Qualifizierung zu legen. Im Übrigen haben die EU-Kommission und auch der Ministerpräsident unseres Landes am vergangenen Donnerstag erst wieder unserem Arbeitsministerium eine gute Arbeit bescheinigt. Aber auch die größten Anstrengungen des Landes können den Abbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik und die Wirkungen falscher Instrumente auf Bundesebene nicht kompensieren. Wir sind leider nicht in der Lage, die Fehler und Ungerechtigkeiten im SGB II zu korrigieren. Was wir aber tun müssen, ist, genau diese Fehler in die politische Diskussion und in den Bundesrat zu bringen.
Der Zwischenbericht des Ombudsrates macht auf weitere Probleme bei Hartz IV und seine Umsetzung aufmerksam. Dabei geht es um die Angleichung des Regelsatzes Ost an West, dabei geht es weiterhin um die Anrechnung der Miete beim Arbeitslosengeld II und beim BAföG, die Höhe der Unterkunftskosten und ihre vergleichbare Anwendung, den Kranken- und Versicherungsstatus von Nichtleistungsempfängern und -empfängerinnen sowie die Anrechnung des Kindergeldes für volljährige Kinder. Bei der organisatorischen Umsetzung des SGB II verweist der Ombudsrat auf Probleme, die sich aus der Mischverwaltung, aus personalwirtschaftlichen und
technischen sowie aus arbeitsdienst- und tarifrechtlichen Fragen ergeben. Viele Probleme hat der Ombudsrat in seinem ersten Zwischenbericht noch nicht aufgenommen. Ich möchte nicht alle nennen, aber einige auszugsweise: verschiedene Fragen der Höhe und Berechnung des Bedarfs einer Person oder Gemeinschaft, die Anrechnung des Partnereinkommens auf den Anspruch einer und eines Arbeitslosen oder die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I.
In die Reihe der zu überprüfenden Regelungen gehören genauso die verschärften Zumutbarkeitsregelungen zur Aufnahme einer Arbeit und auch das gesamte Antragsverfahren vom Formular über ständige Änderungsmeldungen ist zu hinterfragen. Auch viele Leistungen der ehemaligen Sozialhilferegelungen gibt es nicht mehr, obwohl der Bedarf dafür vorhanden ist und durch die so genannte Grundsicherung nicht abgedeckt ist. Ich denke da nur an die Kosten für die schulische Ausbildung. Auch der Mehraufwand für Schwangerschaft ist mindestens um das Kinderbett und den Kinderwagen zu erweitern. Meine Fraktion hatte das in der Aktuellen Stunde im Juni schon angesprochen.
Abschließend möchte ich ausdrücklich die Einschätzung des Rates unterstützen, dass Investitionen in Bildung und Qualifizierung in Schule und Beruf ein Schwerpunkt der komplexen Beschäftigungspolitik sein müssen. Lassen Sie uns also gemeinsam hier im Land und auf Bundesebene dafür wirken, dass mehr Mittel und bessere gesetzliche Regelungen für Bildung und eine aktive Arbeitsmarktpolitik auf den Weg kommen und die bestehenden verbessert werden im Interesse der Menschen in diesem Land und einer nachhaltigen und vor allem auch zukunftsorientierten Entwicklung. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kritiken, Warnungen und Anregungen sind alle vor dem In-Kraft-Treten des SGB II in den Wind geschlagen worden. Es wurde immer auf das Vermittlungsverfahren verwiesen. Man habe sich geeinigt und es gebe keinen Änderungsbedarf beziehungsweise keine Notwendigkeit, Änderungen einzuführen. Es wurde auch in der Monitoringgruppe, der ich angehöre, auf die Arbeit des Ombudsrates verwiesen. Wir warten mal ab, sagte Wolfgang Clement, welche Vorschläge der Ombudsrat machen wird, und dann werden wir möglicherweise handeln.
Dass Handlungsbedarf ansteht, ist von Frau Lück gerade beschrieben worden, und ich erinnere mich an so manche Debatte hier im Hohen Haus, aber auch im Lande Mecklenburg-Vorpommern, die sehr deutlich gemacht hat, dass dieses Gesetz so einige Tücken und Lücken hat, mit denen wir uns ganz konkret auseinander setzen müssen. „Ombud“ kommt ja aus dem Norwegischen und heißt, man möge sich der Aufgabe stellen, ungerechte Behandlung von Personen zu verhindern beziehungsweise zu mildern. Genau das hat dieser Ombudsrat getan.
