Protocol of the Session on June 23, 2005

Nicht hingenommen werden kann auch, dass bei einer so komplizierten und zum Teil schlecht vorbereiteten Reform wie der Hartz-IV-Reform den Betroffenen nur drei Monate bleiben sollen, um noch den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu bekommen. Trotz der relativ intensiv öffentlich geführten Debatten und der Aufklärungsarbeit zu diesem Thema gerade auch vor Ende des ersten Quartals 2005 werden viele Betroffene es versäumt haben, sich ihren Krankenversicherungsschutz zu organisieren, oder aber, das müssen wir ganz deutlich sagen, aus finanziellen Erwägungen heraus ganz darauf verzichtet haben.

Aus den Vereinigten Staaten, wo inzwischen der Nichtversichertenanteil der Bevölkerung 20 Millionen Beschäf

tigte umfasst, darauf hat der Deutsche Ärztetag hingewiesen, weiß man, dass der fehlende Krankenversicherungsschutz letztlich darin mündet, dass die Betroffenen Krankheiten tendenziell zu spät oder gar nicht medizinisch behandeln lassen. Im Falle von aufwendigen Behandlungen geht es für diese Betroffenen oftmals um nicht mehr und nicht weniger als um ihre Existenz. Für einen Sozialstaat wie Deutschland ist das 120 Jahre nach Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinnehmbar. Für mich stehen deshalb zwei Lösungswege hier im Blickpunkt:

Erstens. All denjenigen muss das Tor zur gesetzlichen Krankenversicherung erneut geöffnet werden, die aufgrund des abrupten Systemswechsels ihren Versicherungsschutz verloren haben. Die Ausschlussfrist des 3 1. März 2005 darf für Bedarfsgemeinschaften in dieser Form nicht gelten.

Zweitens. Zukünftig sollte außerdem der Versicherungsschutz für Menschen, die in Bedarfsgemeinschaften leben, dem der Familienversicherung angeglichen werden. Nur so ist ein Gleichklang zwischen den Reformen des Arbeitsmarktes und der Sozialhilfe mit der Krankenversicherung herzustellen und nur so kann es auch in Zukunft vermieden werden, dass Frauen und Männer aus dem Krankenversicherungsschutz herausfallen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Nieszery. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident!

Wissen Sie, Herr Timm, wenn in mein Büro junge Frauen kommen, die mir offenbaren, dass sie nicht krankenversichert sind, dann erkenne ich darin eine gewisse Notlage, eine prekäre Notlage.

(Angelika Gramkow, PDS: Sehr richtig. – Torsten Koplin, PDS: Die sieht Herr Timm nicht.)

Und wissen Sie, wenn ich eine Notlage erkenne als frei gewählter Abgeordneter, dann werde ich aktiv, egal ob die von meiner Partei gestellte Bundesregierung reagiert oder nicht. Ich werde aktiv und ich denke, das ist meine Pflicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Offensichtlich ist es in den Reihen der CDU so, dass man sich an die Gesetzestexte hält und die Bedürfnisse der Menschen völlig unberücksichtigt lässt. Ich bin Ihnen dankbar dafür, Herr Timm, dass Sie diese Maske haben fallen lassen, denn daraus kann man erkennen, wie es den sozial Schwachen nach der Bundestagswahl, wenn Sie vielleicht die Regierung führen werden, ergehen wird,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

nämlich noch viel schlechter, als es jetzt der Fall ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Dr. Nieszery.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1742. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1742 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS und Gegenstimmen durch die Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßenund Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1734.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 4/1734 –

Das Wort zur Einbringung hat der Wirtschaftsminister des Landes Herr Dr. Ebnet. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat eine umfangreiche Verwaltungsreform auf den Weg gebracht. Zu dieser Verwaltungsreform gehört, dass Aufgaben auf die Kommunen übertragen werden, dass sie kommunalisiert werden. Zu dieser Verwaltungsreform gehört auch die Entscheidung, die Zahl der oberen Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern deutlich zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Landesamt für Straßenbau und Verkehr betroffen.

