Protocol of the Session on June 22, 2005

Wir wollen, dass Besitzstände der Beschäftigten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gewahrt werden, und wir haben im Verwaltungsmodernisierungsgesetz Schutzklauseln für die Mitarbeiter verankert. Das ist gut so.

Nun wird aus Sicht der Personalräte und aus Sicht der Gewerkschaften eingefordert, dass die Mitbestimmung hier stärker Platz greift, dass also die inhaltlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Beschäftigten, ihrer gewählten

Vertreter, ihrer Gewerkschaften gestärkt werden. Meine Damen und Herren, ich persönlich – und ich glaube, ich kann hier für die Koalition sprechen – stehe diesem Begehren sehr aufgeschlossen und sehr positiv gegenüber. Wir wollen über die Ausweitung von Mitbestimmungsrechten mit den Betroffenen, mit den Gewerkschaften, mit den Personalräten sprechen. Wir müssen allerdings schauen, an welcher Stelle in diesem komplizierten Werk von gesetzlichen Regelungen dieses sinnvoll eingebracht und eingebaut wird. Da sollten wir uns vor Schnellschüssen hüten, sondern dies mit den Betroffenen diskutieren. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich darum, den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, wie vom Ältestenrat vorgeschlagen, in die Ausschüsse zu überweisen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Müller.

Das Wort hat jetzt die Fraktionsvorsitzende der PDSFraktion Frau Gramkow.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Wolf-Dieter Ringguth,

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD, Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Gabriele Meˇsˇt’an, PDS)

der Grundsatzbeschluss des Landtages hat einige Prinzipien festgelegt, bei denen ich zumindest auch vernahm, dass in einigen inhaltlichen Fragen Ihre Fraktion nicht so weit entfernt war.

(Heike Polzin, SPD: Das war ganz vorsichtig formuliert.)

Zu diesem einen Grundsatz hatte ich das Gefühl, es war der Grundsatz „Personal folgt der Aufgabe“, dass man hier mal klar aussprechen musste, dass wir natürlich als Landtag, aber auch die Landesregierung als Arbeitgeber, eine gewisse Fürsorgepflicht für die Beschäftigten im Landesdienst haben.

(Heike Polzin, SPD: Sehr richtig. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Und wenn Sie sagen, das geht einfach so, die Landkreise schreiben aus, dann kann man sich bewerben und die Landkreise entscheiden, habe ich schon ein richtiges Problem. Was glauben Sie denn, wie viele junge Frauen mit Kindern eine Chance haben werden?!

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD)

Deshalb, glaube ich, ist der Ansatz richtig, dass wir dem Grundsatzbeschluss folgend sagen, Personal folgt der Aufgabe. Und auf Ihre Bedenken, wer es bezahlt, möchte ich entgegnen, dass nach Artikel 72 Absatz 3 unserer Landesverfassung

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

die Aufgaben- und Personalübertragungen entsprechend der Konnexität zu finanzieren sind. Für mich heißt das, dass der Mehraufwand auszugleichen ist.

(Beifall Gabriele Meˇsˇt’an, PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Das steht so nicht im Gesetz. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Inwieweit dabei eine Effizienzrendite entstehen kann, diese Frage müssen wir dann noch klären. Das habe ich hier schon einmal gesagt und dazu stehe ich auch.

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Das kann auch in diesem Gesetz gar nicht stehen, das steht nämlich im Verwaltungsmodernisierungsgesetz entsprechend an den notwendigen Stellen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich glaube, wir sind hier bei einem einmaligen Vorgang, dass eine große Anzahl von Personal,