Ich hatte in Berlin vorgeschlagen, in diesen Ombudsrat noch einen vierten Vertreter oder eine Vertreterin aufzunehmen, nämlich von den Betroffenen, beispielsweise von den Erwerbslosen oder aus dem Arbeitslosenverband oder einer anderen Arbeitsloseninitiative. Das ist aber nicht erfolgt.
Ich will es hier nur der Vollständigkeit halber noch einmal erwähnen, weil ich das nach wie vor für richtig halte, dass die Betroffenen selbst mitreden können.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Genau. – Zuruf von Regine Lück, Die Linkspartei.PDS)
So haben sie zu dem gegriffen, was Frau Lück gerade anführte, nämlich zu Eingaben und Telefonaten, 8.000 schriftliche Eingaben und 25.000 Telefonate. So viel telefonische Anfragen sind beim Ombudsrat erfolgt. Das zeigt schon, dass im ersten Halbjahr eine Vielzahl von Problemen, Fragen und Kritiken auf den Tisch dieses Rates gekommen sind.
Das hat also auch ganz konkret die Arbeit, die die ostdeutschen Arbeits- beziehungsweise Sozialminister in der Monitoringgruppe geleistet haben, mit unterstützt. Deswegen kann ich den Bericht des Ombudsrates nur empfehlen. Meine Damen und Herren, wer ihn noch nicht gelesen hat, sollte dies bitte tun. Er wird Ihnen die Augen öffnen und deutlich machen, wo an diesem Gesetz tatsächlich gearbeitet werden muss und wo deutliche Veränderungen notwendig sind. Das ändert nichts an der Tatsache, dass ich meine Überzeugung behalte, dass diese Reform grundsätzlich falsch angepackt wurde
und nicht zu den gewünschten Effekten führen wird, die sich viele, wie wir hier in der jüngsten Debatte gestern und heute gehört haben, in der Tat wünschen.
Ich stelle hier fest, meine Damen und Herren, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen auf Zustimmung trifft, und ich deute – Frau Strenz, ich vermute, dass Sie dazu noch sprechen werden – den Änderungsantrag der CDU auch in die Richtung, dass Sie den Antrag mit unterstützen, aber Ihre eigenen Überlegungen haben, wo Änderungsbedarf besteht. Danke, dass Sie nicken, dann kann ich also davon ausgehen.
Ich möchte an zwei Stellen näher etwas dazu sagen, vielleicht ist es auch einfach ein Stück Aufklärung, was Sie möglicherweise noch nicht wissen können, worauf Sie sich ganz konkret beziehen. Frau Lück ist im Einzelnen auf Fragen eingegangen, die der Ombudsrat aufgeworfen hat. Ich werde sie hier nicht im Detail wiederholen. Es ist aber bereits im Sommer und im Frühherbst zu Änderungen gekommen. Bekannt ist, dass man sich in Berlin geeinigt hat, die Zuverdienstmöglichkeiten zu verändern. Regelungen hierzu sind seit dem 1. Oktober in Kraft getreten. Es ist auch die Anrechnung der Eigenheimzulage und des Kindergeldes verändert worden, so dass tatsächlich eine
Erleichterung für die Bedarfsgemeinschaften, wie es jetzt heißt, aufgemacht wurde. Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf. Ich kann in der Tat genauso wie der Ombudsrat nicht nachvollziehen, warum Kinder, ob nun leiblich oder nichtleiblich, ob nun in einer ehelichen Gemeinschaft oder in einer verheirateten Familie, unterschiedlich behandelt werden. Genau das schlägt der Ombudsrat vor. Schauen wir nicht auf den rechtlichen Status der Kinder beziehungsweise der Elterngemeinschaft, sondern behandeln wir alle Kinder gleich. Das ist die Aussage, die der Ombudsrat getroffen hat, und er empfiehlt, allen Kindern die Aufnahme in die Familienversicherung tatsächlich zu ermöglichen. Das muss und will ich ausdrücklich unterstützen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen sieht auch hier vor, den Gesetzestext genau dahingehend zu verändern, dass diese Möglichkeit eingeräumt wird.
