Protocol of the Session on December 12, 2002

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS hat der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Müller.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“, die der Landtag in der letzten Legislaturperiode eingesetzt hatte, hat – wie wir alle wissen – diesem Landtag seinen Abschlussbericht vorgelegt, der unter anderem die Feststellung enthält, dass die Enquetekommission ihre Aufgaben zum Thema Funktionalreform aus Zeitgründen nicht vollständig hat erfüllen können. Im Gegenteil, wir alle, die wir in der Enquetekommission gearbeitet haben, haben hier erheblichen Handlungsbedarf gesehen, sowohl was das bislang Vorliegende angeht als vor allen Dingen auch das, was zukünftig noch zu leisten sein wird.

Der Beschluss von Leitlinien zur Funktionalreform ist sicherlich richtig und wichtig. Die Bereiche, die wir beispielhaft angesprochen haben, ebenso, aber es gilt der alte Satz: Es gibt noch viel zu tun. Der Landtag hat deshalb den Empfehlungen der Enquetekommission folgend einen Beschluss gefasst, dass dem vierten Landtag, also dem jetzt amtierenden Landtag empfohlen wird, ein Gremium, so heißt es in der Beschlussempfehlung wörtlich, ein Gremium einzusetzen, das sich mit der Fortführung der Arbeiten zur Funktionalreform befasst.

Die Beschlussfassung der Enquetekommission und, dieser Beschlussfassung folgend, des Landtages der 3. Wahlperiode ist in diesem Punkt interpretierbar. Es ist nämlich von einem Gremium die Rede, ohne dass in dem Beschluss genau festgelegt wird, welche Qualität dieses Gremium haben soll, wie es zusammengesetzt sein soll und so weiter. Es ist nur festgelegt, dass hier irgendwie der Landtag mitspielt, dass die kommunalen Verbände

mit dabei sein müssen und dass die Landesregierung mit ins Boot gehört. Es wäre also, meine Damen und Herren, durchaus denkbar, dass wir diesem Beschluss folgend beispielsweise eine neue Enquetekommission einsetzen würden. Das würde dem Beschluss, den wir seinerzeit gefasst haben, durchaus entsprechen.

Es sind aber auch andere Varianten denkbar. Und eine solche andere Variante schlägt Ihnen die Koalition vor, indem wir heute einen Antrag vorlegen, mit dem ein Sonderausschuss eingesetzt werden soll, der die Arbeiten zum Thema Funktionalreform fortsetzt. Wir gehen, und das möchte ich ganz nachdrücklich betonen, selbstverständlich davon aus, dass in einem solchen Sonderausschuss die Landesregierung bei allen Arbeiten mitbeteiligt wird – wir tun dies ja in anderen Ausschüssen auch –, und wir gehen weiter davon aus, und dies haben wir in unsere Beschlussvorlage expressis verbis hineingeschrieben, dass auch die kommunalen Verbände unseres Landes, mit denen wir in solchen Fragen ja ohnehin die Kooperation suchen, organisiert und abgesichert am Diskussionsprozess dieses Sonderausschusses teilnehmen.

Wir sind der Meinung, dass ein solcher Sonderausschuss gegenüber anderen denkbaren und von dem Beschlusstext erfassten Varianten einige Vorteile bietet. Ich will hier nicht so sehr auf die Frage der Beweglichkeit, der Schnelligkeit und der Handhabbarkeit, resultierend aus der Größe der beiden Gremien, eingehen, sondern mir kommt es vor allen Dingen darauf an, darauf hinzuweisen, dass wir im Zuge der Funktionalreform ja eine Fülle von Gesetzen zu verändern haben. Das heißt, dieser Landtag hier muss Entscheidungen treffen und er wird diese Entscheidungen auf der Ebene von Ausschüssen vorbereiten wollen. Und wir haben mit einem solchen Sonderausschuss ein sehr bewegliches und ein sehr flexibles Instrument in der Hand, um eine solche Vorbereitung vorzunehmen. Dieses ist für uns der entscheidende Vorteil eines solchen Sonderausschusses gegenüber einer Enquetekommission und deswegen, meine Damen und Herren, schlagen wir Ihnen diesen Weg vor.