Mit Kabinettsbeschluss vom 28. Januar 2005 hat die Landesregierung entschieden, das Landesamt zum 1. Januar 2008 aufzulösen. Die vier Straßenbauämter, die bisher zum Geschäftsbereich des Landesamtes gehören, werden als untere Landesbehörden unmittelbar dem Ministerium zugeordnet. Dieses entspricht dem Ziel eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der Neuorganisation der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung werden die Aufgaben des Landesamtes zum Teil ins Wirtschaftsministerium, zum Teil auf die Straßenbauämter verlagert, soweit sie nicht kommunalisiert werden. Das bringt eine Verkürzung der Verwaltungswege und es bringt Synergieeffekte und Kostenersparnisse, zum Beispiel bei allgemeinen Verwaltungskosten und bei den Sachkosten. Die neue Aufgabenverteilung wird derzeit durch eine vom Wirtschaftsministerium eingesetzte Projektgruppe vorbereitet. Mit der Umstrukturierung und Neuverteilung der Aufgaben wird auch nach der Auflösung des Landesamtes eine funktionierende Straßenbau- und Verkehrsverwaltung gewährleistet.

Meine Damen und Herren, wir müssen es auch in Zukunft schaffen, dass Mecklenburg-Vorpommern mit einer reduzierten Anzahl von Behörden, die weniger Mittel kosten, handlungsfähig bleibt. Dieses ist ein Teil, ein Teilelement dieses Bestrebens. Wir müssen Strukturen jetzt einführen, bevor wir in eine Situation geraten, in der wir keine Gestaltungsspielräume mehr haben. Ich bitte deshalb den Landtag, der Überweisung des vorliegenden

Gesetzentwurfes in den Sonderausschuss und in den Wirtschaftsausschuss zuzustimmen. – Danke sehr.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Dr. Born. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ankündigung, eine grundlegende Reform auch bei den Landesbehörden durchzuführen, stammt aus dem Jahr 2003, sogar schon von Januar 2003. Nun, es hat über zwei Jahre gedauert, bis wir uns jetzt mit konkreten Vorschlägen auseinander setzen können. Aber eins wird deutlich durch den vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heute in Erster Lesung beraten: Die geplante Neuorganisation kann ganz ohne eine Kreisgebietsreform sinnvoll durchgeführt werden. Ich freue mich, Herr Wirtschaftsminister, dass Sie uns das hier eindeutig darlegen mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes, denn Sie planen die Auflösung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr wie auch die Aufgabenübertragung der bisherigen Aufgaben dieses Amtes zum 1. Januar 2006.

Nur zu Erinnerung: Die geplanten Regionalkreise, so, wie es Ihr eigener Gesetzentwurf vorsieht, sollen erst im Jahr 2009 entstehen. Damit ist die Argumentation der Landesregierung von einem Gesamtkonzept, dessen einzelne Bestandteile nicht losgelöst voneinander betrachtet werden könnten, ad absurdum geführt. Ich freue mich, Herr Minister, dass Sie uns das so deutlich hier klarmachen.

(Heiterkeit und Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Aber ehrlich gesagt, habe ich von Ihnen nichts anderes erwartet, weil Sie aus sachlich guten Gründen hier Änderungen vorschlagen. Ich muss dennoch einiges kritisch anmerken. Wir sind zum Glück erst in der Ersten Lesung und es ist dringend erforderlich, dass dieser Gesetzentwurf sehr sorgfältig in den zuständigen Ausschüssen, hier federführend im Wirtschaftsausschuss, beraten wird.

Durch das Gesetz zur Funktional- und Kreisstrukturreform sollen umfangreiche Änderungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Zwei Wochen nach Einbringung des Gesetzentwurfes wird jetzt zusätzlich ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes eingebracht. Dieses Vorgehen produziert nicht nur vermeidbaren Mehraufwand bei den parlamentarischen Beratungen, das wäre noch alles hinzunehmen, sondern es verursacht natürlich auch Rechtsunsicherheit. Das parallele Problem haben wir übrigens bei einer ganzen Reihe von anderen ähnlich gelagerten Regierungsentwürfen. Der federführende Ausschuss sieht sich möglicherweise vor die Notwendigkeit gestellt, zwei Sachverständigenanhörungen zum Straßen- und Wegegesetz durchzuführen.