Sehr bewegt und engagiert wird nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland die Frage diskutiert: Wie gehen wir denn nun eigentlich mit der so genannten 58er-Regelung um? Das ist Paragraph 428 SGB III – für die Spezialisten. Hier gibt es in der Tat keinen Rechtsanspruch, aber es gibt einen Vertrauensschutz,
weil alle damals im Vertrauen auf die Zusage der Bundesanstalt für Arbeit, später Bundesagentur für Arbeit, damit auch der Bundesregierung, unterschrieben haben, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen,
dass sie die lange Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld I, damals noch Arbeitslosengeld, ausschöpfen und dann mit der Arbeitslosenhilfe an die Rente herangeführt werden. Sie sind natürlich enttäuscht worden, weil sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II auf einmal bekamen, was für die Mehrzahl dieser Empfängerinnen und Empfänger über 58 Jahre eine deutliche Verschlechterung mit sich gebracht hat.
(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Umtauschen, umtauschen! – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Manchmal auch gar nicht.)
Das ist nicht nur enttäuschend, sondern es ist für sie demütigend, und sie sind zu Recht frustriert und erwarten, dass das gegebene Vertrauen tatsächlich eingelöst wird nach dem Motto: Verträge sind einzuhalten von beiden Seiten. Deswegen muss hier meines Erachtens schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Es reicht nicht aus, diesem Personenkreis 30.000 oder 50.000 Arbeitsgelegenheiten bis zu drei Jahre anzubieten, an dem Grundfehler ändert sich durch diese Arbeitsgelegenheiten gar nichts.
In Mecklenburg-Vorpommern haben unmittelbar vor der Einführung des Arbeitslosengeldes II 4.867 ältere Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger sowie 6.365 Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfänger genau diese Vereinbarung unterschrieben. Wir reden hier also summa summarum von 10.000 bis knapp über 11.000 Personen, die es in unserem Lande betrifft, und das ist keine kleine Gruppe. Ich meine, wir, Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, sollten sich auch um
diese Personengruppe kümmern. Sie haben es tatsächlich bitter nötig. Lassen Sie uns also gemeinsam für die Rechte dieser Älteren eintreten, denn sie haben in Vertrauen auf die Zusagen des Staates damals die Vereinbarung mit der Bundesanstalt für Arbeit getroffen.
Ich teile die Auffassung, die sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die CDU geäußert haben, dass die Anträge kompliziert sind, dass auch die Bescheide nicht nachvollziehbar sind. Das will ich nicht weiter kommentieren, da sind wir uns sicherlich einig. Hier ist Vereinfachung notwendig, damit die betroffenen Antragsteller sowie Hilfebedürftigen dann auch nachvollziehen können, was sie dort melden müssen beziehungsweise wieso die Entscheidung genauso getroffen wurde, warum die Höhe des Arbeitslosengeldes II so ist, wie sie in dem Bewilligungsbescheid ausgedruckt wurde.
Die CDU, Frau Strenz, hat einen Änderungsantrag gestellt. Ich will auf den Punkt 3 kurz eingehen. Es soll geprüft werden, ob das Kindergeld für volljährige Kinder auf das Einkommen der Eltern nicht angerechnet werden kann und so weiter. Das wird hier ausgeführt. Ich will nur anmerken, dass das durch Entscheid der Bundesregierung jetzt bereits möglich ist, das muss man der Fairness halber sagen. Es war eine Diskussion im Frühjahr und im Sommer. Hier ist bereits entschieden worden, dass das Kindergeld für volljährige Kinder, wenn es unmittelbar und direkt an diese Personen, sprich an diese Kinder, weitergereicht wird, nicht auf das Arbeitslosengeld II der Eltern angerechnet wird. Das ist möglich, wenn diese erwachsenen Kinder einen entsprechenden Antrag an die Familienkassen richten. Das meinte ich mit einem Stück Informationsvermittlung. Es war nicht böse gemeint, aber manchmal spricht sich nicht alles herum. Ich weiß auch nicht, ob das so in der Zeitung gestanden hat, das muss ich der Fairness halber sagen.
Zweitens, und da habe ich ein Problem, sprechen Sie in diesem Punkt 3 in dem zweiten Anstrich davon, dass diese Maßnahmen kommunalisiert werden sollen, und zwar vollständig.