Dem Arbeitsauftrag und dem Titel dieses Sonderausschusses können Sie entnehmen, dass im Mittelpunkt der Arbeit zunächst einmal das Thema Funktionalreform stehen wird. Aber dieses Thema Funktionalreform ist nicht isoliert zu betrachten. Wir haben seinerzeit schon bei der Beschlussfassung zum Abschluss der Arbeiten der Enquetekommission die Fragen der Stadt-Umland-Problematik, die sich an manchen Ecken mit Fragen von Funktionalreform überlagern, mit aufgenommen und dies tun wir bei der heutigen Beschlussvorlage ebenfalls. Es geht also auch um Fragen der Stadt-Umland-Beziehungen.

Und dann, meine Damen und Herren, greifen wir mit unserem Arbeitsauftrag, so, wie wir ihn formulieren, eine Diskussion auf, die gerade im Zusammenhang mit der Arbeit der Enquetekommission bedeutsam war. Es ist die Frage: Können wir eigentlich die Fragen von Funktionalreform und von Gebietsstruktur losgelöst voneinander betrachten? Die Antwort ist ein klares Nein. Wenn ich Funktionalreform mache, dann muss ich natürlich wissen, auf welche Gebietskörperschaften übertrage ich denn, welche Leistungsfähigkeit haben sie denn, welche Größe decken sie ab. Funktionalreformerische Fragen und Fragen der Gebietsstruktur hängen also inhaltlich eng zusammen und sind nicht voneinander zu lösen. Und deshalb, meine Damen und Herren, schlagen wir Ihnen vor,

dass wir in diesem Sonderausschuss die Frage einer Funktionalreform nicht isoliert betrachten, sondern dass wir die Frage einer Funktionalreform einbetten. Das heißt nicht, dass wir irgendetwas von der Problematik abschneiden, sondern das heißt, dass wir etwas zu der Problematik hinzugeben, einbetten in Betrachtungen der zukünftigen Gebietsstruktur, wie sie für unser Land sinnvoll erscheint.

Und wir geben noch weitere Aspekte dazu, die in den inhaltlichen Zusammenhang gehören. Wir wollen und wir müssen in diesem Sonderausschuss reden über das Thema Entbürokratisierung und Aufgabenkritik. Ich glaube, ich würde Eulen nach Athen tragen, wenn ich in diesem Hause über die Notwendigkeit von Entbürokratisierung und Aufgabenkritik etwas sagen würde. Wir haben es nicht zuletzt gestern alle gehört.

Und für uns gehört dazu, und auch das war Gegenstand der Diskussionen in der Enquetekommission, dass wir in die Betrachtungen mit einbeziehen die Möglichkeiten, die die moderne Technik uns bietet. Dafür gibt es ein schönes englisches Stichwort, wie vieles in diesem Zusammenhang leider englisch: E-Government. Also, welche Möglichkeiten eröffnen sich dadurch? Was ist hier zu tun, um diese Möglichkeiten optimal für den Bürger und optimal für eine funktionierende Verwaltung zu nutzen?

Und ein Letztes, meine Damen und Herren, und das gehört logisch hier dazu, gehört aber logisch ans Ende: Wir wollen uns natürlich auch der Frage stellen, wenn wir eine solche umfassende Verwaltungsmodernisierung einschließlich einer Funktionalreform durchsetzen, was hat das letztlich für Auswirkungen auf die Struktur unserer Landesregierung, auf die Struktur unserer Ministerien. Auch hiermit werden wir uns auseinander setzen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, wir haben einen Aufgabenblock vor uns, der in einem der bestehenden Ausschüsse nicht zu bewältigen ist, weil wir einen der bestehenden Ausschüsse, das wäre ja konkret der Innenausschuss, mit dieser Frage blockieren würden. Er käme zu nichts anderem mehr. Deshalb erscheint uns die Bildung eines Sonderausschusses der richtige Weg, um uns mit diesem Themenkomplex auseinander zu setzen, und deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag einschließlich des Ergänzungsantrages, der die personelle Ausstattung, die nach unserer Auffassung notwendig ist, konkretisiert und es nicht bei der allgemeinen Formulierung belässt. Ich bitte Sie, beiden Anträgen zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter Müller.

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Herr Schubert. Bitte schön, Herr Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eigentlich alle das gleiche Ziel, aber eine unterschiedliche Vorgehensweise.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Das ist eigentlich das, was uns von Ihrem Antrag unterscheidet. Wir wollen keinen Sonderausschuss, wir wollen

das Bewährte, was wir gehabt haben – die Enquetekommission.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Aber das vorweg.