Es muss aber auch sehr klar das Verhältnis zwischen beiden Gesetzentwürfen geregelt werden, sonst passiert

das, was wir neulich beim Gerichtsstrukturgesetz erlebt haben, das wir erst in Dritter Lesung verabschieden konnten, weil die Regierung selbst nicht mehr nachkam mit den Veränderungen, die durch eigene Gesetzentwürfe, die dann hier Gesetz werden, hervorgerufen wurden.

Im Kern beabsichtigt die Landesregierung, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Auflösung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in Rostock zu erreichen. Sie haben das eben noch einmal verdeutlicht. Die gesetzlichen Aufgaben, so haben Sie es geplant, werden durch eine Ermächtigung des Wirtschaftsministeriums künftig per Rechtsverordnung an die Kreise und Straßenbauämter übertragen.

Übrigens darf ich da nur einmal anmerken, ich finde es angemessen, wenn hier nicht von einer Ermächtigung für das Wirtschaftsministerium die Rede wäre, sondern wenn schon, dann für den Wirtschaftsminister, denn Sie sind derjenige, der verantwortlich eine solche Verordnung in Kraft setzen kann. Sie sind schließlich der Einzige, den wir hier kontrollieren können als Parlament, und nicht etwa das Ministerium.

Im Ergebnis soll künftig eine zweigliedrige Verwaltungsstruktur im Bereich der Straßenverwaltung erreicht werden. Das haben Sie uns gesagt. Das ist eine grundsätzlich begrüßenswerte Absicht. Es handelt sich hier um die Umsetzung einer, man muss schon sagen, sehr alten politischen Forderung meiner Fraktion. Allerdings, das möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich betonen, bestehen noch Unwägbarkeiten und Unstimmigkeiten beim vorgelegten Gesetzentwurf. Deshalb ist die Beratung in den Fachausschüssen notwendig.

Mich stört an diesem Gesetzentwurf zunächst einmal die weitreichende Verordnungsermächtigung für die Landesregierung. Das ist eine Tendenz, die in den Entwürfen der Landesregierung mehr die Regel als die Ausnahme zu sein scheint und zunehmend um sich greift. Ich kann, verehrter Herr Minister, diesen Verfahrensweg aus Sicht der Landesregierung durchaus nachvollziehen, vereinfacht doch das barrierefreie Regieren ohne die Einbeziehung des Parlaments so manchen Verwaltungsakt und so manches Regierungshandeln. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass unsere Verfassung in Artikel 39 aus gutem Grund eine weitreichende Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem Parlament auferlegt und dass sich auch aus diesem Grunde, weil es im Artikel 39 Absatz 3 so schön heißt, „Das Nähere regelt das Gesetz“, der Landtag mit einem entsprechenden Gesetzentwurf meiner Fraktion zu befassen hat, wo diese Informationspflicht der Regierung im Einzelnen ausgestaltet wird.

Es zeigt sich auch wieder bei diesem Gesetzentwurf, wie notwendig es ist, dass der Artikel 39 Landesverfassung durch ein entsprechendes Informationspflichtgesetz der Landesregierung untersetzt wird. Ich will noch einmal diesen Artikel 39 zitieren, damit deutlich wird, wie ernst wir das mit der Informationspflicht meinen. Es heißt dort: „Die Landesregierung ist verpflichtet, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen sowie über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung und Durchführung von Großvorhaben frühzeitig und vollständig zu unterrichten. Das gleiche gilt für die Vorbereitung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften“ und so weiter.

Genau hier sehe ich erhebliche Defizite bei dem vorliegenden Gesetzentwurf. Es ist mir zum Beispiel nicht ersichtlich, warum die Landesregierung uns nicht mit dem

Gesetzentwurf hier eindeutig darlegt, wie die künftigen Verwaltungsstrukturen konkret aussehen sollen. Sieht man sich die Stellungnahmen der Personalräte, der örtlichen Straßenbauämter im Anhörungsverfahren zum Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes an, so wird deutlich, dass die bisherigen Überlegungen des Ministeriums zur Aufgabenverlagerung nicht die Zustimmung der Fachleute finden. Ich sehe aber im Gesetzentwurf überhaupt kein Aufgreifen der bisherigen Argumente.

