Ich sage das deswegen, weil der Gleichmäßigkeitsgrundsatz natürlich die Einnahmeerwartung des Landes und der Kommunen miteinander vergleicht. Wir haben, obwohl eine Korrektur möglich gewesen wäre, dies nicht getan.
Gerade die Konsolidierungsbemühungen auf kommunaler Ebene haben das Land veranlasst, den Gleichmäßigkeitsgrundsatz unverändert für 2006 anzuwenden.
Meine Damen und Herren, als Bestandteil der sechsten FAG-Novelle wurde erstmals, wie ich sagte, eine Überprüfung der Finanzverteilung der Gesamteinnahme des Landes auf die beiden Ebenen Land und Kommunen vorgenommen. Und weil wir bei dieser Überprüfung die Belastungen auf beiden Seiten gegeneinander abgewogen haben, haben wir uns entschieden, den Schlüssel unverändert anzuwenden. Das hat zur Folge, dass die Kommunen diesen Betrag von 1,129 Milliarden Euro bekommen, obwohl nach dem strikten Gleichmäßigkeitsgrundsatz dieser Betrag eigentlich überzahlt wäre. Aber – ich sage es noch einmal – wir wollen uns, auch wenn die Mindestfinanzgarantie fällt, diese Zuwendung an die Kommunen auch leisten.
Meine Damen und Herren, die sich verringernden Einnahmen des Landes zwingen uns dazu, alle Möglichkeiten auch der Kommunen zur Einnahmeerhöhung auszuschöpfen.
Hierzu ist zu bemerken, dass der durchschnittliche Hebesatz der Gemeinden bei der Grund- sowie Gewerbesteuer deutlich hinter dem Durchschnitt der übrigen neuen Bundesländer liegt. Für das Jahr 2003 wurde eine fiktive Berechnung der für Mecklenburg-Vorpommern erzielbaren Mehrergebnisse anhand der Durchschnittshe
besätze durchgeführt. Danach ergeben sich Steuermehreinnahmen in einer Größenordnung von mehr als 50 Millionen Euro.
Das Innenministerium wird und muss daher künftig ein stärkeres Augenmerk darauf legen, ob die zum Haushaltsausgleich zumutbaren Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgenutzt werden konnten. Gleiches gilt, meine Damen und Herren, bei den Landkreisen für die Bemessung der Kreisumlage, die in einer Vielzahl von Fällen ohne ausreichende Analyse der gemeindlichen Haushalte im Hinblick auf eine zumutbare Belastbarkeit durch die Umlage erfolgt.
Einige Kreistage haben die Hinweise meines Hauses auch vorbildlich beachtet, nicht alle, aber einige.
Meine Damen und Herren, neben der Überprüfung des Finanzverteilungsverhältnisses war Schwerpunkt der vorliegenden Gesetzesnovelle die Anpassung der Zweckzuweisungen an das neue zentralörtliche System im Landesraumentwicklungsprogramm. Für die Gemeinden, die durch das jetzige dreigliedrige System aus Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren ihren Status als zentralen Ort verlieren, sind im neuen FAG Übergangsfinanzierungen vorgesehen.
Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass bei 43 der derzeitigen ländlichen Zentralorte die neuen Kriterien eines Grundzentrums nicht erfüllt werden. Für jede dieser Kommunen ist nach dem neuen FAG eine Übergangsfinanzierung von je 95.000 Euro für die Jahre 2006 und 2007 vorgesehen. Die Stadt Malchin, die ihren Status als Mittelzentrum verliert, erhält ein Übergangsgeld von jährlich 470.000 Euro. Dies soll helfen, den Wegfall beziehungsweise die Verringerung der Zuweisung bis 2008 abzumildern.