Für mich als neues Mitglied, meine Damen und Herren, ist es schon merkwürdig, dass wir so lange warten mussten, bis wir eine Regierungserklärung bekommen haben, trotz der Steuerausfälle in Höhe von 375 Millionen Euro, trotz eines Reformstaus, und dass wir die Probleme des Landes erst jetzt durch die Regierungserklärung versuchen wollten zu lösen. Das ist aber, glaube ich, nicht geglückt.

(Angelika Gramkow, PDS: Begeben Sie sich doch nicht auf das Glatteis! Machen Sie doch das nicht mit! Sie können das doch ganz anders.)

Aber kommen wir zurück zu dem eigentlichen Thema. Bemerkenswert ist hier vor allem, dass die von der Landesregierung vor dem Hintergrund einer schwierigen Haushaltslage initiierte Debatte über Kreisstrukturen nahezu zeitgleich mit der Installation von wiederum neun Ministerien erfolgte. Meine Damen und Herren von der Koalition, das wäre Ihre Chance gewesen, die Ernsthaftigkeit Ihrer Reformbestrebungen schon mit der Regierungsbildung unter Beweis zu stellen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig.)

Werte Abgeordnete, nach wochenlanger öffentlicher Diskussion erreicht die Debatte um die Verwaltungs- und Funktionalreform mit dem Antrag der Fraktionen der SPD und PDS sowie mit dem Antrag der Fraktion der CDU endlich den parlamentarischen Raum.

(Reinhard Dankert, SPD: Das ist ja eigent- lich auch unsere erste richtige Sitzung.)

Um es vorwegzunehmen, für die gewaltige vor uns liegende Aufgabe einer umfassenden Funktionalreform und Verwaltungsmodernisierung sichert die Fraktion der CDU der Landesregierung tatkräftige Unterstützung im Interesse unseres Landes zu. Einigkeit besteht mit den regierungstragenden Fraktionen sicherlich auch darüber, dass vor dem Hintergrund der degressiv ausgestalteten Sonderprogramme des Bundes und der EU und des damit verbundenen finanziellen Handlungsdrucks sowie der demographischen Entwicklung in unserem Lande keine Zeit zu verlieren ist. Gerade aber um keine Zeit zu verlieren, brauchen wir von Anfang an Rechtssicherheit bei der Entwicklung neuer Verwaltungsstrukturen.

Meine Damen und Herren, fast auf den Tag genau vor sechs Monaten hatte dieses Hohe Haus dem Bericht der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 3/2959, auf Antrag aller Fraktionen zugestimmt. Unstrittig ist, dass die 20 Mitglieder der Kommission – Abgeordnete des Landtages, Vertreter der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise und Wissenschaftler – eine hervorragende und für das weitere politische Handeln richtungsweisende Arbeit geleistet haben. Wir von der CDU-Fraktion stehen für Kontinuität der Ergebnisse dieser Enquetekommission. Wir von der CDU-Fraktion wollen, dass die Ergebnisse der Enquetekommission gesetzlich normiert werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Wir wollen, dass Ergebnisse von zwei Jahren Arbeit in 47 Sitzungen den Stellenwert erhalten, den sie verdienen, und dass Rechtsklarheit und Rechtssicherheit auf unterer kommunaler Ebene einziehen können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Wie wichtig dies ist, meine Damen und Herren, zeigt die jüngste Vergangenheit. Da erhielten Mitte des vergangenen Monats etliche Ämter im Lande Briefe aus Ihrem Haus, Herr Minister Timm. Mit – vorsichtig ausgedrückt – sanftem Druck

(Zuruf von Minister Dr. Gottfried Timm)

werden Vorstellungen Ihres Hauses zur Entwicklung der Verwaltungs- und Gemeindestrukturen durchaus im Sinne der Ergebnisse der Enquetekommission geäußert. Zeitgleich aber sorgen Ihre öffentlichen Äußerungen hinsichtlich einer Kreisgebietsreform für heilloses Durcheinander auf allen Ebenen. Ich weiß sehr genau, wovon ich spreche, Herr Minister, weil ich Amtsvorsteher in einem solchen Amt bin.