Es ist für mich nach derzeitigem Stand schwer ersichtlich, warum zum Beispiel die Festlegung von Ortsdurchfahrten an Landesstraßen den Kreisen zugeordnet werden soll, während für Bundesstraßen die Zuordnung weiterhin bei der Straßenbauverwaltung verbleibt. Eine solche Teilung halte ich jedenfalls nicht für zweckmäßig. Sie ist insbesondere dann nicht zweckmäßig, wenn es zu Kreuzungen von Bundes- und Landesstraßen kommt und die Zuständigkeitsgrenzen im Komplex gesehen werden müssen.

Aber ich will auch noch einmal sehr grundsätzlich anmerken, dass dieser Gesetzentwurf, obwohl er doch so knapp gefasst ist, aus ganzen zwei Artikeln besteht, die noch nicht einmal eine halbe Seite füllen, gleichwohl handwerklich schlecht gefertigt worden ist. Nehmen Sie sich den Gesetzentwurf auf Drucksache 4/1734 vor und dann stellen Sie fest, dass es in der Vorbemerkung, die ja vorgeschrieben ist für jeden Gesetzentwurf, bei der Ziffer „3. Alternativen“ schlicht heißt: „Keine.“ Herr Minister, das ist zu wenig, wenn man einfach schreibt „Keine“, zumal wenn die Stellungnahmen von Fachleuten doch auf tatsächliche oder vermeintlich erhebliche Mängel hinweisen.

Noch eklatanter sehe ich die Mängel bei diesem kurzen Gesetzentwurf, wenn ich unter Punkt „5. Kosten“ lese: „Die Änderung des“ Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern „selbst verursacht unmittelbar keine Kosten.“ Ja, was sollen wir denn als Parlament damit anfangen? Ich gehe doch davon aus, dass Sie zunächst einmal eine sorgfältige Analyse des IstZustands erstellen und dann sehr genaue Erhebungen anstellen, wie sich geplante Veränderungen vor allem kostenmäßig auswirken. Alles andere können wir doch gerade in der finanziell angespannten Situation des Landes nicht verantworten. Uns aber schlicht mitzuteilen, wie ich es eben zitiert habe, dass diese Kosten nicht ersichtlich sind, sprich, „Die Änderung … selbst verursacht unmittelbar keine Kosten“, das ist einfach zu wenig. Dann sagen Sie uns doch, welche Kosten mittelbar durch die geplanten Veränderungen entstehen. Das müssen wir schon als Entscheidungsgrundlage haben. Ich kann also nur appellieren, dass Sie uns das bei den Beratungen in den Ausschüssen schnellstmöglich nachliefern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei der beabsichtigten Neustrukturierung der Straßenbauverwaltung – bislang jedenfalls – mehr Fragen existieren als Antworten geliefert wurden. Der genannten Problemstellung sollten sich deshalb die Fachleute der Fraktionen im Ausschuss gründlich annehmen. Wir werden jedenfalls unsere Aufgabe im Wirtschaftsausschuss ernst nehmen, denn, auch das ist klar, solche Verwaltungsumstrukturierungen müssen längerfristigen Bestand haben. Das ist auch der Grund, weshalb das Hohe Haus seinerzeit 1994 eine grundlegende Verwaltungsstrukturreform vorgenommen hat, bei der die Kreise des Landes neu zugeschnitten wurden und sich alle Beteiligten einig waren, dass das eine

Entscheidung sein soll, die verlässliche Rahmenbedingungen für das politische Handeln in diesem Lande liefert, nicht nur für die Dauer von 10 oder 15 Jahren, sondern für einen längeren Zeitraum, weil wir es uns schlicht nicht leisten können, dass wir das, was wir hier an Strukturen schaffen, selbst immer wieder in Frage stellen.