Insgesamt ist eine Finanzzuweisung für die genannten Kommunen in Höhe von jährlich rund 4,6 Millionen Euro geplant. Trotz der Verringerung der Anzahl der zentralen Orte bleibt es beim Finanzvolumen in Höhe von 107,3 Millionen Euro im Paragraphen 10 e für die zentralörtliche Funktion einiger Städte und Gemeinden in MecklenburgVorpommern. Das heißt, die Summe ist die gleiche, sie verteilt sich auf weniger Orte und deswegen bekommen diejenigen, die zentrale Orte bleiben, zukünftig mehr. Für kreisangehörige Gemeinden in außergewöhnlich schwieriger Haushaltslage sollen zusätzlich zu den bereits in der Vergangenheit angewendeten Fehlbetragszuweisungen künftig Konsolidierungshilfen gewährt werden. Für diesen Zweck sind im Finanzausgleich 2,5 Millionen Euro vorgesehen.
Daneben werden ab dem Jahr 2006 weiterhin Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von 19 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung stehen.
Neu ist die Verteilungsregelung der so genannten Infrastrukturpauschale. Sie wird künftig nach den Einwohnerzahlen des vorvergangenen Jahres bemessen und nicht mehr wie bisher nach den Einwohnerzahlen
Einen Umstand möchte ich noch bemerken: Die Landesregierung hat sich entschlossen, den Finanzierungsbedarf aus den Fusionsprämien für die Gemeinde- und Ämterfusion der Verwaltungsreform, die zum 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, mit einem Anteil von 16 Millionen Euro, meine ich, 50 Prozent jeweils, weiter zu finanzieren über 2006 und 2007 hinaus. Das war auch die Zusage.
Herr Ringguth, das ist nicht Bestandteil des FAG, aber Bestandteil des Doppelhaushaltes, den Sie vor sich liegen haben.
Das, meine ich, sollte man zumindest nicht übersehen, Herr Dr. Jäger, und deswegen erwähne ich es an dieser Stelle, freue mich aber, dass Sie mir zugehört haben. Vielen Dank.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist eine der wenigen Zusagen, die Sie einhalten. Wenn Sie sonst nichts einhalten, das haben Sie getan. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Die kommunalen Interessenverbände haben enttäuscht auf unsere Vorlage reagiert, das Gesamtvolumen sei zu gering.
Nun kann man immer sagen, das Geld ist zu knapp, aber ich muss darauf hinweisen – ich habe es auch schon getan –, die Frage ist, ob die Kommunen in MecklenburgVorpommern sich vielleicht nicht zu viel leisten.
Und diese Debatte werden wir in den nächsten Jahren sehr ernsthaft miteinander und auch draußen im Lande führen müssen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Wenn Sie nicht so abgehoben wären, dann könnten wir das gemeinsam machen. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Das Entscheidende wird sein, wie die enormen Einsparerfordernisse, die der Rückgang des Solidarpaktes uns abverlangt, für die Gemeinden, Städte und Kreise eingeleitet werden können. Diese Frage muss auch die kommunalen Landesverbände interessieren, wenn sie die Realitäten nicht völlig außer Acht lassen wollen. Und, meine Damen und Herren, wir brauchen in diesem Zusammenhang auch – ich sage es mal so – schärfere Instrumente bei den Rechtsaufsichtsbehörden.
Ich freue mich auf diese Debatte. Zurzeit sind wir noch nicht in der Lage, die Herausforderung zu bestehen, aber
Mehr Geld haben wir nicht. Wir müssen mit dem auskommen, was wir haben, und das Beste daraus machen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, jeder hat Verständnis dafür, wenn die Finanzministerin als eine Ministerin in der Landesregierung sagt, dem Land geht es schlecht, den Kommunen geht es schlecht, ich möchte als Erstes für mein Land das behalten, was ich halten kann. Dafür hat jeder Verständnis. Wofür ich kein Verständnis habe, ist, wenn sich hier der Innenminister hinstellt und sagt, wir geben eigentlich den Kommunen zu viel Geld und die leisten sich zu viel.