Kollegen mutmaßen, dass bei den gewaltigen Kreiszuschnitten Ihrer 4-Kreis-Vision Empfehlungen der Enquetekommission zu Regel- und Mindesteinwohnerzahlen Makulatur sind. Gespräche zu freiwilligen Verwaltungszusammenschlüssen werden mit Blick auf künftige Kreiszuschnitte ausgesetzt. Derzeit haben die Landkreise in Vorpommern mindestens 5 und höchstens 14 Ämter zu betreuen. Ein Großkreis Vorpommern hätte 37 Ämter im Rahmen der Rechtsaufsicht zu betreuen. Daraus resultieren die nachvollziehbaren Befürchtungen der Ämter, dass größere Kreisstrukturen auch eine Reduzierung der Amtsverwaltungen nach sich ziehen werden, das heißt, dass Ämter mit Einwohnerzahlen von 20.000 bis 30.000 Einwohnern statt 6.000 bis 8.000 Einwohnern die Regel werden könnten. Die Bildung derartiger Großämter wird sogar vom Landrat von Nordwestmecklenburg seinen Ämtern bereits vorgeschlagen!

Selbst an höchster Stelle in Ihrem Hause, Herr Minister Timm, scheint die erst ein halbes Jahr alte Entschließung zum Bericht der Enquetekommission nicht mehr hoch im Kurs zu stehen. Originalton Staatssekretär Bosch am Mittwoch letzter Woche bei der zweiten Sitzung des Innenausschusses: Nach Beendigung der Freiwilligkeitsphase im Dezember 2004 werden wir auch Zwangsfusionen von Gemeinden nicht ausschließen können. Und das, obwohl die Freiwilligkeit von Gebietszusammenschlüssen bei Gemeinden nach dem Willen aller Fraktionen dieses Hohen Hauses Konsens war!

(Dr. Armin Jäger, CDU: So war das. – Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig.)

Werte Abgeordnete, um in dieser Situation Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, fordern wir daher die Landesregierung auf, bis zum 31.01.2003 einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Beschlüsse der Enquetekommission festschreibt. Der Eilbedarf für den Gesetzentwurf ergibt sich daraus, dass die Freiwilligkeitsphase der Gemeinde- beziehungsweise Verwaltungsfusionen am 31.12.2004 endet.

Der Artikel 216 der Koalitionsvereinbarung über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 4. Legislaturperiode des Landes von Mecklenburg-Vorpommern lautet: „Die Landesregierung wird die Ergebnisse der Enquetekommission... umsetzen und dazu beitragen, leistungsfähige

Gemeinde- und Ämterstrukturen zu schaffen.“ Ich gehe daher davon aus, dass die Koalition entsprechend Artikel 216 handeln wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, Hauptkritikpunkt der CDU an den offensichtlich unabgestimmten und im Wesentlichen in den Medien ausgetragenen Vorstellungen des Innenministers zur Vision von vier Regionalkreisen und der Abschaffung von fast 100 Landesbehörden war und ist, dass bis heute kein konkretes Handlungskonzept der Regierung vorliegt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Zwangsläufig liegt der Schwerpunkt der bisherigen Debatte bei möglichen künftigen Strukturen. Voraussetzung für jede Verwaltungsstrukturreform ist jedoch eine umfassende Aufgabenkritik. Die bisherige Diskussion wird daher erst dann vom Kopf auf die Füße gestellt, wenn definiert ist, welche Aufgaben das Land überhaupt noch wahrnehmen soll, wie die Verfahrensabläufe vereinfacht und überflüssige Standards abgebaut werden können. Erst dann ist darüber zu diskutieren, von welcher Verwaltungsebene die Aufgaben sinnvoll, effektiv und effizient wahrgenommen werden sollen.

Meine Damen und Herren, die letzte generelle Neuordnung der Landkreisebene liegt nicht einmal zehn Jahre zurück. Gemäß Artikel 28 Grundgesetz und Artikel 72 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Landkreise nur aus Gründen des öffentlichen Wohls möglich. Allein die Tatsache, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte unverschuldet in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, rechtfertigt diesen Eingriff nicht. Eine solche Diskussion würde vom eigentlichen Problem der mangelhaften Finanzausstattung der Kommunen ablenken.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Sie selbst, Herr Minister Timm, haben dies anlässlich des Interviews am vergangenen Wochenende am Beispiel der Kosten für Sozialhilfe eindrucksvoll dargestellt, als Sie forderten, dass die Kommunen auf eine breitere finanzielle Basis zu stellen seien.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Dann muss man auch etwas dafür tun.)

Die CDU-Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, ihre konkreten Vorstellungen zur weiteren Aufgabenverlagerung von der Landes- auf die Kreisebene und von der Kreisebene auf die Ämter- und Gemeindeebene bekannt zu geben und die sich aus Gründen des Gemeinwohls ergebende Notwendigkeit einer Kreisgebietsreform zu belegen.