Das ist ja das Anliegen insbesondere der verehrten Kollegin Silke Lautenschläger aus Hessen, die mit Roland Koch an der Spitze im Bundesrat und anderswo sehr vehement für die Kommunalisierung des Arbeitslosengeldes II, eigentlich der Arbeitsmarktpolitik generell, eingetreten ist – Stichwort „Wisconsin-Modell“. Dieses ist in der CDU und nicht nur in der CDU intensiv diskutiert worden. Es ist in der Tat ein Problem gewesen, dass in den Trägerversammlungen – jetzt rede ich nicht über das Optionsmodell, sondern über die anderen, die Mehrzahl der Fälle – die Parität zwischen Kommune und Bundesagentur für Arbeit bestanden hat, weil nicht eindeutig war, wer der Bestimmer ist. So kann man das vereinfacht sagen. Jetzt ist aber durch Entscheid der Bundesregierung eröffnet worden, dass die Kommunen diese Chance erhalten, tatsächlich das bestimmende Element in dieser Trägerversammlung zu sein, indem sie eine Stimme mehr erhalten. Wenn die Kommune, der Landkreis, die kreisfreie Stadt dazu nicht bereit ist, wird das die BA übernehmen. Ich kann den Kommunen nur empfehlen, mutig diese Entscheidung zu fällen,
genau diese Stimme an sich zu ziehen, damit die Entscheidung vor Ort entsprechend getroffen werden kann.
Jetzt aber – und das ist mein Problem, meine Damen und Herren von der CDU – daraus abzuleiten, dass man eine vollständige Kommunalisierung des SGB II erreicht und damit das Optionsmodell generell in Deutschland einführt, halte ich für den falschen Weg. Und wenn ich noch diplomatisch bin, sage ich, ich halte es für etwas verfrüht, eine solche Entscheidung zu treffen. Aber es verbindet sich damit sofort auch die Frage: Was wird eigentlich mit der Bundesagentur für Arbeit, was wird mit einer bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik? Die Töne, die wir zurzeit aus Berlin hören, stimmen mich sehr nachdenklich.
In diesem Zusammenhang muss man sagen, es ist richtig, darauf hinzuwirken, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung – hoffentlich nicht nur zur Arbeitslosenversicherung, auch zu den anderen Versicherungen – gekürzt und gesenkt werden. Aber daraus abzuleiten, wie es in Berlin gegenwärtig getan wird, dass wir das Geld einsparen können und bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes bei den Maßnahmen kürzen – dass man das eine oder andere zusammenfasst, damit kann doch jeder leben –, wenn die Anzahl der Maßnahmen und damit derer, die in Maßnahmen kommen, deutlich zurückgefahren werden, das, glaube ich, kann nicht unsere Unterstützung finden. Da sollten wir hoffentlich gemeinsam gegenhalten.
Einen letzten Punkt will ich ansprechen, Frau Lück ist darauf eingegangen, wie die Mittelbindung aussieht. Das hat etwas mit der Einführung des Gesetzes zu tun, das hat etwas mit dem Aufbau der Arbeitsgemeinschaften zu tun und all den Fragen, die wir mehrfach hier diskutiert haben. Ich will sie nicht wiederholen. Wir haben einen Bindungsstand des Eingliederungstitels, der jetzt bei circa 60 Prozent liegt, bezogen auf alle Gelder, die bereitgestellt werden. Aber es besteht die Gefahr – und die ist sehr realistisch –, dass nicht alle eingeplanten Gelder, nämlich die 327 Millionen Euro für Mecklenburg-Vorpommern, in diesem Jahr umgesetzt werden.
Das wird von Experten und Praktikern so eingeschätzt, das ist keine Neuheit. Die Frage steht jetzt: Was wird eigentlich mit dem Geld, was nicht verbraucht wird, und wie sieht es 2006 aus? Das Bundeswirtschaftsministerium hat im September mitgeteilt, dass die Hälfte der nicht verausgabten Mittel und maximal zehn Prozent der Ansätze übertragen werden können. Ich halte das für falsch. Ich bin der Meinung, wenn man sich die Geschichte der Einführung des SGB II in Deutschland, auch in MecklenburgVorpommern anschaut, sollten wir alle nicht verbrauchten Gelder tatsächlich mit nach 2006 nehmen können,
weil das die Chance eröffnen würde, auch weitere Neubewilligungen in 2006 für verschiedene Maßnahmen tatsächlich zu realisieren.