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

mindestens 1.500 Stellen – und wir wissen gar nicht, wie viel Menschen sich dahinter verbergen, denn wir haben auch Teilzeit und andere Modelle –, eigentlich wechseln sollen von der Landesebene auf die kommunale Ebene. Deshalb ist es für uns folgerichtig, dass wir im Rahmen der Funktionalreform I diese Personalüberleitung auch gesetzestechnisch gesondert regeln, weil, so glauben wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großes Engagement an den Tag legen, diese Aufgaben zu realisieren. Das können sie aber nur, wenn sie davon ausgehen können, dass es eine gewisse soziale Sicherheit für ihre Arbeit und Beschäftigung gibt. Deshalb sind wir für diesen hier vorgelegten Gesetzentwurf. Ich denke, dass er die Akzeptanz bei den Beschäftigten für eine weitreichende Aufgabenübertragung und -entwicklung im öffentlichen Dienst ermöglicht. Der Diskussionsprozess ist in vollem Gange, denn in diesen Stunden werden sich die Personalräte zu diesen Fragen mit der Landesregierung und den Gewerkschaften verständigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sehen ebenfalls wie Herr Müller bei einigen Punkten Diskussions- und Meinungsaustauschbedarf,

(Heinz Müller, SPD: Genau.)

so will ich es mal formulieren. In einem sind wir uns sicherlich schon einig, Sie sind darauf eingegangen: Das Personalvertretungsgesetz des Landes regelt eine solche Situation gar nicht, denn als es damals verabschiedet worden ist, war von dieser Art Funktionalreform gar nicht die Rede. Demzufolge wäre es wichtig, dass man mit der Beratung von Personalräten eine Mitbestimmung neu fixiert. Und ich teile die Auffassung, Herr Müller, dass man mal schauen muss, ist das in diesem Gesetz eigentlich richtig angesiedelt oder betrifft es nicht gar den Gesamtprozess der Verwaltungs- und Funktionalreform, so dass man das mit einer gewissen – ich will es mal so sagen – Generalklausel im anderen Gesetzentwurf macht.

(Heinz Müller, SPD: Genau so.)

Also da sind wir für die Diskussion offen und freuen uns in dieser Hinsicht auch auf die Auseinandersetzung.

Wir haben allerdings noch einen zweiten Punkt und bei dem weiß ich, dass ich jetzt bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU gerade nicht die offenen Türen einlaufe und vielleicht auch nicht bei den Kollegen der SPD.

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Aber mit mir und uns ist das ja ab und zu so. Und zwar betrifft das den Kündigungsschutz. Ich denke, dass wir im Zusammenhang mit der Beratung noch einmal überlegen sollten, ob wir den hier vorgeschlagenen Kündigungsschutz nicht doch etwas verbessern können. Insofern ist

aus meiner Sicht die Forderung des DGB, aber auch aus Personalräten heraus zu prüfen, ob man statt dem zweijährigen Kündigungsschutz eventuell doch den dreijährigen Kündigungsschutz mit aufnehmen kann.

(Beifall Barbara Borchardt, PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, PDS – Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Ich sage hier, wir sind für eine sachliche Prüfung, denn das würde dazu führen, dass eine Schlechterstellung der Bediensteten gegenüber geltenden Tarifverträgen damit verhindert werden würde. Aber es ist ein Diskussionsangebot, was wir dann in die entsprechenden Anhörungen gern mit einbringen wollen und gemeinsam mit Ihnen beraten.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das können Sie dann ja. Muss ja bezahlt werden.)

Ja, aber natürlich.

(Heiterkeit bei Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Und bei den Kommunen?)

Und wissen Sie auch, warum, Herr Ringguth?

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Es muss doch auch Gerechtigkeit geben. Also für die Kommunen auch. – Dr. Armin Jäger, CDU: Die Kommunen auch.)

Die Beschäftigten müssen Gewissheit haben, und zwar die des Landes als auch die der Kommunen, dass ihre grundlegenden Rechte gesetzlich fixiert sind

(Zurufe von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU, und Dr. Armin Jäger, CDU)

und ihre Interessenvertretung mitentscheiden kann,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

auf der anderen Seite mit hinzugezogen wird.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das alles ist nicht vorgesehen.)

Das ist unser Ziel vor allen Dingen und in erster Linie in der Verantwortung für das Landespersonal.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha!)

Und ich sage Ihnen, ich unterstütze die Forderung der einschlägigen Bereiche, auch der Kommunen, warum nicht auf der kommunalen Ebene